Ich bin als Hartz 4 Empfängerin Vorsitzende eines gemeinnützigen Vereins. Ich führe auch das Vereinskonto. Nun hat das Jobcenter dieses überprüft und wirft mir vor, private Rechnungen über dieses Konto bezahlt zu haben. Dies ist natürlich nicht wahr. Es gibt ja auch ordnungsgemäße Steuererklärungen, bei denen nie etwas beanstandet wurde. Ein gemeinnütziger Verein darf ja auch gar keine Gewinne erzielen.
Alle Rechnungen lauten auf den Namen des Vereins. Ich finde die Unterstellung unglaublich. Das Jobcenter möchte nun Rechnungen und Belege sehen. Die hat natürlich unser Schatzmeister, nur hat der Verein ja rein gar nichts mit mir privat und erst recht nicht mit den Jobcenter zu tun. Deshalb meine Frage: geht das Jobcenter hier nicht zu weit und wie verhalte ich mich richtig?
Vielen Dank schon mal!
Wieso überprüft das Jobcenter ein Vereinskonto? Oder läuft das unter deinem Namen?
Nein, das Konto läuft unter dem Vereinsnamen.
Wie sind die denn darauf gekommen? Hast du das angegeben?
Ich weiß nicht, wie sie darauf gekommen sind. Vielleicht über das Internet und die Homepage des Vereins, wo ja mein Name aufgeführt ist
Das JC hat mangels gesetzlicher Ermächtigung gar nicht das Recht, ein Vereinskonto zu überprüfen.
Mir ist auch schleierhaft, wie die das angestellt haben, denn niemand ist verpflichtet, dem JC Kontoauszüge eines Vereinskontos vorzulegen, und das JC hat auch gar nicht das Recht, diese zu fordern.
Das ist vielmehr ein eklatanter Verstoß gegen den Datenschutz, sowohl vom JC als auch der Person, welche dem JC diese Daten zugängig gemacht hat, und als solches ein Fall für den Datenschutzbeauftragten, möglicherweise auch für Polizei und Staatsanwaltschaft.
Das JC ist jedenfalls verpflichtet, diese widerrechtlich erlangten Daten sofort zu löschen.
Zitat von: MonaB am 02. Oktober 2022, 18:08:05und wirft mir vor, private Rechnungen über dieses Konto bezahlt zu haben.
Dagegen würde ich mich schriftlich verwahren und Strafanzeige wegen Verleumdung androhen.
@ MonaB
Zitat von: Ottokar am 03. Oktober 2022, 12:51:23Mir ist auch schleierhaft, wie die das angestellt haben, denn niemand ist verpflichtet, dem JC Kontoauszüge eines Vereinskontos vorzulegen, und das JC hat auch gar nicht das Recht, diese zu fordern.
Da drängt sich mir eine ganz konkrete Frage auf.
WIE kam das JC an die Kontoauszüge des Vereins?
Vielen Dank! Ich habe mich nun per Mail an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters und auch der Bank gewandt.
Bin gespannt!
Was genau hast du denn privat damit bezahlt?
Zitat von: Steve79 am 03. Oktober 2022, 20:56:43Was genau hast du denn privat damit bezahlt?
Gar nichts! Das ist es ja!
Du könntest das JC auffordern dir Kopien aller Unterlagen zukommen zu lassen, die mit diesem Vorwurf im Zusammenhang stehen. Und eine Auskunft welche Daten von Dritten stammen und mit welchen Dritten Kontakt aufgenommen wurde inklsusive Kopien dieser Daten.
Die DSGVO ist da sehr hilfreich um diese Auskünfte binnen 30 Tagen beim JC zu erzwingen.
Zitat von: MonaB am 03. Oktober 2022, 21:25:38Zitat von: Steve79 am 03. Oktober 2022, 20:56:43Was genau hast du denn privat damit bezahlt?
Gar nichts! Das ist es ja!
Ich sag mal so: es ist eine Art Volkssport sich durch gemeinnützige Vereine und gGmbHs auch privat seine Situation etwas aufzubessern:
Da dürfte es viele Neider geben und einer wird dich dann wohl angeschwärzt haben.
Dafür reicht schon ne Kleinigkeit
Verstehe die ganze Aufregung nicht. Ich würde denen gar nichts vorlegen, sofern hier alles korrekt aus deiner Sicht läuft.
Ist rechtlich überhaupt nicht durchsetzbar. :wand:
Frage mal das JC auf welcher Rechtsgrundlage du verpflichtet sein sollst, Konto-, Zahlungsbelege von Dritten (Verein) vorzulegen. Aufgrund des Datenschutzes würdest du selbst einen Verstoß begehen, weil nicht berechtigt.
Wenn es keine wirkliche Vorgeschichte gibt, denke ich auch, dass hier jemand angeschwärzt hat. Diese Person kann man anzeigen wegen einer Straftat: Verleumdung bzw. Falsche Verdächtigung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren). Wenn die Weste rein ist, kann man das auch dem JC gegenüber mal "anklingen lassen". Anzeige gegen Unbekannt ist auch möglich.
Anzeigen sind seit einiger Zeit auch online machbar: https://online-strafanzeige.de/
https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html
Nachtrag: Letztenendes könnte man auch so sehen, dass du vom JC ganz offen zum Rechtsbruch angestiftet wurdest.
MonaB
Zitat von: MonaB am 03. Oktober 2022, 20:17:25Vielen Dank! Ich habe mich nun per Mail an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters und auch der Bank gewandt.
Bin gespannt!
Sehr gut! :sehrgut:
Gleich mit Schweigepflichtsentbindung dann geht es relativ schnell und gespannt wäre ich auch.
Hältst du uns auf dem laufenden denn das ist schon interessant!?
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2022, 18:01:40MonaB
Zitat von: MonaB am 03. Oktober 2022, 20:17:25Vielen Dank! Ich habe mich nun per Mail an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters und auch der Bank gewandt.
Bin gespannt!
Sehr gut! :sehrgut:
Gleich mit Schweigepflichtsentbindung dann geht es relativ schnell und gespannt wäre ich auch.
Hältst du uns auf dem laufenden denn das ist schon interessant!?
MfG FN
Klar, mache ich!
MonaB
Weil es mir gerade einfällt
Ich hoffe dass das JC + dessen Datenschutzbeauftragter nicht gerade "Händchen halten"
Zitat von: MonaB am 03. Oktober 2022, 20:17:25Ich habe mich nun per Mail an die Datenschutzbeauftragte des Jobcenters und auch der Bank gewandt.
und ob die Bank auch was macht...
Für den Fall der Fälle hänge ich mal das abgespeicherte vom Forum an:
Alle 108 Optionskommunen im Überblick (DLT). (http://hartz.info/~moderator//Anlagen-RG/Alle%20108%20Optionskommunen%20im%20%C3%9Cberblick%20%20%28DLT%29.pdf)
Kontaktinfo's Kundenreaktionsmanagement BA und Bundesdatenschutzbeauftragte (http://hartz.info/index.php?topic=4623.msg40228#msg40228)
Gerade durch positive Rückmeldungen hier aus dem Forum,würde ich auch diese Kontaktmöglichkeit für Optionskommunen empfehlen,die behaupten,das KRM ist nicht zuständig. (ausgeliehen von ghi)
(da normalerweise erst an den Bürgermeister oder den Landrat. Anmerkung von mir)
BUNDESKANZLERAMT
Abteilung III-Arbeitsmarktpolitik-
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Tel.030-184000
Tel.030-40000
Fax:030-184001-2357
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MfG FN