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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Leon2011 am 05. September 2022, 19:14:42

Titel: Gilt der MB für BG oder pro Person
Beitrag von: Leon2011 am 05. September 2022, 19:14:42
Hallo alle zusammen  :bye:

Und zwar habe ich heute einen Antrag auf Mehrbedarf wegen Kostenaufwändiger Ernährung gestellt, habe auch schon das Formular vom Arzt ausfüllen lassen und mit abgegeben (in den Briefkasten).

Ich bin allein erziehend und als ich letztes Jahr den MB 2x beantragt hatte, hat mein Sohn den MB wegen Kostenaufwändiger Ernährung gewährt bekommen, ich aber nicht (obwohl er mir die Jahre davor immer gewährt wurde). Die Begründung war, wir wären ein Haushalt/ eine BG und würden ja sowieso zusammen essen, daher nur 1x bewilligt.

Jetzt wurde ich hier von euch aber in einem anderen Thread darauf hingewiesen, dass das nicht so stimmt, und dass der MB pro Person gilt.

In den " SGB II Fachlichen Weisungen"  ist zwar auch immer von der Person die Rede, allerdings wird auch nirgends spezifisch gesagt, dass in einer BG 2 Person 2x den gleichen MB erhalten können. - Wisst ihr wie ich meine.

Habe ich da etwas übersehen, gibt's da ein Urteil zu? Meine Google Suche hat leider nicht allzu viel ergeben.

Wollte meinem SB jetzt noch eine Email schicken und ihm sagen, dass ich den MB jetzt noch mal beantragt habe weil..... Beim "weil" hängt es.

Es geht übrigens um Zöliakie/Glutenunverträglichkeit.

Danke euch schon mal im voraus  :sehrgut:
Titel: Aw: Gilt der MB für BG oder pro Person
Beitrag von: Ginsu am 05. September 2022, 19:24:19
Mehrbedarfe für Ernährung gilt pro Person.