Hallo Freunde,
ich komme gerade vom Sozialamt da noch 2-3 Dinge unklar waren.
Ich habe beides beantragt gehabt und laut dem Arbeiter wurde Wohngeld iHv knapp 290€ meiner Mutter bewilligt. GruSi würde 145€ betragen. Er meinte wir hätten die Wahl. Wohngeld würden wir Rückwirkend ab Juli erhalten. Bei der Grusi kommt evtl noch ein Mehrbedarf hinzu wegen Schwerbehinderung mit "G". wären dann laut ihm nochmal 70€ ca. Wohngeld übernimmt keine Nachzahlung, fordert bei Gutschrift jedoch auch nichts zurück. GrusSi wird ja denke ich wie H4 um 50€ erhöht also wären das 195€ plus halt der Mehrbedarf. Was denkt ihr was die bessere Wahl wäre? Ich habe den Bescheid noch nicht erhalten für Wohngeld kann daher nicht sagen wie es ausgerechnet wurde. Er hat mir aber vor mir Grusi ausgerechnet
Miete Kalt 661,74
Abschlag Heizkosten 185 das durch 2 weil wir zu zweit wohnen = 423,37
449 dazu der Bedarf für eine Person = 872,37
minus die Rente 380,40 - die beträgt aber eigentlich 400€ weil zum 1.7. erhöht wurde keine Ahnung wieso er die alte Zahl nimmt..
Witwenrente 346,89
kommt 145,08 Leistung raus.
Wie würdet ihr vorgehen? Bin für jeden Rat dankbar.
Vorrang hat immer die höhere Leistung. Gibt es mehr Wohngeld als Grundsicherung dann gilt der Wohngeldanspruch, das ganze auch umgekehrt, gibt es mehr Grundsicherung als Wohngeld, so ist dieser der Bezug vorrangig.
Oh ok. Er meinte wir haben die freie Wahl. Was eribgt denn mehr Sinn für die Zukunft? Wenn Grusi ebenfalls steigt z.b.
Kann man auch im nachhinein wechseln?
Keine freie Wahl, es wird das genommen wo der höhere Betrag zusteht. Gibt es später mehr GruSi als Wohngeld so gilt GruSi und umgekehrt.
Zitat von: Spritzenhalter am 08. September 2022, 18:58:47Keine freie Wahl, es wird das genommen wo der höhere Betrag zusteht. Gibt es später mehr GruSi als Wohngeld so gilt GruSi und umgekehrt.
Naja ich gebe nur das weiter was mir eben gesagt wurde..
Nehmen wir halt einfach mal an man hat freie wahl. Was wäre vorteilhafter?
:wand:
was ist so schwer daran sich das szenario vorzustellen man hätte die wahl??? meine güte.
Vorrangprinzip!
Zitat von: tsumo am 08. September 2022, 18:21:10GruSi würde 145€ betragen. Er meinte wir hätten die Wahl.
wenn Wohngeld abgelehnt würde oder man weniger Geld bekommt, hat man keine Wahl mehr. Immer vor Antrag prüfen, bei dir ist es ja klar.
Zitat von: CCR am 08. September 2022, 20:46:18Zitat von: tsumo am 08. September 2022, 18:21:10GruSi würde 145€ betragen. Er meinte wir hätten die Wahl.
wenn Wohngeld abgelehnt würde oder man weniger Geld bekommt, hat man keine Wahl mehr. Immer vor Antrag prüfen, bei dir ist es ja klar.
ja aktuell ist wohngeld mehr. wollte mit dem thread einfach nur die pro uns kontras von beiden aufwiegen.
muss beim wohngeld die nachzahlung ebenfalls zurücküberwiesen werden wie bein alg2 oder grusi?
Kein kompletter Vorrang!
DENN:
Die Regel lautet, sofern das Wohngeld höher ist, muss man Wohngeld beantragen statt ALGII, da andere Ansprüche als ALGII Vorrang haben.
Jedoch wenn das Wohngeld niedriger ist, KANN man Wohngeld statt ALGII beantragen. Allerdings hat man in diesem Falle auch das Recht, ALGII zu beantragen. Hier besteht also eine Wahlmöglichkeit.
Ernie
Zitat von: tsumo am 14. September 2022, 16:33:16muss beim wohngeld die nachzahlung ebenfalls zurücküberwiesen werden wie bein alg2 oder grusi?
hm?