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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Flo84 am 07. September 2022, 14:02:31

Titel: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Flo84 am 07. September 2022, 14:02:31
Hallo,

für einen bewilligten und abgeschlossenen Umzug habe ich die Helferpauschale gegenüber dem JC beantragt.

Das Jobcenter bewilligt mir diese Pauschale auch, aber nur gegen den namentlichen Nachweis zweier Freunde welche geholfen haben, sowie deren eigenhändigen Unterschrift (Aufforderung zur Mitwirkung).

Ist dieser geforderte Nachweis so rechtens?

Falls ja, wie kann ich so einen Nachweis formulieren? "Hiermit bestätige ich (Name), dass ich im Rahmen des Umzuges geholfen habe, Unterschrift"?
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. September 2022, 16:03:24
Zitat von: Flo84 am 07. September 2022, 14:02:31Ist dieser geforderte Nachweis so rechtens?
Evtl. meldet sich hier noch jemand dazu, der es genau weiß.

Da es aber eine Pauschale ist, wüsste ich nicht warum das JC irgendwelche Namen haben möchte.

Eine einfache Quittung, mit Unterschrift sollte es auch tun.

Der Umzug hat ja sicher statt gefunden, von selbst werden die Möbel ja nicht in die neue Bleibe gelaufen sein.
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Ratlos am 07. September 2022, 16:06:26
Zitat von: Kopfbahnhof am 07. September 2022, 16:03:24Eine einfache Quittung, mit Unterschrift sollte es auch tun.
Tut es auch. Soweit ich jetzt auswändig weiß beträgt die Pauschale für Helfer 4 E pro Stunde.
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Born am 07. September 2022, 16:27:26
4.--€!! Wir haben einen gesetzlichen Mindestlohn !! Wer  arbeitet dafür, besonders als Umzugshelfer
 Gruß:
      Born  :coffee:
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Ratlos am 07. September 2022, 16:47:56
Die Puschalen für Helfer beim Umzug sind regional verschieden, da es ja auch verschiedene Preise in den Regionen gibt.
Die Pauschalen liegen pro Person zwischen 20 € und 50 € und richen sich auch nach dem Arbeitsumfang, d.h. der Größe der Wohnung die leer gemacht werden muss und Menge der Gegenstände.
Wenn man bei einem Umzug von einer Dauer von 8 Stunden Arbeitszeit ausgeht, sind das max. rd. 6 € die Stunde pro Helfer bei einem Satz von 50 €.
In aller Regel liegt der Pauschalsatz niedriger.
Die Helferpauschale ist in erster Linie für die Verpflegung der Helfer gedacht und nicht als "Arbeitslohn".
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Flo84 am 07. September 2022, 18:12:20
Ja, es geht praktisch um einen Umzug in Eigenregie - Hierfür gibt es eine Pauschale für Verpflegung der privat organisierten Helfer.
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 07. September 2022, 18:56:42
Zitat von: Flo84 link=msg=1552435Falls ja, wie kann ich so einen Nachweis formulieren? "Hiermit bestätige ich (Name), dass ich im Rahmen des Umzuges geholfen habe, Unterschrift"?

Genau.
"Hiermit bestätigte ich, Max Moritz, dass ich meinem Freund / Kumpel / Kollegen ... Flo84 bei seinem Umzug am xx 2022 und am xy 2022 geholfen habe. "
Unterschrift.

Oder auf einem Wisch:
"Hiermit bestätigen wir ..." und Beide unterschreiben.   
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Spritzenhalter am 07. September 2022, 19:24:43
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. September 2022, 18:56:42
Zitat von: Flo84 link=msg=1552435Falls ja, wie kann ich so einen Nachweis formulieren? "Hiermit bestätige ich (Name), dass ich im Rahmen des Umzuges geholfen habe, Unterschrift"?

Genau.
"Hiermit bestätigte ich, Max Moritz, dass ich meinem Freund / Kumpel / Kollegen ... Flo84 bei seinem Umzug am xx 2022 und am xy 2022 geholfen habe. "
Unterschrift.

Oder auf einem Wisch:
"Hiermit bestätigen wir ..." und Beide unterschreiben.   


Bestätige Eidesstattlich...
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 07. September 2022, 19:48:55
Das ist doch nicht vor Gericht.  :scratch:

"Eidesstattlich" würde ich persönlich niemals ohne Aufforderung oder dgl. in einen Schriebs wie so eine Erklärung bringen.  :nea: 
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. September 2022, 16:13:37
Ratlos

Zitat von: Ratlos am 07. September 2022, 16:47:56Die Puschalen für Helfer beim Umzug sind regional verschieden, da es ja auch verschiedene Preise in den Regionen gibt.
Die Pauschalen liegen pro Person zwischen 20 € und 50 € und richen sich auch nach dem Arbeitsumfang, d.h. der Größe der Wohnung die leer gemacht werden muss und Menge der Gegenstände.
Bis jetzt hat mir noch niemand einen Link oder ähnliches bereitgestellt um das einmal nachlesen zu können.
Kannst du das vllt.?

Würde mich aus Helfersicht brennend interessieren denn ich kenne das nur vom "Hören/Sagen/Lesen". und fast immer mit Ablehnung vom JC.

