Hallo
In Unserer Bedarfsgemeinschaft uebe ich einen MiniJob aus als Apothekenfahrer. Da ich dies mit meinem eigenen Fahrzeug erledigen muss, habe ich einen mtl Aufwand an Benzinkosten in Hoehe von ca 150€. Monatlich verdiene ich ca.350€, wo mein monatlicher Aufwand zurueckgezahlt wird. Somit habe ich laut JC 350€ verdient, was aber nicht ganz richtig ist.
Wie verhalte ich mich jetzt deswegen beim JC & wie bekomme ich die Damen und Herren dazu, den Betrag in Hoehe von 350€ nicht komplett als Verdienst anzurechnen ? (Deshalb haben Wir fuer Hartz4 Bewilligung ca 80€ zu viel)
Vielen Dank
So, wie geschildert läuft es dumm!
Niemals Fahrdienste mit dem eigenen PKW übernehmen. Bei solchen Fahrdiensten (sehe ich ja auch hier an meinem Wohnort) stellen die Apotheker*innen auch die Fahrzeuge.
Bei Verdiensten unter 400,- € sind alle anrechenbaren Kosten (einschließlich Benzingeld) bereits mit den 100,- € Grundfreibetrag abgegolten.
Hier geht es um die Fahrtkosten, die während der Ausübung der Arbeit entstehen. Und das kann nicht rechtens sein. Der AG muss es vielleicht getrennt vom Lohn aufschlüsseln (zweckgebunden), das sind ja Auslagen, die der AG sozusagen begleicht.
Ohne es jetzt ganz genau zu wissen, würde ich auf jeden Fall in Widerspruch gehen und es auch so begründen.
Dein Auto "ranzt" Du ohnehin runter mit der Fahrerei, da gibt es keinen Ausgleich, schlimm genug, aber die entstehenden / entstandenen Sprit-Kosten dürfen nicht angerechnet werden.
Bei Fahrtkostenerstattung durch den Arbeitgeber werden 10ct pro km anerkannt. Wird mehr gezahlt, Pech gehabt. In diesem Fall noch blöder, weil die Erhöhung des Freibetrages über 100 Euro hinaus nur möglich ist, wenn mehr als 400 Euro verdient werden.
Das heisst du bekommst mit deinem Lohn eine pauschale Vergütung für die dienstliche Nutzung deines privaten PKW´s. Normalerweise sollte diese Pauschale aber separat ausgewiesen werden (wobei es steuerrechtlich unerheblich ist weil hier alle Abgaben anfallen).
Besser wäre es ein Fahrtenbuch zu führen und dann die tatsächlichen Kilometer anzusetzen (Laut Finanzamt wohl 0,3 Euro/Km). Wären also auf 100 Km 30 Euro sollte für Sprit und Abnutzung reichen, ob das JC das so aktzeptiert weis ich allerdings nicht aber es gibt für solche Fälle einen Steuerfreibetrag vom Finanzamt, wäre wohl mal ein Ansatzpunkt. Hier gehts ja nicht um eine Fahrtkostenerstattung für den Arbeitsweg sondern für die Reisezeit während der Arbeit.
Hier ist mal wieder ein klassisches Beispiel, wie sich ein AN ausnehmen läßt!
Gerade dem Apothekergewerbe geht es gut, auch wenn ich daran denke, das diese Klientel für JEDE verkaufte FFP 2 Maske 8,- € VERDIENT hat!!!
Ich bleibe dabei, Fahrerjobs mit privatem PKW sind ein "No Go!"
Würde mir so ein Job angeboten, ich würde dem Apotheker / der Apothekerin einen "husten"!
Zitat von: Josef am 16. September 2022, 15:58:34Hier gehts ja nicht um eine Fahrtkostenerstattung für den Arbeitsweg sondern für die Reisezeit während der Arbeit.
Für die Ausgaben während der Arbeit.
Der TE verfährt für den Arbeitgeber, wenn er Pillen ausliefert, am Tag Summe x für Sprit, und bekommt diese Summe x für den benötigten Sprit erstattet.
