Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Survas am 15. September 2022, 12:40:10

Titel: JC äD Gutachten + Gericht - DRV?
Beitrag von: Survas am 15. September 2022, 12:40:10
Servus,

wenn eine Person durch den äD des JC begutachtet wurde und das Ergebnis falsch ist, weil es Arbeitsfähigkeit behauptet, wo gar keine vorhanden ist.

Macht es da mehr Sinn einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV zu stellen, oder das JC Gutachten vor Gericht anzugreifen?

Da die DRV die höchste Instanz ist was den Anspruch auf EmR betrifft, frage ich mich, wie die sich zu einem Urteil gegen das JC Gutachten verhalten würde. Wäre das Urteil über das Gutachten und damit den Gesundheitszustand auch für die DRV bindend? Oder würde dann die DRV sagen, das ist ein Einzelfallurteil und wird nicht berücksichtigt?
Titel: Aw: JC äD Gutachten + Gericht - DRV?
Beitrag von: hotwert am 15. September 2022, 13:05:08
Wenn die Rentenversicherung ein Gutachten erstellt, dann muss sich das JC auf jedenfall daran halten.

Ein Gutachten ist weder ein Bescheid, nach ein Verwaltungsakt, deshalb kannst du dem auch nicht widersprechen.

Ich bin da rechtlich nicht so fit, sicherlich wissen andere es besser, aber ich denke du kannst nur mit einem erneuten Gutachten oder ärztlichen Attesten, etwas gegen dieses Gutachten machen.

Und welches Urteil über ein Gutachten soll es denn geben? Kein Richter urteilt über ein Gutachten, die lassen auch nur neue Gutachten erstellen, also schicken dich wieder zum Arzt welcher im Auftrag des Gerichts ein Gutachten erstellt. Im besten Fall kann ein Richter ein Gutachten anzweifeln das es richtig ist, und somit für die Verhandlung nicht zulassen. Aber ändern kann er es nicht. Bei der DRV wird dir das erneute Gutachten bestimmt helfen, falls es denn zu dem von dir gewünchten Ergebniss kommt.
Titel: Aw: JC äD Gutachten + Gericht - DRV?
Beitrag von: BO177 am 18. September 2022, 09:45:38
Survas,

ich kann nur davon abraten, auf die DRV zu setzen!

In meinem Fall hat sie das Ergebnis der amtsärztl. Untersuchung - dauerhaft erwerbsunfähig - ignoriert und vom Schreibtisch aus volle Erwerbsfähigkeit festgestellt; alle Arztunterlagen, die im Laufe meines Lebens zusammengekommen sind, hatte ich mit meinem Antrag eingeschickt, nicht nur das amtsärztliche Ergebnis.

Nach meinem Widerspruch beauftragte die DRV einen Gutachter und teilte mir dann mit, dass der Gutachter die volle Erwerbsfähigkeit bestätigt habe.

Nach Klageerhebung und Akteneinsicht stellte ich fest, dass der Gutachter das Ergebnis der amtsärztl. Untersuchung bestätigt hatte: dauerhaft erwerbsunfähig!

Die DRV hat also das Ergebnis des Gutachters ins Gegenteil verkehrt! Für mich ist das eine Lüge, ja ein falsches Gesundheitszeugnis, da mir die DRV das Gutachten ja nicht mit ihrem Bescheid hat zukommen lassen. Anwälte meinen, das sei nicht strafbar.

Das Gericht hat dann ein weiteres Gutachten angeordnet. Auch das stellte dauerhafte Erwerbsunfähigkeit fest.

Die gerichtlich gesetzte Antwortfrist auf dieses Gutachten ist seit 2 Wochen verstrichen, scheinbar hat die DRV darauf nicht reagiert. Bislang hat sie im Rahmen der Klage - das war vor dem gerichtlich angeordneten Gutachten - nur mit folgendem Satz reagiert, d. h. selbst vor Gericht ihre Lüge nicht zurückgenommen bzw. korrigiert: "Die Klagebegründung und die nicht aktuellen medizinischen Unterlagen wurden gesichtet. Es ergeben sich daraus keine Hinweise für eine Änderung unserer bisherigen Leistungsbeurteilung."

