Auch das Wohngeld ist an die Aufnahme an einer "zumutbaren Beschäftigung" geknüpft, wie das Verwaltungsgericht in Berlin urteilte. Wer sich nicht um einen Arbeitsplatz nachweislich bemüht, dem kann das Wohngeld gestrichen werden.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/ohne-bewerbungsbemuehungen-auch-kein-wohngeld
seit wann denn das..??haben die sich dir nix mir nix mal wieder was einfallen lassen,sieht gewalltig wieder nach wilkühr aus..??ich kenne keinen der sich vorher oder während,irgendwo bewerben muss nur um wohngeld zu bekommen.. :teuflisch: