Hallo, dem WBA muß ich, außer den Kontoauszügen für die letzten 3 Monate, auch für den gleichen Zeitraum den PayPal Verlauf beilegen. Bei PayPal steht jetzt der Vor- und Nachname einer Privatperson. Muß ich den Namen schwärzen? Wenn ich das nicht mache, ist das ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?
Es gibt bei Paypal einen Unterpunkt Kontobericht oder Umsatzbericht (ist unbequem zu finden). Dort kann man den betreffenden Zeitraum definieren, dort stehen keine Namen.
Ich hab das nie abgegeben, auch nie kontoauszüge, auch wenn immer steht das sie die Kontoauszüge sehen wollen und hab nie Probleme bekommen, wieso immer mehr Nackig machen als man muss. Würde einfach so den WBA abgeben und dann abwarten ob die nochmal was wollen. Dann kann man das immer noch nach reichen
Zitat von: Lina am 04. Oktober 2022, 10:07:58Hallo, dem WBA muß ich, außer den Kontoauszügen für die letzten 3 Monate, auch für den gleichen Zeitraum den PayPal Verlauf beilegen. Bei PayPal steht jetzt der Vor- und Nachname einer Privatperson. Muß ich den Namen schwärzen? Wenn ich das nicht mache, ist das ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?
wenn ich über Paypal übers Girokonto abwickele, ist es doch logisch dies Paypal Auszüge gleich dem JC mitzugeben.
Auszüge vom paypalkonto habe ich noch nie eingereicht.
"Wird nur zum Bezahlen genutzt" hat offensichtlich gereicht (bei mir).
Darf man als Bürgergeld Empfänger ein PayPal -Konto haben?
Es geht darum daß viele Stores z.b paypal als zweite bezahl Möglichkeit anbieten ,wenn der Benutzer keine Kreditkarte hat.
Das JC kann die Kontoauszüge bei einer neuen wba verlangen!
Darf man auf PayPal-Konto Auszug die Abbuchungen= (Namen) schwârzen bis auf die Summe die abgebucht wird"falls mein jc doch den PayPal Kontoauszug verlangt?
Ich habe ich kein PayPal!Zahle alles in Bar(Nur bares ist wahres ) 😜
Zitat von: Dragon am 16. Dezember 2023, 18:34:11Ich habe ich kein PayPal!Zahle alles in Bar(Nur bares ist wahres ) 😜
...und die Stellen die bares annehmen, werden immer weniger, hier bei uns extrem finde ich.
Zitat von: Dragon am 16. Dezember 2023, 18:34:11Darf man als Bürgergeld Empfänger ein PayPal -Konto haben?
Natürlich darfst du ein PayPal Konto haben, genau so wie Kryptowährungen oder Aktienfonds. Nur wird dann eben die Prüfung und die Nachweise immer aufwändiger.
Hab auch Paypal brauchte aber keine Kontoauszüge für 2023 vorlegen denn solange nur was von Paypal vom Konto abgebucht wird interesiert die das gar nicht.Nur wenn was von deinem Paypal Konto was auf deins gebucht wird werden die neugierig und wollen die haben.Und die Paypal Auszüge würde ich erst vorlegen wenn die verlangt werden habe ich dieses Jahr auch nicht gemacht genaus wie die von meiner Kreditkarte.
Ja Kontoauszüge für 3 Monate genauso wenns nach verlangt wird auch nur für 3 Monate Paypal.Und ja man kann bei denen Auszüge ausdrucken.Und den Zeitraum frei wählen.Aber wie gesagt würde ich nur vorlegen wenns verlangt wird.Alles soweit einreichen bis auf Paypal und wirds ja sehen ob die diese haben wollen. :lachen: Und warum soll man als Bürgergeld empfänger kein paypal Konto haben. :lachen: