Auch neugeborene Kinder einer nicht freizügigkeitsberechtigten ausländischen Mutter können ab ihrer Geburt Anspruch auf existenzsichernde Leistungen vom Jobcenter haben.
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-auch-fuer-neugeborenes-auslaendisches-kind
Interessantes und gutes Urteil.
Allerdings kann ich das JC, zumindest den kleinen SB am Anfang der Kette verstehen, der die fachlichen Weisungen umsetzen muss.
Die Juristen der Widerspruchsstelle hätten eher was unternehmen können, sind aber evtl. auch nur weisungsgebunden unterwegs.
Dabei gibt es bereits eine solche Ausnahmeregelung für in Deutschland geborene Kinder von anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten.