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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: ALterknabe66 am 07. September 2022, 10:20:59

Titel: Heizkostenzuschussgesetz Leistung anrechenbar ????
Beitrag von: ALterknabe66 am 07. September 2022, 10:20:59
Hallo, hat Jemand Info  ob die Einmalzahlung (hier über Wohngeldstelle,ist vom Land oder Bund soweit ich weiss) nach dem Heizkostenzuschussgesetz von2022, auf ALG 2 angerechnet werden darf ?

Ich bezog für paar Monate Wohngeld, -nun seit MAi nicht mehr---Jetzt nur noch Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer, und meine Frau ALG 2 zu Ihrem Minijob . Mir steht NICHTS an Sozialleistungen mehr zu , da ich satte 28,- über z.B. Grundsicherung liege . 

Titel: Aw: Heizkostenzuschussgesetz Leistung anrechenbar ????
Beitrag von: Else Kling am 07. September 2022, 11:32:25
Paragraph 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses besagt, dass der einmalige Heizkostenzuschuss bei Sozialleistungen, die einkommensabhängig sind, nicht als Einkommen anzurechnen ist.
Titel: Aw: Heizkostenzuschussgesetz Leistung anrechenbar ????
Beitrag von: ALterknabe66 am 08. September 2022, 09:49:36
Zitat von: Else Kling am 07. September 2022, 11:32:25Paragraph 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses besagt, dass der einmalige Heizkostenzuschuss bei Sozialleistungen, die einkommensabhängig sind, nicht als Einkommen anzurechnen ist.

Hallo, muss ich also auch nicht den Kontoauszug an das jobcenter senden, wo der Geldeingang des einma Zuschusses draufsteht ? ?    Danke für die HIlfe !