Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Heimatloser am 24. August 2022, 22:04:08

Titel: Nochmal in Arbeitsagentur nach Online-Arbeitslosmeldung
Beitrag von: Heimatloser am 24. August 2022, 22:04:08
Hallo,
bis Ende Juni war ich im ALG2-Bezug, dann bekam ich einen Job, der aber leider nach 2 Monaten schon wieder beendet war. Also bin ich ab 1.September leider wieder Kunde im JC. 
Diesmal habe ich etwas getan, was wohl erst seit Januar diesen Jahres möglich ist: ich habe mich online arbeitslos gemeldet. Die "Validierung",wer man ist, findet dabei durch die Onlineausweis-Funktion des Personalausweises statt. 
Was mich etwas irritiert hat: im Rahmen dieses Vorgangs war auch die Vereinbarung eines Termins in der Arbeitsagentur nötig...sonst konnte man den Vorgang nicht abschließen.
Heute bekam ich nun einen Brief von der Arbeitsagentur, in dem die erfolgte Arbeitslosmeldung bestätigt wurde und dass ich keinen Anspruch auf ALG1 habe,da ich die Anwartschaftszeichen nicht erfülle.Muss ich dann den Termin in der Arbeitsagentur trotzdem noch wahrnehmen ? Ich würde es ja verstehen,wenn das Jobcenter mich dann nochmal persönlich sehen will, aber warum will die Arbeitsagentur das auch, obwohl sie wissen,dass ich eh nicht in deren Zuständigkeit falle ?

Titel: Aw: Nochmal in Arbeitsagentur nach Online-Arbeitslosmeldung
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 25. August 2022, 10:35:27
Ich würde die Hotline anrufen.
Vermutlich ist der Termin nicht mehr nötig, aber ich würde mich dennoch absichern. Oder per Mail mitteilen, dass man annimmt, der Termin ist nicht mehr notwendig, da alles geklärt ist.
Titel: Aw: Nochmal in Arbeitsagentur nach Online-Arbeitslosmeldung
Beitrag von: CCR am 29. August 2022, 16:37:47
Zitat von: Heimatloser am 24. August 2022, 22:04:08Heute bekam ich nun einen Brief von der Arbeitsagentur, in dem die erfolgte Arbeitslosmeldung bestätigt wurde und dass ich keinen Anspruch auf ALG1 habe,da ich die Anwartschaftszeichen nicht erfülle.Muss ich dann den Termin in der Arbeitsagentur trotzdem noch wahrnehmen ? I

wenn die Zuständigkeit bei der Afa wegfällt mit man noch 2 Wochen in der Vermittlung aber die Termine sind dann Freiwillig, ab dem Antrag auf ALG II ist dein JC zuständig für die Termine.