Hallo, ich habe mal eine Frage zu der Übernahme der Umzugskosten durch das JC.
Ende 2019 mussten wir umziehen, da unsere damalige Wohnung heftig Schimmelbefall hatte.
Damals hatte ich das JC angefragt, wegen der Kostenübernahme,da meine Ehefrau nach einer schweren Rückenoperation kaum noch etwas kann, und ich ebenfalls wegen 5 Bandscheibenvorfällen und einer Verengung der Wirbel lediglich noch 4 Stunden arbeiten kann, und es sich auch nur um eine leichte Tätigkeit handelt.
Vor ca. 8 Jahren hatte das JC mal ein Gutachten beim Gesundheitsamt in Auftrag gegeben, was auch bestätigte, das ich lediglich noch wenige Stunden, und leichte Tätigkeiten ausüben kann, plus weitere Einschränkungen. Trotzdem habe ich alle paar Monate Termine bei meinem Orthopäden, da sich der Nerv mal wieder eingeklemmt hat, und nur Spritzen und Tildin helfen, was aber auch jedesmal eine Krankzeit von 2-3 Wochen hat.
2019 wurden die Kosten für den Umzug bewilligt, nachdem unser Arzt in einem Attest bestätigt hatte, das wir aus gesundheitlichen Gründen einen Umzug nicht schaffen
Jetzt steht leider wieder ein Umzug bevor, da unser Mietshaus verkauft wurde, und der neue Eigentümer Eigenbedarf angemeldet hat.
Habe mit der Sachbearbeiterin gesprochen, nachdem unsere neue Wohnung bewilligt wurde,und die aktuellen Atteste unseres Arztes wieder vorlagen.
Heute habe ich beim JC angerufen,und gefragt ob alles bewilligt ist, das man auch Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen machen lassen muß.
Sie meinte, das das JC ein Gutachten über mich in Auftag gegeben hat, und sich das Gesundheitsamt mit mir in Verbindung setzen würde. Und dann würde man sehen, ob die Umzugskosten bewilligt werden.
Ich frage mich jetzt natürlich, was das soll. Die haben ein Gutachten, und es ist ja in den Jahren nicht besser geworden, sondern hat sich alterbedingt ja sogar noch etwas verschlechtert. Können die das so machen, oder ist es so, das sie einmal die Kosten aus gesundheitlichen Gründen übernommen haben, auch diesmal übernehmen müssen. Ist es pure Willkür?
Zitat von: Hans A Plast am 29. September 2022, 12:07:31Ich frage mich jetzt natürlich, was das soll. Die haben ein Gutachten, und es ist ja in den Jahren nicht besser geworden, sondern hat sich alterbedingt ja sogar noch etwas verschlechtert. Können die das so machen, oder ist es so, das sie einmal die Kosten aus gesundheitlichen Gründen übernommen haben, auch diesmal übernehmen müssen. Ist es pure Willkür?
Na das Jobcenter weiß ja nicht wie deine Gesundheit jetzt ist, da dort keine Ärzte oder medizinisches Personal sitzt welches das selber beurteilen könnte. Du hast eine Leistung jetzt beantragt und auf einen Gesundheitszustand der jetzt besteht hingewiesen als Grund. Nun ist es absolut legitim dies zu überprüfen. Es wird vermutlich genau so wie beim letzten mal Laufen. Der Umzug ist notwendig und deine Gesundheit lässt es nicht zu.
Die haben ein Gutachten von 2019 da kann man nicht von aktuell sprechen.
Die werden erst prüfen ob sich eine Besserung eingestellt hat und ob eine Kostenübernahme noch gerechtfertigt ist.
Die Sachbearbeiter sind keine Ärzte und müssen sich bei der Entscheidung auf eine Einschätzung durch Fachkräfte stützen.
Hans A Plast
Zitat von: Hans A Plast am 29. September 2022, 12:07:31Heute habe ich beim JC angerufen,und gefragt ob alles bewilligt ist, das man auch Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen machen lassen muß.
DASS macht man schriftlich!
Also hole das nach und am besten nachweislich* am Schluß macht keiner was vom JC davon und wissen auch nichts davon.
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Ein Attest das gerade mal drei Jahre alt ist sollte eigentlich reichen denn Unterlagen für eine AÄUntersuchung sollten nicht älter als drei Jahre sein.
Darüber hinaus weiß niemand wie lange das JC dafür braucht und so ein Umzug ist doch recht kurzfristig anzusetzen und durchzuziehen. Ein normales aktuelles Attest deines HA reicht für so etwas vollkommen aus!
Zitat von: Hans A Plast am 29. September 2022, 12:07:31Habe mit der Sachbearbeiterin gesprochen, nachdem unsere neue Wohnung bewilligt wurde,und die aktuellen Atteste unseres Arztes wieder vorlagen.
MfG FN
*
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Danke erstmal für die ersten Antworten.
Ich schicke in der Regel meine Anliegen oder Belege per Mail zum JC, und fordere jedesmal eine Lesebestätigung, die ich bisher immer bekommen habe, und in einem Ordner speicher, wie auch die gesendete Nachricht. Ist ja auch ein Beweis.
Ich verstehe nur nicht, das jetzt ein neues Gutachten dafür gemacht werden soll. Beim Umzug 2019 reichte das Attest und auch wohl das, zu dem Zeitpunkt 5 Jahre alte Gutachten.
Wie hier schon geschrieben wurde, ist ein Umzug in der Regel zeitnah (bei uns in 8 Wochen), und bis das Gutachten vorliegt und dann, bei Bewilligung erst 3 Kostenvoranschläge von Unternehmen eingeholt werden müssen, die dann eingereicht und genehmigt, und dann kann man erst den Umzug terminieren.
Vor 2 Jahren hat mein Gutachten auch gereicht, in Sachen Mitfinanzierung eines Autos zum erreichen des Arbeitsplatzes. Laut dem vom JC damals in Auftrag gegebenen Gutachten darf ich u.a.kein Fahrrad fahren, und auch kein Bus, wegen den Erschütterungen beim Bus z.B. wegen abbremsen bzw. anfahren.
Ich denke doch auch, das weiterhin das Attest meines Arztes als Beleg ausreichen sollte?
Meine Sachbearbeiterin hatte mir gesagt (ich weiß, schriftlich) das ich,nachdem sie die Anmietung genehmigt hatte, unverzüglich den unterschrieben Mietvertrag und die Atteste vorlegen soll, damit sie die Übernahme der Umzugskosten genehmigen kann. Da war kein Wort von einem eventuellen Gutachten.
Hans A Plast
Zitat von: Hans A Plast am 29. September 2022, 15:48:33Ich denke doch auch, das weiterhin das Attest meines Arztes als Beleg ausreichen sollte?
Meine Sachbearbeiterin hatte mir gesagt (ich weiß, schriftlich) das ich,nachdem sie die Anmietung genehmigt hatte, unverzüglich den unterschrieben Mietvertrag und die Atteste vorlegen soll, damit sie die Übernahme der Umzugskosten genehmigen kann. Da war kein Wort von einem eventuellen Gutachten.
Ja das Attest sollte reichen
und wenn SB das anders sieht verlange den Teamleiter oder Chef dazu; also zum Gespräch/Antragstellung. Begründung die § 13-15 und §17 SGB 1
Wie soll man das verstehen was dir deine SB gesagt hat?
und
wie passt das mit dem Inhalt deines Eröffnungsthemas zusammen?
Zitat von: Hans A Plast am 29. September 2022, 15:48:33Wie hier schon geschrieben wurde, ist ein Umzug in der Regel zeitnah (bei uns in 8 Wochen),
und schon den schriftlichen Antrag fertig? (bis auf die Kostenvoranschläge)
Die Angemessenheitsbestätigung hast du ja schriftlich, hoffe ich?
MfG FN
So, und gestern hatten wir Post vom Gesundheitsamt wegen der Stellungsnahme über unseren Gesundheitszustand. Der Herr Dr. XX macht am 14.10.2022 um 11°° Uhr einen Hausbesuch bei uns.
Habe noch nie gehört, das Hausbesuche vom Gesundheitsamt in diesen Angelegenheiten gemacht werden.
Oder ist ein Hausbesuch normal?
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. September 2022, 15:26:59und schon den schriftlichen Antrag fertig? (bis auf die Kostenvoranschläge)
Die Angemessenheitsbestätigung hast du ja schriftlich, hoffe ich?
Die Angemessenheitsbestätigung habe ich natürlich schriftlich! Alles schriftliche soweit jetzt ok, und auch die Kostenvoranschläge der Umzugsunternehmen liegen dem JC vor.
So, nun war letzte Woche Freitag der Amtsarzt bei uns! Er hat sich uns, wie auch die ganze Wohnung sehr genau angeschaut, die Treppen gezählt, und, und, und! War ein, sagen wir mal interessanter Mensch, aber man muß ihn ja nicht mögen.
Gestern bekam ich von einen der Umzugsunternehmen eine Mail, ob die Stadt schon entschieden hätte, denn der Umzug wäre ja schon in 5 Wochen, und sie würden gern mal Bescheid wissen, was nun wäre.
Habe dann meine Sachbearbeiterin mal angerufen, ob die Stellungnahme vom Gesundheitsamt noch nicht vorliegen würde. Liegt leider noch nicht vor, und sie würden sich melden, wenn etwas reinkommt, und das die Umzugsunternehmen anfragen hat sie nicht groß interessiert.
Der Umzug ist in 5 Wochen, und dieses Ungewisse zermürbt einen, und macht nervös. Man weiß selbst, das man es nicht mal im Ansatz selber bewältigen könnte, und dann diese Warterei.
Was ist, wenn die Stellungnahme z.B. noch 2-3 Wochen dauert, und mir die Umzugsunternehmen abspringen, da auch andere Menschen umziehen, und sie vielleicht gerade für den Tag einen Auftrag reinbekommen.