Ist im Prinzip so, als würde der Lkw-Fahrer den Sprit selber zahlen, um seine Waren auszuliefern. Oder der Pizzabote das Pizzeria-Auto selbst betanken und bezahlen.
@gentleman2112
Kann Dein AG Dir nicht das Geld zum tanken in die Hand drücken und Du fährst damit hin und tankst genau für die Summe? Das ist doch legitim.
Bei Einsatz eines privaten Fahrzeuges für gewerbliche Zwecke müssen immer alle Kosten berücksichtigt werden.
Dazu zählen auch die Kosten für den Kauf des nächsten Autos.
Natürlich immer anteilig.
Grob geschätzt fährt kein Fahrzeug unter 50Cent pro gefahrener Kilometer.
Umgehen lässt sich die Rechnerei wenn der Auftraggeber für die gesamte Zeit der Anstellung also auch bei
30 Stunden im Monat für den ganzen Monat alle Kosten übernimmt.
Zusätzlich darf derjenige der das Fahrzeug stellt dieses mit dem Sprit des Auftraggebers privat nutzen.
Das stellt dann die Wiederbeschaffung dar.
Bei der Rechnung ist es dann kein Verlust Geschäft.
Und es lohnt sich immer noch für den Auftraggeber, weil das ganze vom Umsatz abgezogen wird.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 16. September 2022, 20:03:23Ist im Prinzip so, als würde der Lkw-Fahrer den Sprit selber zahlen, um seine Waren auszuliefern. Oder der Pizzabote das Pizzeria-Auto selbst betanken und bezahlen.
@gentleman2112
Kann Dein AG Dir nicht das Geld zum tanken in die Hand drücken und Du fährst damit hin und tankst genau für die Summe? Das ist doch legitim.
Danke Ich versuche das anzusprechen
Also bin da leider nicht weitergekommen.
Mein Chef kann mir das nicht aus seiner Tasche geben, da er dies auch versteuern etc pp muss & alles ueber den Steuerbeerater laeuft.
Auf meiner Abrechnung werde ich mit jedem gefahrenen Kilometer zu 0,30€ entschaedigt, sodass ich ca. 250€ "Fahrgeld" auf meiner Lohnabrechnung stehen habe. Das ich aber in Vorkasse trete & selbst mein Fahrzeug mit ca 200€ betanken muss interessiert das JC nicht & rechnet das "Fahrgeld" voll und ganz dazu...sodass Wir weiterhin kein Anspruch auf Hartz4 haben (ganz knapp).
Ich weiss nicht weiter :-(
Erst mal langsam! Hast due einen Minijob (seit Oktober ausf 520,00 € Basis) oder nicht. Entspricht das was du Verdienst überhaupt dem Mindestlohn? Bei 520,00 €/Monat wären das etwas über 10 Stunden pro Woche! Erst mal das klären, ob das überhaupt so passt mit der Arbeitszeit!
Zitat von: Unwissender am 30. Oktober 2022, 09:36:16Erst mal langsam! Hast due einen Minijob (seit Oktober ausf 520,00 € Basis) oder nicht. Entspricht das was du Verdienst überhaupt dem Mindestlohn? Bei 520,00 €/Monat wären das etwas über 10 Stunden pro Woche! Erst mal das klären, ob das überhaupt so passt mit der Arbeitszeit!
Arbeite jede 2. Woche taeglich fuer 2-2,5 Std & komme somit mtl. auf max 25 Std.
Da ich eine EM Rente beziehe / darf / kann ich nicht mehr arbeiten.
Trotzdem auf den Mindestlohn achten! Die Wochenarbeitszeit hat sich seit Anfang Oktober reduziert!
Wenn die Apotheke liefern will, dann muss sie auch das Risiko und die Kosten tragen.
Was ist, wenn an deinem PKW etwas kaputt geht, du einen Unfallschaden erleidest? Wer trägt die Kosten? Du!
Hast du einen Arbeitsvertrag? Bist du versichert?
Zahlt die Apotheke überhaupt Lohn und bist du bei der Minijobzentrale gemeldet?
Oder handelt es sich hier um eine freiberufliche Nebentätigkeit mit Dienstvertrag (danach hört es sich nämlich an)?
Wenn es sich um eine freiberufliche Nebentätigkeit (Kleinunternehmer) als Lieferdienst handelt: hast du das ordnungsgemäß als Gewerbe angemeldet und dem Finanzamt mitgeteilt?
Bei einer freiberuflichen Nebentätigkeit, hier als Kleinunternehmer, hast du Buch zu führen (Einnahme-Überschuss-Rechnung) und beim JC ist eine EKS abzugeben. In der EKS sind die 350€ als Betriebseinnahmen und die laufenden Kosten für die betrieblichen Fahrten als Betriebsausgabe anzugeben, auch die Gewerbesteuer ist eine Betriebsausgabe. Angerechnet wird beim ALG II dann nur das, was unter dem Strich übrig bleibt.
Für die Kosten der betrieblichen Fahrten ist ein Fahrtenbuch zu führen und die Tankquittungen sind zu sammeln. So können diese Kosten ermittelt werden.
Zitat von: Ottokar am 31. Oktober 2022, 09:32:25Hast du einen Arbeitsvertrag? Bist du versichert?
Ja habe ich & bin da versichert
Zahlt die Apotheke überhaupt Lohn und bist du bei der Minijobzentrale gemeldet?
Ja, bekomme eine ordentliche mtl Abrechnung vom Steuerbuero / Steuerberater der Apotheke
Und der Autoversicherung wurde mitgeteilt das der Wagen
gewerblich im Werksverkehr eingesetzt wird.
Zum Arbeitsplatz fahren ist eine Sache, ein Einsatz während der Arbeit etwas anderes.
Kann sein das es enthalten ist, kann sein das ist kostenlos.
Der Versicherung melden solltest du es, weil ja das Risiko erhöht ist.
Bei 400€ oder weniger Monatseinkommen können die höheren tatsächlichen Kosten nicht abgesetzt werden. Da im Grundfreibetrag von 100€ die Versicherungspauschale von 30€ enthalten ist, sind damit max. 70€ Fahrtkosten abgedeckt.
350€ für 25 Stunden entspricht einem Stundenlohn von 14€. Hört sich gut an, stimmt aber nicht, da hier die Kostenerstattung für die betriebliche Nutzung des PKW enthalten ist. Zieht man diese Kosten i.H.v. 150€ ab, verbleiben 200€ für 25 Stunden, das entspricht einem Stundenlohn von 8€, was von der Apotheke nicht nur rotzfrech, sondern eklatant rechtswidrig und damit ein Fall für den Zoll ist.
Also entweder nachverhandeln:
a) ab sofort wird das KFZ von der Apotheke gestellt und bezahlt, oder
b) 12 Euro Mindestlohn x 25 Std. = 300€ + 150€ Fahrtkosten = 450€ Lohn und zwar rückwirkend, oder
c) den AG beim Zoll wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz anzeigen.
Die Alternative wäre, sich von der Apotheke weiter ausnutzen und betrügen zu lassen.
Zitat von: Ottokar am 31. Oktober 2022, 15:45:40Bei 400€ oder weniger Monatseinkommen können die höheren tatsächlichen Kosten nicht abgesetzt werden. Da im Grundfreibetrag von 100€ die Versicherungspauschale von 30€ enthalten ist, sind damit max. 70€ Fahrtkosten abgedeckt.
350€ für 25 Stunden entspricht einem Stundenlohn von 14€. Hört sich gut an, stimmt aber nicht, da hier die Kostenerstattung für die betriebliche Nutzung des PKW enthalten ist. Zieht man diese Kosten i.H.v. 150€ ab, verbleiben 200€ für 25 Stunden, das entspricht einem Stundenlohn von 8€, was von der Apotheke nicht nur rotzfrech, sondern eklatant rechtswidrig und damit ein Fall für den Zoll ist.
Also entweder nachverhandeln:
a) ab sofort wird das KFZ von der Apotheke gestellt und bezahlt, oder
b) 12 Euro Mindestlohn x 25 Std. = 300€ + 150€ Fahrtkosten = 450€ Lohn und zwar rückwirkend, oder
c) den AG beim Zoll wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz anzeigen.
Die Alternative wäre, sich von der Apotheke weiter ausnutzen und betrügen zu lassen.
irgendwie reden Wir aneinander vorbei, oder ich habe ggfs. was falsch informiert.
Bekomme 12€ / Std & 0,30€ je gefahrene KM
Bekomme 12€ / Std & 0,30€ je gefahrene KM
Bei 2-2,5 Stunden alle 2 Wochen kommt das NIE bei 350€ Gesamt-Lohn einschl. 150€ Fahrtkosten hin.
DENN
2 Stunden ergeben 20 Stunden Monat = (350-150)/20 = 10€ Stundenlohn
2,5 Stunden ergeben 25 Stunden Monat = (350-150)/25 = 8€ Stundenlohn
Wir reden nicht aneinander vorbei, sondern hier werden unrichtige Angaben gemacht.
Entweder - oder richtige Angaben.
Ohne solche keine vernünftigen Ratschläge möglich.
Ernie
P.S.
Sollte der Arbeitgeber keine getrennte Lohnabrechnung geben, sofortige Kündigung, da unzumutbare Beschäftigung
DENN:
Von 350€ Gesamtlohn sind 150€ anrechnungsfrei, da bereits 150€ an Fahrtkosten anfallen, ist die Arbeit unzumutbar und das Jobcenter kann NICHTS gegen die Kündigung einwenden, denn unzumutbare Beschäftigungen muss niemand eingehen.
Zitat von: Quinky am 31. Oktober 2022, 21:46:00Bekomme 12€ / Std & 0,30€ je gefahrene KM
Bei 2-2,5 Stunden alle 2 Wochen kommt das NIE bei 350€ Gesamt-Lohn einschl. 150€ Fahrtkosten hin.
DENN
2 Stunden ergeben 20 Stunden Monat = (350-150)/20 = 10€ Stundenlohn
2,5 Stunden ergeben 25 Stunden Monat = (350-150)/25 = 8€ Stundenlohn
Wir reden nicht aneinander vorbei, sondern hier werden unrichtige Angaben gemacht.
Entweder - oder richtige Angaben.
Ohne solche keine vernünftigen Ratschläge möglich.
Ernie
P.S.
Sollte der Arbeitgeber keine getrennte Lohnabrechnung geben, sofortige Kündigung, da unzumutbare Beschäftigung
DENN:
Von 350€ Gesamtlohn sind 150€ anrechnungsfrei, da bereits 150€ an Fahrtkosten anfallen, ist die Arbeit unzumutbar und das Jobcenter kann NICHTS gegen die Kündigung einwenden, denn unzumutbare Beschäftigungen muss niemand eingehen.
Jede 2. Woche sind es 2-2,5 Std pro Tag, siehe Post #12
Zitat von: gentleman2112 am 02. November 2022, 07:25:11Jede 2. Woche sind es 2-2,5 Std pro Tag, siehe Post #12
Macht bei 5 Arbeitstagen jede 2. Woche insgesamt 10 Arbeitstage pro Monat (eigentlich 11) und somit 20 bis 25 Std. (22 bis 27,5 Std.) im Monat an Arbeitszeit.
Lieferst du auch Samstag aus, sind es 12 (14) Arbeitstage pro Monat und somit 24 bis 30 Std. (26 bis 35 Std.) im Monat an Arbeitszeit.
Leider hast du nicht geschrieben, wie hoch der Anteil der Fahrkosten an der Gesamtsumme ist, oder wie viele Kilometer du da entlohnst bekommst. Du hast nur etwas von 150€ Fahrkosten geschrieben, das wären (150€ / 0,30€ je km =) 500km pro Monat, ca. 20 bis 30km pro Arbeitstag, das wäre bei 2 bis 2,5 Std. Az, die zu 95% aus Fahrzeit besteht, durchaus plausibel.
Damit wären wir wieder bei (350€ - 150€ Fahrtkosten =) 200€ Arbeitslohn für 20 bis 35 Std. im Monat.
Selbst bei nur 20 Std. im Monat ist das ein rechts- und sittenwidriger Stundenlohn von 10€.
