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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sophiagirl am 01. September 2022, 21:24:19

Titel: Nachzahlung richtig angeben nach oeg
Beitrag von: Sophiagirl am 01. September 2022, 21:24:19
Moin,

da es meinen damaligen Beitrag ja nicht mehr gibt nun diesen neuen,

Gestern habe ich vor dem Sozialgericht GDS 40 nach OEG erstritten nun bekomme ich eine Nachzahlung von ca. 4000 € plus minus Zinsen und vermutlich noch eine Zahlung wegen Überlangem Verfahrens.

Klar noch ist Widerspruchszeit aber vom Sozialamt war nicht mal jemand zu dem Termin erschienen.

Also was muss ich hier wie beachten? Weil es ja an und für sich nicht anrechenbar sowieso ist, aber die Zinsen doch oder irgendwie sowas?

Liebe Grüße

Sylvergirl
Titel: Aw: Nachzahlung richtig angeben nach oeg
Beitrag von: Ottokar am 02. September 2022, 12:27:17
Mit OEG meinst du das Opferentschädigungsgesetz?
Dann wird das Verfahren vor dem SG einen GdB (nicht GdS) von 40 im Ergebnis haben.
Die Nachzahlung ist wofür?
Titel: Aw: Nachzahlung richtig angeben nach oeg
Beitrag von: Sophiagirl am 02. September 2022, 12:48:04
Moin,

ja, genau. Grad der Schädigungsfolgen (GDS) so sagte die Richterin von mir aus auch GDB.

Die Grundrente, die ist dort gibt bei 30 sind es nun 165 € und bei 40 sind es so ca. 220 € und die Nachzahlung gibt es seit 2016 rückwirkend also die Differenz von ca. 60 € im Monat.

Liebe Grüße
Titel: Aw: Nachzahlung richtig angeben nach oeg
Beitrag von: Ottokar am 02. September 2022, 12:57:39
Sorry, ich hatte den GdS lt. VersMedV mit dem Grad der Schädigung lt. Opferentschädigungsgesetz verwechselt, heißt gleich, ist aber was ganz Anderes.

Da die Grundrente lt. § 11a Abs. 1 Nr. 2 SGB II anrechenfrei ist, ist auch die Nachzahlung derselben anrechenfrei.
Auch eine Entschädigung wegen überlangem Verfahren ist anrechenfrei (BSG v. 11.11.2021, Az. B 14 AS 15/20 R).
Titel: Aw: Nachzahlung richtig angeben nach oeg
Beitrag von: Sophiagirl am 02. September 2022, 13:05:20
Alles klar. Ganz lieben Dank.