Hallo,
Vor mehr als 10 Jahren ist mein Ex-Partner damals zu mir gezogen und hat sich nicht um seine Krankenversicherung gekümmert und alles ignoriert was damit zutun hat, wodurch sich nun ein Betrag von €65.000 angesammelt.
Wir sind damals zusammen umgezogen, mittlerweile getrennt (mehr als ein Jahr). Ich suche eine Wohnung, finde aber nichts passendes durch ALG II Bezug und Hund.
Nun hat sich für morgen ein Vollstreckungsbeamter der Krankenkasse angemeldet und ich Frage mich was bei so einem hohen Betrag gepfändet wird bzw kann. Das einzige was ich "wertvoll" besitze ist mein 4 Jahre alter PC und mein Handy.
Meine Frage ist nun, ob meine Gegenstände überhaupt relevant sind, da wir keine Partnerschaft mehr führen? (Getrennte Schlafplätze, mein PC steht im Wohnzimmer, sein PC in einer "Abstellkammer"). Des Weiteren habe ich einige Bewerbungen offen für Home-Office Stellen für die ich im Falle der Zusage meinen PC benötige.
Mein Mitbewohner hat auch keine Zugangsdaten zum PC. Leider habe ich aber keine Rechnung oder dergleichen zu diesem PC, da dieser damals ein Geschenk zum Bday von einem Freund war der leider im Jahr 2019 verstorben ist.
Vllt hat der ein oder andere ja Ahnung und kann mir diesbezüglich helfen.
Lg
Handy und PC bringen in der Verwertung nicht einmal die Kosten dafür ein. Da musst du keine Sorgen haben.
Aber warum sollst du die Rückstände für deinen Ex Partner bei der KK zahlen. Verstehe ich nicht so wirklich. Hast du dafür dummerweise gebürgt?
Hallo,
Handy und PC gehören zu den allgemeinen Kommunikationsgeräten und dürfen nur in Ausnahmefällen gepfändet werden.
Ausserdem ist ein PC der 4 Jahre alt ist aus der Sicht der gewinnbringenden Weitervermittlung wertlos.
Aber warum sollst DU gepfändet werden wenn es sich um die aufgelaufenen Kosten deines Ex handelt?
Bei einem Schuldenberg von 65.000,00€ wird es wohl (wenn es denn so ist) auf eine Privatinsolvenz herauslaufen.
Zitat von: Der Friese am 19. September 2022, 13:40:12Handy und PC bringen in der Verwertung nicht einmal die Kosten dafür ein. Da musst du keine Sorgen haben.
Aber warum sollst du die Rückstände für deinen Ex Partner bei der KK zahlen. Verstehe ich nicht so wirklich. Hast du dafür dummerweise gebürgt?
Nein nein, ich hab damit gar nichts am Hut außer das wir die selbe Wohnung teilen. Ich hatte mit sowas noch nie was zutun und dachte dann das ein GV oder VB einfach alles pfänden kann und darf was so rumsteht.
Hallo
Wichtig ist nur das du überhaupt nichts unterschreibst egal was man dir erzählt!!!
Ich denke mal das WENN es AUSSCHLIESSLICH seine Schulden sind,du damit eh nichts zu tun hast.
Pfänden kann er sehr wohl, aber nur Dinge die ausschließlich ihm (dem Schuldner) gehören und auch eine verwertbare Masse darstellen.
Zitat von: Oberfrank am 19. September 2022, 14:12:45Ich denke mal das WENN es AUSSCHLIESSLICH seine Schulden sind,du damit eh nichts zu tun hast.
Pfänden kann er sehr wohl, aber nur Dinge die ausschließlich ihm (dem Schuldner) gehören und auch eine verwertbare Masse darstellen.
Richtig und wie beweist man ihm dann das zum Beispiel der PC im Wohnzimmer mir gehört und der andere in der "Abstellkammer" an dem er sitzt ihm gehört? Das Schreiben mit der Summe und der Terminankündigung läuft nur auf seinen Namen, ich hab damit nichts am Hut. Das ist von der IKK Classic, Beiträge die nicht bezahlt wurden.
Durch Rechnungen / Quittungen.
Aber um alltägliche Gegenstände geht es nicht - auch PCs sind uninteressant, weil nach ein / zwei Jahren nahezu wertlos (im Bereich der Pfändung) ausser es handelt sich um hochwertige Geräte oder spezielle Gaming-PCs.
Gepfändet werden Gegenstände im Bereich Luxus oder Sammlerstücke - alles andere ist vom Aufwand der Wiederveräußerung vollkommen uninteressant.
Die genannten Gegenstände sind durchaus relevant stehen aber in keinem Verhältnis zur Forderungssumme. Wenn die Besitzverhältniss nicht eindeutig geklärt werden können, es zudem keine räumliche Trennung gibt (untervermietete Räume), wird entsprechend alles gepfändet was einen gewissen Wert hat, zunächst auch unabhängig wem was gehört.
Zitat von: Oberfrank am 19. September 2022, 14:40:31Durch Rechnungen / Quittungen.
Aber um alltägliche Gegenstände geht es nicht - auch PCs sind uninteressant, weil nach ein / zwei Jahren nahezu wertlos (im Bereich der Pfändung) ausser es handelt sich um hochwertige Geräte oder spezielle Gaming-PCs.
Gepfändet werden Gegenstände im Bereich Luxus oder Sammlerstücke - alles andere ist vom Aufwand der Wiederveräußerung vollkommen uninteressant.
Okay, Rechnung und Quittung habe ich wie gesagt nicht das es ein Geschenk von einem verstorbenen Freund war. Damals hatte der PC einen Wert von 750-800 Euro, wie gesagt 4 Jahre alt, fast 5.
Aber dann weiß ich da erstmal Bescheid, danke.
Zitat von: Spritzenhalter am 19. September 2022, 14:44:26Die genannten Gegenstände sind durchaus relevant stehen aber in keinem Verhältnis zur Forderungssumme. Wenn die Besitzverhältniss nicht eindeutig geklärt werden können, es zudem keine räumliche Trennung gibt (untervermietete Räume), wird entsprechend alles gepfändet was einen gewissen Wert hat, zunächst auch unabhängig wem was gehört.
Er schläft auf der Couch, ich im Schlafzimmer, sind auch nur meine Sachen drin. Also besteht doch die Chance das mein PC morgen mitgenommen wird? Das Handy zahle ich monatlich mit 10Euro bei meinem Handyanbieter ab,
Du kennst ja den Termin, was du jetzt zutun hast muss du selbst wissen. Ich darf dir keine Tipps geben nur soviel: Wäre es mein PC, wäre er morgen woanders.
:flag:
Nicht meine Materie
Aber wenn der Schuldner nicht da ist muss dem GV dann überhaupt der Zutritt gestattet werden?
MfG FN
Tür geschlossen halten, nicht reagieren wenn es klingelt und still abwarten.
Bei 65.000€ ist egal, ob die noch vergeblich versuchen die Kosten für den Schlüsseldienst einzufordern oder nicht.
So besteht die Chance, dass der Vollstrecker der Krankenkasse untätig wieder geht. Was ist das überhaupt für ein Typ? Hat der irgendein offizielles Amt, das ihn zu irgendwas befugt oder einfach nur irgendein Hans Wurst, der nicht mehr Rechte hat als der Wurstverkäufer im Imbiss an der Ecke?
Falls er mit Schlüsseldienst reinkommt: Alles ganz offen mit dem Handy filmen. Das ist deine Wohnung, in der du so viel filmen darfst wie du willst. Wenn er ein Problem damit hat, muss er gehen. Du darfst die Aufnahmen lediglich nicht (im Internet) veröffentlichen.....
Zitat von: lappa am 19. September 2022, 16:45:51Tür geschlossen halten, nicht reagieren wenn es klingelt und still abwarten.
Bei 65.000€ ist egal, ob die noch vergeblich versuchen die Kosten für den Schlüsseldienst einzufordern oder nicht.
So besteht die Chance, dass der Vollstrecker der Krankenkasse untätig wieder geht. Was ist das überhaupt für ein Typ? Hat der irgendein offizielles Amt, das ihn zu irgendwas befugt oder einfach nur irgendein Hans Wurst, der nicht mehr Rechte hat als der Wurstverkäufer im Imbiss an der Ecke?
Falls er mit Schlüsseldienst reinkommt: Alles ganz offen mit dem Handy filmen. Das ist deine Wohnung, in der du so viel filmen darfst wie du willst. Wenn er ein Problem damit hat, muss er gehen. Du darfst die Aufnahmen lediglich nicht (im Internet) veröffentlichen.....
Also ganz genau steht folgendes in dem Brief:
ZitatName meines Mitbewohners
Adresse
IKK Classic
Vollstreckungsbehörde
Team Beitragsrückstand - Name des Vollziehungsbeamten mit Nummer, Datum und seinem Zeichen
Benachrichtigung über eine bevorstehende Vollstreckung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wegen bestehender Forderung in Höhe von 63.241Euro für den Zeitraum von 01.06.2010 bis 31.07.2014 aus Kranken-und/oder Pflegeversichung und sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen habe ich sie heute am 31.08.2022 um 9:30Uhr aufgesucht, allerdings nicht angetroffen.
Ihnen liegt eine Kopie des Vollstreckungsauftrages vom 12.07.2022 vor.
Ich fordere Sie daher auf, die Zahlung auf u.g Konto sofort zu leisten - unter Angabe der/des folgenden Referenznummer/Zeichen: XXXXXXXXXXXXXX. So vermeiden Sie den zwangsweisen Einzug.
Falls Sie die Zahlung nicht leisten, werde ich Sie am 20.09.2022 zwischen 12:00Uhr und 19:00Uhr erneut aufsuchen.
