Hallo,
Warmwasser und Heizung laufen bei mir über eine Gas-Kombi-Therme. Muss ich nun beim ALG2-Antrag den Bescheid meines Energieversorgers, auf dem der monatliche Abschlag für Erdgas angegeben ist, beifügen? Oder wie verfährt man da am Besten?
Für Antworten Danke im voraus.
Grüße
Davis
Zitat von: Davis am 06. September 2022, 15:11:43Muss ich nun beim ALG2-Antrag den Bescheid meines Energieversorgers, auf dem der monatliche Abschlag für Erdgas angegeben
Ja!
Beim Ausfüllen des Antrages wrist du auf die Anlage KDU hingewiesen und da gibt man an, welche Heizquelle Haus/Wohnung versorgt, das kreuzt man "Gas" an, legt eine Kopie des Versorgers bei und gut ist!
Zitat von: OLD-MAN am 06. September 2022, 16:35:39Ja!
Beim Ausfüllen des Antrages wrist du auf die Anlage KDU hingewiesen und da gibt man an, welche Heizquelle Haus/Wohnung versorgt, das kreuzt man "Gas" an, legt eine Kopie des Versorgers bei und gut ist!
Danke, Old-Man.
Weiß jemand, bis wieviel kWh das JC die Kosten bei einer 40 m² Wohnung übernimmt? Was gilt da noch als angemessen?
Edit: Hab was gefunden.
https://www.hartziv.org/unterkunft-und-heizung/heizkosten/
Grüße
Davis
Hallo,
ich habe beim Erstantrag auf ALG2 das Feld 'Heizkosten' einfach leer gelassen, weil ich nicht wusste, was man eintragen soll, wenn man dezentral heizt. Ich ging davon aus, die Abschläge für Gas und Strom müsste ich selber zahlen (was ich auch getan habe). Niemand hat nachgefragt.
Kann es diesbezüglich noch Probleme geben? Zuviel wurde mir nicht gezahlt, aber man soll ja alles angeben, was leistungsrelevant ist.
Grüße
Davis
Das Thema ist kompliziert in dem Falle. Du hast Anrecht auf einen zusätzlichen Zündstrom in dem Falle, was jedoch zu 99% die Ämter nicht kennen. Da die Gastherme auch ordentlich Strom verbraucht, Pumpe, Elektronik, halten der Magnetsperrung usw, bis zu 200-300Watt.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-beziehern-kann-mehrbedarf-fuer-gasthermenbetrieb-zustehen
"Hartz-IV-Bezieher können für den Betrieb einer im Haushalt befindlichen Gastherme vom Jobcenter eine zusätzliche Finanzspritze erhalten. Denn dient die Gastherme nicht nur der Heizung, sondern auch der dezentralen Warmwasserversorgung, steht erwachsenen Arbeitslosengeld-II-Beziehern der gesetzliche Mehrbedarf für Warmwasser in Höhe von 2,3 Prozent des Regelbedarfs zu, urteilte am Mittwoch, 18. Mai 2022, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 7/14 AS 1/21 R). Bei Kindern liegt der Mehrbedarf – je nach Alter – zwischen 0,8 und 1,4 Prozent.
BSG: Zuschlag gibt es nur bei Warmwasserversorgung mit Gastherme
Die Klage der Frau hatte vor dem BSG nun Erfolg. Allerdings ließ das BSG offen, inwieweit von der pauschalen Schätzung der Betriebsstromkosten für eine Gastherme abgewichen werden könne. Hier habe die Klägerin aber einen Anspruch auf den gesetzlichen Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasserversorgung. Denn die Gastherme sorge hier auch für das Warmwasser im Haushalt.
Nach dem Gesetz müsse das Jobcenter einen Mehrbedarf für Warmwasser in Höhe von 2,3 Prozent gewähren. So können etwa Alleinstehende bei einem Regelbedarf von 449 Euro monatlich weitere 10,33 Euro geltend machen, volljährige Partner 9,29 Euro. Bei Kindern liegt der Mehrbedarf zwischen 0,8 und 1,4 Prozent und damit zwischen 2,28 Euro und 5,23 Euro."
Hier hatte eine Bezieherin zu diesem Thema geklagt, und das Gericht meinte darauf sie hätte Anrecht auf den Mehrbedarf für Warmwasser, was 2,3 Prozent des Regelbedarfs sind, also ca 10,3 Euro pro Monat.
Ich würde einfach mal auf Gut Glück ein Dokument einreichen wo dir dein Vermieter per Unterschrift ausweist, dass du dezentrale Warmwasseraufbereitung beziehst durch eine Gasetagenheizung in der Wohnung. Wenn das Amt dann ablehnt würde ich Widerspruch einlegen und das obige Urteil dann dazu legen.