Bei 25 Std. im Monat sind es dann nur noch 8€ Stundenlohn, bei 35 Std. dann lächerliche 5,71€.
Also:
Wie viele Kilometer fährst du im Durchschnitt im Monat für die Apotheke?
Oder wie hoch sind die mit 0,30€/km erstattenen Fahrkosten im Monat?
Zitat von: Ottokar am 02. November 2022, 09:30:52Zitat von: gentleman2112 am 02. November 2022, 07:25:11Jede 2. Woche sind es 2-2,5 Std pro Tag, siehe Post #12
Macht bei 5 Arbeitstagen jede 2. Woche insgesamt 10 Arbeitstage pro Monat (eigentlich 11) und somit 20 bis 25 Std. (22 bis 27,5 Std.) im Monat an Arbeitszeit.
Lieferst du auch Samstag aus, sind es 12 (14) Arbeitstage pro Monat und somit 24 bis 30 Std. (26 bis 35 Std.) im Monat an Arbeitszeit.
Leider hast du nicht geschrieben, wie hoch der Anteil der Fahrkosten an der Gesamtsumme ist, oder wie viele Kilometer du da entlohnst bekommst. Du hast nur etwas von 150€ Fahrkosten geschrieben, das wären (150€ / 0,30€ je km =) 500km pro Monat, ca. 20 bis 30km pro Arbeitstag, das wäre bei 2 bis 2,5 Std. Az, die zu 95% aus Fahrzeit besteht, durchaus plausibel.
Damit wären wir wieder bei (350€ - 150€ Fahrtkosten =) 200€ Arbeitslohn für 20 bis 35 Std. im Monat.
Selbst bei nur 20 Std. im Monat ist das ein rechts- und sittenwidriger Stundenlohn von 10€.
Bei 25 Std. im Monat sind es dann nur noch 8€ Stundenlohn, bei 35 Std. dann lächerliche 5,71€.
Also:
Wie viele Kilometer fährst du im Durchschnitt im Monat für die Apotheke?
Oder wie hoch sind die mit 0,30€/km erstattenen Fahrkosten im Monat?
Zitat von: Ottokar am 02. November 2022, 09:30:52Zitat von: gentleman2112 am 02. November 2022, 07:25:11Jede 2. Woche sind es 2-2,5 Std pro Tag, siehe Post #12
Macht bei 5 Arbeitstagen jede 2. Woche insgesamt 10 Arbeitstage pro Monat (eigentlich 11) und somit 20 bis 25 Std. (22 bis 27,5 Std.) im Monat an Arbeitszeit.
Lieferst du auch Samstag aus, sind es 12 (14) Arbeitstage pro Monat und somit 24 bis 30 Std. (26 bis 35 Std.) im Monat an Arbeitszeit.
Leider hast du nicht geschrieben, wie hoch der Anteil der Fahrkosten an der Gesamtsumme ist, oder wie viele Kilometer du da entlohnst bekommst. Du hast nur etwas von 150€ Fahrkosten geschrieben, das wären (150€ / 0,30€ je km =) 500km pro Monat, ca. 20 bis 30km pro Arbeitstag, das wäre bei 2 bis 2,5 Std. Az, die zu 95% aus Fahrzeit besteht, durchaus plausibel.
Damit wären wir wieder bei (350€ - 150€ Fahrtkosten =) 200€ Arbeitslohn für 20 bis 35 Std. im Monat.
Selbst bei nur 20 Std. im Monat ist das ein rechts- und sittenwidriger Stundenlohn von 10€.
Bei 25 Std. im Monat sind es dann nur noch 8€ Stundenlohn, bei 35 Std. dann lächerliche 5,71€.
Also:
Wie viele Kilometer fährst du im Durchschnitt im Monat für die Apotheke?
Oder wie hoch sind die mit 0,30€/km erstattenen Fahrkosten im Monat?
