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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ukn am 02. Oktober 2022, 14:29:13

Titel: Gibt es ALG2 Sanktionen bei Kündigung o. wichtigen Grund/fristloser Kündigung
Beitrag von: Ukn am 02. Oktober 2022, 14:29:13
Hallo,

gibt es Sanktionen wenn man seine Arbeitsstelle ohne wichtigen Grund kündigt, bzw. fristlos gekündigt wird vom Arbeitgeber, oder sind solche Sanktionen auch noch bis nächstes Jahr ausgesetzt?

Danke
Ukn
Titel: Aw: Gibt es ALG2 Sanktionen bei Kündigung o. wichtigen Grund/fristloser Kündigung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Oktober 2022, 14:51:54
Zitat von: Ukn am 02. Oktober 2022, 14:29:13gibt es Sanktionen wenn man seine Arbeitsstelle ohne wichtigen Grund kündigt, bzw. fristlos gekündigt wird vom Arbeitgeber, oder sind solche Sanktionen auch noch bis nächstes Jahr ausgesetzt?
Ja > wenn du kündigst
Nein > wenn du gekündigt wirst, ausser es ist offensichtlich das dein "Fehlverhalten daran schuld ist"
und Nein > https://hartz.info/index.php?topic=128731.0 = Zusammenfassung der Einmalzahlungen und Zuschüsse, Sanktionsmoratorium

MfG FN
Titel: Aw: Gibt es ALG2 Sanktionen bei Kündigung o. wichtigen Grund/fristloser Kündigung
Beitrag von: Ukn am 02. Oktober 2022, 15:01:07
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Oktober 2022, 14:51:54
Zitat von: Ukn am 02. Oktober 2022, 14:29:13gibt es Sanktionen wenn man seine Arbeitsstelle ohne wichtigen Grund kündigt, bzw. fristlos gekündigt wird vom Arbeitgeber, oder sind solche Sanktionen auch noch bis nächstes Jahr ausgesetzt?
Ja > wenn du kündigst
Nein > wenn du gekündigt wirst, ausser es ist offensichtlich das dein "Fehlverhalten daran schuld ist"
und Nein > https://hartz.info/index.php?topic=128731.0 = Zusammenfassung der Einmalzahlungen und Zuschüsse, Sanktionsmoratorium

MfG FN

Wie ich laut dem Link verstehe, wird nur bei Meldeversäumnisse sanktioniert, die zum zweiten Mal eingetroffen sind, und das bis Mitte des Jahres 2023, richtig?
Titel: Aw: Gibt es ALG2 Sanktionen bei Kündigung o. wichtigen Grund/fristloser Kündigung
Beitrag von: Yavanna am 02. Oktober 2022, 15:04:21
Es gibt abseits der Sanktionen immer noch den Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten gemäß §34