:help: :weisnich: Hallo! Ich melde mich auch mal wieder.
Hatte jetzt kürzlich ein Gespräch mit dem SB im Jobcenter.
Zum ersten Mal sprachen wir über eine Umschulung oder zwei Eurojob. Aber mit Tätigkeiten, so wurde mir im Beisein eines Beistands verprochen, die Tätigkeiten die zu meinen gesundheitlichen Einschränkungen nicht kontraproduktiv sind, sprich ebenso mit weniger Zeitdruck. Falls die vom sozialen Träger mich übergehen bei Tätigkeiten, soll ich dem SB sofort bescheid geben, meinte er. Beistand war dabei!
---Wie ihr über zwei Eurojobs denkt, bitte auch kurz schildern (aber ablehnen kann ich die vielleicht nicht?)---
Ich sagte dem SB, gerne mache ich auch eine sinnvolle Umschulung, denn der Rehaberater wies Umschulungen immer ab. Das erstaunte den SB völlig und wollte mich am Ende des Monats Oktober erneut für eine EGV einladen. Also diesmal noch keine EGV abgeschlossen. Was schon mal erst gut war.
Plötzlich mache ich einen Brief auf und es ist keine Einladung für das Jobcenter, sondern Rehaberater der Agentur f. Arbeit (BA).
Nun frage ich mich, ob der Berater dort in diesem Termin mir wieder sinnlose Maßnahmen wie früher, nur unter anderem Namen "anbietet". Ich möchte nicht ins Detail gehen, aber erzählte dem SB im letzten Termin schon von den ganzen Erlebnissen. Zum Beispiel wurden gutachterliche Gesundheitseinschränkungen übergangen. Und auch wie man dort beim Träger behandelt wird, ist Kindergarten-Niveau und sinnloses rumsitzen mit Spielen, Beschäftigungsaufgaben der seichten Sorte. Leider noch viel mehr! Darunter litt ich mit Schlaflosigkeiten und Grübelanfällen.
Der SB hatte Verständnis dafür, aber was ist jetzt wenn ich zum Rehaberatungstermin muss?
Wie mache ich dort endlich klar und bewusst, dass meine berufliche Zukunft mir eben nicht egal ist, trotz Sanktionsstopp bis Juli 2023 und ich eine Umschulung machen möchte oder etwas anderes sinnvolles, was es da noch gibt. Ich habe ein Recht auf faire Beratung und nicht, dass mir etwas untergeschoben wird, zu dem ich gleich Ja sagen muss. Ansonsten...Tja.
Wenn ich etwas verneine und eine Alternative vom Berater möchte, kontaktiert er dann gleich nach dem Termin das Jobcenter und das Jobcenter sanktioniert mich ab Juli 2023 nachträglich? Keine Mitwirkung, kein Geld, weniger Geld? Die finden eben immer sowas wie Sanktionsstopps zu umgehen, wenn ihr versteht. Soll ich fragen, ob ich trotz des Sanktionsstopps einen Widerspruch einlegen soll, wenn ich mit etwas nicht einverstanden bin? Ist die Rehaberatung verpflichtet mir das rechtlich zu erklären? Oder kommt dann später schriftlich das große Erwachen???
kazuni
Zitat von: kazuni am 01. Oktober 2022, 18:06:35---Wie ihr über zwei Eurojobs denkt, bitte auch kurz schildern (aber ablehnen kann ich die vielleicht nicht?)---
:no: absolut Sinnlos das halte ich davon und
ablehnen sollte nicht weiter schwierig sein da sicherlich die "entsprechenden Vorschriften"nicht eingehalten werden.
Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten? (http://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203)
Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0)
ALG2-FAQ (http://hartz.info/index.php?topic=7.msg7#msg7)
ZitatMuss ich einen 1 Euro Job annehmen, wenn meine Aufwendungen dafür höher sind als die Aufwandsentschädigung?
Die Zumutbarkeitskriterien in § 10 SGB II gelten gemäß § 10 Abs. 3 SGB II auch für Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, also AGH usw.
Ein "Sonstiger wichtiger Grund" nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II liegt u.a. vor, "wenn die Aufwendungen für die angebotene Arbeit höher sind als die Einnahmen aus der Arbeit" (Rz 10.26 der Durchführungshinweise zu § 10 SGB II). Das heißt im Klartext: wenn die Maßnahme des Amtes höhere Kosten verursacht als man dafür als Lohn oder Entschädigung erhält, kann die Maßnahme Folgenlos abgelehnt werden. Bei uneinsichtigen Sachbearbeitern muss man sich allerdings u.U. auf einen Rechtsstreit, d.h. Klage vor dem Sozialgericht, einstellen, um sein Recht auch zu bekommen.
Und gesprochenes auch im Beisein eines Beistandes bringt nichts mehr wenn du einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hast.
Würde es ein VA sein, oder werden, müsstest du da dagegen extra vorgehen.
Zitat von: kazuni am 01. Oktober 2022, 18:06:35aber was ist jetzt wenn ich zum Rehaberatungstermin muss?
Wenn das von
der RV* kommt sollte das alles freiwillig sein und du kannst sagen dass das nicht deinen Erwartungen entspricht und dich nicht weiterbringt.
Zumindest war das bei mir so ist allerdings 2013 gewesen aber wenn dann müsste man genauer wissen was in dem Schreiben stand. Also im Prinzip anonymisiert einstellen wenn es nur der Termin ist bringt das aber auch nichts denn den sollte man schon wahrnehmen.
* Beim nachlesen ist mir aufgefallen dass das von der AfA kommt. Und du bist beim JC :scratch: Ob das überhaupt korrekt ist denn
Unzulässige Vermittlungstätigkeit von Arbeitsagenturen für ALG II Empfänger (https://hartz.info/index.php?topic=115711.msg1293801#msg1293801)
Also doch das Schreiben einstellen, wobei ich mir nicht sicher bin dass dann beantworten zu können aber es gibt ja sicher User die das können.
MfG FN
Hi Fettnäpfchen. :smile: Dankeschön für Deine Hilfestellung!
Jetzt habe ich schon für den 2-Eurojob Interesse gezeigt, weil ich nicht immer daheim rumsitzen möchte. :scratch: Ausserdem bekomme ich etwas mehr Geld als jetzt gerade. Mein Beistand meinte auch, das ein 2-Eurojob nicht viel weiterhilft, in Arbeit integriert zu werden.
Eine Zuweisung gab es noch nicht. Ebenso keine EGV oder VA. Am Ende des Monats wird höchstwahrscheinlich die EGV mir zur Unterschrift vorgelegt werden.
Ich werde mal die Einladung hier anonym reinstellen, habe nur kurz reingeschaut, ist noch im Briefkasten. Ist nur mit Absageformular und ohne RFB.
Hingehen würde ich schon besser erst einmal, vielleicht formulierte ich das etwas anders.
Zitat von: kazuni am 01. Oktober 2022, 18:06:35---Wie ihr über zwei Eurojobs denkt, bitte auch kurz schildern (aber ablehnen kann ich die vielleicht nicht?)---
Die meisten finden 1€-Jobs nicht gut, und das hat seine Gründe, die ich genauso sehe.
Es verdrängt zudem Arbeitsplätze.
Ich persönlich habe allerdings eine gute Erfahrung damit gemacht, und ich kenne auch Menschen, bei denen eine längere Zeit in der Firma / dem Bereich daraus wurde. Mit anschließendem Minijob z. B.
Man lernt zudem neue Leute kennen, vielleicht ergibt sich auch daraus was in Hinsicht auf einen Arbeitsplatz.
Außerdem sitzt man nicht den ganzen Tag mit seinen Gedanken zu Hause rum, man tut etwas. Man unterhält sich auch mal wieder mit anderen Menschen.
Die Kehrseite ist, man wird in eine bestehende "Gemeinschaft" / Kollegen ... eher nicht integriert. Da muss man sich ein bisschen Fell zulegen. :zwinker:
Ich würde es mir ansehen und nicht gleich ablehnen. :yes:
kazuni
Zitat von: kazuni am 02. Oktober 2022, 14:22:36Eine Zuweisung gab es noch nicht. Ebenso keine EGV oder VA. Am Ende des Monats wird höchstwahrscheinlich die EGV mir zur Unterschrift vorgelegt werden.
Du wirst ja wissen dass man das nicht unterschreiben muss wenn man nicht mit dem Inhalt einverstanden ist.
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0)
MfG FN
Ja, das weiß ich. Hier die Einladung vom Rehaberater.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
kazuni
Zitat von: kazuni am 02. Oktober 2022, 15:03:30Hier die Einladung vom Rehaberater.
Ohne Rechtsfolgenbelehrung also im Prinzip nicht bindend.
Daher wird das aus dem verlinkten Ratgeber wahrscheinlich keine Bindung haben und auf Freiwilligkeit beruhen.
ZitatZuständigkeit geht.
Denn immer wieder erreichen uns Mitteilungen von ALG II Empfängern darüber, dass ihnen Arbeitsagenturen Meldeaufforderungen nach § 59 SGB II oder Vermittlungsangebote mit Sanktionsandrohung nach § 31 SGB II zusenden, obwohl sie weder Arbeitslosengeld noch Teilarbeitslosengeld erhalten.
Derartige Meldeaufforderungen und Vermittlungsangebote sind rechtswidrig!
Bekommst du auch ALG 1 und aufstockend ALG 2?
Da könnte man dann sagen
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Oktober 2022, 13:58:03wenn es nur der Termin ist bringt das aber auch nichts denn den sollte man schon wahrnehmen.
aber wie auch geschrieben:
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Oktober 2022, 13:58:03wobei ich mir nicht sicher bin dass dann beantworten zu können aber es gibt ja sicher User die das können.
Warte mal ob da noch aussagekräftigeres als mein "WischiWaschi" kommt!
MfG FN
MfG FN
ALG 1 bekomme ich gar nicht, nur das ALG II, ohne aufzustocken. Auch keine anderen Sozialleistungen oder zusätzliche Einkommen. Sanktionen kann es sowieso momentan nicht geben (ausser Termine), aber ich möchte ja arbeiten, will nicht ins falsche Licht gestellt werden.
kazuni
Zitat von: kazuni am 02. Oktober 2022, 17:22:38ALG 1 bekomme ich gar nicht, nur das ALG II, ohne aufzustocken.
Also in dem Fall passt ja der verlinkte Thread, da steht alles drin was für dich wichtig ist.
Zitat von: kazuni am 02. Oktober 2022, 17:22:38aber ich möchte ja arbeiten, will nicht ins falsche Licht gestellt werden.
Das werden die allermeisten wollen aber darum geht es ja nur zweitrangig. Du wolltest
Zitat von: kazuni am 01. Oktober 2022, 18:06:35Zum Beispiel wurden gutachterliche Gesundheitseinschränkungen übergangen. Und auch wie man dort beim Träger behandelt wird, ist Kindergarten-Niveau und sinnloses rumsitzen mit Spielen, Beschäftigungsaufgaben der seichten Sorte. Leider noch viel mehr! Darunter litt ich mit Schlaflosigkeiten und Grübelanfällen.
Zitat von: kazuni am 01. Oktober 2022, 18:06:35Ich habe ein Recht auf faire Beratung und nicht, dass mir etwas untergeschoben wird, zu dem ich gleich Ja sagen muss. Ansonsten...Tja.
Wenn ich etwas verneine und eine Alternative vom Berater möchte, kontaktiert er dann gleich nach dem Termin das Jobcenter und das Jobcenter sanktioniert mich ab Juli 2023 nachträglich? Keine Mitwirkung, kein Geld, weniger Geld? Die finden eben immer sowas wie Sanktionsstopps zu umgehen, wenn ihr versteht. Soll ich fragen, ob ich trotz des Sanktionsstopps einen Widerspruch einlegen soll, wenn ich mit etwas nicht einverstanden bin? Ist die Rehaberatung verpflichtet mir das rechtlich zu erklären? Oder kommt dann später schriftlich das große Erwachen???
aufgrund dieser geschilderten Sachen Wissen erlangen wie du vorgehen kannst was erlaubt ist was nicht usw.
Also alles was dich da stört kannst du abschaffen. Wie bleibt letztendlich dir überlassen sogar wenn du eine "Umschulung" von der AfA mitmachen willst. Die wirst du sicher nie bekommen.
Aber wenn du zu dem Termin gehst kannst du sogar auftrumpfen und mal so was wie "Was Sie machen ist nicht mal erlaubt aber wenn sie mir eine vernünftige Umschulung anbieten bin ich sogar bereit diese zu machen", belegen kannst du das dann sogar mit den aufgeführten § und Gesetzen/Urteilen.
Die Reaktion das Gesicht des SB würde ich dann gerne sehenUnd wegen Sanktionen brauchst du dir keine Sorgen machen die wären rechtswidrig und würden spätestens vor dem SG gekippt werden.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Oktober 2022, 15:27:14wenn du eine "Umschulung" von der AfA mitmachen willst.
Die ist doch aber gar nicht zuständig, somit darf sie gar keine Umschulung Anbieten bzw. überhaupt Finanzieren.
Zitat von: kazuni am 02. Oktober 2022, 17:22:38ALG 1 bekomme ich gar nicht, nur das ALG II
Dann hast du mit der AfA gar nichts zu tun und die dürfen dir, wegen Unzuständigkeit, auch gar nichts an Unterstützung geben.
Rehaberater sollte es auch im JC geben, ist hier zumindest so.
Hier ist ALLEIN das JC zuständig, ausser für die Wiedereingliederung wäre deine RV zuständig.
Zitat von: kazuni am 01. Oktober 2022, 18:06:35kontaktiert er dann gleich nach dem Termin das Jobcenter und das Jobcenter sanktioniert mich ab Juli 2023 nachträglich?
Würde gar nicht gehen, selbst ohne dem derzeitigen Moratorium.
Ehrlich, ich würde den Termin nicht wahr nehmen, wozu?
Die AfA kann dir eh nichts Anbieten. eben wegen Unzuständigkeit, auch keinen Eurojob.
(hast du dort die gleiche Kundennummer wie im JC bzw, warum hast du dort überhaupt eine?)
Willst du unbedingt so einen Eurojob, dann geht es nur über dein JC.
Vor Jahren beantragte ich Foerderung zur Teilhabe am Arbeitsleben, seitdem bin ich auch beim Rehaberater der BA. Meine vorherigen SBs haben auch einfach Termine mit der Rehaberatung ausgemacht, ohne mein Wissen. Wenn ich da jetzt nicht wenigstens hingehe... da kommt garantiert Post in Form von Anhörung oder ähnliches. Und am Ende des Monats ist nochmal ein Gespräch vom SB angesetzt worden. Da wird dann das wohl besprochen, was das Gespräch beim Rehaberater ergeben sollte. Der SB hat eine enorme Erwartungshaltung. Er macht aus dem was der Berater mit mir bespricht, eine neue EGV. Und der kommt nicht mit einer Umschulung, sondern mit bisher sinnlosen Maßnahmen. Aber ich muss nichts unterschreiben, was ich nicht gut, sinnvoll erachte. Das ist für mich kein Problem. Nur jetzt muss ich beim Rehaberater auch Mal soviel Mumm haben und sagen, Nein, das hatte ich all die Jahre unter anderen Namen. Sie kommen immer wieder mit diesen Maßnahmen an. Und der SB macht dann einen Schuh aus der ganzen Sache in Form einer EGV.
