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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: SeemanInna am 02. Oktober 2022, 22:20:30

Titel: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: SeemanInna am 02. Oktober 2022, 22:20:30
Hallo zusammen,wir brauchen dringend hilfe gegen das Jobcenter in Lünen,das ist mein erster beitrag..

Ich versuche so gut wie möglich unsere situation zu beschreiben,entschuldige in vorraus falls es nicht deutlich ist,aber gebe mir mühe..

So jetzt zu unsere lage
ich und meine lebensgefährtin,mit zwei kindern,aind von dortmund nach lünen umgezogen,wir haben schon in april ein antrag wegen möbel gestellt,erstaustattung,da die uns gesagt haben und geantwortet haben erst nach 4-5wochen,wollten die dann das wir neue antrag stellen,nicht als erstaustattung ,sondern als ersatzaustattung,das haben wir auch gemacht und dann weil wir paar mal nachgefragt haben wie weit unsere bearbeitung ist,wurde uns gesagt wir sollen abwarten bis wir post bekommen und nicht mehr nachfragen,dann haben die irgendwann in juli uns angeschrieben,und stand drin das die uns 1100€ gewähren,und sollten alles aufschreiben was uns fehlt,was wir getan haben ,zum 03.08.22 haben die dann alles bekommen und in system gehabt,und wir haben nochmal ungefähr an 20.08.22 angerufen um zu erfahren wie weit die bearbeitung ist,und wieder wurden wir unfreundlich gebeten nicht nach zufragen,und sogar es per post bekommen das wir nicht nachfragen sollen und uns gedulden,da wir mit zwei kindern leben,und ohne küche seid monaten,haben wir uns aus familie geld geliehen von mein mutter ihr urlaubs geld,mit denn versprechen,sobald wir von jobcenter die 1100€ bekommen es zurück geben,und das denn jobcenter mitgeteilt auch,das wir uns geld ausgeliehen haben,und es dringend zurück zahlen müssen ,da qir nicht länger ohne möbel mehr sein können,dann haben wir uns gebrauchte küche ,sofa,und betten gekauft haben,kahm nach 4tage das außendienst von jobcenter,und hat dann alles aufgeschrieben,das uns nur noch wohnzimmer schrank fehlt neue sofa brauchen,und schränke für kinderzimmer und schlafzimmer,ich hab gesagt wir müssen die küche auch an unsere familie noch zurück zahlen,hin her das alles,jetzt haben wir von jobcenter brief bekommen ,mit zwei gutscheine für möbel,2×114€ damit sollen wir uns schlafzimmer schrank und wohnzimmer schrank kaufen,und rest da wir alles haben,haben die uns abgelehnt,und wie sollen wir mit gutscheine möbel kaufen? Das geld zurückzahlen was wir geliehen haben von mein mutter,ihr urlaubsgeld ? Bitte um dringenden raht und ein wiederspruch wie soll ich es an besten schreiben ?
Übrigens kaution probleme haben wir auch noch und stress mit vermieter,wurde uns auch abgelehnt mit begründen ist zu hoch die kaution..
Brauchen echt dringend hilfe
L.G
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: CCR am 03. Oktober 2022, 08:29:39
das war ja zu erwarten, dass der Außendienst vom JC vorbeikommt und schaut, was alles in der Wohnung fehlt, die Rechnungen eures Einkaufes habt ihr?
Bargeld vom JC gibt es wohl nicht.

Zitat von: SeemanInna am 02. Oktober 2022, 22:20:30Übrigens kaution probleme haben wir auch noch und stress mit vermieter,wurde uns auch abgelehnt mit begründen ist zu hoch die kaution
3 Nettokaltmieten sind ja dem VM zu bezahlen, wenn die Wohnung angemessen ist.
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 03. Oktober 2022, 10:04:05
Wieso habt ihr eigentlich ursprünglich einen Antrag auf Erstausstattung gestellt?
Wie habt ihr denn vorher gewohnt?

Derartig herbeigeführte "Bearbeitungssituationen"  scheinen Methode zu haben ... Ich war bei einem anderen JC,  Umzug in einen anderen JC-Bereich, ersteres Optionskommune, aber Situation vergleichbar:
Umzug genehmigt wegen Mietshaus (ganzer Block) Verkauf von Genossenschaft an eine xyVerwaltung, max. zulässige Mieterhöhung folgte, Wohnung war nicht mehr angemessen.
Umzugsunternehmen nicht genehmigt, wir (1+Kind, Aufstocker) sollen Pauschale erhalten.

