Hi,
bald habe ich einen Termin beim Jobcenter zu einem Gespräch. Kann man da auch Mal alleine hin oder sind die Nachteile sehr gravierend?
Ich kann doch Akteneinsicht nach dem Gespräch beantragen.
Wenn du es anders einrichten kannst, dann würde ich dir dringend empfehlen jemanden mitzunehmen, der die Aussagen der SB auch protokolliert. Die Nachteile können schon allein in der Weise der Gesprächsführung liegen. Ausführungen wie z.B. "Wir können ihnen schon sagen, dass das und dies Sanktionen nach sich zieht", wagen die sich nicht so leichtfertig, wenn du jemanden dabei hast. Das Drohpotenzial eines Termins der unter Sanktions-Androhung zustande kommt ist hoch. Meiner Meinung nach sind eine Großzahl der Termine die es so gibt, komplett unnötig. Das hätte man in einem Brief schneller haben können, denn am Ende kommt sowieso ein Verwaltungsakt und kein "Vertrag" zustande. Denn ein Vertrag nimmt dem Betroffenen einen Großteil seiner rechtlichen Möglichkeiten, wenn er den unterschreibt. Auch hier würde mich eine Statistik interessieren, wieviele Menschen unterschreiben überhaupt die EGV? Wenn keiner, warum wird das dann beibehalten? Und wenn ja, waren die über die Nachteile informiert die sich dann ergeben? Also kurz, geh nicht alleine zum Jobcenter, never, niemals. Und wenn dann benimm dich wie ein Beschuldigter und schweige so gut es geht. Die Ähnlichkeit der Textbausteine mit denen von Bewährungskandidaten ist nicht zufällig entstanden. Das ist die Meinung die man von dir hat. Egal wer du bist. Am besten wäre du hast einen Anwalt dabei. Aber das ist leider Wunschdenken.
Zitat von: Subkulturmann am 10. September 2022, 14:46:28Hi,
bald habe ich einen Termin beim Jobcenter zu einem Gespräch. Kann man da auch Mal alleine hin oder sind die Nachteile sehr gravierend?
Ich kann doch Akteneinsicht nach dem Gespräch beantragen.
Wenn man eine starke und selbstsichere Persönlichkeit ist hat man keine Nachteile zu befürchten. Ist man eine sensible Persönlichkeit die schon beim Jobangebot kollabiert, empfiehlt es sich die Mama mitzunehmen.
Ein Jobangebot bekommst du in der Regel per Post und Verwaltungsakt, dafür machen die keine Termine. Termin i.d.R. EGV.
Ist das Gespräch den bei der Arbeitsvermittlung oder in der Leistung? Auch die laden tatsächlich mal Leute ein.
Subkulturmann
Zitat von: Subkulturmann am 10. September 2022, 14:46:28Kann man da auch Mal alleine hin oder sind die Nachteile sehr gravierend?
Ich kann doch Akteneinsicht nach dem Gespräch beantragen.
Alleine kannst du nichts beweisen von dem was ge/besprochen wurde und eine Akteneinsicht bringt daher auch nichts denn da steht dann Aussage gegen Aussage.
Meine damaligen Termine haben sich von ca einer Std. auf im Schnitt 10 bis 15 Min. reduziert und SB hat sich sehr zurückhaltend gezeigt.
Auch wenn versucht wurde was untaugliche SB gern versuchen wie z.B. den Beistand gar nicht erst zuzulassen oder sogar den Namen von Ihm/Ihr wollten.
MfG FN
Ok, dann bin ich im Bilde...
Könnt ihr denn eher ehrenamtliche Beistände von
Caritas, Diakonie, Awo, oder die Linke empfehlen?
1. Keine Antworten geben, sich einfach die Fragen aufschreiben und sagen, dass man diese schriftlich beantwortet.
2. Was ist das den für ein Termin? BewerbungsAbteilung (Arbeit) oder Leistungsabteilung? (Geld, ALG2)
3. Es gibt sogar Menschen, die das Gespräch heimlich mit dem Handy oder der Uhr aufnehmen. Aber das ist verboten. Hat aber vor Übergriffen und bei missbräuchlichen Mitarbeitern geholfen.
4. In der Akte wird kaum etwas stehen. Da ist eine DSGVO Anfrage bessern ;-)
5. Geh ganz lässig da hin, mit Kaffe in der Hand und bleib ganz locker. Nichts abmachen, alles nochmal mitnehmen und zuhause drüber nachdenken. Nichts unterschreiben. Alles hier bei uns im Forum erfragen. =)
@ Subkulturmann
Zitat von: Spritzenhalter am 10. September 2022, 15:34:55Wenn man eine starke und selbstsichere Persönlichkeit ist ...
Das mag hilfreich sein, nützt aber nichts, wenn man sich dazu nicht auch noch bestens mit der Rechtslage, Paragraphen und Urteile auskennt.
Ansonsten wird man - egal ob von der Vermittlung oder von der Leistungsabteilung - angelogen, für dumm verkauft, angelogen, unterschwellig beleidigt - habe ich "von vorne bis hinten angelogen" schon erwähnt?
Kommt man auf eine Lüge, heißt es lapidar, es handle sich um ein Missverständnis, man habe das falsch verstanden, das wurde nicht gesagt, usw. Leider ist das meine reale Erfahrung.
Falls du keinen Beistand findest, zuhören, nichts privates erzählen. Bekommst du Papier, dann nie vor Ort unterschreiben sondern einstecken und zur genaueren Prüfung mitnehmen - das ist dein Recht.
Am Schluss des Gesprächs verlangst du den Ausdruck der internen Gesprächsnotiz, welche der/die SB über das Gespräch in deine virtuelle Akte schreiben wird. Rechtsgrundlage dazu nennen:
SGB X § 25 Akteneinsicht durch Beteiligte
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html
Begründung: Da kein Beistand nach SGB X § 13 (4) dabei war, möchtest du zur Wahrung deiner Rechte nachlesen, was zu diesem Termin als besprochen von der/dem SB hinterlegt wurde.
Meine Erfahrung nach haben die meisten SB bei der Ansage dann reichlich dumm geschaut :grins:.
Diese Gesprächsnotizen kamen per Post, mal unkompliziert wenige Tage nach dem Gespräch, mal musste ich extra nochmal schriftlich mit Rechtsgrundlage und Drohungen auffordern, aber komplett verweigert wurde es nie.
In den Gesprächsnotizen standen auch schon mal Sachen, die so nie besprochen waren; zwar Kleinigkeiten, denen ich nicht nachgegangen bin. Aber hätte was Wichtiges nicht gestimmt, wäre ich darüber informiert gewesen und hätte das richtig stellen können.
Zitat von: Fettnäpfchen am 10. September 2022, 16:26:44Alleine kannst du nichts beweisen von dem was ge/besprochen wurde und eine Akteneinsicht bringt daher auch nichts denn da steht dann Aussage gegen Aussage.
Das Problem liegt auf beiden Seiten. Sollte eine Seite behaupten dass in einem Gespräch etwas gesagt wurde und die Gegenseite dies bestreitet, dann steht grundsätzlich Aussage gegen Aussage. Ein Beistand wird da nicht zwingend ein Vorteil sein, da man diesem natürlich unterstellen kann nicht unparteiisch zu sein, vor allem wenn es keine neutrale unbekannte Person ist. Ein Freund oder bekannter wird in einem Verfahren zwar zur Kenntnis genommen, jedoch besteht immer der Verdacht, dass dieser zugunsten einer Person aussagt.
Was man auch bedenken sollte ist dass die Aussagen eines Beistands rechtlich der anderen Person zugeschrieben werden kann, daher sollte man auf einen Beistand verzichten der gerne unachtsam redet. Davon abgesehen kann ein JC Mitarbeiter auch einen Kollegen holen der am Gespräch teilnimmt, somit wäre dann wieder Gleichstand.
Unter welchem Gesichtspunkt darf das Jobcenter eine zweite Person in den Raum holen? Ich meine, dann werden Daten ja weit gestreut. Dazu hätte ich gerne die Gesetzesgrundlage. Will das gar nicht abstreiten, dass das geht, aber ist ja schon interessant, wenn der Mitarbeiter des JC derart handelt.
