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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: tsumo am 27. August 2022, 17:22:18

Titel: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 27. August 2022, 17:22:18
haben heute auch von der GEZ post bekommen, dass papa nicht mehr hier gemeldet ist. wollen nun wissen wer hier noch wohnt. wäre ich mit meiner mutter. ich bin befreit. mama wurden die leistungen seit 1.7. gestrichen da zu viel rente für eine person. wie läuft das nun ab? lassen die uns in ruhe wenn ich denen meine befreiung sende oder muss mama auch eine haben? bekommt sie wahrscheinlich da die rente zur witwenrente wird.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Ottokar am 27. August 2022, 19:25:17
Es müssen alle befreit sein.
Ist nur eine Person beitragspflichtig, hier deine Mutter, haftet diese als Gesamtschuldner und muss den vollen Beitrag zahlen.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. August 2022, 19:26:50
Wenn Mama genug Rente bekommt, muss sie auch GEZ zahlen.

Deine Befreiung gilt für sie nicht.

Wobei es dann reicht wenn eine Person im Haushalt zahlen muss, dann brauchst du auch keine Befreiung mehr.
(wenn ihr ein Haushalt seid)
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: PetraL am 27. August 2022, 19:30:26
Zitat von: tsumo am 27. August 2022, 17:22:18haben heute auch von der GEZ post bekommen, dass papa nicht mehr hier gemeldet ist. wollen nun wissen wer hier noch wohnt. wäre ich mit meiner mutter. ich bin befreit. mama wurden die leistungen seit 1.7. gestrichen da zu viel rente für eine person. wie läuft das nun ab? lassen die uns in ruhe wenn ich denen meine befreiung sende oder muss mama auch eine haben? bekommt sie wahrscheinlich da die rente zur witwenrente wird.
Entschuldige bitte, wenn ich das jetzt nicht mehr erinnere: Seid ihr noch eine Bedarfsgemeinschaft? Eigentlich gilt die Erklärung vom JC für die Befreiung (bekommt man ja immer mit jedem neuen Bewilligungsbescheid) immer für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Zumindest meines Wissens nach.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. August 2022, 19:35:42
Zitat von: PetraL am 27. August 2022, 19:30:26Seid ihr noch eine Bedarfsgemeinschaft?
Da Mama offenbar Rente bekommt, ist sie auch nicht mehr in der BG.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: PetraL am 27. August 2022, 19:38:22
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. August 2022, 19:35:42
Zitat von: PetraL am 27. August 2022, 19:30:26Seid ihr noch eine Bedarfsgemeinschaft?
Da Mama offenbar Rente bekommt, ist sie auch nicht mehr in der BG.
Das eine schließt das andere ja nicht zwangsläufig aus? :scratch:
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. August 2022, 19:43:15
Sobald eine Person im Haushalt lebt, die keinerlei Soz. Leistungen bekommt, muss für den Haushalt auch GEZ gezahlt werden.
(pro Haushalt 1x nicht mehr, egal wer da noch wohnt)

Wie auch schon in Antwort 1 geschrieben.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 27. August 2022, 19:45:22
Zitat von: PetraL am 27. August 2022, 19:30:26
Zitat von: tsumo am 27. August 2022, 17:22:18haben heute auch von der GEZ post bekommen, dass papa nicht mehr hier gemeldet ist. wollen nun wissen wer hier noch wohnt. wäre ich mit meiner mutter. ich bin befreit. mama wurden die leistungen seit 1.7. gestrichen da zu viel rente für eine person. wie läuft das nun ab? lassen die uns in ruhe wenn ich denen meine befreiung sende oder muss mama auch eine haben? bekommt sie wahrscheinlich da die rente zur witwenrente wird.
Entschuldige bitte, wenn ich das jetzt nicht mehr erinnere: Seid ihr noch eine Bedarfsgemeinschaft? Eigentlich gilt die Erklärung vom JC für die Befreiung (bekommt man ja immer mit jedem neuen Bewilligungsbescheid) immer für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Zumindest meines Wissens nach.

