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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ziggy am 05. Oktober 2022, 13:08:29

Titel: Wiederbewilligung nach kurzzeitiger befristeter Arbeit
Beitrag von: Ziggy am 05. Oktober 2022, 13:08:29
Ich hab da mal ein paar recht schwierige Fragen, aber vielleicht weiss ja Jemand Rat: Ich habe vom 01.06 bis 30.09. befristet gearbeitet, davor Hartz4 bezogen, und muss jetzt natürlich wieder einen Antrag stellen. Dabei ergeben sich mehrere Probleme.

1. Muss ich einen Neuantrag stellen oder einen Weiterbewilligungsantrag?

2. Ich habe im Juni noch Geld vom Jobcenter gekriegt, was auch klar war da ich meinen ersten Lohn erst im Juli erhielt, aus genau diesem Grund kriege ich meinen Lohn für September jetzt auch erst im Oktober, muss ich nun meinen Neu-oder Wiederbewilligungsantrag ab Oktober oder erst ab November stellen?

3. Wenn ich ihn ab Oktober stelle, wird dann der im Oktober eingehende Septemberlohn nur für Oktober angerechnet, oder wird das was ich da über dem Hartz4-Satz verdient habe auch auf den November angerechnet? Daß ich für Oktober kein Hartz4 beanspruchen kann ist mir schon klar!

4. Wenn ich ihn ab November stellen würde, was wäre dann mit der Krankenversicherung für Oktober, müsste ich die selbst nachzahlen oder übernimmt das das Jobcenter?

Ich bin mir trotz ner Menge Sucharbeit im Netz einfach nicht sicher was da jetzt tatsächlich zutrifft und möchte halt keinen Fehler machen der mich hinterher dringend benötigtes Geld kosten könnte. Wäre nett wenn da Jemand wirklich Bescheid wüsste und mir passende Auskünfte geben könnte, gerne mit entsprechenden Links.
Titel: Aw: Wiederbewilligung nach kurzzeitiger befristeter Arbeit
Beitrag von: Ottokar am 05. Oktober 2022, 13:29:56
zu
1. Bei 4 Monaten Unterbrechung gehe ich von einem Neuantrag aus.

2. und 3.
Weil du aufgrund des im Oktober zufließenden Lohnes im Oktober keinen Anspruch auf ALG II hast, solltest Du jetzt ALG II ab November beantragen.

4. Ohne ALG II Anspruch zahlt das JC auch keine KV-Beiträge.
Du bis pflichtversichert? Dann bis du im Oktober weiterhin versichert, sprich mit deiner KV.
Titel: Aw: Wiederbewilligung nach kurzzeitiger befristeter Arbeit
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 05. Oktober 2022, 14:47:48
Bei bis zu 6 Monaten Unterbrechung kann ein WBA gestellt werden.
Titel: Aw: Wiederbewilligung nach kurzzeitiger befristeter Arbeit
Beitrag von: Ottokar am 05. Oktober 2022, 15:34:09
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 05. Oktober 2022, 14:47:48Bei bis zu 6 Monaten Unterbrechung kann ein WBA gestellt werden.
Eine solche Regelung existiert nicht.
Titel: Aw: Wiederbewilligung nach kurzzeitiger befristeter Arbeit
Beitrag von: Yavanna am 05. Oktober 2022, 17:37:00
Ist hier aber auch so. Evtl eine Regelung unter dem Radar  :weisnich:
Titel: Aw: Wiederbewilligung nach kurzzeitiger befristeter Arbeit
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 05. Oktober 2022, 19:55:10
Zitat von: Ottokar am 05. Oktober 2022, 15:34:09
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 05. Oktober 2022, 14:47:48Bei bis zu 6 Monaten Unterbrechung kann ein WBA gestellt werden.
Eine solche Regelung existiert nicht.

In Berlin und Düsseldorf wird es lt. Internetseite so gemacht, und ich selbst habe es (deshalb sage ich es) auch so erlebt, nachdem ich kurz aus dem Bezug war. 
182 Tage, die Dame vom JC hat extra gerechnet, weil es bei mir gerade 1 oder 2 Tage vor Ablauf dieser Frist war.
Titel: Aw: Wiederbewilligung nach kurzzeitiger befristeter Arbeit
Beitrag von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 08:43:06
Es mag sein, dass einige JC das in Eigenverantwortung so handhaben, dies ändert aber nichts an dem Fakt, dass es eine solche allgemeingültige Regelung nicht gibt.