Leider hörte ich Mal, dass Betroffene tatsächlich bei einem Terminversäumnis beim Rehaberater der Agentur, als ALG2 Empfänger trotzdem vom Jobcenter Post bekam als Anhörung. Seitdem habe ich auch Sorge davor, Mal nicht zum Rehaberater zu gehen. Zu den Maßnahmen, die er dort anbietet. Die haben immer einen anderen Namen, aber es ist das selbe in grün. Wer meine Threads alle kennt, weiß was ich meine. Ich weiß halt nie wie ich mich verhalten soll. Die Rehaberater laden Dich ein, weil dein SB wohl heimlich mit dem telefonierte und dann sitzt du dort, der Mann schaut in seinen PC und druckt bei jedem Termin irgendwelchen Flyer aus, und will dich dafür begeistern. Ich will auch Mal sagen, es ist gut, jetzt reicht es mir, dass sie die ganzen Jahre dubiose Massnahmen beim Träger xy mir anboten. Ich meine, der SB kann mir auch nichts sinnvolles anbieten und schickt mich dann immer zum Rehaberater. Der hat aber nur immer irgendwelche Maßnahmen, wenn Du dann da drin sitzt, denkst Du Dir, nee,...😠das kann doch jetzt echt nicht sein was der Mann dir alles versprochen hatte.
Alleine der Umgang wie man behandelt wird und das man dort keine Rechte mehr hat, die im Grundgesetz und BGB stehen. Sobald du den Saftladen betrittst, gehörst Du denen, als ob man seine Rechte als Erwachsener unmündig an der Tür abgelegt hat. Wo schon die ganzen "Dozenten" mit ihrer Kippe genervt rumstehen...unter vier Augen sagen die jedem, dass keine Arbeit da ist und die nur abkassieren müssen, man wird geparkt. Mehr nicht! Du sitzt da so lange drin und denkst du wärst im Kindergarten. Ich könnte gerade richtig heulen, weil die ganzen Jahre es so lief. Du bist nach 1-2 Jahren mit einer Massnahme fertig und denkst Dir... warum vertrödel ich hier mein Leben!?😞
Wenn die EGV erstellt wird, werden Konditionen bis ins kleinste Detail des Eurojobs nicht benannt. Ich kenne meine ganzen EGVs der letzten Jahre. Damals bei den Massnahmen in der EGV war das nur so: Sie nehmen ab dem XY.xy.xyxy an der xy Massnahme teil. Genaue Angaben fehlten jedenfalls komplett! Was ist eigentlich, sollte ich ne Einladung vom sozialen Träger bekommen? Gilt das auch als Ausnahme einer Sanktion des Moratoriums, falls ich nicht dort auftauchen werde? Unterschreiben werde ich dort vorerst nichts, ich sehe das als reines Informationsgespräch.
kazuni
Zitat von: kazuni am 04. Oktober 2022, 01:12:29Der SB hat eine enorme Erwartungshaltung.
Na und!
Zitat von: kazuni am 04. Oktober 2022, 01:12:29Aber ich muss nichts unterschreiben, was ich nicht gut, sinnvoll erachte. Das ist für mich kein Problem.
Anscheinend schon weil wie du selber schreibst:
Zitat von: kazuni am 04. Oktober 2022, 01:12:29Ich könnte gerade richtig heulen, weil die ganzen Jahre es so lief. Du bist nach 1-2 Jahren mit einer Massnahme fertig und denkst Dir... warum vertrödel ich hier mein Leben!?😞
Zitat von: kazuni am 04. Oktober 2022, 01:12:29Leider hörte ich Mal, dass Betroffene tatsächlich bei einem Terminversäumnis beim Rehaberater der Agentur, als ALG2 Empfänger trotzdem vom Jobcenter Post bekam als Anhörung.
Na und..jetzt weißt du ja was rechtmäßig ist und das schreibt man in die Anhörung.
Zitat von: kazuni am 04. Oktober 2022, 01:12:29Ich weiß halt nie wie ich mich verhalten soll.
Wie wäre es mit dem was hier vorgeschlagen wird und zusätzlich:
Zitat von: kazuni am 04. Oktober 2022, 01:12:29Nur jetzt muss ich beim Rehaberater auch Mal soviel Mumm haben und sagen,..,.
Zitat von: kazuni am 04. Oktober 2022, 01:12:29der Mann schaut in seinen PC und druckt bei jedem Termin irgendwelchen Flyer aus, und will dich dafür begeistern.
abgesehen davon das der für dich nicht zuständig ist ist sogar das falsch.
Zitat von: kazuni am 04. Oktober 2022, 15:08:33Was ist eigentlich, sollte ich ne Einladung vom sozialen Träger bekommen? Gilt das auch als Ausnahme einer Sanktion des Moratoriums, falls ich nicht dort auftauchen werde?
Sanktioniert wird ab der zweiten Pflichtverletzung einer gültigen Meldpflichtaufforderung.
Kopfbahnhof
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Oktober 2022, 16:55:12Zitatwenn du eine "Umschulung" von der AfA mitmachen willst.
Die ist doch aber gar nicht zuständig, somit darf sie gar keine Umschulung Anbieten bzw. überhaupt Finanzieren.
Ich weiß
deswegen ja:
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Oktober 2022, 15:27:14Also alles was dich da stört kannst du abschaffen. Wie bleibt letztendlich dir überlassen sogar wenn du eine "Umschulung" von der AfA mitmachen willst. Die wirst du sicher nie bekommen.
Aber wenn du zu dem Termin gehst kannst du sogar auftrumpfen und mal so was wie "Was Sie machen ist nicht mal erlaubt aber wenn sie mir eine vernünftige Umschulung anbieten bin ich sogar bereit diese zu machen", belegen kannst du das dann sogar mit den aufgeführten § und Gesetzen/Urteilen.Die Reaktion das Gesicht des SB würde ich dann gerne sehen
MfG FN
Zitat von: kazuni am 01. Oktober 2022, 18:06:35Zum Beispiel wurden gutachterliche Gesundheitseinschränkungen übergangen.
Um es deutlich zu sagen, du musst nichts tun und machen was du wegen deiner Einschränkungen nicht mehr kannst Punkt!
Völlig egal ob Jobangebot oder Maßnahme Angebot.
Zitat von: kazuni am 04. Oktober 2022, 01:12:29Vor Jahren beantragte ich Foerderung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Das kenne ich von der RV, allerdings muss man diese JEDES Jahr neu Beantragen.
Da mit Ablauf diese Automatisch endet.
Damit dürfte sich das mit der AfA schon lange Erledigt haben.
Was willst du also dort noch?
Eine Abteilung für Reha Fälle gibt es doch auch bei deinem JC.
Auch wenn nicht so genannt, zumindest sind das SB welche nur solche Leute Betreuen.
Du bekommst nur Hartz IV also ist ALLEIN das JC dein Ansprechpartner.
Bei Antrag auf EM Rente auch möglich deine RV, aber nicht die AfA.
Ich googlete gerade eben die fachlichen Weisungen Rz. 16.42 und Rz. 16.43 unter dem § 16 SGB II
Diese wurden abgeändert. Ob das noch mit der Zuständigkeit wasserfest ist? Die anderen Angaben zu übrigen Gesetzen anscheinend nicht abgeändert.
Ottokar schrieb einen Nachtrag (02.09.2018): ZITAT
"Ein Forenmitglied wies uns darauf hin (vielen Dank dafür), dass die Bundesagentur für Arbeit in ihren fachlichen Weisungen zu § 16 SGB II unter Rz 16.42 und 16.43 sowie in § 22 SGB III im Abschnitt "Verhältnis zum SGB II" die gleiche Aussage dazu trifft:
Arbeitsagenturen dürfen keine Vermittlungsangebote an ausschließliche ALG II Empfänger erbringen."
Ich schaute bei Rz. 16.44 nach.
Das Jobcenter kann die Arbeitsagentur für Leistungsverpflichtungen der Rehabilitanden beauftragen.
Aber nur administrative Sachbearbeitung.
Also hat die Rehaberatung auch gewisse Kompetenzen für ALG 2-Rehabilitanden?
Quelle meiner Recherche: https://docplayer.org/47458052-Wesentliche-aenderungen.html
Hier im PDF wird klar geregelt wie JC und BA bei Rehabilitanden zusammenarbeiten fw-sgb-ix-6a_ba014692.pdf
So ganz ausklammern kann man die Rehaberatung der BA nicht einfach.
Korrektur, Sorry!!😞
Meine Quelle im vorherigen Beitrag von mir ist zwar veraltet, aber bei anderen PDFs bei der Google-Suche Rz 16.42 und 16.43, konnte ich aktuelleres lesen.
Aber wenn ich jetzt so nachdenke, ist der Rehaberater mir gegenüber verpflichtet zu sagen, ob bei keinem Interesse einer Maßnahme folgend negative Konsequenzen auf mich kommen.
Was ich selbst herauslesen konnte, der Rehaberater gewährt mir die Förderung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und berät sich vorher und nachher mit dem Jobcenter bzw. Er berät das Jobcenter. Den Antrag auf Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben musste ich vor Jahren nach Aufforderung des JCs an die Rehaberatung der BA stellen. Somit darf die Rehaberatung das Jobcenter beraten, wie es für mich beruflich weitergehen kann. Dazu ist das kommende Gespräch notwendig.
Hoffentlich darf ich frei entscheiden können. Wenn nicht, dann werde ich ihn fragen, warum ich dann eingeladen wurde??? Schliesslich war die Einladung bereits ohne RFB, nur mit gewöhnlichen Absageformular. Tja, so langsam kapiere ich es!
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: kazuni am 04. Oktober 2022, 21:15:19Den Antrag auf Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben musste ich vor Jahren nach Aufforderung des JCs an die Rehaberatung der BA stellen
Dieser Antrag ist rein Freiwillig, da gibt es kein muss.
Wenn vor Jahren gestellt ist der mit Sicherheit, auch erledigt. (durch Fristablauf)
Ich stelle den bei der RV jedes Jahr neu. (ist ganz schnell Erledigt auf einem Blatt)
Nur damit das JC für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben eben nicht Zuständig ist.
Somit haben die Absolut nichts zu melden, wenn es um Jobangebote und Maßnahmen geht.
Keinerlei Sanktion möglich, außer ich würde auf Einladungen nicht reagieren.
auch die AfA kann keinerlei Sanktionen gegen dich erlassen.
Auch nicht mit "Zusammenarbeit" eines SB im JC.
kazuni
Der Anhang von der BA war recht aufschlussreich. Wieder was gelernt, Danke
Zitat von: kazuni am 04. Oktober 2022, 21:15:19Somit darf die Rehaberatung das Jobcenter beraten, wie es für mich beruflich weitergehen kann. Dazu ist das kommende Gespräch notwendig.
Hoffentlich darf ich frei entscheiden können. Wenn nicht, dann werde ich ihn fragen, warum ich dann eingeladen wurde??? Schliesslich war die Einladung bereits ohne RFB, nur mit gewöhnlichen Absageformular. Tja, so langsam kapiere ich es!
Über ein Mitspracherecht habe ich nichts gelesen aber das sollte schon existieren denn es sollte ja zielführend sein und daher sollte gleiches wie bei Maßnahmen gelten:
Auszug aus https://hartz.info/index.php?topic=108247.msg1170203#msg1170203
ZitatDer Leistungsträger wird gem. § 35 SGB X aufgefordert, nachvollziehbar zu erklären, warum gerade diese Maßnahme für den Leistungsberechtigten dienlich sein soll, um
* Vermittlungshemmnisse festzustellen, bzw. welche konkreten schon festgestellten Vermittlungshemmnisse durch welche konkreten Maßnahmeinhalte verringert oder beseitigt werden sollen,
* durch welche konkreten Maßnahmeinhalte hier eine individuelle Heranführung an den Arbeitsmarkt stattfinden soll.
Mangels genauer Maßnahmebegründungen - bezogen auf die individuelle Situation des Leistungsberechtigten - und ebenso aufgrund der weiteren fehlenden Details (laut o. g. Aufstellung) ist diese Eingliederungsmaßnahme für den Leistungsberechtigten vorerst objektiv unzumutbar, da eine einzelfallbezogene Überprüfung dieser Maßnahme unmöglich ist.
Hier die Punkte wer dir was "vorschreiben" darf besser gesagt wer das letzte Wort hat was die Zuständigkeit angeht. Vorausgesetzt du gehörst zu der Gruppe eLB mit Behinderung
Zitat2) Bei Leistungsverantwortung der AA wird das JC lediglich über die
vorgesehenen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen
der Teilhabeplanung informiert. Die Entscheidung über die
Durchführung der Leistungen obliegt alleine der/dem zuständigen
Berater*in für Berufliche Rehabilitation und Teilhabe
Zitat(3) Die/der Berater*in für Berufliche Rehabilitation und Teilhabe
spricht eine Empfehlung für erforderliche Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben aus, sofern das JC hierfür leistungsverantwortlich ist
(siehe Kapitel 2 Absatz 3). Diese Leistungen werden im Rahmen der
Teilhabeplanung mit Blick auf die Teilhabeziele abgestimmt und
sinnvoll miteinander und ggf. mit weiteren Leistungen verzahnt.
MfG FN
Edit
Zitat von: Kopfbahnhof am 05. Oktober 2022, 16:35:09Ich stelle den bei der RV jedes Jahr neu. (ist ganz schnell Erledigt auf einem Blatt)
das mit dem Fristablauf wird wohl stimmen kann es mir auch nicht anders vorstellen
Wo ich einen Unterschied sehe ist das es bei Dir der RV Träger und bei kazuni die BA ist. Und nach den FW der BA dürfen die tatsächlich Zusammenarbeiten.
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Oktober 2022, 17:04:22as es bei Dir der RV Träger und bei kazuni die BA ist.
Ja aber auch da besteht keine Pflicht den Antrag auf Teilhabe zu erneuern.
(der dürfte dort sicher auch nur ein Jahr gelten)
Nachteil kann, muss aber nicht, sein dass JC ist dann wieder für alles dazu Zuständig.
Das die AfA hier was bewirken kann, was Hilfen angeht, bezweifle ich.
Ebenso auch die Zuständigkeit, aber möglich irgendwo steht irgendwas dazu geschrieben.
Fakt ist aber auch da, keinerlei Möglichkeiten einer Sanktion gegeben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Oktober 2022, 17:04:22nach den FW der BA dürfen die tatsächlich Zusammenarbeiten
Ja das hatten die bei mir Anfangs auch mal Behauptet, die RV arbeitet dann mit dem JC zusammen.
Hat sich dann als absolute Lachnummer raus gestellt.
Heute morgen telefonierte ich mit einem Berater der RV. Er meinte, für die Beantragung Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der RV, muss der Antragsteller schon 15 Jahre mindestens an Arbeitsjahren erbracht haben, ansonsten ist die Arbeitsagentur zusammen mit dem Jobcenter für mich zuständig. Er meinte, ein Rehaberater berät tatsächlich nur den gehandicapten Menschen. Wenn beide überein kommen, dass z.B. eine weitere Reha-Maßnahme Sinn machen würde, gibt der Berater der Agentur dies an den SB des Jobcenters weiter. Er wies darauf hin, man kann sowieso Widerspruch schreiben, falls man mit einer Beratungsentscheidung nicht einverstanden ist. Ein Rehaberater zwingt in der Regel niemanden etwas auf. Das würde letztendlich nicht zum Erfolg führen, so meinte er der Berater der RV.
kazuni
Zitat von: kazuni am 06. Oktober 2022, 11:28:41Er meinte,
So habe ich das (in der Zwischenzeit ) auch verstanden.
MfG FN
Ich werde mich hier jedenfalls wieder melden, wenn ich den Termin hatte.👍
Bis denn!😀