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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: napejts am 27. August 2022, 15:19:06

Titel: minderung auszahlungsanspruchs in höhe von 10% des regelbedarfs (0,00 euro)?
Beitrag von: napejts am 27. August 2022, 15:19:06
das ist doch das neue "gesetz" bei der die erste sanktion nicht gilt? deswegen steht da 0 euro?

schönen tag noch ^^

Titel: Aw: minderung auszahlungsanspruchs in höhe von 10% des regelbedarfs (0,00 euro)?
Beitrag von: Yavanna am 27. August 2022, 16:15:54
Ich kann deine Frage nicht so richtig verstehen.

Hast du evtl dein erstes Meldeversäumnis begangen? Das erste wird zwar nicht sanktioniert, muss aber dokumentiert sein.
Titel: Aw: minderung auszahlungsanspruchs in höhe von 10% des regelbedarfs (0,00 euro)?
Beitrag von: Spritzenhalter am 27. August 2022, 16:42:08
Wo ist die Anhörung geblieben?
Titel: Aw: minderung auszahlungsanspruchs in höhe von 10% des regelbedarfs (0,00 euro)?
Beitrag von: Yavanna am 27. August 2022, 17:26:37
Wenn keine tatsächlich leistungsmindernde Sanktion ausgesprochen wurde, muss auch keine Anhörung erfolgen
Titel: Aw: minderung auszahlungsanspruchs in höhe von 10% des regelbedarfs (0,00 euro)?
Beitrag von: Rhön_Fan am 27. August 2022, 17:58:40
 :troll: