:bye: :help:
Minijob: brutto = netto
Weit gefehlt: das kann auch anders sein.
Wenn der AG die Pauschale nicht abführt, wozu er berechtigt ist, wird das beim AN abgezogen mit 20% (?)!
Das heißt, man büßt auch beim Zuverdienst ein, denn damit ist das Einkommen natürlich niedriger und demzufolge der Freibetrag.
Und: Minijob braucht man ja nicht angeben bei einer EKS. Muss man wegen der Pauschale dann eine machen bzw. würde das überhaupt was bringen?
Man bezahlt ja dann Steuern.
:scratch:
Bin völlig überfragt und glänze mit Halbwissen, weil ich über diesen scheinbar selteneren Fall auch nicht wirklich was hilfreiches finde im Netz. :weisnich:
Kann jemand was dazu sagen? :schaem:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 28. September 2022, 14:20:39Und: Minijob braucht man ja nicht angeben bei einer EKS. Muss man wegen der Pauschale dann eine machen bzw. würde das überhaupt was bringen?
Man bezahlt ja dann Steuern.
Minijob gehört nicht in die EKS, aber angeben musst du ihn trotzdem.
EKS abgeben ist bei Selbständigkeit und ALG II Bezug Pflicht. Zunächst vorläufig und hinterher abschließend.
Zitat von: Yavanna am 28. September 2022, 14:59:40Minijob gehört nicht in die EKS.
Ich mache ja überhaupt keine, aber nun, da ich Steuern zahlen muss, könnte ich doch theoretisch auch was zurück bekommen. :weisnich:
Oder ist das eher unwahrscheinlich? :scratch:
Kein Wunder, bei so viel Aufwand, wenn sich mancher schwer tut mit derartigen Jobangeboten ... :wand:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 28. September 2022, 14:20:39:bye: :help:
Minijob: brutto = netto
Weit gefehlt: das kann auch anders sein.
Wenn der AG die Pauschale nicht abführt, wozu er berechtigt ist, wird das beim AN abgezogen mit 20% (?)!
Das heißt, man büßt auch beim Zuverdienst ein, denn damit ist das Einkommen natürlich niedriger und demzufolge der Freibetrag.
Und: Minijob braucht man ja nicht angeben bei einer EKS. Muss man wegen der Pauschale dann eine machen bzw. würde das überhaupt was bringen?
Man bezahlt ja dann Steuern.
:scratch:
Bin völlig überfragt und glänze mit Halbwissen, weil ich über diesen scheinbar selteneren Fall auch nicht wirklich was hilfreiches finde im Netz. :weisnich:
Kann jemand was dazu sagen? :schaem:
In der Pauschalsteuer sind folgende Werte enthalten:
15% für die Rentenversicherung
13% für die Krankenversicherung
2% für die Einkommensteuer
Die 2% (nicht 20%) darf der Arbeitgeber auf die Arbeitnehmer abwälzen, aber das hat mit dem Freibetrag nach § 11 SGBII nichts zu tun.
Denn da der Freibetrag vom Brutto errechnet wird, ist er gleich hoch wie bei Zahlung durch den Arbeitgeber.
Für den ALGII-Empfänger ergibt sich kein Unterschied, da ja auch nur das niedrigere Netto als anrechenbares Einkommen berücksichtigt wird.
Die 2% die der Arbeitgeber bei ALGII-Empfängern abwälzt, zahlt praktisch das Jobcenter.
:danke:
Ich danke euch. :smile: