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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Moonlight60 am 20. September 2022, 13:55:25

Titel: Vorläufige Bewilligung, endgültige Festsetzung
Beitrag von: Moonlight60 am 20. September 2022, 13:55:25
Hallo. Ich habe folgend Frage. Ich habe gelesen, dass das Jobcenter nur noch auf Antrag des Leistungsbeziehers hin die vorläufigen Bewilligungsbescheide prüft. Es also keine Überprüfung und keine endgültige Festsetzung mehr gibt. Ist das richtig?
Zu mir. Ich bin selbstständig und durch Corona seit Jan. 2021 bei Hartz4. Sehr wahrscheinlich wird mein Einkommen höher ausfallen, als es in der vorläufigen Erklärung für das 2.Halbjahr 22 geschätzt wurde. Die Einkunftsart/ das Gewerbe hat sich nicht geändert, dieser Umstand wäre ja meldepflichtig.
Danke für eine Antwort im Voraus,
liebe Grüße,
Joachim. 
Titel: Aw: Vorläufige Bewilligung, endgültige Festsetzung
Beitrag von: TripleH am 20. September 2022, 14:13:56
ZitatIst das richtig?

Nein. Das galt nur für eine kurze Zeit während Corona. Für Bewilligungszeiträume ab 1.4.21 wird wieder ganz normal von Amts wegen endgültig festgesetzt.