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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: lause74 am 08. September 2022, 15:03:05

Titel: Bescheid
Beitrag von: lause74 am 08. September 2022, 15:03:05
Hallo zusammen,
Ich habe da mal eine Frage.
Ich habe einen Antrag auf Mehrkosten beantragt für das Umgangsrecht der Kinder.
Ich habe bis heute keinen Bescheid bekommen, nur eine Anweisung was sie Monatlich von mir und meiner Ex Frau in schriftlicher Form brauchen.
Nun zu meiner Frage:
Muss eigentlich das Jobcenter immer einen Bescheid zusenden wenn man einen Antrag stellt oder können sie einfach immer wieder die Bestätigung der Ex Frau und mir verlangen wann und wieviele Kinder bei mir waren?
Gibt es nicht ein Bescheids Pflicht?
Titel: Aw: Bescheid
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. September 2022, 16:00:37
lause74

Zitat von: lause74 am 08. September 2022, 15:03:05Muss eigentlich das Jobcenter immer einen Bescheid zusenden wenn man einen Antrag stellt
Selbstverständlich hast du ein Anrecht auf einen Antrag auch eine Antwort zu bekommen. Dafür gibt es die Bearbeitungsfristen von drei u. sechs Monaten und danach die Erinnerung an das JC und da danach die Untätigkeitsklage.

Wenn mtl. berechnet werden muss muss man natürlich auch die mtl. Zahlen dem JC bekannt geben.

Ansonsten kann ich nicht weiterhelfen da das mit dem Umgangsrecht nicht meine Thematik ist.

MfG FN
Titel: Aw: Bescheid
Beitrag von: lause74 am 08. September 2022, 16:56:02
Es handelt sich hierbei um dieses Schreiben.
Das kam nach meinen Antrag auf Mehrbedarf.
Ist das so korrekt was das das Jobcenter von mir Fordert ohne irgend einen Bescheid zu erstellen?
CCF_000020.pdf
Titel: Aw: Bescheid
Beitrag von: PetraL am 08. September 2022, 17:23:36
Zitat von: lause74 am 08. September 2022, 16:56:02Ist das so korrekt was das das Jobcenter von mir Fordert ohne irgend einen Bescheid zu erstellen?
Ob das rechtlich korrekt ist, kann ich nicht sagen, aber es ist absolut "normal". Den Bescheid gibt es erst, wenn über deinen Antrag entschieden wurde.
Und über deinen Antrag wird erst entschieden, wenn ALLE geforderten Unterlagen vorliegen.  :wand:
Scheiß-Spiel... aber - wahrscheinlich - legal...
Titel: Aw: Bescheid
Beitrag von: CCR am 08. September 2022, 17:48:22
Hallo Thomas deine Daten sind alle Lesbar.
Titel: Aw: Bescheid
Beitrag von: PetraL am 08. September 2022, 18:03:00
Zitat von: CCR am 08. September 2022, 17:48:22Hallo Thomas deine Daten sind alle Lesbar.
Bei mir nicht...  :weisnich:

Zitat von: lause74 am 08. September 2022, 18:03:44Doch, man kann es lesen, gerade selbst festgestellt  :wand:  :wand:  :wand:

Sehr mysteriös - bei mir ist alles schwarz durchgestrichen ...
Titel: Aw: Bescheid
Beitrag von: lause74 am 08. September 2022, 18:03:44
Doch, man kann es lesen, gerade selbst festgestellt  :wand:  :wand:  :wand:
Titel: Aw: Bescheid
Beitrag von: Fettnäpfchen am 09. September 2022, 16:14:52
lause74

Zitat von: lause74 am 08. September 2022, 16:56:02Ist das so korrekt was das das Jobcenter von mir Fordert ohne irgend einen Bescheid zu erstellen?
:weisnich: wurde ja schon entfernt.

MfG FN