Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: PaulHilft am 22. September 2022, 18:46:30

Titel: Kann das Grille in der Hausordnung pauschal verboten werden? (Zitat)
Beitrag von: PaulHilft am 22. September 2022, 18:46:30
Hallo,

darf ich mal in die Runde fragen, ob sich jemand mit folgendem Satz aus dem Mietvertrag einen Tischgrill mit Kohle besorgen kann und auf dem Balkon dennoch grille darf? Dabei aufpasst, dass der Rauch nicht direkt einen Nachbarn trifft. (Ventilator) + nur zwischen von 15 und 20 Uhr grillt. Also nichts nachts?

Hausordnung:
ZitatGrillen auf den Balkonen/ Loggien und auf den gemeinschaftlichen Flächen ist
wegen der Rauchbelästigung zu unterlassen.

Kann man das pauschal verbieten?

Und was ist, wenn die anderen Nachbarn eine andere Hausordnung haben? Ich konnte herausfinden, dass es 4 verschiedene Vermieter mit 4 verschiedenen Mietverträgen und somit auch verschiedene Hausordnungen sind.
Titel: Aw: Kann das Grille in der Hausordnung pauschal verboten werden? (Zitat)
Beitrag von: Meph1977 am 22. September 2022, 18:56:28
Ja das darf er aber nicht nachträglich.
Titel: Aw: Kann das Grille in der Hausordnung pauschal verboten werden? (Zitat)
Beitrag von: Spritzenhalter am 22. September 2022, 19:29:51
Jederzeit kann er das §242 BGB
Titel: Aw: Kann das Grille in der Hausordnung pauschal verboten werden? (Zitat)
Beitrag von: Meph1977 am 23. September 2022, 04:54:21
Red keinen Stuss er darf es nicht jederzeit. Das ist eine Vertragsänderung und die ist nur Wirksam wenn die andere Partei zustimmt.
Titel: Aw: Kann das Grille in der Hausordnung pauschal verboten werden? (Zitat)
Beitrag von: 111929 am 27. Oktober 2022, 16:15:52
Scheint ein Haus mit Eigentumswohnungen zu sein die weitervermietet wurden. Da kann der jeweilige Eigentümer entssprechende Mietverträge aufsetzen. Streitigkeiten werden dann in der Eigentümerversammlung geregelt.

Nebenbei: die Scheissgrillereien in  der Stadt sind einfach eine Plage. Früher , ich bin ü60, gab es sowas nicht+und war verboten. Das ganze kam wohl  mit der türkischen Einwanderung ins Rollen (siehe Berlin Tiergarten)-die grillen alles was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Jetzt ist Grillen ein Geschäftsmodell für die SB+Discounter: mit ihren Grillfackeln und Neandertaler Fleischbatzen...und der ekligen Sauferei (das ist der deutsche Beitrag zum Grillen)
Titel: Aw: Kann das Grille in der Hausordnung pauschal verboten werden? (Zitat)
Beitrag von: Bundspecht am 27. Oktober 2022, 17:13:29
Zitat von: PaulHilft am 22. September 2022, 18:46:30Kann man das pauschal verbieten?

Ja kann er !!! Bei uns z.B. ist nicht mal Rauchen auf dem Balkon erlaubt, da offenes Feuer bzw. Glut.

Wenn da die Fasadendämmung anfängt zu brennen .... Dann gute Nacht Marie !
Titel: Aw: Kann das Grille in der Hausordnung pauschal verboten werden? (Zitat)
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. Oktober 2022, 18:00:10
Zitat von: Bundspecht am 27. Oktober 2022, 17:13:29ist nicht mal Rauchen auf dem Balkon erlaubt
Muss man nicht Akzeptieren, beim Grillen dagegen gibt es Unendlich viel Urteile, mal so mal so.

Zitat von: 111929 am 27. Oktober 2022, 16:15:52die grillen alles was nicht bei drei auf den Bäumen ist.
Das ist aber mal richtig Pech für Ziegen und Schafe, dass die nicht richtig Klettern gelernt haben :grins:
Titel: Aw: Kann das Grille in der Hausordnung pauschal verboten werden? (Zitat)
Beitrag von: Bundspecht am 27. Oktober 2022, 18:07:10
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. Oktober 2022, 18:00:10Muss man nicht Akzeptieren,

Ist wegen Brandgefahr sogar von der Feuerwehr untersagt....
Titel: Aw: Kann das Grille in der Hausordnung pauschal verboten werden? (Zitat)
Beitrag von: Meph1977 am 27. Oktober 2022, 18:31:24
Zitat von: Bundspecht am 27. Oktober 2022, 17:13:29
Zitat von: PaulHilft am 22. September 2022, 18:46:30Kann man das pauschal verbieten?

Ja kann er !!! Bei uns z.B. ist nicht mal Rauchen auf dem Balkon erlaubt, da offenes Feuer bzw. Glut.

Wenn da die Fassadendämmung anfängt zu brennen .... Dann gute Nacht Marie !

Auch durch Wiederholung wird es nicht richtiger und wenn die Fassade tatsächlich so leicht Feuer fängt das selbst Rauchen verboten werden muss dann ist das Gebäude unbewohnbar und muss evakuiert werden. Daher gibts da jetzt 2 Möglichkeiten. Der Vermieter hat jemanden bei der Feuerwehr bestochen das er den Unsinn bescheinigt oder du redest Stuss.

Der Vermieter kann zwar grundsätzlich das Grillen auf dem Balkon verbieten aber nicht nachträglich.
Titel: Aw: Kann das Grille in der Hausordnung pauschal verboten werden? (Zitat)
Beitrag von: Bundspecht am 27. Oktober 2022, 18:47:37
@Meph1977

da kannst Du noch lange rum Blöcken. FAKT ist bei uns ist es nun mal so ! Es steht im MV und auch in der Hausordnung.

Zitat von: Meph1977 am 27. Oktober 2022, 18:31:24das Grillen auf dem Balkon verbieten aber nicht nachträglich.


Zitat von: Meph1977 am 22. September 2022, 18:56:28Ja das darf er aber nicht nachträglich.


Wer wiederholt denn nun hier !?
Titel: Aw: Kann das Grille in der Hausordnung pauschal verboten werden? (Zitat)
Beitrag von: Meph1977 am 27. Oktober 2022, 22:35:46
Es spielt keine Rolle was in der Hausordnung steht. Wenn der Part erst nachträglich eingefügt wurde ist er unwirksam, Rauchverbote in der Hausordnung auf dem Balkon sind in jedem Fall unwirksam, selbst wenn sie direkt im Mietvertrag stehen sind sie fast immer unwirksam, für den Bundesgerichtshof gehört das Rauchen in der Wohnung, dazu gehört auch der Balkon, zum bestimmungsgemäßen gebrauch der Wohnung. Eine wirksame Rauchverbotsklausel im Mietvertrag geht nur dann wenn sie individuell ausgehandelt wurde was man bei einem Formularmietvertrag schonmal gleich vergessen kann in der Hausordnung kann man es erst recht vergessen.

Mach deinen unwillen dein Recht einzufordern nicht zum Problem von anderen.