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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sanson6 am 28. August 2022, 11:05:28

Titel: Müssen ärtzliche Atteste regelmässig vorgelegt werden?
Beitrag von: Sanson6 am 28. August 2022, 11:05:28
Guten Morgen,
Bei meinem Kind wurde 2019 ADHS (Ein ADHS verschwindet nicht plötzlich mit dem 18. Geburtstag: Bei etwa zwei Dritteln der Kinder und Jugendlichen persistiert die Krankheit bis ins Erwachsenenalte) diagnostiziert. Aufgrund dessen habe ich 2020-2022 die Schulbus Befoerderung bezahlt bekommen, da ich mein Kind im Bus zur Schule begleite, da es allein es nicht bewältigen kann.
Letze Woche kam nach meinem Antrag  eine Aufforderung zur Mitwirkun, indem ich ein aktuelles Attest vorlegen muss, dass mein Kind immer noch unter o.g. Krankheit leidet.

MUSS ich ein aktuelle Attest vorlegen?
Titel: Aw: Müssen ärtzliche Atteste regelmässig vorgelegt werden?
Beitrag von: Ratlos am 28. August 2022, 11:26:20
Zitat von: Sanson6 am 28. August 2022, 11:05:28MUSS ich ein aktuelle Attest vorlegen?
Ja würde ich dir empfehlen. Die vorliegende Diagnose ist rd. 3 Jahre alt und Veränderungen sind immer möglich - auch wenn es unwahrscheinlich ist.
Titel: Aw: Müssen ärtzliche Atteste regelmässig vorgelegt werden?
Beitrag von: Ottokar am 28. August 2022, 13:13:27
Hier ja.
Jeder der eine Leistung beantragt muss auch Nachweise erbringen, dass ihm diese zusteht.
Da das letzte Attest hier wohl aus 2019 stammt, ist die Forderung eines aktuellen Attest hier imho zulässig.
Wäre das letzte Attest weniger als 12 Monate alt, könnte man hingegen auf dieses verweisen.
Titel: Aw: Müssen ärtzliche Atteste regelmässig vorgelegt werden?
Beitrag von: Sanson6 am 29. August 2022, 21:29:07
Danke für eure Antworten. Leider bekomme ich von meinen Kinderarzt keine Unterstützung. Wer kan mir so etwas ausstellen?
Titel: Aw: Müssen ärtzliche Atteste regelmässig vorgelegt werden?
Beitrag von: Jul7 am 29. August 2022, 22:17:42
Wer hat denn die Diagnose gestellt? Das kann nicht jeder, ADHS ist nicht mal so eben festzustellen. Da müsstest du dich nochmal hinwenden. Auch zwecks einer Therapie, wenn die noch nicht läuft in irgendeiner Form.
Titel: Aw: Müssen ärtzliche Atteste regelmässig vorgelegt werden?
Beitrag von: Jul7 am 30. August 2022, 09:24:46
Übrigens kann man einen GdB beantragen bei ADHS, das würde euch eventuell helfen! Gerade wenn es um Kosten/Unterstützung geht!
Titel: Aw: Müssen ärtzliche Atteste regelmässig vorgelegt werden?
Beitrag von: Ratlos am 30. August 2022, 09:41:12
Zitat von: Jul7 am 30. August 2022, 09:24:46Übrigens kann man einen GdB beantragen bei ADHS, das würde euch eventuell helfen! Gerade wenn es um Kosten/Unterstützung geht!
Wir haben einen 10-jährigen Jungen mit dieser Krankheit in der Nachbarschaft.
Er bzw. seine Mutter für Ihn erhält Pflegeleistungen der Pflegekasse aus Pflegestufe 1.
Würde ich an deiner Stelle sofort beantragen.
Titel: Aw: Müssen ärtzliche Atteste regelmässig vorgelegt werden?
Beitrag von: Ottokar am 30. August 2022, 12:32:51
Zunächst mal wird ein aktuelles Attest benötigt.
Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) gehört zur Gruppe der Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend und ist damit dem Fachgebiet der Psychiatrie zuzuordnen.
Jeder niedergelassene Psychiater, Neurologe, jedes SPZ und jede Ambulanz einer kinderpsychiatrischen Klinik sind hier Ansprechpartner für eine Diagnose und ein Attest.
Erster Ansprechpartner wäre für mich die Stelle, die 2019 Diagnose und Attest gemacht hat.