ich denke schon. ich weiß es gerade tatsächlich nicht. muss mir die voraussetzungen dafür ansehen

Zitat von: Kopfbahnhof am 27. August 2022, 19:35:42
Zitat von: PetraL am 27. August 2022, 19:30:26Seid ihr noch eine Bedarfsgemeinschaft?
Da Mama offenbar Rente bekommt, ist sie auch nicht mehr in der BG.

hat sie auch vorher schon.


was wenn ich die wohnung auf mich umschreiben lasse? bringt das was?
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. August 2022, 19:48:32
Zitat von: tsumo am 27. August 2022, 17:22:18mama wurden die leistungen seit 1.7. gestrichen da zu viel rente für eine person.
Wenn kein Anspruch auf Grusi besteht, ist sie sicherlich auch Beitragspflichtig.

Zitat von: tsumo am 27. August 2022, 19:45:22bringt das was?
Nein, es kommt darauf an wer alles in dem Haushalt lebt.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 27. August 2022, 19:50:33
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. August 2022, 19:48:32
Zitat von: tsumo am 27. August 2022, 17:22:18mama wurden die leistungen seit 1.7. gestrichen da zu viel rente für eine person.
Wenn kein Anspruch auf Grusi besteht, ist sie sicherlich auch Beitragspflichtig.

sobald die witwenrente da ist, ist sie es aber wieder. einfach solange warten?
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. August 2022, 19:53:55
Zitat von: tsumo am 27. August 2022, 19:50:33sobald die witwenrente da ist,
Wenn schon mit der Rente kein Anspruch auf Befreiung, worauf warten?

Die Witwenrente kommt dann ja noch oben drauf.

Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 27. August 2022, 20:04:22
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. August 2022, 19:53:55
Zitat von: tsumo am 27. August 2022, 19:50:33sobald die witwenrente da ist,
Wenn schon mit der Rente kein Anspruch auf Befreiung, worauf warten?

Die Witwenrente kommt dann ja noch oben drauf.



hast mich nicht richtig verstanden.. sie ist nur aus der leistung raus weil ich meinen papa verloren habe. sie bekommt nun seine rente für 3monate voll. wenn es zur witwenrente wird, hat sie mit sehr hoher wahrscheinlichkeit anspruch auf leistung. das wäre ende 09 der fall
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. August 2022, 20:09:52
Zitat von: tsumo am 27. August 2022, 20:04:22wenn es zur witwenrente wird, hat sie mit sehr hoher wahrscheinlichkeit anspruch
Da sich die GEZ schon gemeldet hat, wird sie für diese Monate auch zahlen müssen.

Besteht wieder Anspruch auf Befreiung, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 27. August 2022, 20:18:23
dass die auch nur kostenpflichtige rufnummer oder brief als kontaktmöglichkeit haben.. was ein drecksverein
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. August 2022, 20:22:49

Muss man schon alles verstehen, die brauchen doch das Geld.

Luxusbüros und Luxusdienstwagen muss doch irgendwer Bezahlen  :sad:

Nicht Vergessen die armseligen Gehälter auch noch.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: PetraL am 28. August 2022, 14:33:15
Zitat von: tsumo am 27. August 2022, 20:18:23dass die auch nur kostenpflichtige rufnummer oder brief als kontaktmöglichkeit haben.. was ein drecksverein
Ich habe das immer online gemacht - muss ich jetzt aber grad mal nachschauen ...  :scratch:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/kontakt/index_ger.html

Über das Kontaktformular kannst du gebührenfrei mit der GEZ kommunizieren. Den ausgedruckten, ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Befreiungsantrag kannst du (eingescannt) als PDF-Datei dort übermitteln. Ebenso die (eingescannte) Bescheinigung vom JC (auch als PDF). Hat bei mir immer einwandfrei geklappt.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 29. August 2022, 00:56:31
Zitat von: PetraL am 28. August 2022, 14:33:15
Zitat von: tsumo am 27. August 2022, 20:18:23dass die auch nur kostenpflichtige rufnummer oder brief als kontaktmöglichkeit haben.. was ein drecksverein
Ich habe das immer online gemacht - muss ich jetzt aber grad mal nachschauen ...  :scratch:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/kontakt/index_ger.html

Über das Kontaktformular kannst du gebührenfrei mit der GEZ kommunizieren. Den ausgedruckten, ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Befreiungsantrag kannst du (eingescannt) als PDF-Datei dort übermitteln. Ebenso die (eingescannte) Bescheinigung vom JC (auch als PDF). Hat bei mir immer einwandfrei geklappt.


vielen dank ♥

denke ich muss den unterpunkt "eine befreiung oder ermäßigung beantragen" wählen oder? oder doch lieber erst mal eine frage zum beitragskonto stellen? war halt ein 3 personen haushalt und papa wurde immer angeschrieben.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Bundspecht am 29. August 2022, 07:12:09
Zitat von: tsumo am 27. August 2022, 20:18:23dass die auch nur kostenpflichtige rufnummer oder brief als kontaktmöglichkeit haben.. was ein drecksverein

Zum drecksverin, stimme ich Dir zu .... Zu dem Rest aber nicht ! Denn 1. es gibt die Möglichkeit das per Fax oder Email zu erledigen. Und 2. Wenn man sich die Mühe macht und mal ein wenig Googelt (GEZ kostenlose Nummer), findet man raus, dass die "GEZ" auch eine normale Rufnummer hat !

"0221 5061-0"
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 29. August 2022, 11:08:32
Zitat von: Bundspecht am 29. August 2022, 07:12:09
Zitat von: tsumo am 27. August 2022, 20:18:23dass die auch nur kostenpflichtige rufnummer oder brief als kontaktmöglichkeit haben.. was ein drecksverein

Zum drecksverin, stimme ich Dir zu .... Zu dem Rest aber nicht ! Denn 1. es gibt die Möglichkeit das per Fax oder Email zu erledigen. Und 2. Wenn man sich die Mühe macht und mal ein wenig Googelt (GEZ kostenlose Nummer), findet man raus, dass die "GEZ" auch eine normale Rufnummer hat !

"0221 5061-0"

email gab es keins nur kontaktformular
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: PetraL am 29. August 2022, 11:52:43
Zitat von: tsumo am 29. August 2022, 00:56:31
Zitat von: PetraL am 28. August 2022, 14:33:15
Zitat von: tsumo am 27. August 2022, 20:18:23dass die auch nur kostenpflichtige rufnummer oder brief als kontaktmöglichkeit haben.. was ein drecksverein
Ich habe das immer online gemacht - muss ich jetzt aber grad mal nachschauen ...  :scratch:

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/kontakt/index_ger.html

Über das Kontaktformular kannst du gebührenfrei mit der GEZ kommunizieren. Den ausgedruckten, ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Befreiungsantrag kannst du (eingescannt) als PDF-Datei dort übermitteln. Ebenso die (eingescannte) Bescheinigung vom JC (auch als PDF). Hat bei mir immer einwandfrei geklappt.


vielen dank ♥

denke ich muss den unterpunkt "eine befreiung oder ermäßigung beantragen" wählen oder? oder doch lieber erst mal eine frage zum beitragskonto stellen? war halt ein 3 personen haushalt und papa wurde immer angeschrieben.
Wenn du für dich noch keine Befreiung beantragt und vom JC die Bescheinigung bekommen hast, würde ich 1. für dich die Befreiung beantragen und 2. für deine Mutter nachfragen.
Sonst erstmal nur "Frage zum Beitragskonto".
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Bundspecht am 29. August 2022, 13:03:23
Zitat von: tsumo am 29. August 2022, 11:08:32email gab es keins nur kontaktformular

Ja und da gehst Du zu dem Punkt "eine Frage zu zu meinem Beitragskonto stellen"....

Da kannst Du deinen Text hinterlassen und alles an Unterlagen (Anträge usw.) anhängen ....Kostet nicht ein Cent ! Was muss nur wollen.

 
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 31. August 2022, 20:15:05
habs gemacht. danke leute. hoffe die lassen uns nun in ruhe
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: PetraL am 02. September 2022, 17:35:23
Zitat von: tsumo am 31. August 2022, 20:15:05habs gemacht. danke leute. hoffe die lassen uns nun in ruhe
Halte uns bitte auf dem Laufenden, ja?
Das ist ja grundsätzlich ein Thema, das viele betreffen sollte ...
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 04. September 2022, 03:22:12
Zitat von: PetraL am 02. September 2022, 17:35:23
Zitat von: tsumo am 31. August 2022, 20:15:05habs gemacht. danke leute. hoffe die lassen uns nun in ruhe
Halte uns bitte auf dem Laufenden, ja?
Das ist ja grundsätzlich ein Thema, das viele betreffen sollte ...

habe die unterlagen geschickt. noch keine antwort. ja mache ich
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 14. September 2022, 16:34:30
heute gam brief von GEZ. papas gez konto wurde abgemeldet. für mich wurde eins eröffnet und wir sind befreit bis ende 03.23.

reicht wohl doch wenn nur eine person leistung bezieht.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: PetraL am 14. September 2022, 18:01:23
Zitat von: tsumo am 14. September 2022, 16:34:30heute gam brief von GEZ. papas gez konto wurde abgemeldet. für mich wurde eins eröffnet und wir sind befreit bis ende 03.23.

reicht wohl doch wenn nur eine person leistung bezieht.
Cool  :cool:
Wieder was gelernt  :ok:
Ich habe noch keine Antwort auf meine Anfrage bekommen, allerdings steht da irgendwo, dass "Kinder", die noch bei den Eltern wohnen, automatisch über das Beitragskonto der Eltern angemeldet sind. Also vermute ich mal, dass es auch bei uns reicht, dass ich befreit bin.
Freut mich auf jeden Fall sehr für euch und ich wünsche euch weiterhin alles Gute  :smile:
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Ottokar am 14. September 2022, 18:23:19
Zitat von: tsumo am 14. September 2022, 16:34:30heute gam brief von GEZ. papas gez konto wurde abgemeldet. für mich wurde eins eröffnet und wir sind befreit bis ende 03.23.

reicht wohl doch wenn nur eine person leistung bezieht.
Die GEZ weis nur, das dein Papa verstorben ist.
Des Weiteren wurdest du angemeldet und befreit.
Das deine Mutter mit dir in einem Haushalt lebt, weis die GEZ offenbar nicht. Oder hat auch deine Mutter eine Befreiung erhalten?
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 14. September 2022, 18:24:32
Zitat von: Ottokar am 14. September 2022, 18:23:19
Zitat von: tsumo am 14. September 2022, 16:34:30heute gam brief von GEZ. papas gez konto wurde abgemeldet. für mich wurde eins eröffnet und wir sind befreit bis ende 03.23.

reicht wohl doch wenn nur eine person leistung bezieht.
Die GEZ weis nur, das dein Papa verstorben ist.
Des Weiteren wurdest du angemeldet und befreit.
Das deine Mutter mit dir in einem Haushalt lebt, weis die GEZ offenbar nicht. Oder hat auch deine Mutter eine Befreiung erhalten?

wurde dem GEZ ebenfalls mitgeteilt. meine mutter hat davor auch hier gewohnt.

davor musste ich auch nicht extra mich bei der GEZ befreien lassen obwohl ich hier mit ihnen gewohnt habe.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Ottokar am 14. September 2022, 18:37:53
Zitat von: tsumo am 14. September 2022, 18:24:32davor musste ich auch nicht extra mich bei der GEZ befreien lassen obwohl ich hier mit ihnen gewohnt habe.
Weil Kinder bis 25 automatisch mit befreit sind.
Das trifft aber nicht auf den umgekehrten Fall zu.

Ich gehe davon aus, das deine Mutter demnächst eine Zahlungsaufforderung bekommt.
Außer der GEZ wurde nicht mitgeteilt, dass die Mutter seit Juli keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen hat, denn dann gehen die fälschlich davon aus, das die Mutter weiterhin die - bereits zuvor nachgewiesenen - Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 14. September 2022, 23:07:34
Zitat von: Ottokar am 14. September 2022, 18:37:53
Zitat von: tsumo am 14. September 2022, 18:24:32davor musste ich auch nicht extra mich bei der GEZ befreien lassen obwohl ich hier mit ihnen gewohnt habe.
Weil Kinder bis 25 automatisch mit befreit sind.
Das trifft aber nicht auf den umgekehrten Fall zu.

Ich gehe davon aus, das deine Mutter demnächst eine Zahlungsaufforderung bekommt.
Außer der GEZ wurde nicht mitgeteilt, dass die Mutter seit Juli keinen Anspruch mehr auf Sozialleistungen hat, denn dann gehen die fälschlich davon aus, das die Mutter weiterhin die - bereits zuvor nachgewiesenen - Voraussetzungen für die Befreiung erfüllt.

bin mitte 30. leben hier seit 10jahren
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Ottokar am 15. September 2022, 14:53:38
Die gleichen nicht etwa jährlich ihre Daten mit dem Einwohnermeldeamt ab, das ist ein Märchen, vielmehr hat der Gebührenschuldner hier eine Bringeschuld.
Was auch immer da gelaufen ist ... Gebührenschuldner ist der Haushalt, d.h. sobald auch nur eine Person gebührenpflichtig ist, muss auch gezahlt werden.
Für diesen Haushalt wurde seit 10 Jahren von deinem Papa die Gebühr bezahlt, das ist alles was für die zählt.
Bisher war deine Mama über deinen Papa befreit (und ist es offensichtlich noch, auch wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen), ohne das die GEZ die Existenz deiner Mama etwas anginge. Warte mal bis nächstes Jahr, dann wird deine Mama Post von der GEZ bekommen.
Du warst ab dem 26. dein eigener Haushalt, da endete die Befreiung über deine Eltern und du hättest dich bei der GEZ anmelden müssen, hast du aber nicht, haben die jetzt gemacht. Kannst froh sein, wenn die nicht noch die letzten 5 Jahre bei dir prüfen und nachfordern.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 17. September 2022, 01:28:40
wir werden sehen. auch der typ beim amt meinte wenn ich befreit bin reicht das.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: PetraL am 17. September 2022, 19:28:28
Zitat von: tsumo am 17. September 2022, 01:28:40wir werden sehen. auch der typ beim amt meinte wenn ich befreit bin reicht das.
Ich habe jetzt auch Antwort von der GEZ bekommen. Nach dem Text des Schreibens stimmt das, was @Ottokar geschrieben hat: Ehe-/Lebenspartner und Kinder bis 25 sind mit befreit, ebenso alle weiteren Personen in der Wohnung, "wenn deren Einkommen bei der Berechnung der Sozialleistung berücksichtigt wurde" (oder so ähnlich)- was für mich nach Bedarfsgemeinschaft klingt...
 :weisnich:
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 18. September 2022, 01:20:47
und wer ist mit ebenso alle weiteren personen in der wohnung gemeint?
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: terrier am 18. September 2022, 09:08:15
um in den Thread mal ein wenig Grund reinzubringen:

1: Die sogenannte GEZ gibt es schon lange nicht mehr, der Begriff ist aber hartnäckig in vielen Köpfen verhaftet. Das Ding nennt sich jetzt ARD und ZDF Beitragsservice.
2. Dieser Beitragsservice hat nicht mehr die GEZ Schnüffelfunktion und will nicht mehr von jedem einen Rundfunkbeitrag, die Zeiten sind lobenswerterweise (da haben die Politiker mal was gute zustandegebracht) vorbei.
3. Rundfunkgebühren werden natürlich weiterhin fällig und auch nachdrücklich eingetrieben aber - es wird nur noch für jeden Haushalt, nicht pro Person eine Rundfunkgebühr fällig, egal ob da eine oder 10 Personen wohnen, egal ob da Geräte betrieben werden oder nicht. Jeder HAUSHALT erhält eine Beitragsnummer für die eindeutige Haushaltzuordnung und das wars.
4. Sollte der Beitragsservice, was durchaus vorkommt, mit mehreren Beitragsnummern für einen Haushalt Beiträge fordern, so muss man am besten schriftlich klarstellen, das für einen Haushalt mehrere Beitragsnummern vergeben wurden. Die Zahlungen oder auch die Befreiung für eine Beitragsnummer des Haushalts sind dabei schriftlich per Vordruck nachzuweisen. Den Vorduck schickt euch der Beitragsservice zu. Die weiteren Nummern für den gleichen Haushalt werden dann gelöscht.

So hab ich es zweimal gemacht/machen müssen und es hat beide Male reibungslos geklappt.
noch Fragen?

Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. September 2022, 17:00:38
Zitat von: terrier am 18. September 2022, 09:08:15noch Fragen?
Ja was will uns hier "Oberlehrer" damit sagen?

GEZ kennt nun mal jeder und GEZ schreibt sich einfacher und jeder weiß was mit GEZ gemeint ist!
Ebenso die aktuellen Regelungen, zur Zahlung der GEZ.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: 180 am 18. September 2022, 17:06:32
Zitat von: terrier am 18. September 2022, 09:08:152. Dieser Beitragsservice hat nicht mehr die GEZ Schnüffelfunktion und will nicht mehr von jedem einen Rundfunkbeitrag, die Zeiten sind lobenswerterweise (da haben die Politiker mal was gute zustandegebracht) vorbei.
Die Zeiten waren besser. Da konnte man noch einfach jedem GEZ-Stasi Mitarbeiter die Tür vor der Nase zuknallen und das Problem war gelöst.

Beim GEZ-Beitragsservice ist es viel schlimmer: Da wird jeder zum Zwangszahler gemacht und vollstreckt, wenn er keine Befreiung hat.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: terrier am 18. September 2022, 19:45:46
ich gebs auf
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: tsumo am 19. September 2022, 02:52:00
Zitat von: terrier am 18. September 2022, 09:08:15um in den Thread mal ein wenig Grund reinzubringen:

1: Die sogenannte GEZ gibt es schon lange nicht mehr, der Begriff ist aber hartnäckig in vielen Köpfen verhaftet. Das Ding nennt sich jetzt ARD und ZDF Beitragsservice.
2. Dieser Beitragsservice hat nicht mehr die GEZ Schnüffelfunktion und will nicht mehr von jedem einen Rundfunkbeitrag, die Zeiten sind lobenswerterweise (da haben die Politiker mal was gute zustandegebracht) vorbei.
3. Rundfunkgebühren werden natürlich weiterhin fällig und auch nachdrücklich eingetrieben aber - es wird nur noch für jeden Haushalt, nicht pro Person eine Rundfunkgebühr fällig, egal ob da eine oder 10 Personen wohnen, egal ob da Geräte betrieben werden oder nicht. Jeder HAUSHALT erhält eine Beitragsnummer für die eindeutige Haushaltzuordnung und das wars.
4. Sollte der Beitragsservice, was durchaus vorkommt, mit mehreren Beitragsnummern für einen Haushalt Beiträge fordern, so muss man am besten schriftlich klarstellen, das für einen Haushalt mehrere Beitragsnummern vergeben wurden. Die Zahlungen oder auch die Befreiung für eine Beitragsnummer des Haushalts sind dabei schriftlich per Vordruck nachzuweisen. Den Vorduck schickt euch der Beitragsservice zu. Die weiteren Nummern für den gleichen Haushalt werden dann gelöscht.

So hab ich es zweimal gemacht/machen müssen und es hat beide Male reibungslos geklappt.
noch Fragen?



danke dir für die zusammenfassung. also ist es so wie mir schriftlich mitgeteilt wurde bzw so wie der typ beim amt es gesagt hat.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Birgit63 am 19. September 2022, 09:39:37
Ist doch ganz einfach. Solange nicht eine Person im Haushalt sich selbst finanzieren kann und nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, ist der gesamte Haushalt befreit. Sobald eine Person Geld verdient und aus der BG rausfällt, müssen GEZ-Beiträge gezahlt werden.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Ottokar am 19. September 2022, 15:22:20
GEZ ist die Abkürzung für "Gebühreneinzugszentrale", unter diesem Eigennahmen firmierte eine nicht rechtsfähigen öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft als gemeinsame Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, um die Rundfunkgebühr einzuziehen.
Der Eigennahme beschreibt somit auch die Funktion und umgekehrt.
Der Name dieser nicht rechtsfähigen Gemeinschaftseinrichtung mit Sitz in Köln wurde in "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" geändert, ohne das sich an der Funktion und Aufgabe dieser Einrichtung etwas geändert hätte. Es bleibt somit die Zentrale Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland, welche die Rundfunkgebühr einzieht.
Unabhängig vom ehemaligen Eigennahmen ist der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" mit Sitz in Köln die aktuelle Zentrale zum Einzug der Rundfunkgebühr, hat somit weiterhin die Funktion einer Gebühreneinzugszentrale [zusammengesetztes Substantiv] des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".
Die weitere Verwendung des Begriffes GEZ=Gebühreneinzugszentrale zur Beschreibung der Funktion des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" ist also vollkommen korrekt.
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Nachtalb am 23. September 2022, 01:22:09
Zitat von: lappa am 18. September 2022, 17:06:32Beim GEZ-Beitragsservice ist es viel schlimmer: Da wird jeder zum Zwangszahler gemacht und vollstreckt, wenn er keine Befreiung hat.

Und noch schlimmer: Es wird auch vollstreckt, wenn der "säumige" Zahler befreit ist/ war, seine Beitragsbefreiung der GEZ (neudeutsch: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) jedoch nicht innerhalb von drei Jahren nach Forderung nachweist.

Aber, und das ist hierbei ganz wichtig und entscheidend: Auch Forderungen aus Rundfunkbeiträgen unterliegen einer Verjährung! Die Verjährung von Rundfunkbeiträgen ist in §7 Rundfunkbeitragsgesetz  nach Verjährungsfrist aus §195 BGB mit einer Frist von drei Jahren geregelt. Hat die GEZ in den der Forderung folgenden drei Jahren lediglich Zahlungsaufforderungen und/ oder Mahnungen verschickt, jedoch einen fristgerechten Festsetzungsbescheid versäumt, ist die Forderung drei Jahre nach Forderung mit Ablauf des 31.12.XXXX verjährt! Einzig und allein ein fristgerechter Festsetzungsbescheid innerhalb von drei Jahren bis zum Jahresletzten ermöglicht eine weitere Forderung/ Vollstreckung für die nächsten 30 Jahre.

Darüber hinaus gibt sich die GEZ auch weiterhin nicht mit Vollstreckung und Pfändung zufrieden; es sind genug Fälle bekannt, in denen Zahlungsverweigerer in Beugehaft genommen wurden. Der "prominente" GEZ-Verweigerer Georg Thiel aus Borken/ NRW zum Beispiel saß ganze 181 Tage in Beugehaft. Bizarr, wenn man nun zu hören bekommt, wofür die den Bürgern jährlich abgepreßten 8,7 Mrd. Euro Rundfunkbeiträge von den Öffentlich-Rechtlichen offenbar ausgegeben werden. Menschen gehen in den Knast, damit sich eine Elite mit Einkommen in sechsstelligen Bereichen zusätzlich schicke Büros einrichten und in Luxuslimousinen herumgondeln kann...
Titel: Aw: Reicht es wenn eine Person im Haushalt von GEZ befreit ist?
Beitrag von: Kein Bittsteller am 31. Oktober 2022, 20:51:34
Zitat von: Ottokar am 27. August 2022, 19:25:17Es müssen alle befreit sein.
Ist nur eine Person beitragspflichtig, hier deine Mutter, haftet diese als Gesamtschuldner und muss den vollen Beitrag zahlen.
Ehepartner ausgenommen sofern sie in einer BG wohnt. Ohne weitere Mitbewohner.
Es gilt pro Wohnung und nicht Bewohner. Vereinfacht gesagt,