Zitat von: Spritzenhalter am 10. September 2022, 15:34:55Zitat von: Subkulturmann am 10. September 2022, 14:46:28Hi,
bald habe ich einen Termin beim Jobcenter zu einem Gespräch. Kann man da auch Mal alleine hin oder sind die Nachteile sehr gravierend?
Ich kann doch Akteneinsicht nach dem Gespräch beantragen.
Wenn man eine starke und selbstsichere Persönlichkeit ist hat man keine Nachteile zu befürchten. Ist man eine sensible Persönlichkeit die schon beim Jobangebot kollabiert, empfiehlt es sich die Mama mitzunehmen.
Was ist denn das für eine Aussage?
Deine Ironie oder was das sein soll, ist voll für den...
Subkulturmann
Zitat von: Subkulturmann am 10. September 2022, 18:01:22Caritas, Diakonie, Awo, oder die Linke empfehlen?
Linke :weisnich:
die anderen :scratch: da ich von Caritas nur schlechte Erfahrung gemacht habe (
da war ich als Beistand dabei und die hat nur "Scharrm geredet" als ich das mit dem Zuzug und entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen erklärte blieb sie stur und ich eben auch und dann meinte sie nur noch das SIE dann die Unterstützung aufhört und ich das dann machen kann wenn ich alles besser weiß...) und aus dem Forum habe ich so oft gelesen das Diakonie auch nicht taugt und bei der AWO habe ich auch keine Ahnung, aber am Schluss sitzen die auch auf so einem hohen Pferd. Da diese Personen alle Geld verdienen an so "Beratungen", also Lohn, dürfte es wie beim JC ablaufen sprich es gibt Gute und Schlechte Angestellte.
Ein Beistand kann jeder sein
und wenn er Ahnung hat gut; dann kann er uU einschreiten
und ansonsten egal ob mit o. ohne Ahnung der sitzt dann still mit Schreibutensilien da schreibt mit was gesprochen wird und
am Schluss geht man eh aus dem JC ohne etwas zu unterschreiben.
Beim gemeinsamen Kaffee geht man das Geschriebene durch und je nach dem was vom JC gefordert wird reagiert man dann.
Notizen machen und ein evtl. Gedächtnisprotokoll zusätzlich kann man während des Termins auch machen da es sonst zu viel zum aufschreiben sein kann.
Das kann man aber so und so
oder nur eines davon machen.
Ich habe alle Varianten durch und bis jetzt war es immer von Vorteil für die Eingeladenen, ein Dipl.Ing. SB wurde sogar ausgetauscht.
Der Verdacht auf OA oder VuE usw. sowie massive Nachzahlungen waren auch dabei.
In dem Ratgeber
ZitatNicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.msg2129#msg2129)
hier dem weiterführenden Link folgen!
kann man das ausführlichst nachlesen denn es gibt da verschiedene Arten eines Beistandes und vor allem die entsprechende Rechtsgrundlage sowie zusäztliche Tipps wenn ich mich richtig erinnere.
Zitat von: Hary am 11. September 2022, 10:08:56Was man auch bedenken sollte ist dass die Aussagen eines Beistands rechtlich der anderen Person zugeschrieben werden kann, daher sollte man auf einen Beistand verzichten der gerne unachtsam redet.
Da kann aber der Eingeladene sagen dass er diese "Ansage" des Beistandes nicht gelten lässt und seine Sicht darstellen. Damit wäre das kein Problem, muss man halt wissen.
MfG FN
Zitat von: Survas am 11. September 2022, 10:32:02Unter welchem Gesichtspunkt darf das Jobcenter eine zweite Person in den Raum holen? Ich meine, dann werden Daten ja weit gestreut. Dazu hätte ich gerne die Gesetzesgrundlage. Will das gar nicht abstreiten, dass das geht, aber ist ja schon interessant, wenn der Mitarbeiter des JC derart handelt.
Die Rechtsgrundlage kenne ich nicht, aber der Datenschutz sollte dies nicht verhindern. Der zweite Mitarbeiter ist ja auch geschult und unterliegt den Bestimmungen des Datenschutz. Es wäre aber absurd anzunehmen das ein anderer nicht das Recht auf einen eigenen Beistand hätte, zumal es ja begründbar wäre mit schwieriger Fall und so.
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. September 2022, 12:24:53Da kann aber der Eingeladene sagen dass er diese "Ansage" des Beistandes nicht gelten lässt und seine Sicht darstellen. Damit wäre das kein Problem, muss man halt wissen.
Das ist ja nicht die größte Gefahr, je nach Fall und Anliegen kann ein Beistand auch wunderbar bei deiner eigenen Überführung bei einer Pflichtverletzung mitwirken. Er muss es nicht einmal wollen, um Smalltalk unachtsam irgendwas erwähnt was nicht erwähnt werden sollte... Daher sollte der Beistand nicht aus dem engeren Umfeld stammen, oder wirklich still bleiben.
Ein Beistand ist für den Eingeladenen gesetzlich erlaubt. Für den Einladenden kenne ich die Regularien nicht. Weiß auch nicht ob das dann überhaupt Beistand heißen würde. Wäre auch eine gute Frage für den Bundesdatenschutz. oder? Ich persönlich wäre nicht damit einverstanden, wenn da noch irgendeiner teilnimmt, der nicht in der Einladung angekündigt war. Was gleich die nächste Frage hinsichtlich der Rechtsfolgenbelehrung aufwirft. Also mich würde das Verhalten des JC durcheinanderbringen und den Termin obsolet machen. Das wäre mir zu viel Chaos.
Edit: Wegen der Einordnung was vor wem geschützt werden muss: Ein Beispiel für sensible Daten und die dazugehörigen Probleme ist das Gutachten des äD des Jobcenter. Man nehme an, dieser würde mehr an den Sachbearbeiter übermitteln, als der zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht. Dann und auch ohnehin handelt es sich um höchstprivate Kundendaten, die vom Sachbearbeiter gegen den äD moniert werden müssen. Unterlässt er dies und kommt dann noch ein zweiter Mitarbeiter hinzu, der dann auch noch Kenntnis über diese Daten erlangt ... Das passiert andersherum einfach nicht.
Zitat von: Survas am 11. September 2022, 14:07:45Edit: Wegen der Einordnung was vor wem geschützt werden muss: Ein Beispiel für sensible Daten und die dazugehörigen Probleme ist das Gutachten des äD des Jobcenter. Man nehme an, dieser würde mehr an den Sachbearbeiter übermitteln, als dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht. Dann und auch ohnehin handelt es sich um höchstprivate Kundendaten, die vom Sachbearbeiter gegen den äD moniert werden müssen. Unterlässt er dies und kommt dann noch ein zweiter Mitarbeiter hinzu, der dann auch noch Kenntnis über diese Daten erlangt ... Das passiert andersherum einfach nicht.
Auf der anderen Seite ist es in den Leistungen nicht ungewöhnlich das in den Büros wo man auch Vorsprechen muss zwecks Antrag mehrere Arbeitsplätze in einem Raum nichts ungewöhnliches ist. Ein oder mehrere Mitarbeiter in diesem Raum, oder auch andere die zur selben Zeit einen Termin haben bekommen so zwangläufig das eigene Anliegen mit. Da dies so Bundesweit praktiziert wird gehe ich davon aus dass es zulässig ist. Auch das Argument Sicherheit darf man ja nicht unbeachtet lassen. Leider ist es nicht selten dass ein Mitarbeiter auch körperlich angegriffen wird. Und nein so was kann man nicht irgendwie rechtfertigen. Einen anderen Anzugreifen ist einfach nur Asozial, egal aus welchen Gründen.
Zitat von: Hary am 11. September 2022, 14:32:17Ein oder mehrere Mitarbeiter in diesem Raum, oder auch andere die zur selben Zeit einen Termin haben bekommen so zwangläufig das eigene Anliegen mit. Da dies so Bundesweit praktiziert wird gehe ich davon aus dass es zulässig ist.
Ich meine, noch vor gar nicht so langer Zeit gelesen zu haben, dass das
nicht zulässig ist. Wegen Datenschutz.
Zitat von: Hary am 11. September 2022, 14:32:17Auch das Argument Sicherheit darf man ja nicht unbeachtet lassen. Leider ist es nicht selten dass ein Mitarbeiter auch körperlich angegriffen wird. Und nein so was kann man nicht irgendwie rechtfertigen. Einen anderen Anzugreifen ist einfach nur Asozial, egal aus welchen Gründen.
Hm, jaaa ... stimme ich grundsätzlich zu, allerdings ist es manchmal auch zumindest verständlich (nicht gerechtfertigt, nur nachvollziehbar!). Wenn unsereins mit den JC-SB (oder sonst irgendwem) so umgehen würde, wie - viele, nicht alle - JC-MB mit uns, hätte jeder ein paar fette Beleidigungs- und/oder Verleumdungs- und/oder Betrugs-Klagen am Hals ... :zwinker:
Zitat von: Hary am 11. September 2022, 14:32:17Zitat von: Survas am 11. September 2022, 14:07:45Edit: Wegen der Einordnung was vor wem geschützt werden muss: Ein Beispiel für sensible Daten und die dazugehörigen Probleme ist das Gutachten des äD des Jobcenter. Man nehme an, dieser würde mehr an den Sachbearbeiter übermitteln, als dieser zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht. Dann und auch ohnehin handelt es sich um höchstprivate Kundendaten, die vom Sachbearbeiter gegen den äD moniert werden müssen. Unterlässt er dies und kommt dann noch ein zweiter Mitarbeiter hinzu, der dann auch noch Kenntnis über diese Daten erlangt ... Das passiert andersherum einfach nicht.
Auf der anderen Seite ist es in den Leistungen nicht ungewöhnlich das in den Büros wo man auch Vorsprechen muss zwecks Antrag mehrere Arbeitsplätze in einem Raum nichts ungewöhnliches ist. Ein oder mehrere Mitarbeiter in diesem Raum, oder auch andere die zur selben Zeit einen Termin haben bekommen so zwangläufig das eigene Anliegen mit. Da dies so Bundesweit praktiziert wird gehe ich davon aus dass es zulässig ist. Auch das Argument Sicherheit darf man ja nicht unbeachtet lassen. Leider ist es nicht selten dass ein Mitarbeiter auch körperlich angegriffen wird. Und nein so was kann man nicht irgendwie rechtfertigen. Einen anderen Anzugreifen ist einfach nur Asozial, egal aus welchen Gründen.
Habe ich irgendwo einen Angriff gerechtfertigt? Oder nimmst du das generell an? Dann siehst du also die Hartz Bezieher wie genau? Du arbeitest für ein Jobcenter nehme ich an. Dein Eifer macht den Eindruck.
Das andere ist, Datenschutz ist das Problemfeld Nummer 1 in jedem Jobcenter. Nach meiner Erfahrung gibt es da viel Luft nach oben. Habe auch schon mein eigenes Jobcenter zum Handeln gebracht und werde das bald wieder tun. Immerhin bewegen sie sich wenn etwas vom Bundesdatenschutz kommt. Wenn es um Geld geht, das ist die eine Sache, muss man ohnehin alles angeben. Aber es ist eine andere Sache, wenn es um sensible gesundheitliche Daten geht. Mancher Sachbearbeiter sieht in sich selbst ja leider auch mehr als nur einen Sachbearbeiter. Das geht schon bei der Beurteilung von AUs los. Edit ich muss noch ergänzen, ich gebrauche die Begriffe nicht wie es sein müsste. Aber ich denke jeder weiß was gemeint ist, wenn ich in diesem Zusammenhang Sachbearbeiter schreibe.
Zitat von: Survas am 11. September 2022, 14:41:33Habe ich irgendwo einen Angriff gerechtfertigt? Oder nimmst du das generell an? Dann siehst du also die Hartz Bezieher wie genau? Du arbeitest für ein Jobcenter nehme ich an. Dein Eifer macht den Eindruck.
