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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: djfeedback am 01. September 2022, 13:24:44

Titel: Temporäre Bedarfsgemeinschaft Umgang Einrichtungsgegenstände
Beitrag von: djfeedback am 01. September 2022, 13:24:44
Hallo Forum,

gibt es hier Informationen oder Urteile zum Thema "Temporäre Bedarfsgemeinschaft" in Zusammenhang mit dem Umgang mit dem eigenen Kind?

In meinem Fall sind Mehrbedarfe im Regelsatz wegen zeitweisem Aufenthalt meines Kindes bereits anerkannt.

Jetzt frage ich mich also, ob beispielsweise auch das Recht besteht auf Erstattung eines eigenen Kinderbettes z.B.

Vielen Dank
Titel: Aw: Temporäre Bedarfsgemeinschaft Umgang Einrichtungsgegenstände
Beitrag von: Fettnäpfchen am 01. September 2022, 17:06:43
Zitat von: djfeedback am 01. September 2022, 13:24:44In meinem Fall sind Mehrbedarfe im Regelsatz wegen zeitweisem Aufenthalt meines Kindes bereits anerkannt.
Ist absolut nicht mein Thema
aber wenn du schon Anspruch hast dürfte das Kind überwiegend bei Dir sein und damit sollte auch ein Anspruch auf Erstausstattung existieren.

Warte mal was andere die das besser wissen Antworten, kommt nichts kannst du ja trotzdem einen Antrag stellen und schauen was das JC daraus macht.

MfG FN
Titel: Aw: Temporäre Bedarfsgemeinschaft Umgang Einrichtungsgegenstände
Beitrag von: djfeedback am 06. September 2022, 11:35:34
ok