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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Fragezeichen? am 22. September 2022, 17:02:03

Titel: Betriebskosten pauschal/Nachzahlung
Beitrag von: Fragezeichen? am 22. September 2022, 17:02:03
Hallo ihr Lieben,

ganz vorweg: Ich hab den Salat wegen der eigenen Dummheit, ich bin mir dessen bewusst aber vielleicht hat jemand von euch ein bisschen Wissen bezüglich des Themas und kann mich da belehren.

Mein Mietvertrag enthält Betriebskosten, diese habe ich bislang genauso gezahlt. Mein Vermieter (wir haben 100%ges Vertrauen zueinander und es daher so gehandhabt) lebt in einem Haus. Das oberste Stockwerk ist meine Wohnung. Es gibt also keinen einzelnen Strom-/Gaszähler.

Nun wollte das Jobcenter die Betriebskostenabrechnungen. ICh habe sie ihnen geschickt aber auch offen gesagt, dass ich das bislang pauschal bezahlt habe. Nun wollen sie die Bestätigung meines Vermieters, dass es so gewesen ist.
Falls etwas überzahlt wurde, habe ich kein Problem damit es zurück zu zahlen. Wovor ich aber Angst habe, ist dass es rechtliche Konsequenzen für mich oder meinen Vermieter hat.

Ich weiß, die Frage ist sehr speziell aber vielleicht hat jemand da eine Erfahrung, die hier hilfreich sein könnte. Vielen Dank im Voraus.
Titel: Aw: Betriebskosten pauschal/Nachzahlung
Beitrag von: Spritzenhalter am 22. September 2022, 17:51:23
Fehler war es die Betriebskostenabrechnung an das Jobcenter zu schicken wenn pauschal eine Inklusivmiete vereinbart wurde.

Sofern die Angemessenheit der Wohnung vorliegt sollte dies keine Nachteile entfalten, andernfalls sind Differenzbeträge an das JC zurückzuführen. Eine Anzeige wegen Leistungsmißbrauch könnte die Folge sein.

Nachteile für den Vermieter gibt es keine, er hat nichts mit dem JC zutun.

Titel: Aw: Betriebskosten pauschal/Nachzahlung
Beitrag von: Fragezeichen? am 22. September 2022, 18:59:03
Zitat von: Spritzenhalter am 22. September 2022, 17:51:23Fehler war es die Betriebskostenabrechnung an das Jobcenter zu schicken wenn pauschal eine Inklusivmiete vereinbart wurde.

Sofern die Angemessenheit der Wohnung vorliegt sollte dies keine Nachteile entfalten, andernfalls sind Differenzbeträge an das JC zurückzuführen. Eine Anzeige wegen Leistungsmißbrauch könnte die Folge sein.

Nachteile für den Vermieter gibt es keine, er hat nichts mit dem JC zutun.



Ja hast du vermutlich Recht. Dumm gelaufen. Ich danke dir für die Antwort :)
Titel: Aw: Betriebskosten pauschal/Nachzahlung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. September 2022, 12:34:04
Fragezeichen?

Zitat von: Fragezeichen? am 22. September 2022, 17:02:03Nun wollte das Jobcenter die Betriebskostenabrechnungen. ICh habe sie ihnen geschickt aber auch offen gesagt, dass ich das bislang pauschal bezahlt habe.
Was hast pauschal gezahlt?
Die komplette BK oder was vertraglich im MV geregelt ist?
Und was steht im MV dazu?

Zitat von: Fragezeichen? am 22. September 2022, 17:02:03Wovor ich aber Angst habe, ist dass es rechtliche Konsequenzen für mich oder meinen Vermieter hat.
Kann man vllt. nach der Be4antwortung darauf eingehen!

MfG FN