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Aktuelles zum Bürgergeld => Aktuelle Nachrichten => Thema gestartet von: selbiger am 13. September 2022, 09:11:21

Titel: Darf die 300 Euro Energiepreispauschale auch gepfändet werden?
Beitrag von: selbiger am 13. September 2022, 09:11:21
Zum ersten September hat die Bundesregierung eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro über die Lohnabrechnung überweisen lassen. Die Einmalzahlung soll die steigenden Heiz- und Stromkosten ausgleichen. Wie Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) berichtet, kann die Pauschale bei Schuldnern durch die Gläubiger gepfändet werden.

https://www.gegen-hartz.de/news/schulden-darf-die-300-euro-energiepreispauschale-auch-gepfaendet-werden

aber selbstverständlich..das ist sehr sozial und soll die existens der jenigen schützen die alles haben..der sozialschwache dient lediglich als finanzierer dieser..und somit hat er keinen anspruch auf energie pauschale..sowie existens..erst wenn diesem so richtig alles abgenommen wurde darf er auf big germanys strassen vor sich hin wegetieren.. :teuflisch:
Titel: Aw: Darf die 300 Euro Energiepreispauschale auch gepfändet werden?
Beitrag von: Ottokar am 13. September 2022, 09:20:25
Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass die Energiepreispauschale bei einer Lohnpfändung nicht berücksichtigt wird.
> https://schuldnerberatung-schulz.de/energiepreispauschale-pfaendbar/
> https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Neben der Lohnpfändung kann jedoch auch das Guthaben auf dem Konto gepfändet werden.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die EPP genau wie die Corona-Soforthilfen dem Pfändungsschutz gemäß Zivilprozessordnung unterliegt (§ 851 ZPO und § 906 ZPO), da es sich um eine einmalige Sozialleistung handelt, die aufgrund einer bundesrechtlichen Regelung erbracht wird.
Mit einer P-Konto-Bescheinigung von der Bank sollte man beim zuständigen Amtsgericht die Erhöhung des Freibetrages um die Energiepreispauschale beantragen. Das gilt gleichermaßen für den Kinderbonus.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schutz-der-energiepreispauschale-bei-einer-kontopfaendung-203961.html
Titel: Aw: Darf die 300 Euro Energiepreispauschale auch gepfändet werden?
Beitrag von: selbiger am 13. September 2022, 12:04:31
Zitat von: Ottokar am 13. September 2022, 09:20:25Mittlerweile hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass die Energiepreispauschale bei einer Lohnpfändung nicht berücksichtigt wird.
> https://schuldnerberatung-schulz.de/energiepreispauschale-pfaendbar/
> https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Neben der Lohnpfändung kann jedoch auch das Guthaben auf dem Konto gepfändet werden.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass die EPP genau wie die Corona-Soforthilfen dem Pfändungsschutz gemäß Zivilprozessordnung unterliegt (§ 851 ZPO und § 906 ZPO), da es sich um eine einmalige Sozialleistung handelt, die aufgrund einer bundesrechtlichen Regelung erbracht wird.
Mit einer P-Konto-Bescheinigung von der Bank sollte man beim zuständigen Amtsgericht die Erhöhung des Freibetrages um die Energiepreispauschale beantragen. Das gilt gleichermaßen für den Kinderbonus.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schutz-der-energiepreispauschale-bei-einer-kontopfaendung-203961.html


ok..alles klar..denn ist der artikel ja hinfällig.. :weisnich:
Titel: Aw: Darf die 300 Euro Energiepreispauschale auch gepfändet werden?
Beitrag von: Ottokar am 13. September 2022, 12:10:56
Zitat von: selbiger am 13. September 2022, 12:04:31denn ist der artikel ja hinfällig
Wieso?
Fakt ist, dass es keine bundes- oder landesrechtliche Vorschrift gibt, nur eine Meinungsäußerung des BMF.
Es steht somit zu befürchten, dass es hier von AG zu AG sehr unterschiedliche Entscheidungen geben wird. Einige AGs werden den Freibetrag erhöhen, andere werden es ablehnen.
Titel: Aw: Darf die 300 Euro Energiepreispauschale auch gepfändet werden?
Beitrag von: selbiger am 13. September 2022, 13:23:13
Zitat von: Ottokar am 13. September 2022, 12:10:56
Zitat von: selbiger am 13. September 2022, 12:04:31denn ist der artikel ja hinfällig
Wieso?
Fakt ist, dass es keine bundes- oder landesrechtliche Vorschrift gibt, nur eine Meinungsäußerung des BMF.
Es steht somit zu befürchten, dass es hier von AG zu AG sehr unterschiedliche Entscheidungen geben wird. Einige AGs werden den Freibetrag erhöhen, andere werden es ablehnen.

ok..ich hatte mich an den urteilen orientiert..ginge davon aus das sich dadurch dessen,das pfänden diesbezüglich einstellen bzw.eingestellt wird..
Titel: Aw: Darf die 300 Euro Energiepreispauschale auch gepfändet werden?
Beitrag von: Ottokar am 14. September 2022, 10:16:48
An welchen Urteilen? Es gibt noch keine Urteile zur Pfändung der Energiepreispauschale.
Titel: Aw: Darf die 300 Euro Energiepreispauschale auch gepfändet werden?
Beitrag von: selbiger am 14. September 2022, 12:30:46
Zitat von: Ottokar am 14. September 2022, 10:16:48An welchen Urteilen? Es gibt noch keine Urteile zur Pfändung der Energiepreispauschale.

naja..oben wurde doch geschrieben das diese nicht gepfändet werden darf.. :weisnich:

Titel: Aw: Darf die 300 Euro Energiepreispauschale auch gepfändet werden?
Beitrag von: Ottokar am 14. September 2022, 13:13:11
Das ist, wie ich schon schrieb, kein Urteil, sondern eine Stellungnahme des BMF.