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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: lolomat am 20. September 2022, 21:31:49

Titel: Habe Immobilie geerbt zu 1/3, verkauf zieht sich habe ich Anspruch auf Hartz IV
Beitrag von: lolomat am 20. September 2022, 21:31:49
Hallo,

ich habe eine Immobilie zu 1/3 geerbt in der ich auch aktuell wohne der Verkauf zieht sich(Alle Eigentümer müssen einverstanden sein usw.)

Habe momentan kein Einkommen und keine Krankenversicherung(schon seit längerem)
Bisher von Erspartem gelebt aber das ist nun völlig aufgebraucht.

Wie mache ich das mit Hartz 4 ?
Benötige auch Krankenversicherung, habe keine seit einigen Jahren und müsste mal zum Arzt.

Grüße

Danke
Titel: Aw: Habe Immobilie geerbt zu 1/3, verkauf zieht sich habe ich Anspruch auf Hartz IV
Beitrag von: Birgit63 am 21. September 2022, 06:36:29
Hast du wirklich seit Jahren in keine Krankenkasse eingezahlt? Dann sind Schulden aufgelaufen. Bei uns herrscht Krankenversicherungspflicht. Ja du kannst Hartz IV beantragen. Bekommst es dann vorläufig.
Titel: Aw: Habe Immobilie geerbt zu 1/3, verkauf zieht sich habe ich Anspruch auf Hartz IV
Beitrag von: Ottokar am 21. September 2022, 14:21:57
Wenn dein Anteil an der Erbschaft den Wert von 60.000€ nicht übersteigt, hast du ganz normal Anspruch auf ALG II.
Aber auch wenn der Anteil höher ist, hast du ganz normal Anspruch auf ALG II, solange das Haus nicht verwertbar ist, denn solange darf es im SGB II nicht als Vermögen berücksichtigt werden.

Ob du bei ALG II Bezug in der GKV pflichtversichert wirst, oder dich privat zum halben Basistarif versichern musst, den das JC dann auf Antrag erstattet, hängt davon ab, wie du zuletzt versichert warst.