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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gnimak am 04. Oktober 2022, 00:15:45

Titel: ebay Verkauf vor ALG II
Beitrag von: Gnimak am 04. Oktober 2022, 00:15:45
Hallo,
ich stelle demnächst einen Antrag auf das ALG II. Wie ich erfahren habe müssen die Kontoauszüge eines halben Jahres vorgelegt und ebay Verkäufe offen gelegt werden. Ich hatte einen Artikel verkauft und ca. 250€ erstanden. Was für Belege könnte das Jobcenter nun von mir wollen?
Danke im voraus!
Titel: Aw: ebay Verkauf vor ALG II
Beitrag von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2022, 18:06:25
Gnimak

Zitat von: Gnimak am 04. Oktober 2022, 00:15:45ich stelle demnächst einen Antrag auf das ALG II. Wie ich erfahren habe müssen die Kontoauszüge eines halben Jahres vorgelegt und ebay Verkäufe offen gelegt werden. Ich hatte einen Artikel verkauft und ca. 250€ erstanden. Was für Belege könnte das Jobcenter nun von mir wollen?
Hast du noch Arbeit und brauchst aufstockende Leistungen vom JC?

Wenn Nein und nur ALG 2 Bezug dann hast du falsches gehört. Weder die sechs Monate stimmen noch das du deine Ebay Verkäufe offen legen musst.

Allerdings sollte der Geldeingang eines verkauften Gegenstandes in dem Monat VOR deiner Antragstellung sein denn ein ALG 2 Antrag gilt rückwirkend zum Monatsersten.

MfG FN
Titel: Aw: ebay Verkauf vor ALG II
Beitrag von: Gnimak am 04. Oktober 2022, 21:36:12
Nein, keine aufstockenden Leistungen. Es müsste aber ein Nachweis erbracht werden, dass kein Gewinn erzielt wurde?
Titel: Aw: ebay Verkauf vor ALG II
Beitrag von: CCR am 04. Oktober 2022, 21:39:09
Zitat von: Gnimak am 04. Oktober 2022, 21:36:12Nein, keine aufstockenden Leistungen. Es müsste aber ein Nachweis erbracht werden, dass kein Gewinn erzielt wurde?
ja die verlangen deine Kaufrechnung, die du vielleicht nach 10 Jahren nicht mehr findest.
Titel: Aw: ebay Verkauf vor ALG II
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Oktober 2022, 17:16:31
Gnimak

Zitat von: Gnimak am 04. Oktober 2022, 21:36:12Es müsste aber ein Nachweis erbracht werden, dass kein Gewinn erzielt wurde?
Nicht wenn es so
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2022, 18:06:25Allerdings sollte der Geldeingang eines verkauften Gegenstandes in dem Monat VOR deiner Antragstellung sein denn ein ALG 2 Antrag gilt rückwirkend zum Monatsersten.
war dann geht es das JC einen feuchten Dreck an.

MfG FN
Titel: Aw: ebay Verkauf vor ALG II
Beitrag von: Gnimak am 06. Oktober 2022, 00:37:40
Wie ist es bei mehreren Verkäufen dieser Art vor dem ALG II Bezug? Ohne gleich von gewerblichen Umfang auszugehen.
Titel: Aw: ebay Verkauf vor ALG II
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. Oktober 2022, 18:05:16
Gnimak

Zitat von: Gnimak am 06. Oktober 2022, 00:37:40Wie ist es bei mehreren Verkäufen dieser Art vor dem ALG II Bezug? Ohne gleich von gewerblichen Umfang auszugehen.
Nichts anderes!

Vor Antragstellung ist vor Forderungen was das finanzielle angeht, bis auf die Ausnahme der mutwilligen Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit durch Schenkung an Dritte. Oder das Geld "verschleuderst"

Hier mal der entsprechende Ratgeber:
Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!
ZitatSGB II und ALG II-V kennen verschiedene Vermögensfreibeträge und privilegierte Vermögen.
Grundsätzlich hat man auch das Recht, Vermögen vor Antragstellung so umzuverteilen, dass man diese maximal ausnutzen kann.
Auch bestehende Schulden darf man tilgen und notwendige Anschaffungen machen.
Wenn man weis, dass man ALG II beantragen muss, sollte man unverzüglich sein Vermögen überprüfen, ob es unter die Freibetragsgrenzen fällt und es, falls erforderlich, umverteilen.
Wird der Antrag wegen zuviel Vermögen abgelehnt, darf dieses zwar immernoch Umverteilt werden. Die Tilgung von Schulden ist dann jedoch in sofern unzulässig, als dass das Vermögen zunächst (für die folgenden 6 Monate) vorrangig zur Lebensführung verwendet werden muss.
Generell nicht zulässig ist es, Vermögen zu verschleudern.

Vermögen
Vermögen ist alles das, was man am Tag vor der Antragstellung auf ALG II bereits hatte (BSG B 14 AS 26/07 R).

und damit du gleich Infos sammeln solltest
Ratgeber (nicht nur)  für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)

MfG FN