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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08

Titel: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08
Hallo liebe Leute,

die Stromanmeldung bei der E.ON in unserer neuen Wohnung hat dieses Jahr (Einzugsdatum 1.1.22) bis zum 1.5.22 gedauert (wegen verschiedener Missverständnisse).

Im April 22 schickte uns der Vermieter dann ein Mahnbescheid vom Amtsgericht, weil er die Grundgebühren für den Zähler für den Zeitraum 1.10.21 bis zum 1.4.22 nicht bezahlt hatte, obwohl er mehrere Male zur Zahlung aufgefordert wurde. (Der Zähler war die ganze Zeit auf ihn gemeldet, aber seit dem 1.1.21 wohnen wir ja in der Wohnung)

Dass wir die Zählergrundgebühr ab dem 1.1.22 (Wohnungseinzug) selbst bezahlen müssen, verstehe ich. Aber nicht, dass wir diese Gebühr vom 1.10. – 31.12.21 bezahlen müssen. Und die Mahngebühren für mehrmaliges ignorieren von fälligen Zahlungen mussten wir auch noch bezahlen.
Der Vermieter will uns aber kein Geld mehr für den Zeitraum 1.10.21 – 31.12.21 zurückerstatten.

Was sollte man in so einem Fall tun?   
Danke für Rat!

Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Spritzenhalter am 06. Oktober 2022, 12:06:19
Einzug: 01.01.2022 bis 01.05.2022 zahlte wer die anfallenden Gebühren für den Zähler?
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 12:07:59
Klage einreichen. Es liegt ungerechtfertigte Bereicherung vor - siehe §§ 812 ff
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Gebühr vom 1.10. – 31.12.21 bezahlen müssen. Und die Mahngebühren [/quote
Es geht doch um den Zeitraum 2021

Ab 1.1.2022 ist TE immer zahlungspflichtig. Um welche Missverständnisse es sich in Jahr 2021 bei der Anmeldung handelte wissen wir nicht.
Zur Ummeldung/Neuanmeldung ist jedenfalls der Mieter in der Pflicht nicht der VM.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Spritzenhalter am 06. Oktober 2022, 12:19:10
Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 12:07:59Klage einreichen. Es liegt ungerechtfertigte Bereicherung vor - siehe §§ 812 ff
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Gebühr vom 1.10. – 31.12.21 bezahlen müssen. Und die Mahngebühren [/quote
Es geht doch um den Zeitraum 2021

Ab 1.1.2022 ist TE immer zahlungspflichtig. Um welche Missverständnisse es sich in Jahr 2021 bei der Anmeldung handelte wissen wir nicht.

Der Vermieter will uns aber kein Geld mehr für den Zeitraum 1.10.21 – 31.12.21 zurückerstatten
ZitatDass wir die Zählergrundgebühr ab dem 1.1.22 (Wohnungseinzug) selbst bezahlen müssen
:weisnich:

Der Zähler war die ganze Zeit auf ihn gemeldet, aber seit dem 1.1.21 wohnen wir ja in der Wohnung

ZitatEinzugsdatum 1.1.22

:weisnich:

ZitatDer Vermieter will uns aber kein Geld mehr für den Zeitraum 1.10.21 – 31.12.21 zurückerstatten.
Welches Vertragsverhältnis bestand vom 01.10.21 bis zum 31.12.21?

:weisnich:





Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 06. Oktober 2022, 12:26:23
Für mein Verständnis wäre es einfacher, irgendwie auf den alten Thread hinzuweisen, oder anzuknüpfen.  :scratch:

Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Der Vermieter will uns aber kein Geld mehr für den Zeitraum 1.10.21 – 31.12.21 zurückerstatten.

Was sollte man in so einem Fall tun?   
Danke für Rat!



Wohnte nicht bis Ende November noch ein anderer Mieter in der Wohnung?
Und wann habt ihr die Schlüssel bekommen? 
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 12:30:01
Zitat von: Spritzenhalter am 06. Oktober 2022, 12:19:10Welches Vertragsverhältnis bestand vom 01.10.21 bis zum 31.12.21?
Da stand die Wohnung wahrscheinlich leer weil der Zähler ja auf den VM angemeldet war.
Wäre sie bewohnt/vermietet gewesen würde der Zähler doch auf den Vormieter laufen.

Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Im April 22 schickte uns der Vermieter dann ein Mahnbescheid vom Amtsgericht, weil er die Grundgebühren für den Zähler für den Zeitraum 1.10.21 bis zum 1.4.22 nicht bezahlt hatte,
Wenn ich das richtig interpretiere hat EON dem VM als Vertragspartner einen MB geschickt.

Unternimmt der VM nichts gegen den MB kommt es zu einem vollstreckbaren Versäumnisurteil gegen ihn.
Wehrt er sich aber gegen den MB klärt das AG alles (auch Eure Geldrückforderung) in der Hauptverhandlung.
Du kannst damit dem Ganzen gelassen ins Auge sehen und musst nicht mit deinem VM streiten.
Für dich streitet und entscheidet das AG.

Wird dir ein Rückforderungsanspruch zuerkannt hast du einen vollstreckbaren Titel gegen deinen VM. Für eine Berufung zum LG ist der Streitwert wohl zu gering.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 13:22:02
Zur Klarstellung: Wer hat den Mahnbescheid erwirkt und wer wurde gemahnt?
Stromversorger > Vermieter?
Vermieter > Mieter?

Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Und die Mahngebühren für mehrmaliges ignorieren von fälligen Zahlungen mussten wir auch noch bezahlen.
Man zahlt keine Mahngebühren, wenn die Forderung selbst unberechtigt ist.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 13:26:05
TE schreibt
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08weil ER die Grundgebühren für den Zähler für den Zeitraum 1.10.21 bis zum 1.4.22 nicht bezahlt
Denke der MB kann sich nur auf den VM beziehen, denn "ER" hat ja nicht an EON bezahlt.
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Der Zähler war die ganze Zeit auf ihn gemeldet,
Dass der MB vom Versorger an den VM ging ergibt sich m.E. auch daraus, denn "ER" war Vertragspartner von EON und damit zahlungspflichtig an EON.

Seit April (seit MB) sind 5 Monate vergangen. Eigentlich müsste das Gerichtsverfahren bereits laufen?
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Katrin am 06. Oktober 2022, 13:38:25
Zitat von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 13:22:02Zur Klarstellung: Wer hat den Mahnbescheid erwirkt und wer wurde gemahnt?
Stromversorger > Vermieter?
Vermieter > Mieter?


Namentlich abgemahnt wurde der Vermieter, weil der Zähler ja auf ihn lief.

Der VM hat mehrmals Forderungen der E.ON nicht gezahlt. Dann hat der VM so einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen, mit der Drohung, dass bald der Strom abgestellt würde. Diesen Mahnbescheid hat der VM uns weitergeleitet. Wir haben dann das Geld bezahlt.
Der VM hat uns aber überhaupt nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass er mehrmals selbst nicht zahlte.



Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 13:54:59
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 13:38:25Diesen Mahnbescheid hat der VM uns weitergeleitet. Wir haben dann das Geld bezahlt.
Den MB musste er Euch weiterleiten, denn ihr wärt ja von einer Stromsperre betroffen und müsst die Möglichkeit erhaltendiese abzuwenden.
Das heißt also ihr habt die Kosten vom 01.10.2021 bis 01.05.2022 bezahlt.
Ab Einzug seit ihr für die Stromanmeldung zuständig (nicht der VM)  und auch zahlungspflichtig.

Für das Jahr 2021 habt ihr einen Rückforderungsanspruch an den VM.
Gibt er euch das Geld nicht freiwillig anteilig zurück bleibt nur der Klageweg.
Dann ist das Mietverhältnis natürlich schwer belastet, denn dieses Verfahren habt ihr jetzt schon gewonnen, weil der VM nach §§ 812 ff BGB ungerechtfertigt mit eurem Geld bereichert ist.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Katrin am 06. Oktober 2022, 13:59:53
Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 13:54:59
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 13:38:25Diesen Mahnbescheid hat der VM uns weitergeleitet. Wir haben dann das Geld bezahlt.
Den MB musste er Euch weiterleiten, denn ihr wärt ja von einer Stromsperre betroffen und müsst die Möglichkeit erhaltendiese abzuwenden.
Das heißt also ihr habt die Kosten vom 01.10.2021 bis 01.05.2022 bezahlt.
Ab Einzug seit ihr für die Stromanmeldung zuständig - nicht der VM.
Für das Jahr 2021 habt ihr einen Rückforderungsanspruch an den VM.
Gibt er euch das Geld nicht freiwillig anteilig zurück bleibt nur der Klageweg.
Dann ist das Mietverhältnis natürlich schwer belastet, denn dieses Verfahren habt ihr jetzt schon gewonnen, weil der VM nach §§ 812 ff BGB ungerechtfertigt mit eurem Geld bereichert ist.


Ich habe den Originalmahnbescheid, den der VM uns per Mail schickte, nicht mehr. Nur noch den Onlinebankingbeleg, dass ich an das Amtsgericht gezahlt habe.
Was jetzt?
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 14:37:49
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 13:38:25Der VM hat mehrmals Forderungen der E.ON nicht gezahlt. Dann hat der VM so einen Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommen, mit der Drohung, dass bald der Strom abgestellt würde. Diesen Mahnbescheid hat der VM uns weitergeleitet. Wir haben dann das Geld bezahlt.
Der VM hat uns aber überhaupt nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass er mehrmals selbst nicht zahlte.
Ihr bezahlt den Mahnbescheid für den Vermieter? Dazu fehlen mir die Worte  :schock: :wand:

 :ironie:  Darf ich euch auch ein paar Rechnungen von mir zum bezahlen schicken?

Das der Vermieter euch da nichts erstattet, war zu erwarten.
Und da ihr den Betrag freiwillig und ohne Rechtsgrund gezahlt habt, gibt es imho auch keine Möglichkeit, sich das Geld anteilig vom Vermieter wiederzuholen. § 812 BGB ist hier auf den Vermieter nicht anwendbar, denn der Vermieter hat ja nichts erlangt, sondern der Stromversorger, und nur von dem könnte man die gesamte Zahlung zurückfordern.

Normalerweise teilt der Vermieter dem Stromversorger unter Nennung der Zählernummer mit, dass und ab wann die Wohnung vermietet wurde.
Mit dem erstmaligen Nutzen von Strom in der Wohnung kommt per Gesetz ein Versorgungsvertrag zwischen Mieter und Stromversorger zustande (Grundversogung). Der Stromversorger fordert den Mieter dann auf, sich anzumelden und einen Vertrag abzuschließen, sofern der Mieter das nicht selbst tut. Selbst wenn Vermieter und Mieter hier nicht tätig wurden, wir jeder Vermieter bei einer ungerechtfertigten Mahnung dem Stromversorger  unter Nennung des Zählerstandes und einer Kopie des Übergabeprotokolls als Beweis mitteilen, das die Wohnung seit ... vermietet ist, somit der Mieter und nicht der Vermieter Schuldner ist.
Dieser Vermieter hier scheint aber so bummelig zu sein, dass er trotz Mahnungen gar nichts tat und offenbar hoffte, dass sein Mieter seine Schulden gleich mit zahlt. Was der auch tat.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 17:28:13
Zitat von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 14:37:49Und da ihr den Betrag freiwillig und ohne Rechtsgrund gezahlt habt, gibt es imho auch keine Möglichkeit, sich das Geld anteilig vom Vermieter wiederzuholen.
§§ 812 ff BGB sollen nicht greifen?
Das BGB stellt aber doch für rechtsgrundlosen Bereicherung eine Generalklausel bereit und unterscheidet zwischen "Verwendung" und "Leistung". Zudemhat TE gutgläubig geleistet.

Das Ganze diente doch nur zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung.
Nachdem der VM seit 10/2021 nicht zahlte musste der Mieter zwangsläufig einspringen andernfalls der Strom gesperrt würde. Damit war es doch keine "freiwillige" Zahlung.
Verwendungen, die ein Nichteigentümer (hier Mieter) auf eine Sache (hier Strom) gemacht hat, sind aber doch nach BGB häufig vom Eigentümer zu ersetzen.

Zitat von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 14:37:49Mit dem erstmaligen Nutzen von Strom in der Wohnung kommt per Gesetz ein Versorgungsvertrag zwischen Mieter und Stromversorger zustande (Grundversogung). Der Stromversorger fordert den Mieter dann auf, sich anzumelden
Ja sicher aber erst ab 01.01.2022 (Einzugsdatum).
EON wollte aber auch das Geld für 2021. Und ohne Zahlung der Kosten aus 2021 eben Stromsperre.
Somit musste Mieter auch die Schulden von VM zahlen wenn er nicht ohne Strom sein wollte.

TE kann sich m.E. das anteilige Geld aus 2021 nur vom VM im Klageweg zurück holen.
Soweit meine Kenntnis.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 18:29:27
Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 17:28:13§§ 812 ff BGB sollen nicht greifen?
Nein, nicht gegenüber dem VM, weil 812 voraussetzt, das der VM sich bereichert hat, das hat er aber nicht, denn er hat ja nichts bekommen.
Rechtlich gesehen hat sich der Stromversorger hier bereichert, weil er von Katrin Geld bekommen hat, das ihm nicht zusteht.

Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 17:28:13Zudemhat TE gutgläubig geleistet.
Das würde ich anders ausdrücken.

Zitat von: Ratlos am 06. Oktober 2022, 17:28:13Das Ganze diente doch nur zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung.
Nachdem der VM seit 10/2021 nicht zahlte musste der Mieter zwangsläufig einspringen andernfalls der Strom gesperrt würde.
Eben nicht.
Der Mieter hätte stattdessen mit dem Stromversorger Kontakt aufnehmen und klären müssen, dass er ab 01.01.2022 die Wohnung gemietet und einen Vertrag mir EON geschlossen hat, was ja wohl nachzuweisen war.
Dann wäre die Sperrandrohung vom Tisch, der Stromversorger hätte das mit EON geklärt und gegenüber dem VM nur noch Forderungen bis 12/2021 geltend gemacht.
Abgesehen davon hätte ich EON spätestens Ende Januar auf die Füße getreten und wäre mit dem Regionalversorger in Kontakt getreten.
Mehrere Monate verstreichen zu lassen nennt man grob fahrlässig.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Katrin am 07. Oktober 2022, 11:01:19
Zitat von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 14:37:49Normalerweise teilt der Vermieter dem Stromversorger unter Nennung der Zählernummer mit, dass und ab wann die Wohnung vermietet wurde.


Der VM sagte uns, wir sollen uns seblst anmelden. Das versuchten wir auch, allerdings gab es Anmeldestopps und man nahm uns erst nicht an. Dann dachten wir, wir wären automatische in der Grundversorgung....ist dumm gelaufen oder wir waren zu dumm....

Jedenfalls kam der Mahnbescheid, mit der drohung, dass wenn nicht gezahlt wird, auch storm abstellt wird. Wegen der Kinder zahlten wir schnell.....auch weil es andere Probleme gab....Verwandschaft aus Urkaine etc.....

Haben wir denn jetzt keine Chance Geld vom VM zurückzubekommen?
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 11:35:01
Anmeldestopps gibt es nicht.
Man landet lt. Gesetz automatisch in der Grundversorgung des örtlichen Stromversorgers, wenn man keinen Sondervertrag abschließt (§ 36 EnWG, Strom GVV). Dazu ist nicht mal eine Meldung an den zuständigen Grundversorger/Netzbetreiber notwendig. Damit das reibungslos klappt, sollte man trotzdem den zuständigen Grundversorger/Netzbetreiber unter Angabe von Zählerstand, Zählernummer und Datum der Wohnungsübernahme (was ja üblicherweise im Übergabeprotokoll erfasst wird) informieren.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/A_Z_Glossar/N/Netzbetreiber%20(Energie).html

Zu Unrecht bereichert i.S.d. BGB hat sich hier der zuständige Grundversorger/Netzbetreiber (Gläubiger), da sich dessen Forderung gegen den Vermieter (Schuldner) richtet, aber unzuständig von euch beglichen wurde. Der Grund spielt dabei keine Rolle. Auf dieser Basis sehe ich keine Möglichkeit, die Zahlung vom VM erstattet zu bekommen.
Ich sehe jedoch zwei andere Möglichkeiten:
a) IMHO sind hier die rechtlichen Voraussetzungen einer Geschäftsführung ohne Auftrag gegeben und man könnte gegenüber dem VM den Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 670 BGB geltend machen. Aufgrund des bisherigen Verhaltens der Vermieters sehe ich hier aber nur geringe Chancen auf eine außergerichtliche Klärung.
b) Zu Unrecht bereichert i.S.d. BGB hat sich hier der zuständigen Grundversorger/Netzbetreiber (Gläubiger), da sich dessen Forderung gegen den Vermieter (Schuldner) richtet, aber unzuständig von euch beglichen wurde, womit das Schuldverhältnis rechtlich weiter besteht.
Hinzu kommt, das ihr die Kosten ab 01/2022 mit dem zum 01.01.2022(?) in Kraft getretenen Vertrag mit EON quasi doppelt gezahlt habt.
Somit kann man von diesem die Herausgabe der zu Unrecht erlangten Zahlung fordern. Dabei sehe ich die größeren Chancen, insbesondere wegen der o.g. Doppelzahlung.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 07. Oktober 2022, 12:40:10
Zitat von: Katrin am 07. Oktober 2022, 11:01:19Anmeldestopps und man nahm uns erst nicht an.
Anmeldestop gibt es nicht. Wie sollte der auch begründet sein?

Zitat von: Ottokar am 06. Oktober 2022, 18:29:27Nein, nicht gegenüber dem VM, weil 812 voraussetzt, das der VM sich bereichert hat, das hat er aber nicht, denn er hat ja nichts bekommen.
VM hat seine Schulden aus 2021 vom Mieter bezahlen lassen. Damit ist er m.E. bereichert.
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 11:35:01Zu Unrecht bereichert i.S.d. BGB hat sich hier der zuständige Grundversorger/Netzbetreiber (Gläubiger),
Das sehe ich nicht so. EON hat per MB seine Gesamtforderung gegen VM geltend gemacht.
Der Zähler war auf den Namen des VM angemeldet. Wer letztendlich die Rechnung (MB) bezahlt muss EON nicht interessieren, zumal mit TE zum Zeitpunkt des MB-Erlass offenbar (Anmeldestop) noch kein Vertrag mit EON bestand. Zwar beginnt das Vertragsverhältnis bereits mit der 1. Stromentnahme aber der Zähler lief immer noch auf den VM als Zahlungspflichtigen.

Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 11:35:01b) Zu Unrecht bereichert i.S.d. BGB hat sich hier der zuständigen Grundversorger/Netzbetreiber (Gläubiger), da sich dessen Forderung gegen den Vermieter (Schuldner) richtet, aber unzuständig von euch beglichen wurde, womit das Schuldverhältnis rechtlich weiter besteht.
Das Schuldverhältnis halte ich durch die Zahlung in jedem Fall für erloschen.
Nachdem EON lediglich seine Gesamt-Forderung eingetrieben hat, kann es sich nach meiner Meinung gar nicht zu Unrecht bereichert haben. Wie bemerkt: Zähler lief auf VM als Schuldner der EON.

Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 11:35:01gegenüber dem VM den Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 670 BGB geltend machen
§ 670 BGB spricht von Beauftragung. Eine solche lag aber nicht vor. Die Zahlung des Mieters erfolgte eigenmächtig ohne Auftrag, womit § 670 BGB m.E.n. ausscheiden müsste.

Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 11:35:01Hinzu kommt, das ihr die Kosten ab 01/2022 mit dem zum 01.01.2022(?) in Kraft getretenen Vertrag mit EON quasi doppelt gezahlt habt.
Das verstehe ich jetzt nicht. Soweit ich erkenne hat TE die Gesamtrechnung der EON vom 10/2021 bis Mai 2022 in einer Summe bezahlt. Wie könnte da eine Doppelzahlung entstanden sein??

Es kommt auf die Summe an die TE für 2021 zu Gunsten des VM bezahlt hat, denn ab 01.01.2022 ist TE immer zahlungspflichtig.
Bei einer Kleinsumme würde ich es auf sich beruhen lassen um das Mietverhältnis nicht weiter zu strapazieren.
Bei einer größeren Summe würde ich an Stelle der TE einen Gerichtsentscheid herbeiführen und VM einen MB schicken und bei Widerspruch Klage einreichen.
Einen Beratungsschein und PKH dürfte die TE in jedem Fall bekommen womit das Gerichtsrisiko minimiert ist.
Das alles hier ist meine persönliche Meinung die keinen Rechtsanspruch auf Richtigkeit erhebt. Aber so würde ich handeln.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 13:09:54
Zitat von: Ratlos am 07. Oktober 2022, 12:40:10VM hat seine Schulden aus 2021 vom Mieter bezahlen lassen. Damit ist er m.E. bereichert.
Nicht i.S.d. Gesetzes und nur das zählt.

Zitat von: Ratlos am 07. Oktober 2022, 12:40:10Wer letztendlich die Rechnung (MB) bezahlt muss EON nicht interessieren.
Nach dieser kuriosen Rechtsauffassung wäre es auch umöglich, eine wegen falscher IBAN fehlgeleitete Überweisung zurückzufordern. Tatsächlich ist es aber sehr wohl möglich.

Zitat von: Ratlos am 07. Oktober 2022, 12:40:10Das Schuldverhältnis halte ich durch die Zahlung in jedem Fall für erloschen.
Das Schuldverhältnis kann lt. Gesetz nur erlöschen, wenn der Schuldner leistet, oder der Gläubiger verzichtet. Beides hat nicht stattgefunden.

Zitat von: Ratlos am 07. Oktober 2022, 12:40:10§ 670 BGB spricht von Beauftragung. Eine solche lag aber nicht vor. Die Zahlung des Mieters erfolgte eigenmächtig ohne Auftrag, womit § 670 BGB m.E.n. ausscheiden müsste.
Konkret ist es § 683 i.V.m. § 670 BGB.

Zitat von: Ratlos am 07. Oktober 2022, 12:40:10Soweit ich erkenne hat TE die Gesamtrechnung der EON vom 10/2021 bis Mai 2022 in einer Summe bezahlt.
Ich erkenne nicht mal, dass es sich bei EON um den Netzbetreiber/Grundversorger handelt, denn das steht hier nirgendwo.
Ist aber nicht relevant.
Wenn der TE die Zählergebühr für den Zeitraum 01 - 04/2022 in Form der Rechnung des Versorgers gezahlt hat, und für den Zeitraum ab Januar 2022 ein Sondervertrag zwischen TE und Stromversorger zustande kam, dessen Kosten ja auch die Zählergebühr ab Januar 2022 beinhalten, wurde diese somit doppelt bezahlt. Einmal in Form der o.g. gemahnen an den VM gerichteten vom TE beglichenen Rechnung, und einmal in Form des ab 01.01.2022 vom TE geschlossenen Sondervertrages.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 07. Oktober 2022, 17:09:58
Tja, das hast du deine Meinung die ich gern akzeptiere. Ganz stimme ich mit dir nicht überein.
Es ist ein komplexes Thema.
Ich finde es aber sehr gut wenn verschiedene Meinungen zum Ausdruck und zur Diskussion kommen.

Nur meine ich dass deiner Meinung unter Umständen § 677 BGB entgegenstehen könnte.
"...Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert."
Liegt dieser Wille wenigstens mutmaßlich vor dann käme wohl ein  Anspruch auf Schadenersatz §§ 280/281 ff oder Aufwendungsersatz nach § 670 und 683 BGB zum tragen.

Es lag weder ein Auftrag noch eine Berechtigung vor, aber ganz bestimmt der Zahlungswille des VM zur Zahlung durch den TE, allein schon die Übergabe des MB spricht dafür.
Richtig ist natürlich dass eine Doppelzahlung der Zählerkosten vorliegt.
Leider liegen uns keine Zählerstände vor.
Sieht fast so aus als hätte TE auch die Stromkosten des VM für 2021 mit bezahlt.

TE hat ja nur 2 Möglichkeiten: Zu verzichten oder zu klagen.
Wäre interessant später zu erfahren wie das AG entschieden hat.
Persönlich ziehe ich sogar § 263 StGB in Betracht.

Was mir gerade aufgefallen ist:
TE hat per online Banking an das Gericht gezahlt steht im Eingangsbeitrag. Das ist gar nicht möglich - steht ausdrücklich in einem Mahnbescheid mit drin Zahlung nur an den Gläubiger.
Der MB ist nur eine gerichtliche Mahnung endlich zu zahlen - mehr erstmal nicht.

Die Staatskasse kann das Geld gar nicht annehmen.
Ggf. liegt es sogar noch dort, denn die Staatskasse leitet sicher nichts an EON weiter.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Oktober 2022, 17:33:18Ich meine, bis 30.11. wohnte noch ein Vormieter in der Wohnung,
Lt. Eingangsbeitrag hat der VM ab 01.10.2021 keine Grundgebühr bezahlt, d.h. der Zähler lief auf seinen Namen. Glaube nicht dass er den Stromverbrauch eines Vormieters bezahlt hat.
Also dürfte es keinen Vormieter gegeben haben



Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 07. Oktober 2022, 17:33:18
Ich meine, bis 30.11. wohnte noch ein Vormieter in der Wohnung, leider kommt dazu keine Antwort, aber interessant wäre vielleicht auch, bis wann dieser Strom bezahlt hat.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 07. Oktober 2022, 18:10:01
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Oktober 2022, 17:33:18Ich meine, bis 30.11. wohnte noch ein Vormieter in der Wohnung,
Lt. Eingangsbeitrag hat der VM ab 01.10.2021 keine Grundgebühr bezahlt, d.h. der Zähler lief auf seinen Namen. Glaube nicht dass er den Stromverbrauch eines Vormieters bezahlt hat.
Also dürfte es keinen Vormieter gegeben haben
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 07. Oktober 2022, 19:07:40
Zitat von: Ratlos am 07. Oktober 2022, 18:10:01
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Oktober 2022, 17:33:18Ich meine, bis 30.11. wohnte noch ein Vormieter in der Wohnung,
Lt. Eingangsbeitrag hat der VM ab 01.10.2021 keine Grundgebühr bezahlt, d.h. der Zähler lief auf seinen Namen. Glaube nicht dass er den Stromverbrauch eines Vormieters bezahlt hat.
Also dürfte es keinen Vormieter gegeben haben


Das stimmt, aber es gab vor kurzem schon einen Thread dazu vom TE, deshalb mein Einwand #4.
Da steht irgendwas dazu. 
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 20:10:38
Zitat von: Ratlos am 07. Oktober 2022, 17:09:58Es lag weder ein Auftrag noch eine Berechtigung vor
Deshalb heißt das ja auch Geschäftsführung ohne Auftrag.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Schmidtchen am 07. Oktober 2022, 22:37:47
Also mal ganz praktisch: Ruf bei der Hotline von Eon an und lass dich mit der Beschwerdeabteilung verbinden. Dort erklärst du, dass du Angst vor einer Stromsperre hattest und nur deswegen die Rechnung des Vermieters bezahlt hast, dich die Rechnung de facto aber nicht in Gänze betrifft.
Dann bittest du um die Ausstellung einer korrekten Rechnung für dich ab 2022 und den Betrag sollen Sie dann mit deiner geleisteten Zahlung verrechnen.
Wahrscheinlich wollen sie dann das Übergabeprotokoll mit Zählerstand haben, das mailst du denen dann zu.

Die Damen der Beschwerdestelle sind ziemlich auf zack und kriegen so etwas schon auseinander klamüsert, wenn du sie nett darum bittest und sie auf die Ungerechtigkeit der Situation hinweist.
Vielleicht versuchen sie, dich abzuwimmeln, weil sie Verträge nur 3 Monate rückwirkend abwickeln können. Sie können aber mit gutem Willen durchaus alles rückabwickeln.