Nein da muss ich dich enttäuschen, ich bin auch nur Aufstockender Kunde. Ich versuche nur immer beide Seiten zu sehen. Ich sehe genau so Sachbearbeiter die sich unangemessen verhalten und Kunden wo man verstehen kann warum man genervt ist. Gleichzeitig aber auch das Gegenteil wo die SB's vorbildlich arbeiten.
Am Ende des Tages sitzen auf beiden Seiten nur Menschen und man sollte eben immer versuchen auf einer guten Ebene zu bleiben, wenn eine Seite das nicht tut, dann ist das eben doof.
Zitat von: Hary am 11. September 2022, 14:54:02Zitat von: Survas am 11. September 2022, 14:41:33Habe ich irgendwo einen Angriff gerechtfertigt? Oder nimmst du das generell an? Dann siehst du also die Hartz Bezieher wie genau? Du arbeitest für ein Jobcenter nehme ich an. Dein Eifer macht den Eindruck.
Nein da muss ich dich enttäuschen, ich bin auch nur Aufstockender Kunde. Ich versuche nur immer beide Seiten zu sehen. Ich sehe genau so Sachbearbeiter die sich unangemessen verhalten und Kunden wo man verstehen kann warum man genervt ist. Gleichzeitig aber auch das Gegenteil wo die SB's vorbildlich arbeiten.
Am Ende des Tages sitzen auf beiden Seiten nur Menschen und man sollte eben immer versuchen auf einer guten Ebene zu bleiben, wenn eine Seite das nicht tut, dann ist das eben doof.
Ich bin ein großer Freund guter Umgangsformen. Deshalb werde ich auch keine Pauschalurteile fällen. Aber ich persönlich habe leider einige unschöne Erfahrungen, die wirklich zeitungsreif sind. Anständige SBs sollen sich bitte hiervon auch nicht angegriffen fühlen. Es ist nicht ihre Schuld, dass ihnen in den Textbausteinen der EGV weisgemacht wird, dass sie es mit einem Verbrecher zu tun haben, der sich erst noch bewähren muss. Aber solange dieses GEfälle existiert ist bei einem Termin Vorsicht und Umsicht angeraten. Ein Beistand könnte auch zum deeskalieren beitragen und einen anderen zurückhalten. Nur um noch einmal das höchst unwahrscheinliche Angriffsszenario aufzunehmen. Dann würden alle froh sein, dass ein derartiger wütender Kunde nicht allein kam.
Zitat von: Hary am 11. September 2022, 13:33:33Er muss es nicht einmal wollen, um Smalltalk unachtsam irgendwas erwähnt was nicht erwähnt werden sollte...
:lachen: Small Talk bei einem Termin in Anwesenheit eines SB?
Dann kann ich gleich allein hingehen und zu allem Ja und Amen sagen.
Zitat von: Survas am 11. September 2022, 14:07:45Ein Beispiel für sensible Daten und die dazugehörigen Probleme ist das Gutachten des äD des Jobcenter. Man nehme an, dieser würde mehr an den Sachbearbeiter übermitteln, als der zur Erfüllung seiner Aufgaben braucht. Dann und auch ohnehin handelt es sich um höchstprivate Kundendaten, die vom Sachbearbeiter gegen den äD moniert werden müssen. Unterlässt er dies
Dann hat der ÄD gegen seine Vorschriften verstoßen was ihm GANZ ÜBEL aufstoßen dürfte, spätesten nach einer Meldung bei der Ärztekammer, dem Weg über die DSGVO und der evtl. Anzeige.
Ein SB reibt sich eher die Hände wenn er Einblick in die Diagnose hat bevor er dem ÄD dies mitteilt. Die Mitteilung unterlässt er dann auch eher weil es ja ARBEIT wäre.
Zitat von: Hary am 11. September 2022, 14:32:17Auf der anderen Seite ist es in den Leistungen nicht ungewöhnlich das in den Büros wo man auch Vorsprechen muss zwecks Antrag mehrere Arbeitsplätze in einem Raum nichts ungewöhnliches ist. Ein oder mehrere Mitarbeiter in diesem Raum, oder auch andere die zur selben Zeit einen Termin haben bekommen so zwangläufig das eigene Anliegen mit. Da dies so Bundesweit praktiziert wird gehe ich davon aus dass es zulässig ist.
Irrtum ist absolut nicht zu akzeptieren und auf Verlangen muss der SB in einen extra Raum der dafür vorgehalten werden muss.
Und weil es oft vorkommt und Deutschlandweit ist es noch lange kein Recht oder richtig.
Es werden Deutschlandweit auch täglich Menschen ermordet.
Zitat von: Hary am 11. September 2022, 14:54:02Am Ende des Tages sitzen auf beiden Seiten nur Menschen und man sollte eben immer versuchen auf einer guten Ebene zu bleiben, wenn eine Seite das nicht tut, dann ist das eben doof.
und während des Arbeitstages ist einer davon ein SB; da hat Logik oder Menschlichkeit mal überhaupt nicht zu suchen.
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Zitat15. Wichtig! Die/Der SB ist NICHT euer "Beichtvater"! Zu oft wird versucht, auf die "freundliche Tour" an Informationen zu gelangen, die für die Antragsbearbeitung absolut nicht relevant sind. Ein gesundes Misstrauen ist hier durchaus angebracht. Im Zweifel fragt also nach, wofür genau die Angaben benötigt werden.
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. September 2022, 15:24:50:lachen: Small Talk bei einem Termin in Anwesenheit eines SB?
Dann kann ich gleich allein hingehen und zu allem Ja und Amen sagen.
Naja bei uns ist das so dass man sich neben dem normalen bürokratischen Teil auch anderweitig unterhält. Da erzählt der SB von seinen Problemen beim Tomatenzüchten und ich erzähle von den Vorbereitungen für das nächste Orgelkonzert und so weiter. Dazu muss ich sagen dass wir in einem 18.000 Einwohner Dorf leben und man sich ohnehin auch privat kennt aus Vereinen, Ehrenamt, Kirchengemeinde und so weiter. Daher ist das auch nicht wirklich anonym wie in einer Großstadt wo man sich nicht kennt. Daher ist man gegenseitig ja auch darauf bedacht sinnvolle Dinge zu erarbeiten. Da kann sich keine Seite leisten irgendwie negativ aufzufallen.
Wie findet ihr eigentlich die Diakonie als ehrenamtlichen Ämterbeistand? Zu parteiisch mit dem Jobcenter?
Subkulturmann
Zitat von: Subkulturmann am 12. September 2022, 16:14:42Wie findet ihr eigentlich die Diakonie als ehrenamtlichen Ämterbeistand? Zu parteiisch mit dem Jobcenter?
Die (Kirche) ist mitverantwortlich für viele Regelungen bei ALG 2
MfG FN
Hier finde ich auch keinen, wo kann ich mich noch hinwenden, damit jemand mitgeht?
Stell doch eine Anfrage im entsprechenden Board
https://hartz.info/index.php?board=64.0
Subkulturmann
Zitat von: Subkulturmann am 12. September 2022, 20:32:46Hier finde ich auch keinen, wo kann ich mich noch hinwenden, damit jemand mitgeht?
oder bei
http://www.wirgehenmit.org/ gibts anscheinend unter dem Link nicht mehr,.
oder die Nachbarn oder den Kumpel vom Stammtisch oder ein Geschwisterteil oder ..........
Meistens hilft es jemand zu bitten denn da lehnen die wenigsten ab und wenn du erklärst das er/sie/es nichts machen muss dann ist da auch kein Druck dahinter.
Dann tut man so als ob man mitschreibt oder merkt sich das Gespräch und macht dann beim gemeinsamen Kaffee eine Gesprächsnotiz.
Im Prinzip ist es ja wirklich simple. Da sitzen zuhören und wenn man merktdas sich Fehler einschleichen gar nicht darauf reagieren und am Schluss sagen das du dich noch zusätzlich informieren musst und dich dann schriftlich dazu äußerst. Ist nicht verboten und SB kann dich auch nicht zwingen!
Beispiel Maßnahme
die legen dir drei Flyer vor und sagen was würden sie gern machen.....
Also absolut falsch aber das sagst du nicht sondern steckst das sofort ein und am Schluss.... s. oben
EinV kommt auch NOCH vor das die sofort eine Unterschrift wollen, ebenso total falsch!
und so ist das mit ALLEM
MfG FN
Nur zuhören wäre einfach, aber es werden bei mir immer einige Fragen gestellt, auch über ein halbes Jahr schon her. Man muss auf Fragen antworten und kann nicht einfach ja oder mmmh sagen?
Subkulturmann
Zitat von: Subkulturmann am 14. September 2022, 06:32:19Nur zuhören wäre einfach, aber es werden bei mir immer einige Fragen gestellt, auch über ein halbes Jahr schon her. Man muss auf Fragen antworten und kann nicht einfach ja oder mmmh sagen?
Ein bißerl mitdenken und Spontanität schadet nicht s. mögliche Antworten ..unten
Und wie kommst du darauf das man Antworten muss, da kommt es doch schon noch auf die Frage an und ob die was mit der Arbeit einer SB zu tun hat und auch auf fiktive oder unrealistische Fragen musst du nicht antworten in dem Sinne dass du das Beantwortest. Das sollte schon mit der Realität und deiner Situation zu tun haben.
Und ausserdem habe ich geschrieben dass du bei
Zitat von: Fettnäpfchen am 13. September 2022, 16:48:51Da sitzen zuhören und wenn man merkt das sich Fehler einschleichen gar nicht darauf reagieren und am Schluss sagen das du dich noch zusätzlich informieren musst und dich dann schriftlich dazu äußerst.
Fehlern des SB nicht diesen auf seine Fehler hinweist sondern siehe das blaue.
Erstens interessieren sich SB die "schlimmes" mit dir vorhaben nicht dafür und sonst meistens auch nicht und
zweitens würdest du dich ja der Argumente die du dann schriftlich gegen z.B. eine Maßnahme vorbringen kannst berauben.
Und
..Das habe ich nicht verstanden können sie mir das nochmal erklären
und dann ..immer noch nicht vllt versuchen sie es nochmal
..Das tut nichts zur Sache
..Das ist aber sehr persönlich
..Ich wüsste nicht was das mit meiner Situation zu tun hat
..Das geht sie nichts an
..Was hat das mit dem Einladungsgrund zu tun
Was wirst du denn gefragt und auch was über ein halbes Jahr her ist,
wenn du soviel "Erfahrung" gesammelt hast dann rück mal mit der Sprache raus dann kann man vllt. gezieltere Antwortmöglichkeiten vorgeben.
MfG FN
Darf ich mal ganz unverbindlich dazwischenfragen?
Ich habe demnächst auch einen Termin, um über meine aktuelle berufliche Situation zu sprechen.
Was genau ist denn unter diesem Vorladungsgrund zu besprechen. Meine Situation hat sich doch nicht verändert, sonst hätte ich meinen Status aktualisiert. Um was geht es bei diesen Terminen ?
Izzi
Zitat von: Izzi am 14. September 2022, 15:52:11Ich habe demnächst auch einen Termin, um über meine aktuelle berufliche Situation zu sprechen.
Was genau ist denn unter diesem Vorladungsgrund zu besprechen. Meine Situation hat sich doch nicht verändert, sonst hätte ich meinen Status aktualisiert. Um was geht es bei diesen Terminen ?
Es gibt nur wenig zugelassene Meldegründe (glaube vier) und da ist der deinige der Standard Meldegrund denn da kann sich SB meist herauswinden.
Meist geht es um eine EinV oder eine Maßnahmezuweisung.
Zitat von: Izzi am 14. September 2022, 15:52:11Darf ich mal ganz unverbindlich dazwischenfragen?
Ja aber idR solltest du einen eigenen Thread eröffnen steht in den von dir akzeptierten Nutzungsbedingungen (http://hartz.info/index.php?action=custom;show=terms)
Also bei weiteren Nachfragen halte dich bitte daran sonst wird es unübersichtlich für alle.
MfG FN