Was ist, wenn die Stellungnahme gegen uns ausfällt? Wir wissen, das wir es nicht können, aber was macht man dann? Sozialgericht / Widerspruch? Alles dauert, und die Zeit ist nicht. Zwei Mieten zahlt der JC auch nicht.
Langsam werden wir ehrlich nervös.
Hans A Plast
Zitat von: Hans A Plast am 22. Oktober 2022, 18:10:14Was ist, wenn die Stellungnahme z.B. noch 2-3 Wochen dauert,
Da bleibt nur am Ball zu bleiben und zwar bei beiden dem Amtsarzt und dem SB und das täglich.
Evtl. auch das androhen von einer anzupassenden Version eines
Erlass einer einstweiligen Regelung => Zustimmung zum Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=6079.0)
Zitat von: Hans A Plast am 22. Oktober 2022, 18:10:14Was ist, wenn die Stellungnahme gegen uns ausfällt? Wir wissen, das wir es nicht können, aber was macht man dann? Sozialgericht / Widerspruch?
Keine Ahnung da habe ich im Beitrag vom 30. September 2022, 15:26:59
schon nicht gewusst was gemeint ist. Die entsprechenden Fragen dazu hast du nicht beantwortet.
Zitat von: Hans A Plast am 22. Oktober 2022, 18:10:14Zwei Mieten zahlt der JC auch nicht.
Muss natürlich beantragt werden. Doppelmieten bei Umzug: In der Regel vom Jobcenter zu ... (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCIQFjAA&url=http%3A%2F%2Fsozialberatung-kiel.de%2F2011%2F07%2F07%2Fdoppelmieten-bei-umzug-in-der-regel-vom-jobcenter-zu-ubernehmen-2%2F&ei=jLTDVOXpMa6P7AauyYGABA&usg=AFQjCNGRPJUdmj0tJkYrDmXtxFPoBGILFw&bvm=bv.84349003,d.ZGU&cad=rja)
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Oktober 2022, 18:22:34Keine Ahnung da habe ich im Beitrag vom 30. September 2022, 15:26:59
schon nicht gewusst was gemeint ist. Die entsprechenden Fragen dazu hast du nicht beantwortet.
Jede Sache in dieser Angelegenheit lief gleich ab! Wir haben telefoniert, und sie sagte jedesmal, das sie es mir sobald möglich als Mail zukommen lasse, und es aber auch noch postalisch zustellt, was auch immer so geklappt hat.
Wegen dem Erlass einer einstweiligen Regelung.Gehe mal davon aus, das ich damit zum Amtsgericht muß,wo es sofort bearbeitet wird?
Meine Nervösität hat sich etwas gelegt :)
Mich ärgert es auch unwahrscheinlich, das man beinahe 40 Jahre gearbeitet, Steuern bezahlt hat, und aus gesundheitliche Gründen zurückstecken muß, aber immer noch die Stunden arbeiten will, die man schafft, auch wenn ich oft z.B. ne Tilidin nehmen muß, um die selbst wenigen Stunden zu meistern, und dann hat so ein Jungspunt von Ende 20 über dich zu entscheiden.
Mir wäre es auch lieber, wenn ich noch ganz normal arbeiten könnte, mein Geld hätte, und den Umzug selber machen bzw. selber finanzieren könnte, und nichts mit diesem Verein zu tun hätte.
Du könntest bis zu einer abschließenden Entscheidung den Bedarf als Darlehen beantragen. Wird dein Antrag dann bewilligt, dann ist das Darlehen erledigt. Wird er es nicht, dann zahlst du in kleinen Beträgen dieses ab und könntest noch immer weitere Schritte gehen. Nur es hilft ja nicht, der Umzug muss ja stattfinden.
Hans A Plast
Zitat von: Hans A Plast am 29. September 2022, 15:48:33Meine Sachbearbeiterin hatte mir gesagt (ich weiß, schriftlich) das ich,nachdem sie die Anmietung genehmigt hatte, unverzüglich den unterschrieben Mietvertrag und die Atteste vorlegen soll, damit sie die Übernahme der Umzugskosten genehmigen kann. Da war kein Wort von einem eventuellen Gutachten.
Also ist genau das nicht
Zitat von: Hans A Plast am 22. Oktober 2022, 19:06:42Jede Sache in dieser Angelegenheit lief gleich ab! Wir haben telefoniert, und sie sagte jedesmal, das sie es mir sobald möglich als Mail zukommen lasse, und es aber auch noch postalisch zustellt, was auch immer so geklappt hat.
schriftlich bestätigt worden? Oder doch?
Zitat von: Hans A Plast am 22. Oktober 2022, 19:06:42Wegen dem Erlass einer einstweiligen Regelung.Gehe mal davon aus, das ich damit zum Amtsgericht muß,wo es sofort bearbeitet wird?
Wenn deine Vermutung stimmt dann wäre das ja wie eine Ablehnung, denn warum sonst sollte man da ein Gericht einschalten. Und wenn dann das Sozialgericht nicht das Amtsgericht.
Zitat von: Hans A Plast am 22. Oktober 2022, 19:06:42Meine Nervösität hat sich etwas gelegt :)
Warum ?
MfG FN