Ich habe das Thema schon mehrmals durch, weil es neue Mieter immer wieder schaffen, sich nicht bei einem Stromanbieter ihrer Wahl anzumelden und ich als Vermieter dann u. U. erst Monate später eine Rechnung über den Leerstand bekomme.
Ist dann immer irre kompliziert, aber sie können es. Ich besprech das mit denen, lass mir den Namen geben und schicke eine schriftliche Zusammenfassung des Sachverhalts als mail.

Diskutier das nicht mit der Hotline, sondern lass dich direkt mit der Beschwerdestelle verbinden.

Das kann schon mal ein paar Wochen dauern, aber i. d. R. funktioniert es irgendwann.

Wobei ich noch nie das Glück hatte, dass meine Mieter meine Rechnung gezahlt haben, ich zahle in solchen Fällen und bitte dann im Nachhinein um Korrektur. Bei dir ist es jetzt noch komplizierter, weil man ja nicht dem Rechnungsempfänger, dem Vermieter, den Betrag gutschreiben darf, sondern dir. Ich wünsche dir, dass du das hin bekommst.
Ansonsonsten kannst du ja kaum was machen, wenn der Vermieter nicht einsichtig ist. Für eine Klage dürfte der Betrag dann doch zu gering sein, als dass man sich das antun würde.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 08. Oktober 2022, 11:04:56
Für mich besteht in dieser Sache noch Erklärungsbedarf durch die TE.

1. Um welche Missverständnisse hat es sich bei der Anmeldung gehandelt?
Ein Aufnahmestop ist unwahrscheinlich. Wie wurde der begründet?

2. Auf welchen Tag ist der MB datiert.?
3. Hat VM dagegen Widerspruch eingelegt, was üblich wäre.
4. Wann erfolgte die 1. Zählerablesung und mit welchem Zählerstand
5. Wie war der Zählerstand am 01.01.2022 dem Tag des Einzuges
6. Gibt es zum übersandten MB ein Begleitschreiben (Mail etc.) des VM?
7. Welche Summe willst du genau zurück fordern?

Zitat von: Katrin am 07. Oktober 2022, 11:01:19Jedenfalls kam der Mahnbescheid, mit der drohung, dass wenn nicht gezahlt wird, auch storm abstellt wird.
Im MB steht ganz bestimmt keine Drohung auf Stromsperre. Das wäre extrem ungewöhnlich

Bitte mal den MB und ein evtl. Begleitschreiben hier hoch laden.
Bitte auch den online Überweisungsbeleg hoch laden.

Name schwärzen aber IBAN des Empfängers und der Verwendungszweck sollten sichtbar bleiben.

Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 13:59:53Ich habe den Originalmahnbescheid, den der VM uns per Mail schickte, nicht mehr. Nur noch den Onlinebankingbeleg, dass ich an das Amtsgericht gezahlt habe.

Eine Zahlung an das AG ist unmöglich. Woher hast du dessen IBAN?
Solltest du die IBAN der LZK (Landeszentralkasse) gegoogelt haben würde diese den Betrag umgehend an dich zurück überweisen.
Die LZK könnte den Betrag gar nicht verbuchen und leitet ihn ganz bestimmt nicht an EON weiter. Dürfen die gar nicht.
Im MB steht ausdrücklich vorgedruckt ,,Keine Zahlung an das Gericht"

Dass dein Geld bei der LZK auf einen durchlaufenden Posten steht ist zwar möglich, aber die Wahrscheinlichkeit liegt wohl bei 1 %.

@ Ottokar – es ist echt interessant mit dir zu diskutieren auch wenn die Meinungen teilweise konträr sind. Ist ernst gemeint, ist keine Ironie.
Unsere Meinungen geben der TE jedenfalls gute Anhaltspunkte bei einem Gespräch mit einem RA.
Über den Klageweg entscheidet letztendlich der RA auf Grund seiner Verpflichtung den für die TE erfolgversprechendsten Weg zu wählen.

Ob sich eine Klage wegen des möglicherweise geringen Anspruchs der TE lohnt, muss sie selber entscheiden.
Einfach wird der Weg bei der komplexen Sachlage nicht sein.

Bis die TE die Fragen hier beantwortet und die Unterlagen hoch geladen hat, ziehe ich mich erstmal aus dem Faden zurück.
Es kann nach Einsicht in die Unterlagen durchaus schlagartig zu einer neuen/erweiterten Rechtslage kommen.
Allerdings dürfte TE bei einer streitigen Auseinandersetzung - auch im Erfolgsfall - keine große Freude mehr an dem Mietverhältnis haben.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 08. Oktober 2022, 14:52:21
Du willst ja mehr wissen als ein Anwalt zur Klärung benötigt.
Klärungsbedarf besteht hier imho nur zu der Frage, wer der zuständige Grundversorger/Netzbetreiber ist.

Zitat von: Ratlos am 08. Oktober 2022, 11:04:56Im MB steht ganz bestimmt keine Drohung auf Stromsperre. Das wäre extrem ungewöhnlich
Nicht nur ungewöhnlich, sondern ausgeschlossen, da der MB direkt vom Gericht kommt.
Ich würde in dem Fall sogar einen gefälschten MB vermuten.

Zitat von: Ratlos am 08. Oktober 2022, 11:04:56Eine Zahlung an das AG ist unmöglich.
Deshalb halte ich diese Aussage auch für einen Schreibfehler.
Sollte das aber tatsächlich so in dem MB drin stehen, dürfte dieser tatsächlich gefälscht sein.
Das wäre dann ein Fall für den Staatsanwalt.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 08. Oktober 2022, 18:14:28
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08die Stromanmeldung bei der E.ON in unserer neuen Wohnung
So wie es geschrieben steht ist es die EON. Ein anderer Versorger wurde bisher nie genannt.

Meine Fragen im Beitrag Nr. 24 stellt jeder RA sonst fehlt ihm ja das Grund- bzw. Hintergrundwissen.

Zitat von: Ottokar am 08. Oktober 2022, 14:52:21Ich würde in dem Fall sogar einen gefälschten MB vermuten.
Hm ? Dann müsste VM den MB einscannen und verändern. Der Aufwand wäre gering, die Folgen katastrophal, denn er hätte ein gerichtliches, amtliches Schreiben gefälscht. Damit wären wir wieder beim StGB
Eigentlich unvorstellbar wäre so eine Dummheit.

Andererseits hat EON den MB ausgefüllt und was wirklich drin steht sieht man wenn er hier hoch geladen ist. Das Gericht gibt den MB nur weiter und prüft keine Forderung auf Richtigkeit.
Zitat von: Ottokar am 08. Oktober 2022, 14:52:21Deshalb halte ich diese Aussage auch für einen Schreibfehler.
Gerade deshalb habe ich um den Bankbeleg inkl. IBAN gebeten.

Wichtig wäre zu wissen, ob der VM einfach nur den MB kommentarlos gemailt hat, oder ob ein Begleittext dabei war.
Ohne Begleittext stellt die vorbehaltlose Zahlung der TE kein Anerkenntnis der Schuld  dar.
Hier aus BGH VIII ZR 265/07 vom 11.11.2008: - Volltext in der NJW nachlesbar
Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530).

