Bin gerade etwas geschockt. Durch Zufall habe ich mitbekommen das alle hier im Haus die Betriebsnebenkosten Abrechnung 2021 erhalten haben, bloß ich nicht! Angeblich hat der Vermieter die Abrechnung im Juni in meinen Briefkasten geworfen. Heute Abend bekomme ich die noch einmal, würde mich nicht wundern, wenn es nicht klappt. Mein Nachbar mußte über 1000,-- Euro nachzahlen.
Ich bekomme jetzt bestimmt Schwierigkeiten mit dem JC weil ich die Abrechnung so spät einreiche.
Wir haben hier keine Gasversorgung, sondern Fernwärme. Der Vermieter nimmt viel zu viel, vielleicht ist die Grundsteuer noch mit dabei.
Absender ist bei Unstimmigkeiten in der Beweispflicht über die ordnungsgemäße Zustellung.
Der Vermieter hätte sogar bis 31.12.2022 Zeit mit der Abrechnung für 2021. Das Jobcenter soll also die Fre...e halten.
Zitat von: Lina am 08. September 2022, 12:10:35Der Vermieter nimmt viel zu viel, vielleicht ist die Grundsteuer noch mit dabei.
Bei begründeten Verdacht auf Unstimmigkeitenkannst du dir für jede einzelne Position die Belege zeigen lassen.
Normalerweise sind BKK-Abrechnungen korrekt weil sich jede einzelne Position vom Mieter überprüfen lässt.
Zitat von: Ratlos am 08. September 2022, 13:31:23Zitat von: Lina am 08. September 2022, 12:10:35Der Vermieter nimmt viel zu viel, vielleicht ist die Grundsteuer noch mit dabei.
Bei begründeten Verdacht auf Unstimmigkeitenkannst du dir für jede einzelne Position die Belege zeigen lassen.
Normalerweise sind BKK-Abrechnungen korrekt weil sich jede einzelne Position vom Mieter überprüfen lässt.
Und weil kein Mieter etwas überprüft stimmt laut Mieterbund jede 3. Abrechnung nicht.
Grundsteuer ist umlagefähig also völlig korrekte Berechnung.
Zitat von: Spritzenhalter am 08. September 2022, 12:56:25Der Vermieter hätte sogar bis 31.12.2022 Zeit mit der Abrechnung für 2021
Diese pauschale Aussage ist so nicht richtig. Entscheidend ist, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Bei meiner alten Wohnung war das z.B. der Fall. Abrechnungszeitraum war hier 01.07. - 30.06. Entscheidend ist immer die 12monatige Frist nach dem Abrechnungszeitraum.
Wird diese nicht eingehalten, kann der Vermieter keine Nachforderungen geltend machen. Der Vermieter hat den fristgerechten Zugang der BK-Abrechnung zu beweisen.
Zitat von: Ratlos am 08. September 2022, 13:31:23Normalerweise sind BKK-Abrechnungen korrekt
:lol: Der war gut
Der Vermieter hat mir heute Abend die NK 2021 mitgebracht. Nach Übersicht muß ich ca. 220,-- Euro nachzahlen.
Im Begleitschreiben steht "Da zukünftig mit höheren Kosten zu rechnen ist, bitte ich Sie, ab Juli 2022 eine um 25,-- Euro höhere Vorauszahlung zu leisten"
Muß ich das?
25€ sind freiwillig.
Ich bitte Sie mir meine Füße zu küssen, machen Sie es?
Zitat von: Lina am 08. September 2022, 18:00:18Da zukünftig mit höheren Kosten zu rechnen ist, bitte ich Sie, ab Juli 2022 eine um 25,-- Euro höhere Vorauszahlung zu leisten"
Muß ich das?
Also mittlerweile haben wir bereits September :scratch:
Der Vermieter ist berechtigt, die Vorauszahlungen anzupassen analog des Nachzahlungsbetrages - Nachforderung : 12 = angemessene Erhöhung der Vorauszahlung. 25 € ist hier durchaus akzeptabel.
Vorausgesetzt:
1. Die Abrechnung ging Dir fristgerecht zu.
2. Die Abrechnung ist korrekt.
@Spritzenhalter
sehr sinnvoller Beitrag
Zitat von: Wolf24 am 08. September 2022, 19:05:04Zitat von: Lina am 08. September 2022, 18:00:18Da zukünftig mit höheren Kosten zu rechnen ist, bitte ich Sie, ab Juli 2022 eine um 25,-- Euro höhere Vorauszahlung zu leisten"
Muß ich das?
Also mittlerweile haben wir bereits September :scratch:
Der Vermieter ist berechtigt, die Vorauszahlungen anzupassen analog des Nachzahlungsbetrages - Nachforderung : 12 = angemessene Erhöhung der Vorauszahlung. 25 € ist hier durchaus akzeptabel.
Vorausgesetzt:
1. Die Abrechnung ging Dir fristgerecht zu.
2. Die Abrechnung ist korrekt.
@Spritzenhalter
sehr sinnvoller Beitrag
Entsprechend der Betriebskostenabrechnung wird die Vorauszahlung angepasst. Eine Bitte oben drauf noch was zu bezahlen ist freiwillig und wird von keinem JC übernommen.