Hallo,
vorige Woche ist meine Mutter verstorben.
Wann muss ich das dem Jobcenter mitteilen?
Wir sind eine Erbengemeinschaft. Welche Unterlagen muss ich dann später, wenn wir untereinander alles abgewickelt/geklärt haben, dem Jobcenter vorlegen? Oder reicht dann mein Kontoauszug, wo der Zufluss ersichtlich ist?
Wäre schön, wenn mir das jemand beantworten kann.
Vielen Dank
Tabsi
Mein Beileid!
In dem Ratgeber Erben als ALG II Empfänger (http://hartz.info/index.php?topic=8.0) ist das alles ganz verständlich beschrieben.
Lies dir den mal durch und wenn dann noch Fragen offen sind einfach nachfragen.
MfG FN
Danke
Werde mir das durchlesen und mich bei Fragen nochmal melden.
Vielen lieben Dank für die Info.
Ich habe noch eine Frage. Was verlangt das JC alles für Unterlagen? Erbschein und was noch? Auch Kontoauszug meiner Mutter?
Vielen Dank
Tabsi
Zitat von: Tabsi am 28. September 2022, 10:56:11Was verlangt das JC alles für Unterlagen? Erbschein und was noch? Auch Kontoauszug meiner Mutter?
Du meldest dem JC das deine Mutter verstorben ist und das du jetzt auf das Erbe wartest. Das JC hat da noch nichts zu wollen.
Theoretisch schreibt dich das JC an und verlangt diverse Auskünfte wie
Was geerbt wird/wurde
ob man Alleinerbe oder eine Erbgemeinschaft ist
Wann das Erbe zugeflossen ist bzw. zufließen wird
und den Erbschein wollen sie auch
Wenn das Erbe geregelt ist, jeder Kostenfaktor bezahlt ist,
und das Erbe unter den Erben aufgeteilt ist dann erst bekommst du deinen Anteil auf dein Konto.
Diesen Anteil meldest du dem JC und belegst es (mit falls vorhanden entsprechenden Schriftstücken) und mit DEINEM Kontoauszug.
Unterlagen, egal welcher Art, von deiner Mutter gehen das JC nichts an.
MfG FN
Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort.
Somit wären alle Fragen meinerseits geklärt dank dir.
Tabsi
Zitat von: Tabsi am 28. September 2022, 14:01:33Somit wären alle Fragen meinerseits geklärt dank dir.
Solltest du neue Fragen haben mach am besten hier weiter.
MfG FN
Ja danke, werde ich machen. Toll, dass man hier so schnell Hilfe bekommt.
MfG Tabsi
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. September 2022, 13:40:52und den Erbschein wollen sie auch
Darauf haben die keinen Anspruch.
In vielen Fällen gibt es gar keinen.
Nur für die Neugier eines SB im JC würde ich auch niemals einen Beantragen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. September 2022, 13:40:52jeder Kostenfaktor bezahlt ist,
Ja alles, aber auch alles mit Belegen sammeln was mit dem Erbe in Zusammenhang steht.
Auch so Banales wie evtl. Tel. Porto Fahrtkosten usw.
Ja wir lassen uns überall Belege geben. Die Beerdigung ist ja erst Mitte Oktober. Kostet mindestens 35OO €. Geht ja alles von ihrem Konto ab. Telefon, Strom, Gas usw. auch.
Dann die ganze Restsumme durch 3, da bleibt nicht viel übrig.
mitte oktobar?
Ja Mitte Oktober, warum?
Das JC wird von dir nicht erwarten, dass du innerhalb von 4 Wochen alles geklärt hast. Kümmere dich erstmal um dich selbst und die Dinge, die absehbar erledigt werden müssen.
Da du Details noch gar nicht wissen kannst, würde ich erstmal abwarten, was letzendlich den Erben zur Verfügung steht. Ich würde dem JC anfangs nur (neutral) mitteilen, dass die Ermittlung in der Erbsache noch nicht abgeschlossen sind. Das ist ganz normal, manchmal dauert es Jahre.
Ja das ist vollkommen richtig. Ich habe es auch ganz neutral mitgeteilt.
Ich wollte aber den Werdegang wissen, wie ich das handhaben muss.
Danke nochmal für die ganzen Ratschläge, hat mir sehr geholfen.
Du hast alles richtig gemacht und kannst im Moment nicht mehr machen. Dein JC wird dir antworten und sagen, welche Angaben sie noch brauchen. Kann nur bedingt mitreden, weil ich ein Erbe ausgeschlagen habe; das ging aber auch ohne Probleme. Interessant wird für das JC nur sein, wieviel dir evtl. vererbt wurde und wann es dir real zur Verfügung steht. Solange das nicht feststeht, kann auch das JC keine weiteren Schritte fordern.
Dank eurer Tipps weiß ich ja jetzt, was zu tun ist.
Vor November/Dezember wird da kein (kleiner) Zufluss sein. Müssen sie sich eben gedulden.
Hallo,
habe mal noch eine Frage.
Ich habe Post vom Jobcenter bekommen. Sie wollen die Höhe und den Zeitpunkt meines Erbes wissen. Da gab es bis jetzt aber noch keinen Zufluss.
Ein Miterbe muss noch die Steuererklärung meiner Mutter für 2022 machen. Muss sich das JC so lange gedulden, bis das alles bearbeitet wurde beim Finanzamt? Kann ja eine ganze Zeit dauern.
Tabsi
Zitat von: Tabsi am 13. Dezember 2022, 11:17:28Muss sich das JC so lange gedulden, bis das alles bearbeitet wurde beim Finanzamt? Kann ja eine ganze Zeit dauern.
Ja denn du kannst das nichts ändern und bist damit an der Grenze deiner Mitwirkungspflicht.
Wenn das JC eine Antwort will würde ich mir überlegen ob ich das mache und wenn dann mit nicht mehr als
Briefkopf Betreff s.g.H.u.D.
Zitat von: Tabsi am 13. Dezember 2022, 11:17:28Ein Miterbe muss noch die Steuererklärung meiner Mutter für 2022 machen.
und bist damit an der Grenze deiner Mitwirkungspflicht und meldest wenn das Erbe zugeflossen ist.
Ich selber würde bei meinem JC nicht mal das machen denn das wüssten sie schon aus vorangegangener Meldung und zweitens müssen die das selber wissen und drittens sind die so frei und Antworten auch nicht auf alles was man erfragt.
MfG FN
Vielen lieben Dank Fettnäpfchen.
Meine Mutter liegt noch nicht mal 8 Wochen unter der Erde und das JC nervt schon.
Aber gut, müssen sie eben noch paar Monate warten.
Zitat von: Tabsi am 13. Dezember 2022, 11:17:28Zeitpunkt meines Erbes wissen.
Der dürfte ja klar sein.
Zitat von: Tabsi am 13. Dezember 2022, 11:17:28gab es bis jetzt aber noch keinen Zufluss
Dann teile denen mit, es ist alles noch nicht Abschließend geklärt.
Die genaue Höhe sowie der Zeitpunkt vom Zufluss, sind noch völlig offen.
Nach nicht mal 8 Wochen sollte denen das auch klar sein, vor allem wenn es mehrere Erben gibt.
Aber die Nachfrage vom JC ist völlig normal, wo die Geld riechen sind sie wie die Geier.
Das ist allerdings wahr. Ich denke aber, dass die es so eilig haben, weil es ja eigentlich ab Jan. 23 (Bürgergeld) als Vermögen gelten sollte. Aber ist ja leider erst ab Juli 23 so.
Nee glaube ich nicht, da es eh erst ab Juli 23 gilt und die Einzelheiten dazu auch noch nicht so richtig klar sind.
Möglich kann es schon sein, da kommt es auch auf den Zufluss an.
Wenn es um den Zeitpunkt vom Erbfall geht und der, ist ja bekannt.
Kann man nur sagen klassischer Fall von, leider Pech gehabt. (nicht Böse gemeint)
Ja ich weiß, wirklich etwas Pech. Aber gut, kann man nicht ändern.
Ich hoffe aber, dass es auf den Zeitpunkt des Zuflusses ab Juli 23 ankommt. Aber abwarten.