Hat TE aber gezahlt auf Grund einer Aufforderung / Schuldzuweisung / Bitte des VM und TE hat das akzeptiert, dann haben wir eine völlig andere Rechtsausgangsbasis.
Dann wäre Zahlung u.U. mit Anerkenntnis gleich zu setzen.
Ich drücke die Daumen, dass für die TE alles gut verläuft. Komplex ist das Ganze allemal.
Bin gespannt wann Katrin sich meldet.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 09:28:25
Zitat von: Ratlos am 08. Oktober 2022, 18:14:28Meine Fragen im Beitrag Nr. 24 stellt jeder RA sonst fehlt ihm ja das Grund- bzw. Hintergrundwissen.
Die Fragen 2 bis 5 stellt kein Anwalt, denn diese Infos sind für den Sachverhalt klar und deutlich vollkommen unrelevant.
Kontoauszug und Überweisungsbeleg gehen dich gar nichts an und sind zudem vollkommen unwichtig, es reicht vollkommen, wenn der TE die dazu gestellten Fragen beantwortet.
Das der TE den MB nicht mehr hat, hat er bereits in Antwort #10 mitgeteilt.
Zählerstände sind für die Zählergebühr, um die es hier geht, vollkommen irrelevant.
Woher soll der TE wissen, ob der Vermieter Widerspruch gegen den MB eingelegt hat?
Da die Forderung lt. MB bezahlt wurde, ist das Datum desselben vollkommen egal, ebenso, ob der VM Widerspruch eingelegt hatte.

Du schmeißt hier derart viel durcheinander...
Anmelden i.S.d. Abschlusses eines Sondervertrages kann man sich bei jedem Stromanbieter, nicht nur beim Grund-/Regionalversorger.
Die Schuld anerkennen kann nur der Schuldner (VM) und zwar nur gegenüber dem Gläubiger (Grundversorger). Schuldner ist hier der VM und nicht der Mieter, somit kann weder der VM gegenüber dem Mieter, noch der Mieter gegenüber dem Grundversorger, bezüglich der Mahnforderung ein gegenüber dem Gläubiger (Grundversorger) wirksames Schuldanerkenntnis abgeben. Deshalb besteht das Schuldverhältnis zwischen VM und Grundversorger trotz (und gerade aufgrund) der rechtsgrundlosen Zahlung des Mieters an den Grundversorger fort.
Denn die rechtsgrundlose Zahlung des Mieters an den Grundversorger stellt kein Schuldanerkenntnis dar und hat auch keine schuldbefreiende Wirkung, da es keinen Schuldnerwechsel gab.

Die Frage, die vom TE gestellt wurde lautet, ob er die gezahlte Mahnforderung zurück verlangen kann, wie und von wem.
a) Beim Bereicherungsvorwurf des BGB geht es um eine materielle Bereicherung, somit muss man die Frage stellen, wer hier materiell etwas erlangt hat, und das ist hier ausschließlich der Grundversorger. Unterstellt man, das der Mieter aus Angst vor einer Einstellung der Stromversorgung die Schuld zahlte und sich im Nachhinein bewusst wurde, dass er ohne Rechtspflicht eine fremde Schuld bezahlt hat, sind die Voraussetzungen des § 812 BGB gegeben. Der Grundversorger kann auch nicht einwenden, der Mieter hätte im Auftrag, oder i.S. einer GoA im Willen des Vermieters gehandelt und die Zahlung stelle ein Schuldanerkenntnis dar.
b) Was die Geltendmachung von Schadens- bzw. Aufwendungsersatz gegenüber dem VM betrifft, stellt sich die Frage, ob hier eine Geschäftsführung ohne oder mit Auftrag vorliegt.
Für das Vorliegen eines Auftrages spricht, dass der VM dem Mieter den MB übersandt hatte und eine Stromabschaltung drohte. Dieses Übersenden des MB an den Mieter kommt einer Aufforderung gleich, die geforderten Kosten zu bezahlen, um eine Stromabschaltung für den Mieterhaushalt zu verhindern. (Hier wäre noch die Frage zu klären, ob der VM den Mieter ev. sogar ausdrücklich zur Zahlung aufgefordert hat.)
Zudem kommt durch die Übersenden des MB an den Mieter der Wille des VM zum Ausdruck, dass die Kosten beglichen werden müssen, um eine Stromabschaltung zu verhindern. Insofern ist auch das Vorliegen einer Geschäftsführung ohne Auftrag zu bejahen (§ 677 BGB). Somit steht dem Mieter in jedem Fall das Recht auf Aufwendungsersatz nach § 683 BGB gegenüber dem VM zu.
Das Leisten auf eine fremde Schuld ist definitiv ein Tatbestand nach § 677 BGB, der zum Aufwendungsersatz nach § 638 BGB berechtigt, das ist sogar höchstrichterlich geklärt (u.a. BGH, VII ZR 326/64).
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 09. Oktober 2022, 12:14:24
@ ottokar - Ich versuche mal deinen Beitrag zu beantworten.
Aus dem Zahlungsbeleg ergibt sich an wen Zahlung erfolgte - jedenfalls nicht an das AG wie es geschrieben steht.
Warum hat TE den MB nicht mehr? Muss doch auf seinem Rechner liegen? Komisch?
Die Zählerstände sind immer wichtig. Keiner weiß ob VM Strom z.B.für Renovierung entnommen hat den u.U. TE auch mit bezahlt.
Nach einem Widerspruch gegen den MB frage ich den VM oder das AG unter dem Aktenzeichen.
Bei erhobenen Widerspruch ist ein Verfahren alleine Sache des VM und die Angelegenheit wird automatisch gerichtlich geklärt. Dann sieht es mit der Zahlung und Rückforderung wieder ganz anders aus.
TE hat sich aber nicht bei irgendeinem Versorger angemeldet sondern rd. 5 Monate mit EON rum getan. Denke bitte an den nebulösen "Anmeldestop" der bisher ungeklärt ist.

Ich schmeiße nichts durcheinander:
Die TE hat bezahlt und damit ist der VM von jeder Schuld gegenüber EON befreit. Punkt.
Und zwar so lange bis ein Gericht etwas anderes feststellt.
Mit oder ohne Rechtsgrund spielt erst einmal eine untergeordnete Rolle und ist Sache eines Hauptverfahrens.
Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 09:28:25Die Frage, die vom TE gestellt wurde lautet, ob er die gezahlte Mahnforderung zurück verlangen kann, wie und von wem.
Nur im Klageweg und vom VM. Für 2021 besteht ein Innenverhältnis zwischen VM und EON das TE durch Zahlung aufgelöst hat.
Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 09:28:25wer hier materiell etwas erlangt hat, und das ist hier ausschließlich der Grundversorger
Den materiellen Vorteil hatte ausschließlich der VM denn seine Schuld aus 2021 ist bezahlt. Du darfst das aber gern anders sehen.
Nur... wenn ich DEINE Schuld an deinen Gläubiger bezahle, hat der keinen Anspruch mehr gegen dich. Genauso verhält es sich hier.

Die Voraussetzungen des § 812 BGB sind erfüllt, habe ich bereits vor Tagen geschrieben, ebenso die BGH-Entscheidung dass eine rechtsgrundlose Zahlung weder deklatorisch noch tatsächlich eine Schuldanerkennung für 2021 für die TE darstellt.
Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 09:28:25Für das Vorliegen eines Auftrages spricht, dass der VM dem Mieter den MB übersandt hatte und eine Stromabschaltung drohte. Dieses Übersenden des MB an den Mieter kommt einer Aufforderung gleich, die geforderten Kosten zu bezahlen, um eine Stromabschaltung für den Mieterhaushalt zu verhindern.
(Hier wäre noch die Frage zu klären, ob der VM den Mieter ev. sogar ausdrücklich zur Zahlung aufgefordert hat.)
Und das alles mit einem von dir vermuteten durch den VM gefälschten MB?
Das Übersenden eines MB per Mail stellt noch lange keinen Geschäftsbesorgungsauftrag dar. Die Übersendung dient erstmal lediglich als Info.
Nach einem Begleitschreiben wegen Aufforderung zur Zahlung habe ich auch schon lange gefragt. Ein solches muss vorliegen. Woher sonst sollte TE von Stromsperre wissen. Der Inhalt ist enorm wichtig für einen evtl. Prozessverlauf.
Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 09:28:25der zum Aufwendungsersatz nach § 638 BGB berechtigt, das ist sogar höchstrichterlich geklärt (u.a. BGH, VII ZR 326/64).
Aufwendungs- und Schadenersatz u.a. nach 683 habe ich ebenfalls schon bejaht.

Wo also bringe ich was durcheinander?
Vielmehr gehe ich einer Sache detailliert auf den Grund.
Über allem steht zudem die Frage ob sich eine Rückforderung überhaupt lohnt.

Die Grundgebühr alleine für einen Zähler beträgt umgerechnet monatlich rd. 10-15 €.
Für Oktober bis Dezember 2021 geht es also um 30-45 €. Für so einen geringen Betrag so ein (Gerichts)-Aufwand? - Nein Danke.
Um Kontroversen zu vermeiden äußere ich mich nicht mehr in diesem Faden.
Übergibt TE die Sache tatsächlich einen RA und informiert uns, wird man schnell sehen welche Rechtsauffassung der RA vertritt.
TE fragt im Eingangsbeitrag:
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Was sollte man in so einem Fall tun?   
Danke für Rat!
Mein Rat = Nichts unternehmen wegen Geringfügigkeit der Summe.
Ausbuchen als Erfahrungswert spart dir viel Arbeit und Nervenkraft wegen lumpiger 30-45 €.
Es sei denn TE will einen Prinzipien-Prozess führen.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 20:21:47
Zitat von: Ratlos am 09. Oktober 2022, 12:14:24Ich schmeiße nichts durcheinander:
Und ob.

Zitat von: Ratlos am 09. Oktober 2022, 12:14:24Die TE hat bezahlt und damit ist der VM von jeder Schuld gegenüber EON befreit. Punkt.
Warum das nicht stimmt, habe ich bereits ausgeführt.

Das das
Zitat von: Ratlos am 09. Oktober 2022, 12:14:24ebenso die BGH-Entscheidung dass eine rechtsgrundlose Zahlung weder deklatorisch noch tatsächlich eine Schuldanerkennung für 2021 für die TE darstellt.
dem
Zitat von: Ratlos am 09. Oktober 2022, 12:14:24Für 2021 besteht ein Innenverhältnis zwischen VM und EON das TE durch Zahlung aufgelöst hat.
Zitat von: Ratlos am 09. Oktober 2022, 12:14:24Den materiellen Vorteil hatte ausschließlich der VM denn seine Schuld aus 2021 ist bezahlt. Du darfst das aber gern anders sehen.
Nur... wenn ich DEINE Schuld an deinen Gläubiger bezahle, hat der keinen Anspruch mehr gegen dich. Genauso verhält es sich hier.
widerspricht, ist dir ganz offensichtlich nicht klar.
Denn wenn (lt. BGH) eine rechtsgrundlose Zahlung keine Schuldanerkennung ist, dann besteht das Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Grundversorger hier noch.

Zitat von: Ratlos am 09. Oktober 2022, 12:14:24Die Voraussetzungen des § 812 BGB sind erfüllt, habe ich bereits vor Tagen geschrieben,
Ja, aber im falschen Kontext und mit dem falschen Addressaten.

Zitat von: Ratlos am 09. Oktober 2022, 12:14:24Aufwendungs- und Schadenersatz u.a. nach 683 habe ich ebenfalls schon bejaht.
Nein, hast du nicht, wie man unschwer lesen kann. Stattdessen hast du behauptet, Aufwendungsersatz nach § 638 BGB würde nicht in Frage kommen, weil kein Geschäftsbesorgungsauftrag vorliegt.

Zitat von: Ratlos am 09. Oktober 2022, 12:14:24Das Übersenden eines MB per Mail stellt noch lange keinen Geschäftsbesorgungsauftrag dar.
Gerade deshalb heißt es im Gesetz ja Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), weil kein Geschäftsbesorgungsauftrag vorliegt, vorliegen muss.

Zitat von: Ratlos am 09. Oktober 2022, 12:14:24Den materiellen Vorteil hatte ausschließlich der VM denn seine Schuld aus 2021 ist bezahlt.
Es geht dabei nicht um einen materiellen Vorteil, sondern darum, das sich jemand zu Unrecht bereichert hat. Was das bedeutet, scheinst du aber nicht zu verstehen.
Im Zivilrecht bezeichnet der Begriff Bereicherung einen Vermögenszuwachs, der ohne rechtliche Grundlage auf Kosten eines anderen erlangt worden ist.
Der Vermieter hat hier ganz klar keinen Vermögenszuwachs erlangt, sondern der Grundversorger infolge der Zahlung der Vermieterschuld durch den Mieter.
Beim Vermieter ist lediglich die bei einer Bezahlung der Schuld zu erwartende Vermögensschmälerung nicht eingetreten. Dies kann man aber nicht - so wie du das tust - in einen Vermögenszuwachs umdeuten, das ist rechtlich gesehen totaler Nonsens.
Was bitte soll der VM denn herausgeben, er hat doch nichts erlangt! Er hat lediglich eine Aufwendung erspart, ein solcher Sachverhalt ist aber nicht Gegenstand der Regelungen in § 812 BGB.

Zitat von: Ratlos am 09. Oktober 2022, 12:14:24Um Kontroversen zu vermeiden äußere ich mich nicht mehr in diesem Faden.
Das begrüße ich, allerdings nur aus dem Grund, weil dem TE damit die Verunsicherung durch weitere Falschinformationen von dir erspart wird.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Katrin am 10. Oktober 2022, 10:14:51
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Oktober 2022, 17:33:18Ich meine, bis 30.11. wohnte noch ein Vormieter in der Wohnung, leider kommt dazu keine Antwort, aber interessant wäre vielleicht auch, bis wann dieser Strom bezahlt hat.

Strom hat der Vormieter bis zum 15.10.21 gezahlt
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 10. Oktober 2022, 10:23:59
Zitat von: Katrin am 10. Oktober 2022, 10:14:51Strom hat der Vormieter bis zum 15.10.21 gezahlt
Vollkommen unrelevant.