Und dann war Ruhe von JC-Seite! Nachdem ich die Kündigung der Wohnung eingereicht hatte, und die neue vorher genehmigt wurde. 
Ich habe alles mir mögliche getan, um Gehör zu finden. Umsonst.
Nebenbei den Umzug organisieren. Immer im Hinterkopf: Was Du schon erledigt hast, wird nicht mehr bezahlt.

Der Termin kam heran, der neue Mieter stand bereit, vorher Sanierung der Wohnung vorgesehen, Handwerker standen in den Startlöchern, ich immer verzweifelter, immer wissend, was ich getan habe, zahlen die nicht mehr.
(Kleinere Sachen waren natürlich schon geräumt, Kartons usw.)
JC hüllte sich weiter in Schweigen.
Die Hausverwaltung drohte mir dann mit Zwangsräumung. Da geriet ich natürlich in Panik (heute würde ich es anders machen!), ich sah noch mehr Kosten auf mich zukommen, und sagte, dann sollte die Verwaltungsdame doch beim JC anrufen, ich hätte keinen Erfolg.
Von Verwaltung zu Verwaltung ergab sich selbstverständlich ein Weg, ich solle alles auflisten, das JC kümmere sich darum.
In zwei Tagen habe ich natürlich keine Möglichkeit mehr gehabt, einen Transport zu organisieren,vor allem ohne Cash, also habe ich den Container, der von mir bezahlt schon unten stand, da von 4 auf 2 Räume, genommen und alle Schränke usw. reingeworfen ...
Wie verzweifelt muss man sein ...
  :heul:

Eilantrag beim SG (viel zu spät) gestellt, kam eine Dame und meinte, es sei alles sehr dumm gelaufen, der SB war krank und keiner hätte meine Anliegen angefasst. Ich sollte Rechnungen einreichen, die würden im Rahmen der zugesagten Pauschale bezahlt.
Die Rechnung über 'ne Bratwurst für meine kleinen großen Helfer zwischendurch hatte ich, aber sonst nichts.

Ich ging also leer aus, leer auch, was die Wohnungseinrichtung betraf usw.
Klar, war ja mein Fehler, auch wenn die mich quasi erpresst hat von der Verwaltung.

Sorry, lang geworden.
Ich wollte nur sagen, vielleicht ist noch nicht alles verloren bei euch, ich würde das SG bemühen, aber kein Eilantrag, erstmal habt ihr ja Bett und Stuhl.

Was ich nicht verstehe: Warum ihr das JC informiert habt, als ihr was erworben hattet. Geht die doch eigentlich nichts an ...  :scratch:
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: Yavanna am 03. Oktober 2022, 10:06:22
Im Moment sind halt viele Außendienste am Limit wegen der ganzen Anträge auf Erstattung von den Ukrainern.
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 03. Oktober 2022, 10:17:18
@Yavanna

Ich nehme an, das ist keine Ironie von Dir.

Zu meiner Erfahrung: Die ist ein paar Jahre alt.
Und sonst: Hört man derartige Geschichten immer wieder.

Vor allem: Was hilft das den Umzugs-Aufgeforderten? Die werden um ihr Geld gebracht, null Toleranz, keine Ausnahmen. Keine nachträglichen Zahlungen. Man bleibt auf allen Kosten alleine sitzen, verschuldet sich, nur weil die "Zuständigkeit" überfordert ist?  :scratch: 

Genau das ist doch das, was auch Unzufriedenheit befeuert. Im Einzelnen und im Land. :scratch:

Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: Yavanna am 03. Oktober 2022, 10:39:14
Das war wirklich keine Ironie.

Ich erlebe das zur Zeit selber, dass in meiner Kommune immer mehr ukrainische Flüchtlinge in eigene Wohnungen ziehen. Denen steht dann auch eine Erstausstattung zu. Die Hausbesuche erfolgen nach Eingang des Antrages.

In unserem kommunalen Beratungsbereich berichten mir die Menschen dann, dass es lange dauert. Aber das hiesige Jobcenter zahlt nunmal keine Pauschalen, sondern ermittelt immer den individuellen Bedarf. Zusätzlich sind nicht alle Stellen besetzt,  bzw. Ausfälle wegen Krankheit.

Ganz nebenbei, für die Kohle, die da gezahlt wird, würde ich auch nicht im Außendienst arbeiten wollen.
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: TripleH am 03. Oktober 2022, 10:41:58
ZitatVor allem: Was hilft das den Umzugs-Aufgeforderten?

Wenn es um Ersatzbeschaffung geht, wäre es doch sowieso nur ein Darlehen. Und ein Darlehen gibt es nach § 42a SGB II nur, wenn es nicht auf andere Weise gedeckt werden kann.

Hier gab es dann ein Privatdarlehen von Mama, also liegt Deckung "auf andere Weise" vor. Ob man das Darlehen nun mit 10% des Regelsatzes an das JC zurück zahlt oder mit 10% an Mutti: wo ist der Unterschied?
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: Ottokar am 03. Oktober 2022, 10:55:31
Was Erstausstattung betrifft, ist eine Bearbeitungszeit von 5 bis 6 Monaten absolut unzumutbar. Das man sich Geld geborgt hat, um in berechtigter Selbsthilfe das dringend benötigte zu beschaffen, ist für den Anspruch auf Erstausstattung unschädlich und reduziert das Ermessen des JC auf die Bewilligung der Leistung in Geld.
Erstausstattung ist jedoch nur das, was man zuvor noch nie hatte, oder was infolge Brand, Naturkatastrophe, Obdachlosigkeit, Scheidung, oder infolge eines vom JC veranlassten Umzuges (Kostensenkung) verloren ging.
Ansonsten handelt es sich um Ersatzbeschaffung, dafür gibt es vom JC nur ein Darlehen. Dieses ist auf das beschränkt, was tatsächlich noch benötigt wird. Wenn man sich also anderweitig Geld geborgt hat, um Ersatzbeschaffungen zu tätigen, bekommt man nur für das was dann noch fehlt ein Darlehen.

Was die Ablehnung der Kaution betrifft, ist der Grund rechtlich nicht haltbar. Das JC hat mangels gesetzlicher Ermächtigung nicht darüber zu befinden, ob eine Kaution zu hoch ist, zumal diese i.d.R. nur als Darlehen bewilligt wird.
Eine Mietkaution darf lt. § 551 BGB maximal das Dreifache der Monatskaltmiete betragen. Fordert der Vermieter mehr, ist dieses Mehr zurückzuweisen.
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 03. Oktober 2022, 11:16:59
Zitat von: Yavanna am 03. Oktober 2022, 10:39:14Das war wirklich keine Ironie.
 
Zitat von: yavannaIn unserem kommunalen Beratungsbereich berichten mir die Menschen dann, dass es lange dauert. Aber das hiesige Jobcenter zahlt nunmal keine Pauschalen, sondern ermittelt immer den individuellen Bedarf. Zusätzlich sind nicht alle Stellen besetzt,  bzw. Ausfälle wegen Krankheit.



Bei "meiner" Pauschale ging es ja um Umzug.

Dennoch rechtfertigen die von Dir vorgebrachten Gründe nicht, dass der LE deshalb leer ausgeht.

Zitat von: yavannaGanz nebenbei, für die Kohle, die da gezahlt wird, würde ich auch nicht im Außendienst arbeiten wollen.

Viele würden das aber. Nur kommen die gar nicht an solche Stellen ran.
Dieses "für das Geld ..." finde ich persönlich unangebracht. Es ist Arbeit. Man kann kündigen.
Was sollen dann die unterbezahlten Pflegekräfte, CCAgents, ehrenamtlichen Feuerwehrleute ... 1000.000fach fortführbar ... sagen?

Aber diese besagten  "Außendienstler" werden schon wissen, warum sie das nicht tun.  :zwinker:
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: SeemanInna am 03. Oktober 2022, 11:23:43
Hallo ,danke erstmal für die antworten und eure zeit hier reingeschaut zuhaben..
Also wir hatten noch nie von jobcenter möbel beantragt das wegen erstaustattung,und von der alten wohnung haben wir keine möbel mitgebommen gehabt da grosse schimmel probleme in der wohnung wahren und es sich sogar in die möbel reingefressen hat,unsere kaution sind 3monats mieten, was uns auch abgelehnt wurde. Ist es normal ? Uns wurde nur gutschein gegeben von 228€ ,wie soll ich damit möbel holen von beispiel poco,alles zu teuer für uns,daher haben wir denn weg von ebaykleinanzeigen gesucht,und da wird es wohl schwer ein gutscheine zugeben,vorallem man kann die nur persönlich einlösen,und das aussendienst hat gesehen haben stark gebrauchte sofa als vorrüber gehend nur gehabt ,genau so wie matratzen und bett. Und das ist es ja,nach so lange warte zeit haben uns geld geliehen,da die uns vorher geschrieben haben das die 1100€ übernehmen werden ,und jetzt sitzen wir auf schulden bei mein mutter und das schade ist wahr ihr urlaubsgeld,was sie uns geliehen hat sie in brief form mit unterschrift auch an jobcenter gezeigt,wir wollten darlehnen haben für die kaution aber alles wurde uns abgelehnt,wir kommen echt nicht weiter mit denn jobcenter,daher wahr meine frage was können wir an besten machen,oder wie sollen wir voran gehen ?
Wie können wir an besten ein schreiben gegen die fertig machen ? Als wiederspruch und begründüng ,für die kaution und möbel ?

L.G
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: Ottokar am 03. Oktober 2022, 11:42:21
Zitat von: SeemanInna am 03. Oktober 2022, 11:23:43Also wir hatten noch nie von jobcenter möbel beantragt
Das spielt keine Rolle.

Zitat von: SeemanInna am 03. Oktober 2022, 11:23:43von der alten wohnung haben wir keine möbel mitgebommen
Also Ersatzbeschaffung.

Zitat von: SeemanInna am 03. Oktober 2022, 11:23:43unsere kaution sind 3monats mieten
Also ist die Ablehnung vom JC rechtswidrig und man sollte Widerspruch einlegen.
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: Yavanna am 03. Oktober 2022, 13:49:35
War der Umzug denn notwendig und gab es eine Zustimmung zur Anmietung? Sorry, dein Text ist echt schwer zu lesen.

Umzugsbedingte Kosten, dazu gehört auch die Kaution werden nur bei vorheriger Zustimmung gewährt.
Wenn die Kaution dann auch noch zu hoch ist, max 3 Kaltmieten gemäß §551 BGB, kann das in der Ablehnung trotzdem erwähnt werden.
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: Ratlos am 03. Oktober 2022, 14:43:58
Zitat von: Ottokar am 03. Oktober 2022, 10:55:31Eine Mietkaution darf lt. § 551 BGB maximal das Dreifache der Monatskaltmiete betragen.
Die Kaution kann auch in 3 gleichen Raten bezahlt werden - siehe § 551 Abs. 2 BGB.
Steht im Mietvertrag dass die Kaution in 1 Summe bezahlt werden muss ist diese Klausel wegen Benachteiligung des Mieters unwirksam - siehe § 551 Abs. 2 BGB.
Das Recht des Mieters auf Teilzahlung der Kaution kann VM weder ablehnen noch einschränken.
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: terrier am 03. Oktober 2022, 14:50:31
Zitat von: Ratlos am 03. Oktober 2022, 14:43:58Das Recht des Mieters auf Teilzahlung der Kaution kann VM weder ablehnen noch einschränken.

Der VM kann aber schlicht und einfach den Abschluss des MV verweigern wenn der zukünftige Mieter in Raten zahlen möchte. Damit ist dem Wohnungsuchenden dann auch nicht geholfen, auch wenn er das Recht auf seiner Seite hat. Recht haben und Recht bekommen sind in diesem Fall zwei Seiten.
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: Ratlos am 04. Oktober 2022, 10:00:18
Zitat von: terrier am 03. Oktober 2022, 14:50:31Der VM kann aber schlicht und einfach den Abschluss des MV verweigern wenn der zukünftige Mieter in Raten zahlen möchte
Das ist leider der Nachteil unserer Vertragsfreiheit die der gesetzlichen Regelung entgegen steht.
Andererseits werden die meisten Kautionen die aus privater Tasche kommen in 3 Raten bezahlt. Der Mieter könnte sogar über eine Kautionsbürgschaft bezahlen.
Der VM hat davon ja keinen Nachteil.
Titel: Aw: Ersatzbeschaffung
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 04. Oktober 2022, 14:14:25
Zitat von: Ratlos am 03. Oktober 2022, 14:43:58
Zitat von: Ottokar am 03. Oktober 2022, 10:55:31Eine Mietkaution darf lt. § 551 BGB maximal das Dreifache der Monatskaltmiete betragen.
Die Kaution kann auch in 3 gleichen Raten bezahlt werden - siehe § 551 Abs. 2 BGB.


Vermutlich kann aber kaum ein LE diese kurz gefassten Raten pünktlich aufbringen, zusätzlich zu den anderen Kosten und meist noch einer Miete zusätzlich für die alte Wohnung.
Ich fand immer, diese Ratenzahlung hilft den "ganz Armen" nicht.
Für eine Rate vom JC hat man mehr Zeit zur Rückzahlung, deshalb hilft das schon weiter (oder würde helfen ...).