Also wenn ich ca.25 STd im Monat arbeite, bekomme ich 25*12€ = 300€ Lohn
dazu dann noch ca 600km *0,30€ / Monat = 180€ Fahrkosten
Insgesamt somit ca. 480€, was +- auch jeden Monat ausgezahlt wird ( Abrechnung)
Mein Eigenanteil liegt monatlich zwischen 120€-150€ Benzinkosten
Also habe ich mtl 330-360 verdient
Zunächst hieß es:
Zitat von: gentleman2112 am 16. September 2022, 13:29:59Da ich dies mit meinem eigenen Fahrzeug erledigen muss, habe ich einen mtl Aufwand an Benzinkosten in Hoehe von ca 150€. Monatlich verdiene ich ca.350€, wo mein monatlicher Aufwand zurueckgezahlt wird. Somit habe ich laut JC 350€ verdient, was aber nicht ganz richtig ist.
Nun erklärst du, dass du 480€ verdienst (statt 350€), womit (auch) dein monatlicher Aufwand zurückgezahlt wird.
Außerdem
Zitat von: gentleman2112 am 16. September 2022, 13:29:59Wie verhalte ich mich jetzt deswegen beim JC & wie bekomme ich die Damen und Herren dazu, den Betrag in Hoehe von 350€ nicht komplett als Verdienst anzurechnen ?
Deine Zahlen stimmen vorn und hinten nicht und werden von dir auffälligerweise ständig den Antworten angepasst.
Als Einkommen berücksichtigungsfähige 350€ ergeben sich für das JC in keiner Konstellation, weder als Brutto, noch als Netto, noch als anrechenbares Einkommen.
Bei 480€ Brutto ergeben sich für das JC ca. 420€ Netto, 176€ Freibeträge und somit 244€ anrechenbares Einkommen und keine 350€.
Trennt man die Zahlbeträge, da die nicht SV-pflichtigen 180€ Fahrkosten ja Brutto=Netto sind, sind auch die 300€ Brutto-Lohn = 300€ Netto-Lohn, damit ergeben sich 300€ Lohn + 180€ Fahrtkostenerstattung = 480€ Brutto=Netto - 176€ Freibeträge = 304€ anrechenbares Einkommen.
In keinem Fall kann das JC auf den von dir genannten Betrag von 350€ kommen.
Im Fall, dass hier wegen schwankendem Einkommen eine vorläufige Bewilligung unter Zugrundelegung eines Schätzwertes von 350€ anrechenbarem Einkommen vorliegt, wurde dieses unzulässig um 46€ zu hoch angesetzt.
Abgesehen davon können bei einem vom JC zu berücksichtigenden Bruttoeinkommen von 480€ statt des Grundfreibetrages auf Antrag die nachgewiesenen tatsächlichen höheren Kosten abgesetzt werden (150€ Fahrkosten + 30€ Versicherungspauschale = 180€ tatsächliche Kosten, statt 100€ Grundfreibetrag). Also stelle einen solchen Antrag.
Alle Apotheken rechnen so. Für ihre Fahrer. Und längst machen das Apotheken auch nicht mehr alleine sondern schließen sich Drittanbietern an.
Nur so zur Info. Sollte man aber wissen. Man kann ja mal gezielt in seiner Lieblingsapotheke nachfragen :smile:
Zitat von: Ottokar am 03. November 2022, 10:35:34Zunächst hieß es:
Zitat von: gentleman2112 am 16. September 2022, 13:29:59Da ich dies mit meinem eigenen Fahrzeug erledigen muss, habe ich einen mtl Aufwand an Benzinkosten in Hoehe von ca 150€. Monatlich verdiene ich ca.350€, wo mein monatlicher Aufwand zurueckgezahlt wird. Somit habe ich laut JC 350€ verdient, was aber nicht ganz richtig ist.
Nun erklärst du, dass du 480€ verdienst (statt 350€), womit (auch) dein monatlicher Aufwand zurückgezahlt wird.
Außerdem
Zitat von: gentleman2112 am 16. September 2022, 13:29:59Wie verhalte ich mich jetzt deswegen beim JC & wie bekomme ich die Damen und Herren dazu, den Betrag in Hoehe von 350€ nicht komplett als Verdienst anzurechnen ?
Deine Zahlen stimmen vorn und hinten nicht und werden von dir auffälligerweise ständig den Antworten angepasst.
Als Einkommen berücksichtigungsfähige 350€ ergeben sich für das JC in keiner Konstellation, weder als Brutto, noch als Netto, noch als anrechenbares Einkommen.
Bei 480€ Brutto ergeben sich für das JC ca. 420€ Netto, 176€ Freibeträge und somit 244€ anrechenbares Einkommen und keine 350€.
Trennt man die Zahlbeträge, da die nicht SV-pflichtigen 180€ Fahrkosten ja Brutto=Netto sind, sind auch die 300€ Brutto-Lohn = 300€ Netto-Lohn, damit ergeben sich 300€ Lohn + 180€ Fahrtkostenerstattung = 480€ Brutto=Netto - 176€ Freibeträge = 304€ anrechenbares Einkommen.
In keinem Fall kann das JC auf den von dir genannten Betrag von 350€ kommen.
Im Fall, dass hier wegen schwankendem Einkommen eine vorläufige Bewilligung unter Zugrundelegung eines Schätzwertes von 350€ anrechenbarem Einkommen vorliegt, wurde dieses unzulässig um 46€ zu hoch angesetzt.
Abgesehen davon können bei einem vom JC zu berücksichtigenden Bruttoeinkommen von 480€ statt des Grundfreibetrages auf Antrag die nachgewiesenen tatsächlichen höheren Kosten abgesetzt werden (150€ Fahrkosten + 30€ Versicherungspauschale = 180€ tatsächliche Kosten, statt 100€ Grundfreibetrag). Also stelle einen solchen Antrag.
Danke & entschuldige wegen den Verwirrungen meiner Zahlen. Letze stimmen so. Haette ich direkt so mitteilen muessen.
Das JC rechnet bei mir nur den Freibetrag in Hoehe von 100€ ab & beruecksichtigt weiterhin nicht meine Fahrkosten (Bezinkosten), und meint das ich das selber Schuld sei (weil ich den Job so angenommen habe)
Zitat: Also habe ich mtl 330-360 verdient
-----------------------------------------
minus die anteiligen Fahrzeugkosten
ohne die Spritkosten die du schon abgezogen hast.
Es ist also sogar möglich das bei einer genauen Rechnung sämtlicher Fahrzeugkosten
je nach Fahrzeug hier bestenfalls 100 stehen sollte.
Wen du das ehrlich rechnen willst solltest du sogar deine Schuhe in Ansatz bringen,
die sich beim fahren einseitig abnutzen.
Was bei so Minibeträgen schnell mal ein Prozent ausmacht.
Zitat von: gentleman2112 am 03. November 2022, 23:57:56Das JC rechnet bei mir nur den Freibetrag in Hoehe von 100€ ab & beruecksichtigt weiterhin nicht meine Fahrkosten (Bezinkosten), und meint das ich das selber Schuld sei (weil ich den Job so angenommen habe)
Das kann ich nachvollziehen! (siehe auch meinen Beitrag #1)
Zitat von: Kein Bittsteller am 03. November 2022, 22:08:52Alle Apotheken rechnen so. Für ihre Fahrer. Und längst machen das Apotheken auch nicht mehr alleine sondern schließen sich Drittanbietern an.
Nur so zur Info. Sollte man aber wissen. Man kann ja mal gezielt in seiner Lieblingsapotheke nachfragen :smile:
Unfug. Das was ich schrieb ist die Berechnung die das JC durchführt.
Zitat von: gentleman2112 am 03. November 2022, 23:57:56Danke & entschuldige wegen den Verwirrungen meiner Zahlen. Letze stimmen so. Haette ich direkt so mitteilen muessen.
Dann gilt, was ich zuletzt schrieb:
Bei einem vom JC zu berücksichtigenden Bruttoeinkommen von 480€ sind statt des Grundfreibetrages auf Antrag die nachgewiesenen tatsächlichen höheren Kosten abzusetzen (150€ Fahrkosten + 30€ Versicherungspauschale = 180€ tatsächliche Kosten, statt 100€ Grundfreibetrag). Also stelle einen solchen Antrag.
