Erstmal moin,
meine Frau hat sich von mir getrennt und ich habe jetzt eine Wohnung gefunden.
Ich habe Grundsicherung beantragt und wollte nun Erstausstattung beantragen.
Als Antwort bekam ich das ich mich da mit meiner Frau auseinander setzen müßte.
Nun ist es ja so das es in dem gemeinsamen Haushalt natürlich Möbel etc. nichts doppelt gab.
Desweiteren ist meine (noch) Frau in Privatinsolvenz.
Meine Frage ist jetzt. Muß das Sozialamt jetzt für die Erstattung aufkommen oder muss ich mich mit meiner Frau auseindersetzen oder eventuell selbst für alles aufkommen?
Wenn das Sozialamt zuständig ist, dann bekomme ich das als Darlehen oder nicht?
Danke für Antworten.
Der Hausrat muss vorrangig geteilt werden!
Nach Trennung kann es sogar einen Zuschuss geben, der nicht wie ein Darlehen zurück gezahlt werden muss.
Dafür muss aber zunächst eine Aufteilung des vorhandenen Hausrats, Möbel, etc. erfolgen
Rentner65
Zitat von: Rentner65 am 22. September 2022, 15:12:46Wenn das Sozialamt zuständig ist, dann bekomme ich das als Darlehen oder nicht?
Bei Trennung geht es erst mal um das aufteilen der gemeinsamen Sache und wenn dann etwas fehlt stellt man einen Antrag auf Erstausstattung und diese gibt es als Beihilfe, sprich wird Dir entweder als Sach oder Geldleistung ohne Rückzahlung bewilligt.
Ich würde auf einer Geldleistung bestehen!
Die Ratgeber o. Anträge dürften in dem Fall auch auf das SGB 12 anzuwenden sein, sollten aber logischerweise dahingehend angepasst werden!
Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte (http://hartz.info/index.php?topic=62380.msg593504#msg593504)
Erstausstattung (http://hartz.info/index.php?topic=2362.msg18428#msg18428)
MfG FN
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