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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Fivefingerfan am 03. Oktober 2022, 21:22:21

Titel: Frage zum WBA - einkommen und Miete
Beitrag von: Fivefingerfan am 03. Oktober 2022, 21:22:21
Hallöchen,
meine erste Frage ist, ich arbeite seit einem Jahr in einer Firma (140-180 Euro monatlich) und reiche seit dem jeden Monat die Abrechnungen ein. Jetzt kam der Weiterbewilligungsantrag. Muss ich die Einkommensbewcheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen oder reicht denen bei einem Minijob auch weiterhin die Lohnabrechnung (oder erneut die letzten drei)?

Frage 2: Der Text unter den Angaben zur Miete hat sich geändert. Da stand sonst immer legen Sie aktuelle Nachweise vor sofern nicht bereits erfolgt. Jetzt steht da nur ,,legen sie aktuelle Nachweise mit Angabe der jeweiligen Fälligkeit vor". Ohne den Zusatz, sofern nicht bereits erfolgt.
Was soll das bedeuten? Und wie sollen diese Nachweise aussehen? Zum Vermieter gehen? Ich habe da sonst immer nur die Miete eingetragen.

Vielen Dank im Voraus :)
Titel: Aw: Frage zum WBA - einkommen und Miete
Beitrag von: Balu am 04. Oktober 2022, 17:00:56
Das steht doch auf dem Anschreiben was die wollen.

Wenn sich bei dir nicht geändert hat, dann musst du gar nichts dergleichen tun.

Die werden sich schon melden, wenn etwas fehlt.

Es sind doch alle Buchungen auf dem Kontoauszug ersichtlich oder nicht?
Titel: Aw: Frage zum WBA - einkommen und Miete
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2022, 17:42:53
Fivefingerfan

Zitat von: Fivefingerfan am 03. Oktober 2022, 21:22:21Muss ich die Einkommensbewcheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen oder reicht denen bei einem Minijob auch weiterhin die Lohnabrechnung (oder erneut die letzten drei)?
Die letzten Lohnabrechnungen sollten reichen, liegt aber auch am SB.
Eine Einkommensbescheinigung kann man aber nachreichen wenn die vom JC das wollen.

Zitat von: Fivefingerfan am 03. Oktober 2022, 21:22:21Was soll das bedeuten? Und wie sollen diese Nachweise aussehen? Zum Vermieter gehen? Ich habe da sonst immer nur die Miete eingetragen.
Der MV ist bestimmt schon beim Erstantrag vorgelegt worden, ebenso die aktuellen NK bzw. BK Abrechnungen. Da hat der SB dann in die Akte zu schauen. Nennt sich Datensparsamkeit und Pflicht zum Aktenstudium.
Also reicht es die Miete einzutragen.

MfG FN
Titel: Aw: Frage zum WBA - einkommen und Miete
Beitrag von: Fivefingerfan am 04. Oktober 2022, 23:19:07
Ich musste noch nie Kontoauszüge vorlegen. Seit ich Leistungen beziehe bei keinem WBA. Ist wohl so bei unserem Jc. Aber selbst wenn, ich habe nichts zu verbergen.

Danke Fettnäpfchen. Habe die Miete eingetragen und schriftlich versichert die Betriebskostenabrechnung nachzureichen. Die kommt jedes Jahr erst im
Dezember. Das wissen die aber eigentlich mittlerweile auch. Habe zu den letzten drei Lohnabrechnungen noch drei verdienstbescheinigungen (die ja eigentlich das gleiche aussagen) und die gehaltseingänge auf meinem Konto beigelegt. Alles doppelt gemoppelt. Besser zu viel als zu wenig.

Wenn alles gut geht bin ich Anfang nächsten Jahres aus dem Leistungsbezug raus. Ich hoffe so sehr das endlich zu schaffen.

Hier wird einem immer sehr geholfen. Toll, dass es so ein Forum gibt :)
Titel: Aw: Frage zum WBA - einkommen und Miete
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Oktober 2022, 17:19:43
Fivefingerfan

Zitat von: Fivefingerfan am 04. Oktober 2022, 23:19:07Wenn alles gut geht bin ich Anfang nächsten Jahres aus dem Leistungsbezug raus. Ich hoffe so sehr das endlich zu schaffen.
Daumen drück!

MfG FN