Ich habe gelesen, dass die DRV um die 50 % von Erwerbsminderungsrentenanträgen ablehnt; sie zahlt=leistet scheinbar nicht gern.

Titel: Aw: JC äD Gutachten + Gericht - DRV?
Beitrag von: Ratlos am 18. September 2022, 10:26:19
Zitat von: Survas am 15. September 2022, 12:40:10wenn eine Person durch den äD des JC begutachtet wurde und das Ergebnis falsch ist, weil es Arbeitsfähigkeit behauptet, wo gar keine vorhanden is
Bevor du ein GA angreifst, was jederzeit möglich ist, musst du gute Gründe dafür haben wenn du erfolgreich dabei sein willst.
Aus deinem bisherigen Beitrag ist nur eine Behauptung ersichtlich, aber keine Gründe.
Für rechtskonformen Rat liste doch mal DEINE Gründe auf weshalb das GA falsch sein soll.
Titel: Aw: JC äD Gutachten + Gericht - DRV?
Beitrag von: hotwert am 18. September 2022, 10:49:07
Zitat von: Ratlos am 18. September 2022, 10:26:19
Zitat von: Survas am 15. September 2022, 12:40:10wenn eine Person durch den äD des JC begutachtet wurde und das Ergebnis falsch ist, weil es Arbeitsfähigkeit behauptet, wo gar keine vorhanden is
Bevor du ein GA angreifst, was jederzeit möglich ist, musst du gute Gründe dafür haben wenn du erfolgreich dabei sein willst.
Aus deinem bisherigen Beitrag ist nur eine Behauptung ersichtlich, aber keine Gründe.
Für rechtskonformen Rat liste doch mal DEINE Gründe auf weshalb das GA falsch sein soll.


Soweit ich weis kann man kein Gutachten angreifen, sondern nur den Bescheid der sich auf das Gutachten stützt.
Man kann dem Amtsarzt auch eine Richtigstellung schicken, und die Punkte die falsch sein sollen notieren, und richtigstellen. Allerdings funktioniert das wohl nur wenn man auch Fakten vorlegen kann, wie Ärztliche Diagnosen, oder Krankenhausberichte etc... Die reine Selbsteinschätzung interessiert doch niemanden.
Titel: Aw: JC äD Gutachten + Gericht - DRV?
Beitrag von: Ratlos am 18. September 2022, 13:21:31
Es gibt glücklicherweise GA-Richtlinien die einzuhalten sind. Jedes GA ist angreifbar, wer sollte das auch verhindern können?
Der VA der sich auf ein fehlerhaftes GA gründet ist natürlich genauso angreifbar wie das GA selber.
Der VA aber schafft bereits vollendete Tatsachen z.B. in den vermittelten Arbeiten.
Ein rechtlicher Angriff auf das GA verhindert aber erstmal einen VA bis zur Klärung ob nun voll erwerbsfähig oder nur stark eingeschränkte Erwerbsmöglichkeit vorliegt.

Wird aber ein VA auf Grundlage eines angegriffenen und der Richtigkeit nach bestrittenen GA erlassen, hat TE bereits vor dem SG ggf. später vor dem LSG die wesentlich bessere Ausgangslage.

Wie ich schon bemerkt habe müssen für das Bestreiten eines GA erheblich und vor allem nachvollziehbare Gründe substantiiert vorgetragen werden.
Zu den Gründen aus seiner Sicht hat TE bisher keine Angaben gemacht.
Solange diese nicht bekannt sind, kann man vorerst überhaupt keinen Rat erteilen. Ich jedenfalls nicht!