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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sanson6 am 05. September 2022, 13:49:12

Titel: Kostenübernahme für Diverses bei Tod eines Menschen
Beitrag von: Sanson6 am 05. September 2022, 13:49:12
Hallo,
Kann man Kosten für eine Beerdigung beim Amt geltend machen?
Hier ein Blumengesteck und eine kleine Traueranzeige für die Tageszeitung
Kostenpunkt 300 Euro.

Es handelt sich um eine Frau deren Lebensgefährte (nicht eingetragen) verstorben ist.
Lebten zusammen in ein BG.

Wer weiß dazu Näheres?
Danke
Titel: Aw: Kostenübernahme für Diverses bei Tod eines Menschen
Beitrag von: Ratlos am 05. September 2022, 14:00:00
Wenn es sich um eine Sozialbestattung handelt wird ein angemessener (kleiner) Blumenschmuck ebenso bezahlt wie eine einfache Traueranzeige.
Titel: Aw: Kostenübernahme für Diverses bei Tod eines Menschen
Beitrag von: TripleH am 05. September 2022, 14:59:28
Zitat von: Ratlos am 05. September 2022, 14:00:00Wenn es sich um eine Sozialbestattung handelt wird ein angemessener (kleiner) Blumenschmuck ebenso bezahlt wie eine einfache Traueranzeige.

Ist die Lebensgefährtin denn überhaupt bestattungspflichtig bzw. Verpflichtete im Sinne des § 74 SGB XII? Denn das Jobcenter ist hier definitiv der falsche Ansprechpartner.
Titel: Aw: Kostenübernahme für Diverses bei Tod eines Menschen
Beitrag von: Ratlos am 05. September 2022, 17:09:26
Zitat von: TripleH am 05. September 2022, 14:59:28Denn das Jobcenter ist hier definitiv der falsche Ansprechpartner.
Ich schrieb ja auch von SOZIALbestattung. Wenn keine bestattungspflichtigen Hinterbliebenen vorhanden sind ist immer das Sozialamt zuständig für eine
Einfach-Bestattung und dazu gehören Blumenschmuck und eine kleine Traueranzeige.
Sollte Verstorbene eine Feuerbestattung wünschen ist auch eine Sargbekleidung (bei uns z.B.) aus einer Art Papier erforderlich die vom Amt bezahlt wird.
Titel: Aw: Kostenübernahme für Diverses bei Tod eines Menschen
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 05. September 2022, 17:31:41
Kosten für eine Traueranzeige werden definitiv nicht erstattet.

Wie ich die Frage verstanden habe, geht es hier nicht um die Beerdigung mit allem drum und dran, sondern lediglich um die Kosten, die man als Trauergast / Angehöriger hat, wenn man an der Feier teilnimmt bzw. Blumenschmuck schicken oder selbst mitbringen möchte.
Ich denke, hier gibt es keinen Zuschuss, von keinem Amt.

Sollte es sich um ein anonymes "Armenbegräbnis" handeln, bei dem der Staat die Kosten komplett trägt, gibt es ohnehin nichts. Und schon gar keine Blumen.
Titel: Aw: Kostenübernahme für Diverses bei Tod eines Menschen
Beitrag von: Ratlos am 05. September 2022, 17:36:23
Zitat von: Sanson6 am 05. September 2022, 13:49:12Kann man Kosten für eine Beerdigung beim Amt geltend machen?
Hier ein Blumengesteck und eine kleine Traueranzeige für die Tageszeitung
Kostenpunkt 300 Euro.
Bei dieser Fragestellung handelt es sich für mich offensichtlich nicht um einen Teilnehmer an der Beerdigung.
Ein Teilnehmer wird kaum 300 € ausgeben damit er mit am Grab stehen kann.
Zudem schreibt TE ausdrücklich >>  Kosten für eine Beerdigung
Titel: Aw: Kostenübernahme für Diverses bei Tod eines Menschen
Beitrag von: TripleH am 05. September 2022, 18:56:16
ZitatWenn keine bestattungspflichtigen Hinterbliebenen vorhanden sind ist immer das Sozialamt zuständig für eine
Einfach-Bestattung

Nein, dann ist das Ordnungsamt zuständig. Für § 74 SGB XII bedarf es eines Verpflichteten, der bedürftig ist:

ZitatDie erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__74.html

Wenn niemand verpflichtet ist, gibt es eine ordnungsbehördliche Bestattung:

https://www.bestattungen-kroeger.de/leistungen/ordnungsbehoerdliche-und-sozialbehoerdliche-bestattungen/

Titel: Aw: Kostenübernahme für Diverses bei Tod eines Menschen
Beitrag von: jens123 am 05. September 2022, 19:05:54
Auf den Kosten wird man leider sitzen bleiben. Durch die Sozialbestattung wird nur das Notdürftigste abgedeckt: i. d. R. Einäscherung und Verscharren in einem namenlosen Grab. Vielleicht gibt es regional Unterschiede und dem verstorbenen Armen wird noch etwas mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Ich kenne es nur so, wie beschrieben.
Titel: Aw: Kostenübernahme für Diverses bei Tod eines Menschen
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 05. September 2022, 20:09:23
Zitat von: Ratlos am 05. September 2022, 17:36:23
Zitat von: Sanson6 am 05. September 2022, 13:49:12Kann man Kosten für eine Beerdigung beim Amt geltend machen?
Hier ein Blumengesteck und eine kleine Traueranzeige für die Tageszeitung
Kostenpunkt 300 Euro.
Bei dieser Fragestellung handelt es sich für mich offensichtlich nicht um einen Teilnehmer an der Beerdigung.
Ein Teilnehmer wird kaum 300 € ausgeben damit er mit am Grab stehen kann.
Zudem schreibt TE ausdrücklich >>  Kosten für eine Beerdigung

Naja für 300€ eine Beerdigung, da möchte ich mal wissen, wo das sein soll.
Außerdem steht: Es handelt sich um ein Blumengesteck und eine Traueranzeige.
Bei uns kostet so eine Anzeige schon um die 180€ in der Tageszeitung, normale Größe, nichts pompöses.
Ausserdem geht es um die Lebenspartnerin, diese hatte vielleicht mehr als 3 Rosen angedacht im Gesteck.

Zitat von: jens123 am 05. September 2022, 19:05:54Auf den Kosten wird man leider sitzen bleiben. Durch die Sozialbestattung wird nur das Notdürftigste abgedeckt: i. d. R. Einäscherung und Verscharren in einem namenlosen Grab. Vielleicht gibt es regional Unterschiede und dem verstorbenen Armen wird noch etwas mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Ich kenne es nur so, wie beschrieben.

Diese ordnungsbehördliche Bestattung von @TripleH geschrieben meinte ich mit "Armenbegräbnis", und genau so wird es gemacht, wie Du schreibst. Einmal im Monat alle gesammelt, die da zusammenkommen für diese Art Begräbnis, und ohne ein Wort ab in's Loch, Erde drüber, keine Blumen, fertig.
Zirka 600€.
Titel: Aw: Kostenübernahme für Diverses bei Tod eines Menschen
Beitrag von: Ratlos am 06. September 2022, 10:09:21

Zitat von: Sanson6 am 05. September 2022, 13:49:12Es handelt sich um eine Frau deren Lebensgefährte (nicht eingetragen) verstorben ist.
Ein Lebensgefährte ist kein Lebenspartner und ist daher nicht bestattungspflichtig.
Ein Lebenspartner dagegen schon.
Lebenspartnerschaft bezieht lt. Gesetzt sich auf eingetragene gleichgeschlechtliche Personen.