Entschuldigung ich weiß nicht wie ich den anderen Post löschen kann also ich habe mein alten Grundsicherung bescheid und den neuen als PDF eingescannt könnt ihr daraus ersehen wo ich zu viel Geld bekommen haben soll 481.90 grundsichzist der alte 562der neuen und coronabonus ist doch anrechnungsfrei den hat sie mir diesen Monat wieder abgezogen von der Grundsicherung
Du hast vergessen, die ganzen personenbezogenen Daten unkenntlich zu machen - das solltest du unbedingt tun, bevor du hier etwas hochlädst.
2. Irgendwie kann ich da nicht erkennen, wieso es einen Unterschied zwischen Juni 2022 und ab Juli 2022 gibt.
3. Ich kann auch nicht erkennen, wo da die 200 Euro abgezogen worden sein sollen?
Dann lösche ich die PDF Mal zu ihren Fragen ich erkenne auch kein Unterschied außer das ich in neuen bescheid statt 481 Grundsicherung plötzlich 560 Euro Anspruch habe zu den 200 Euro ich habe diesen Monat nur 295 Grundsicherung bekommen auf telefonische Nachfrage sagte sie mir weil ich in Juni 200 Euro mehr bekommen habe also meine Grundsicherung und den coronabonus
Ok, also telefonisch ist irgendwie immer etwas ungünstig: Da hast du nix, was du nachlesen und nachrechnen und evtl. später nochmal nachfragen kannst.
Dass du ab Juli mehr Geld bewilligt bekommen hast, lässt sich anhand der aufgeführten Posten nachvollziehen:
1. Du bekommst in dem neuen Bescheid ab Juli eine Mittagsverpflegung als Mehrbedarf anerkannt. Der Betrag wird direkt an "WerkHus" überwiesen. Dadurch ist dein Gesamtbedarf höher als vorher.
2. Ab Juli bekommst du 25,36 Euro mehr "Werkstatteinkommen" und
3. dazu 52 Euro Freibetrag "Arbeitsförderungsgeld" (warum vorher eigentlich nicht?).
Dadurch verringert sich dein "anrechenbares Einkommen" insgesamt gegenüber der alten Berechnung.
Deshalb wird dir jetzt nach der neuen Berechnung etwas mehr bewilligt, und es hätten - nach diesem Berechnungsbogen - sowohl im Juli als auch jetzt für den August jeweils 495,12 Euro auf dein Konto überwiesen werden müssen.
In diesen Unterlagen ist absolut kein Hinweis darauf enthalten, dass irgendwann irgendwas zuviel überwiesen worden wäre. Und auch nicht darauf, dass irgendwas aufgerechnet/abgezogen/sonstwas würde im August.
Tut mir leid, das kann ich absolut nicht nachvollziehen.
Wenn es dazu also überhaupt nichts Schriftliches vom Sozialamt gibt, solltest du dort - schriftlich! - nachfragen, wie sie dazu kommen.
Ohne einen entsprechenden Bescheid, aus dem eindeutig und nachvollziehbar hervor geht, warum was gegen-/aufgerechnet wurde und gegen den du Rechtsmittel einlegen kannst, darf das Sozialamt nicht einfach irgendetwas abziehen.
Und du kannst auch ruhig darauf hinweisen, dass die Einmalzahlung aus § 144 SGB XII nicht angerechnet werden darf. - Da weiß @Ottokar bestimmt auch den entsprechenden Paragraphen zu.
Vielen Dank ich werde dann einen Widerspruch schreiben und wenn das nicht hilft ein Anwalt einschalten