Zitat von: Ottokar am 04. November 2022, 10:17:47Grundfreibetrages auf Antrag die nachgewiesenen tatsächlichen höheren Kosten abzusetzen
Das bezieht sich aber nur auf die Pendelfahrten zwischen Whg und Arbeitgeber, nicht für die gefahrenen KM von Kunde zu Kunde!
Zitat von: OLD-MAN am 04. November 2022, 10:40:51Das bezieht sich aber nur auf die Pendelfahrten zwischen Whg und Arbeitgeber, nicht für die gefahrenen KM von Kunde zu Kunde!
Da irrst du.
Nach § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II sind "die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben," absetzbar. Wie diese genau entstehen, ist dabei unrelevant. § 11b Abs. 1 Nr. 5 SGB II subsummiert vielmehr alle hierfür notwendigen Ausgaben, zu denen auch, aber nicht ausschließlich, die Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gehören.
Das in § 6 Abs. 1 Nr. 5 ALG II-V ein Pauschbetrag für die Absetzung von Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geregelt wurde, steht dem nicht entgegen, da es hier gerade nicht um solche Fahrten geht.
Die Aufwendungen beziehen sich ausschließlich auf die Pendelkosten zwischen Whg und Arbeitgeber.
Es wäre ja "irre" wenn jeder Außendienstler, jeder Handelsreisender, jeder selbständiger Truckerfahrer, die aufstockenden Leistungen erhalten, seine gesamten Reisekosten geltend machen könnte.
Zitat von: OLD-MAN am 04. November 2022, 14:10:32Die Aufwendungen beziehen sich ausschließlich auf die Pendelkosten zwischen Whg und Arbeitgeber.
Das war, ist und bleibt falsch, egal wie oft du es wiederholst.
=> https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/11b-absetzbetraege
gleich der 1. Eintrag
Zitat von: Ottokar am 04. November 2022, 10:17:47Zitat von: Kein Bittsteller am 03. November 2022, 22:08:52Alle Apotheken rechnen so. Für ihre Fahrer. Und längst machen das Apotheken auch nicht mehr alleine sondern schließen sich Drittanbietern an.
Nur so zur Info. Sollte man aber wissen. Man kann ja mal gezielt in seiner Lieblingsapotheke nachfragen :smile:
Unfug. Das was ich schrieb ist die Berechnung die das JC durchführt.
Zitat von: gentleman2112 am 03. November 2022, 23:57:56Danke & entschuldige wegen den Verwirrungen meiner Zahlen. Letze stimmen so. Haette ich direkt so mitteilen muessen.
Dann gilt, was ich zuletzt schrieb:
Bei einem vom JC zu berücksichtigenden Bruttoeinkommen von 480€ sind statt des Grundfreibetrages auf Antrag die nachgewiesenen tatsächlichen höheren Kosten abzusetzen (150€ Fahrkosten + 30€ Versicherungspauschale = 180€ tatsächliche Kosten, statt 100€ Grundfreibetrag). Also stelle einen solchen Antrag.
ich bemerke gerade, dass in der Abrechnung vom JC nicht einmal 100€ Freibetrag angerechnet worden ist.
Zitat von: OLD-MAN am 04. November 2022, 14:10:32Die Aufwendungen beziehen sich ausschließlich auf die Pendelkosten zwischen Whg und Arbeitgeber.
Es wäre ja "irre" wenn jeder Außendienstler, jeder Handelsreisender, jeder selbständiger Truckerfahrer, die aufstockenden Leistungen erhalten, seine gesamten Reisekosten geltend machen könnte.
Was meinst Du welche Aufwendungen bei Selbständigen in der EKS stehen?
Selbstverständlich Reisekosten, Fahrtkosten usw.
Oder bist Du der Meinung, dass ein Selbständiger, der 1.000€ Fahrtkosten hat(um Gewinn zu erzielen!), vom HartzIV-Satz von 449€ bezahlen soll?
Ernie
Auch hier ging ein Widerspruch meinerseits raus.
In 10 Tagen haben Wir seit 4 Monaten immer noch nichts wegen Unserem Widerspruch vom JC gehoert. Wie lange dauert das normalerweise?
Für die Widerspruchsbescheidung hat das JC 3 Monate Zeit, danach ist Untätigkeitklage zulässig.