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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: mrWhite am 29. August 2022, 09:19:55

Titel: Aufhebungsbescheid - Hilfe bei der Berechnung des ganzen
Beitrag von: mrWhite am 29. August 2022, 09:19:55
Guten Morgen

Uns erreichte vor Kurzen ein Aufhebungsbescheid. Der kam zu Stande weil meine Frau eine Geringfügige Beschäftigung zu spät angemeldet hat.

Sie Arbeitet zu einen Monatlichen Festlohn von 143 € als Minijobber/in

In dem Aufhebungsbescheid wird nirgendwo erwähnt wie viel sie verdient haben soll , ergo worauf die berechnung überhaupt stützt. Es werden lediglich die 4 personen des Haushaltes aufgeführt , wie viel sie bekommen haben , und wie viel davon zu viel war.

Hier werden nun bei den beiden erwachsenen 24€ / Monat für 8 monate angerechnet sowie jeweils 9€ pro kind und monat.

Rechne ich den betrag zusammen , also 24€+24€+9€+9€ komme ich auf 66€ die pro monat zu viel gezahlt worden sein sollen.

wie kann das hinkommen ? sie Verdient 143 € - davon sind 100€ frei betrag. Bleiben 43€ von welchen 20% frei sind . Also sollte die überzahlte summe bei rund 35€ liegen nicht bei 66€

habe ich einen denkfehler drin?
Titel: Aw: Aufhebungsbescheid - Hilfe bei der Berechnung des ganzen
Beitrag von: Yavanna am 29. August 2022, 09:56:33
Hat sie noch anderes Einkommen und die 30 Euro Pauschale davon frei? Die ist in den 100 Euro enthalten  und wird nicht doppelt gewährt.
Was sagt denn der Änderungsbescheid,  um wieviel sich der monatliche Anspruch gesenkt hat?
Titel: Aw: Aufhebungsbescheid - Hilfe bei der Berechnung des ganzen
Beitrag von: PetraL am 29. August 2022, 12:12:58
Zitat von: mrWhite am 29. August 2022, 09:19:55In dem Aufhebungsbescheid wird nirgendwo erwähnt wie viel sie verdient haben soll , ergo worauf die berechnung überhaupt stützt. Es werden lediglich die 4 personen des Haushaltes aufgeführt , wie viel sie bekommen haben , und wie viel davon zu viel war.
Ich weiß zwar nicht, ob man darauf einen gesetzlichen Anspruch hat - ich würde aber mal vermuten, dass ja (vielleicht kann @Ottokar dazu was sagen) - aber eigentlich gehört dazu auch eine nachvollziehbare Neuberechnung. Die solltest du auf jeden Fall anfordern.
Hat der Schrieb eine Rechtsfolgebelehrung? Oder ist das so ein "Anhörungs-Schreiben"?
Muss das JC nicht eigentlich sogar vor dem Aufhebungsbescheid eine "Anhörung" durchführen?  :scratch:
Mit diesem ganzen Rückforderungs-Kram vom JC kenne ich mich - leider - überhaupt nicht aus, bin da aber sehr "wissbegierig", da das Thema ja grundsätzlich super-wichtig ist für jeden LE ...
Titel: Aw: Aufhebungsbescheid - Hilfe bei der Berechnung des ganzen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. August 2022, 15:37:11
mrWhite

Zitat von: mrWhite am 29. August 2022, 09:19:55Uns erreichte vor Kurzen ein Aufhebungsbescheid. Der kam zu Stande weil meine Frau eine Geringfügige Beschäftigung zu spät angemeldet hat.

ZitatIst nicht so meine Materie aber es wäre hilfreich wenn Du das Schreiben vom Amt anonymisiert hier einstellen würdest.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder Wortgenau abtippen.

MfG FN