Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: InduMec am 11. September 2022, 15:15:17

Titel: Erstattungen des Vermieters anrechnungsfrei?
Beitrag von: InduMec am 11. September 2022, 15:15:17
Huhu,

unser städtisches Wohnungsunternehmen(Vermieter) hat wieder vor, einige Wohnblöcke abzureißen, aus wirtschaftlichen Gründen. Man will Kosten übernehmen, neben Umzug auch Ummeldekosten für Post, Fernsehen, Telefon, PKW. Hinzu weitere, in meinem Fall über 1000€
Fragen:
1. Wenn diese Erstattungen auf dem Konto eintrudeln, werden diese angerechnet?
2. Falls ja, kann ich vom Vermieter fordern, dass er dass erstattet, was mir das JC nun abzieht? (Es geht ja um einen Zwangsumzug)
3. Wird das dann wieder angerechnet? (Endlosschleife^^ haha)

Ich weiß, mit der 2. und 3. Frage muss ich eigentlich in ein Jura-Forum, aber kann ja sein, dass hier gleich jemand etwas dazu weiß.

Freue mich auf Antworten
Liebe Grüße
Titel: Aw: Erstattungen des Vermieters anrechnungsfrei?
Beitrag von: 180 am 11. September 2022, 15:24:09
Das JC wird versuchen dir jeden Euro wegzunehmen, den es bekommen kann. Die 1000€ sind also weg.
Ist die neue Wohnung exakt gleich teuer, was Miete und Nebenkosten betrifft?
Sonst solltest du dir unbedingt VORHER eine schriftliche Bewilligung vom JC holen. Sonst wirst du auch noch auf den Mehrkosten für die neue Wohnung sitzen bleiben....

Titel: Aw: Erstattungen des Vermieters anrechnungsfrei?
Beitrag von: Yavanna am 11. September 2022, 15:40:33
@lappa: schreib doch nicht immer so einen Müll... Du bist nur polemisch und stets anti, nicht hilfreich.

Am besten wäre eine Aufschlüsselung der Kosten, was wofür erstattet wird.
Wenn der Umzug vom Vermieter angeleiert wird und auch bezahlt, kann das JC hier nicht die Hand aufhalten.
Wenn die neue Wohnung teurer ist, aber der Umzug durch Sanierung notwendig, wäre trotzdem vorher eine Angemessenheitsprüfung notwendig.
Titel: Aw: Erstattungen des Vermieters anrechnungsfrei?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 11. September 2022, 17:03:39
Zitat von: lappa am 11. September 2022, 15:24:09Die 1000€ sind also weg.
Was für ein Blödsinn!

Diese Kosten sind Situationsbedingt und notwendig, somit auch Zweckbestimmt.
Das JC hat keinerlei Anspruch darauf, auch wenn sei es evtl. versuchen sollten.

Aber der VM Erstattet dir ganz sicher nicht was ein JC gern haben möchte.
Er hat ja eine Zahlung an dich veranlasst und somit ist die Sache für ihn Erledigt.

Der größte Betrag dürften die Umzugskosten, für eine Umzugsfirma, sein.
Bei mir war das damals so, dass der VM diese Kosten mit der Umzugsfirma direkt Abgerechnet hatte.
Er hatte da wohl einen extra Vertrag mit der Firma gemacht.

Mat deiner es nicht, frag trotzdem mal ob er direkt mit einer Umzugsfirma Abrechnen kann.
(ausser du kommst mit der Pauschale besser klar)
Titel: Aw: Erstattungen des Vermieters anrechnungsfrei?
Beitrag von: InduMec am 12. September 2022, 14:08:28
Alles klaro, dann weiß ich bescheid. Vielen Dank euch allen.
Die neue Miethöhe weiß ich ja noch nicht, aber ich lasse mich auf keinen Cent mehr ein, denn ich denke das ist mein Recht. Auch wenn sie 50€ mehr kostet und das JC das übernehmen würde, lasse ich mich dennoch nicht darauf ein. Denn was ist, wenn das Bürgergeld (was ja eine Lüge ist) irgendwann mal zu ECHTEN Bürgergeld wie das in anderen Ländern wird, also wenn man beispielsweise 1200€ bekommt und die Miete selbst bezahlen muss. Dann wäre ich ja schön blöde, wenn ich heute einer Mieterhöhung zustimme. Ich wohne seit 14 Jahren hier und den Preis der Wohnung werde ich behalten, ansonsten gehe ich sicherlich zum Anwalt.
Ja, die Umzugsfirma wird vom JC direkt beauftragt und bezahlt, die haben da eine, die das schon seit dem Mauerfall für den VM macht, denn es wurden schon 330 Wohnblöcke abgerissen. (Die Menschen wollen ja alle lieber 1500€ Miete in Berlin und München zahlen, als 380€ im Osten. West-Rentner, ihr könnt im Osten leben wie im Paradies!^^ Ihr müsst nicht ins Ausland, wie es in den Medien immer heißt.)

Zitat von: lappa am 11. September 2022, 15:24:09...gleich teuer, was Miete und Nebenkosten betrifft?
Sonst solltest du dir unbedingt VORHER eine schriftliche Bewilligung vom JC holen. Sonst wirst du auch noch auf den Mehrkosten für die neue Wohnung sitzen bleiben....

Ich glaube das ist falsch. Die schriftliche Bewilligung hat nichts mit einer teueren Miete zu tun. Auch wenn sie billiger ist und die m² weniger sind, sollte man sich eine Beweilligung holen. Zumal meine momentane 2R-Wohnung mit 52m² schon weit über dem Durchschnitt liegt. Aber das ist eben komunale Sache. Hier gibts halt nur solche Wohnungen.

Also danke an alle für die Hinweise, dass das Geld nicht vom JC angerechnet werden kann.

Titel: Aw: Erstattungen des Vermieters anrechnungsfrei?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 12. September 2022, 18:10:52
Zitat von: InduMec am 12. September 2022, 14:08:28und den Preis der Wohnung werde ich behalten, ansonsten gehe ich sicherlich zum Anwalt.
Was erhoffst du dir davon?
Die Wohnungen sind doch gar nicht vergleichbar, z.B. andere Ausstattung usw.
Zitat von: InduMec am 12. September 2022, 14:08:28Dann wäre ich ja schön blöde, wenn ich heute einer Mieterhöhung zustimme
Was aber keine Mieterhöhung wäre, da neuer Mietvertrag.
Das muss man, so gut es geht, mit dem VM Verhandeln.


Zitat von: InduMec am 12. September 2022, 14:08:28die Umzugsfirma wird vom JC direkt beauftragt
Du meinst den VM?
Dann ist doch erst recht alles klar.
Die Pauschale für den Rest, wird ja nicht so hoch sein.
Dein JC dürfte es ja auch wissen, da du sicherlich nicht der einzige sein wirst.

Zitat von: InduMec am 12. September 2022, 14:08:28Ich glaube das ist falsch
Zumindest muss die Wohnung nicht genauso viel kosten als die alte Bleibe.
Da der Umzug auf jeden fall Notwendig ist.

Zustimmung vorab vom JC ist, aber immer besser.
Titel: Aw: Erstattungen des Vermieters anrechnungsfrei?
Beitrag von: InduMec am 13. September 2022, 14:00:34
Nee, du hast vergessen es ist ein Zwangsumzug. Dem muss ich ja garnicht zustimmen. Ich kann hier wohnen bis ich sterbe. Ergo nehme ich nur an, was genauso gut ist und genauso vom preis her ist.

Ja, sorry, ich meine den VM, der die Umzugsfirma beauftragt und bezahlt.
Dennoch ist die Pauschale hoch wegen Sanierungsarbeiten. Aber darauf wollte ich jetzt nicht so genau eingehen. Da gibt es halt Geld bzw. ich muss neu sanieren und die erstatten. Was das JC dann dazu sagt weiß ich nicht. Kann auch allein dafür 2000€ werden, ich kenne die momentanen Preise nicht. Vielleicht kommen die Fliesen jetzt ja auch aus der Ukraine^^

Titel: Aw: Erstattungen des Vermieters anrechnungsfrei?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 13. September 2022, 17:01:38
Zitat von: InduMec am 13. September 2022, 14:00:34Nee, du hast vergessen es ist ein Zwangsumzug.
Das ist mir schon klar, aber deine Meinung dazu wird nicht Aufgehen.
Früher oder später musst du raus, so einen Abriss gab es in D schon Tausendfach.
Ist aber sicher nicht dazu geeignet dem VM Forderungen zu Unterbreiten die er eher nicht Annimmt.
(oder Annehmen muss)

Zitat von: InduMec am 13. September 2022, 14:00:34bzw. ich muss neu sanieren und die erstatten
Davon würde ich Abraten, weil dann Ärger mit dem JC Vorprogrammiert sein dürfte.

Besser der VM macht das vor deinem Einzug selbst.
Titel: Aw: Erstattungen des Vermieters anrechnungsfrei?
Beitrag von: InduMec am 14. September 2022, 12:45:02
Naja, wir hatten hier einen Block, da hat mittig eine Frau allein gewohnt, jahrelang!
Auch bei meiner Mutter gab es 2017 eine Infoveranstaltung, wo sich alle gewehrt haben und sie wohnt nun mit 5 anderen Haushalten in dem Block. Es kam nie wieder ein Brief. Die warten ergo bis alle alleine rausziehen oder sterben und lassen keinen mehr einziehen. Scheinen also schon Geduld zu haben.

Ja, danke für den Tipp zwecks der Sanierung. Puuh, hab mich mir sofort notiert. Vielleicht machen die das auch sowiso so, denn ich vermute, dass sie auch dafür eine Firma haben, wo sie Rabatte kriegen oder so. Mal sehen.
Danke !!!
Titel: Aw: Erstattungen des Vermieters anrechnungsfrei?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. September 2022, 15:37:52
Zitat von: InduMec am 14. September 2022, 12:45:02Vielleicht machen die das auch sowiso
Wenn sie wollen, dass du problemlos Umziehst sollten sie es machen.
Renovierst du selbst und die Pauschale ist recht hoch, kann ein JC darin Einkommen sehen.
Quasi für deine Arbeitsstunden, bei der Renovierung.

Mir (und den anderen Betroffenen) haben sie komplett Renovierte Wohnungen angeboten.
(Wärmedämmung, Elektrik, Türen, Balkon alles neu) sogar Solar auf dem Dach.
Dazu Umzug mit Firma + Pauschale, dafür alte Miete für 56m² 180€ neue Miete für 46m² 250€ (kalt)
Dafür aber auch deutlich geringere BK in der neuen Bleibe.

Zitat von: InduMec am 14. September 2022, 12:45:02da hat mittig eine Frau allein gewohnt, jahrelang!
So was gab es hier nie, ist für den VM ja auch völlig Unwirtschaftlich, übrigens auch für den Mieter.

Titel: Aw: Erstattungen des Vermieters anrechnungsfrei?
Beitrag von: InduMec am 15. September 2022, 11:59:49
Hast du die neue Wohnung angenommen?

Ja das mit der Frau ist ulkig. Wird bei meiner Mutter auber ja auch so werden. Ich denke wegen schlechter Publicity machen sie da nichts. Hier im Ort würden sie nur ein Mal solch eine Person rausschmeißen, wenn du verstehst was ich meine^^ Man hat hier noch Achtung zueinander und ich bin mir sicher die VM-Firma würde das nie machen.
Titel: Aw: Erstattungen des Vermieters anrechnungsfrei?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 15. September 2022, 21:19:18
Zitat von: InduMec am 15. September 2022, 11:59:49Hast du die neue Wohnung angenommen?
Klar habe ich das.
Hätte auch eine Unsanierte nehmen können.
Nur wäre dann auch da mit Sicherheit eine Sanierung gekommen, oder Abriss bzw. Rückbau.
(was zwischenzeitlich auch schon passiert ist)