MfG FN
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Ratlos am 08. September 2022, 17:01:55
@ Fettnäpfchen - einen Link oder Urteile dazu habe ich nicht gefunden. Schau mal da rein:
https://www.umzugsauktion.de/
unter Rubrik "Umzugstipps".
Helferpauschale von maximal 30 Euro für die Verpflegung der Umzugshelfer steht da.
Die Pauschalen für Umzugshelfer sind regional unterschiedlich.
Normalerweise gehen alle Berichte darüber von 20 - 50 € pro Tag  aus.

Die Pauschalen sind hauptsächlich für Verpflegung der Helfer gedacht, nicht unbedingt als Entlohnung.
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Ratlos am 09. September 2022, 09:53:47
@ Fettnäpfchen - jetzt weiß ich wieder wo ich die 4 € gelesen habe.
In  § 20 JVEG. Dieses Geld erhält eine arbeitslose Person als Zeugengeld wenn sie vor Gericht geladen wird.
Was die angesprochene 12 € Mindestlohn betrifft siehe § 21
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. September 2022, 16:40:03
Ratlos

Danke für die Mühe!
Entspricht leider nicht dem was ich mir vorgestellt habe damit man rechtssicher vor dem JC auf so eine Pauschale bestehen kann.

Beim § ist es ja eindeutig in der Überschrift und mit dem Satz
dem Zeugen ist durch seine Heranziehung ersichtlich kein Nachteil entstanden. dürfte jedes JC das nicht gewillt ist zu bezahlen einfach ablehnen. Hätte er einen Nachteil könnte er ja sowieso nicht helfen denn wer hilft schon wenn es wichtigeres gibt.
Von einer
Zitat von: Ratlos am 09. September 2022, 09:53:47eine arbeitslose Person als Zeugengeld
habe ich auch nichts gelesen.

und bei Umzugsauktion.de habe ich zwar gesucht aber es nicht gefunden hab aber auch schnell aufgehört da bei den einigermaßen passenden Stichworten wie Arbeitsamt oder Umzugshelfer oder Verpflegung nichts stand.

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Flo84 am 09. September 2022, 18:32:18
Also ich hab das jetzt so formuliert wie oben angegeben und unterschreiben lassen.

Lt. Auskunft JC sind das bei mir 20 € pro Person für den Umzugstag

Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Ratlos am 10. September 2022, 10:10:17
Zitat von: Flo84 am 09. September 2022, 18:32:18Lt. Auskunft JC sind das bei mir 20 € pro Person für den Umzugstag
Bei 8 Stunden Tätigkeit entspricht das 2,50 € pro Stunde für Verpflegung.
Als Entlohnung für die Helfertätigkeit ist das ja auch nicht gedacht.
Eine Rechtsgrundlage für Entlohnung habe ich auch nicht gefunden - weder § noch Urteile.
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 10. September 2022, 10:53:17
https://www.hartz4.de/umzugskosten-jobcenter/

Mehr gibt es dazu auch nicht.

Wenn es eine Rechtsgrundlage zur Entlohnung geben würde, müsste man seine(n) Helfer dann nicht auch anmelden (sonst wäre es Schwarzarbeit), versichern usw.?

Die Pauschale ist ohne Frage ein Witz, und nicht mal die bekommt jeder  :wand: , aber das es keinen Arbeitslohn bedeuten soll, erschließt sich mir durchaus.  :scratch:  :yes: 

Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Ratlos am 10. September 2022, 11:53:38
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 10. September 2022, 10:53:17Helfer dann nicht auch anmelden (sonst wäre es Schwarzarbeit), versichern usw.?
Ich kenne deinen verlinkten Bericht. Habe viel gesucht aber nichts zum Helferlohn gefunden.
Nein, Schwarzarbeit ist es nicht, es ist eine Art der Nachbarschaftshilfe im Bekanntenkreis.
Probleme kann es bei einem Unfall geben denn die Helfer haben keinen Versicherungsschutz.
Auch mit der helfereigenen Haftpflicht ist es nicht so einfch wenn ein Helfer versehentlich einen Schaden anrichtet.
Titel: Aw: Helferpauschale für Umzug - Nachweis
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. September 2022, 13:46:19
Zitat von: Ratlos am 10. September 2022, 11:53:38Auch mit der helfereigenen Haftpflicht ist es nicht so einfch wenn ein Helfer versehentlich einen Schaden anrichtet.
Das hab ich ja durch, hat leider nicht geklappt weil die der ich geholfen habe einfach nicht mit einem Schreiben, dass ich sogar vorgefertigt habe,  unterstützt hat.

Gutmütig wie ich bin habe ich dann den Schaden aus meiner Erbmasse bezahlt (Und da wäre es sogar verjährt gewesen) nach dem Motto.
Dann habe ich meine Ruhe, spare mir die Gerichtskosten und uU den Schaden trotzdem zu zahlen und im Hauptgrund wenn man gutes tut kommt es zurück was dann 1 1/2 Jahre später der Fall war.

Tatsache und Urteile sprechen davon das wenn man Helfer ist und einen Schaden macht das zu Lasten des Versicherten geht. Nachzugoogeln unter Gefälligkeitsschaden beim Umzug.

MfG FN