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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Hartz4 muss weg am 01. September 2022, 08:17:30

Titel: Kosten der Unterkunft hartz4
Beitrag von: Hartz4 muss weg am 01. September 2022, 08:17:30
Guten Morgen ich habe eine schnelle Frage das hat  mit diesem Thema zu tun :  Vereinfachter hartz4 Antrag nach tot der Tochter !  zwar hat meine Partnerin wir wohnen getrennt ihre 15 jährige Tochter verloren , 1.3.2022 . Hartz4 wurde für den 1.4.2022 beantragt jetzt hat meine Partnerin eine Heiz und Betriebskosten Gutschrift bekommen vom 1.1.2021-31.12.2021 wir haben alles eingereicht beim Jobcenter heute kommt der Bewilligungsbescheid, da steht drin das die diese Heiz und Betriebskosten komplett anrechnen obwohl zu der Zeit noch keine Leistungen beantragt wurden das verstehen wir nicht könnte uns das jemand erklären ? Ich danke für die Hilfe AE9BDE4B-4523-4A25-967A-B4BD4184BCD9.jpeg

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Titel: Aw: Kosten der Unterkunft hartz4
Beitrag von: Yavanna am 01. September 2022, 09:37:35
§22 Abs. 3
Zitat(3)Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

Hätte sie eine Nachzahlung zu leisten, wäre diese auch bei Fälligkeit im Bezugszeitraum übernommen worden. Der Abrechnungszeitraum ist irrelevant.