Guten Tag,
wie ist das mit den maximal erlaubten Mietkosten derzeit? Gibt es da die gängige Grenze für die Kaltmiete (war ja ungefähr bei 35-370€, je nachdem wo man wohnt) oder wurde diese ausgesetzt aufgrund der ganzen Krisen?
Die angemessene KDU wird durch den jeweiligen kommunalen Träger festgelegt. Durch §67 werden die KDU bei Neuanträgen und zzt auch in der Folge in voller Höhe übernommen.
Die Regelung gilt nicht, wenn die KDU bereits gesenkt war und bei Neuanmietung.
Taxima
Zitat von: Taxima am 31. August 2022, 00:05:44Gibt es da die gängige Grenze für die Kaltmiete
Nur zu deiner Info die Kaltmiete allein ist nicht ausschlaggebend, s. Anhang
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: Yavanna am 31. August 2022, 03:48:46Die Regelung gilt nicht, wenn die KDU bereits gesenkt war und bei Neuanmietung.
Also wenn jemand umziehen möchte, muss dieser dann auch wieder auf die festgelegten maximalen Kaltmieten Preisen, Größe der Wohnung und Nebenkosten achten. Alles klar. Danke.