Werden die 300 Euro (Netto vielleicht weniger) Energiepauschale für Rentner in Grundsicherung vom Sozialamt als Einkommen angerechnet?
Einerseits wurde dieser Personenkreis ja schon mit den 200 Euro im Juli bedacht, aber er wird ja trotzdem an alle Renter unabhängig von der Lebensituation ausbezahlt.
Wird dieser Betrag dann vom Sozialamt angerechnet und ich darf nur die üblichen 30% von den 300 Euro also 90 Euro behalten?
Würde mich sehr über Antworten freuen,
Stefan
Das habe ich dazu gefunden:
XI. Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen
Ist die EPP bei einkommensabhängigen Sozialleistungen als Einkommen zu berücksichtigen?
Nein. Die EPP ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, da die EPP ebenfalls eine staatliche Sozialleistung darstellt.
evtl wird sie aber versteuert?
Ich will gar nicht unken, aber bisher haben die immer einen Weg gefunden, die am ganz unteren Ende zu umgehen. Würde mich freuen wenn ich unrecht hätte.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html
Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale im Link anklicken