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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Begleiter21 am 29. August 2022, 17:40:16

Titel: Überprüfungsantrag nach abgelehnten Widerspruch?
Beitrag von: Begleiter21 am 29. August 2022, 17:40:16
Moin zusammen

Bin jetzt am Grübeln. Ist grundsätzlich ein Überprüfungsantrag möglich, wenn ein Widerspruch per Bescheid abgelehnt wurde und die Frist zur Klage überschritten wurde? Also quasi alles wieder auf Anfang. Oder wäre eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sinnvoller?

Und wie sieht das beim Überprüfungsantrag mit dem parallel zu stellenden Antrag auf aufschiebende Wirkung aus? Muss diesem im jeden Fall stattgegeben werden? Also dass eine Rückforderung erst mal wieder auf Eis gelegt wird bis zur endgültigen Klärung?
Titel: Aw: Überprüfungsantrag nach abgelehnten Widerspruch?
Beitrag von: CCR am 29. August 2022, 18:02:18
Zitat von: Begleiter21 am 29. August 2022, 17:40:16Bin jetzt am Grübeln. Ist grundsätzlich ein Überprüfungsantrag möglich, wenn ein Widerspruch per Bescheid abgelehnt wurde und die Frist zur Klage überschritten wurde? Also quasi alles wieder auf Anfang. Oder wäre eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand sinnvoller?

Überprüfungsantrag würde doch nur möglich, wenn die Widerspruchsfrist überschritten ist, da ja durch den Widerspruchsbescheid schon geprüft wurde.