Ich bitte Sie, zu diesem Termin anwesend zu sein. Falls Sie verhindert sind, vereinbaren Sie bitte einen anderen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
Vollziehungsbeamter (mit Unterschrift)
Alles halt mit IKK Classic gekenntzeichnet, nichts von nem Amt oder dergleichen.
Das ist eine unverbindliche Bitte, dass jemand anwesend sein und die Tür öffnet. Es gibt also keinen Grund die Tür zu öffnen und der Typ ist nicht befugt gewaltsam in die Wohnung einzudringen. Oder steht im Schreiben vom 12.07. dass es einen rechtswirksamen Titel gibt und vollstreckt werden darf?
Dein Partner sollte sich so schnell wie möglich eine professionelle Schuldnerberatung suchen, die neutral berät. Zumindest um mal zu schauen, welche Optionen er hat. Nach der Beratung kann er dann frei entscheiden, ob er den Kopf in den Sand steckt oder aktiv etwas unternimmt.
Niemals glauben, was der Typ von der Krankenkasse erzählt - falls ihr jemals mit ihm sprechen solltet. Auf keinen Fall überrumpeln lassen! Nichts unterschreiben, bis ein neutraler Berater (Anwalt, Schuldnerberater, etc.) sagt, dass die Unterschrift mehr Vorteile als Nachteile bringt. Und auch keinen Cent "anzahlen" - durch die Zahlung von auch nur 1 Cent wird die gesamte Forderung anerkannt...
Da du nicht betroffen bist, solltest du deinen Ex-Partner nicht durch Auskünfte reinreiten. Es reicht, wenn du sagst, dass es sich um eine reine Wohngemeinschaft handelt und du mit dem Mann ansonsten keinerlei Verbindung hast.
Als erstes splltest du eine Forderungsaufstellung verlangen. Was die KK berechnen ist längst nicht alles korrekt. Eigentlich unvorstellbar das eine KK 65.000 € Beitragsrückstände auflaufen lässt.
Ist es die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung.
Ausstehende Beträge verjähren nach vier Jahren = geregelt in § 25 SGB IV.
Wenn du nicht für die Schuld gehaftet hast (Schuldbeitritt usw.) geht dich die Forderung der KK nichts an.
Warum die KK an dich herantritt müsstest du hier noch erklären, damit man die Grundlage überprüfen kann.
Pfänden kann er dir nur verwertbare Sachen, z.B. echte Teppiche, teueren Fernseher, hochwertige Musikanlage usw. UNpfändbar sind Dinge normaler Art.
Eine Anhörung nach § 834 ZPO erfolgt nicht!
Vorsicht aber vor Kontopfändung. Hast du vorsorgliche ein O Konto eingerichtet?
Es gibt in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Krankenversicherung. Nicht wenige Obdachlose, auch Studenten, haben sich schon bis über beide Ohren verschuldet, weil sie ihrer Beitragspflicht zur KV aus welchen Gründen auch immer nicht nachkommen konnten. Zudem haben Krankenkassen (sowie auch die GEZ) in Deutschland das unmittelbare Recht zu Vollstreckung und Pfändung, gerichtliches Mahnverfahren mit Widerspruchsmöglichkeit o.ä. sind zur Forderungsbeibringung nicht erforderlich und müssen einer Vollstreckung nicht vorausgehen. Vor allem die IKKs und BKKs sind bekannt dafür, dieses Recht bei offenen Forderungen auch so schnell als möglich um- und durchzusetzen.
Es gibt die Möglichkeit, selbst gezahlte Beiträge zur KV im Anschluß steuerlich geltend zu machen.
Wie Lappa schon schreibt: Nicht von Gerichtsvollzieher oder sonstwem zu Auskünften jeglicher Art über deinen Ex-Partner bringen lassen. Da du ja offensichtlich im Besitz eines Computers mit Internetzugang bist, empfehle ich dir auch dringend eine Suchmaschinensuche mit den Stichworten "Zwangsvollstreckung was ist pfändbar". Auch das Stichwort "Mitgewahrsam" kann für dich relevant sein.
Normale Gebrauchsgüter von relativ geringen Wert sind überhaupt nicht pfändbar.
Dazu gehören im Fall des TE auch sein jahrealter PC.
Nachdem TE nur geringwertige Güter besitzt, kommt auch eine Austauschpfändung nicht in Betracht.
Der Beamte erstellt ein Abstandsprotokoll und das war es.
Mach dir keine Gedanken, dir nimmt keiner was weg.
Leider wissen wir keine Einzelheiten.
So lange man nicht weiß wie sich die Schuld von rd. 65.000 € aufgliedert kann man keine korrekten Aussagen machen.
Beitragsrückstände alleine können es bei einer Privatperson jedenfalls nicht sein.
Die Prüfung ob bereits eine (teilweise) Verjährung eingetreten ist, wäre wichtig.