Der MB ging an den VM und nicht den Vormieter.
Da der Zähler auf den VM angemeldet war, muss die Wohnung zwischenzeitlich unvermietet gewesen sein. Und ganz sicher wird weder der VM noch Nachmieter für die Stromschulden des Vormieters zur Kasse gebeten, da die Zählerstände vom Versorger zum jeweiligen Stichtag erfasst werden müssen. Und das wäre auch hier so gelaufen, wenn EON nicht geschlampt und der TE es nicht hätte schleifen lassen.

Wer ist denn nun der Grundversorger, an welchen die Forderung des MB gezahlt wurde?
EON?
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 13:38:25Der VM hat mehrmals Forderungen der E.ON nicht gezahlt.
Und da seid ihr, als ihr vom VM den Mahnbescheid erhalten habt, nicht auf die Idee gekommen, mal bei EON anzurufen: "Was ist den bei euch los? Wir haben uns schon am ... Januar bei euch angemeldet, aber statt uns eine Anmelde-/Vertragsbestätigung zu schicken, fordert ihr vom Vermieter Zählergebühren für Januar bis April? Was soll das?"

Ich finde den Vorgang jedenfalls reichlich suspekt.
Die Androhung einer Zahlungseinstellung macht, bei einer dem Vermieter einer leer stehenden Wohnung zugeordneten und damit nicht genutzten Zählerstelle, überhaupt keinen Sinn. 
Fragen wie die, ob EON die Anmeldung verschlampt hat, oder der Mieter hat die Anmeldung gar nicht vorgenommen hat, werden nicht beantwortet.
Plötzlich fehlen wichtige Dokumente (MB), und es werden Angaben zum Vormieter gemacht, die der TE gar nicht wissen kann.
Ich jedenfalls fühle mich hier zunehmend verschaukelt.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 10. Oktober 2022, 12:51:34
Zitat von: Ottokar am 10. Oktober 2022, 10:23:59Plötzlich fehlen wichtige Dokumente (MB), und es werden Angaben zum Vormieter gemacht, die der TE gar nicht wissen kann.
Ich jedenfalls fühle mich hier zunehmend verschaukelt.
Ich mich schon einige Zeit und ich erhalte Rüge wenn ich detaillierte Fragen stelle um der Sache auf den Grund gehen zu können. Tztztz

Zitat von: Ottokar am 10. Oktober 2022, 10:23:59Fragen wie die, ob EON die Anmeldung verschlampt hat, oder der Mieter hat die Anmeldung gar nicht vorgenommen hat, werden nicht beantwortet.
TE hat lt. Eingangsbeitrag zum 01.01.2022 Anmeldung vorgenommen
EON konnte nichts verschlampen weil eine Anmeldung wegen angeblichen Anmeldestop verweigert wurde. Damit dürften bei EON auch keine Zählerstände existieren.
Gleichwohl musste EON bekannt sein, dass bereits die 1. Stromentnahme einen Vertrag begründet.

Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 20:21:47Das begrüße ich, allerdings nur aus dem Grund, weil dem TE damit die Verunsicherung durch weitere Falschinformationen von dir erspart wird.
Das lasse ich nicht auf mir sitzen. Wer hier Falsch-Infos verbreitet stellt das AG in einem Verfahren sehr schnell  fest (falls es dazu kommt, was ich nicht glaube). Der Denkfehler scheint mir bei dir zu liegen.
Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 20:21:47Der Vermieter hat hier ganz klar keinen Vermögenszuwachs erlangt, sondern der Grundversorger infolge der Zahlung der Vermieterschuld durch den Mieter.
Beim Vermieter ist lediglich die bei einer Bezahlung der Schuld zu erwartende Vermögensschmälerung nicht eingetreten
Hier drin dürfte dein Gedankenfehler liegen.
Ich erkläre es dir nochmal:
EON und VM hatten ein korrektes Vertragsverhältnis nachdem der Zähler auf VM-Namen lief.
EON hat per MB seine Forderung von Okt. 21 bis April 22 gegen den VM auf Grundlage eines korrekten Vertragesverhältnisses geltend gemacht und beigetrieben.
Ob nun die TE oder Herr Aldi oder sonst wer die Zahlung leistet ist völlig egal –
siehe § 267 BGB.
Durch die Zahlung der TE ist das Schuldverhältnis VM an EON erloschen -
siehe § 362 ff BGB.
Würde ich für dich deine Schuld an an deinen Gläubiger xyz mit meinem Geld bezahlen, hättest auch du keine Schuld mehr an xyz.

Nachdem die Forderung EON korrekt war und sich gegen den Vertragspartner VM richtete konnte sich EON gar nicht bereichern.
Anders würde es aussehen, wenn nun die TE in Insolvenz gerät. Dann käme § 134 InsO in Betracht.

Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 09:28:25Dieses Übersenden des MB an den Mieter kommt einer Aufforderung gleich, die geforderten Kosten zu bezahlen, um eine Stromabschaltung für den Mieterhaushalt zu verhindern.
Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 09:28:25Zudem kommt durch die Übersenden des MB an den Mieter der Wille des VM zum Ausdruck, dass die Kosten beglichen werden müssen, um eine Stromabschaltung zu verhindern. I
Damit hat VM glasklar zum Ausdruck gebracht zahle oder du bist stromlos und sich damit einen Vermögensvorteil verschafft, denn er hat seine Schulden aus dem Vermögen der TE zahlen lassen. Ob dem MB ein Begleitschreiben mit Zahlungsaufforderung beilag wissen wir nicht.
EON hätte die Zahlung der TE auch gar nicht zurückweisen können – siehe § 267 BGB

Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2022, 09:28:25Du schmeißt hier derart viel durcheinander...
Ich sage dazu, du wirfst Interpretationen der §§ 677 über 683 bis 812 durcheinander, vergisst dabei die §§ 267 und 362 ff BGB.
Aber es ist nicht meine Aufgabe Kritik zu üben, sondern Entscheidungshilfen zu geben.
Hier in meiner Fußnote steht es:
>> Ich gebe hier meine Erfahrungswerte weiter. Für offizielle Rechtsberatungen ist ein Anwalt zuständig. <<

Du hast mir angebliche Falsch-Infos vorgehalten.
Ein Moderator/Plattforminhaber hat für mich immer Recht, weshalb ich weiteres nicht für zielführend für die TE halte.
Denke mir die TE kann weder mit Fachbegriffen noch mit §§ etwas anfangen.

Darum mein Rat: Rückforderung unterlassen und als "Erfahrung" ausbuchen. Bei 3 Monaten Zählergebühren dürfte der Streitwert zwischen 30 - 45 € betragen. Zu gering für einen Prozessaufwand und einen Streit mit dem Vermieter.
Ein VM findet immer einen Grund den Mieter los zu werden. Daher Vorsicht bei streitiger Auseinandersetzung

Ich gucke jetzt mal zu was aus diesen Faden noch wird, denn etliches ist – wie du selbst bemerkst – ist unübersichtlich und unwahrscheinlich (vornehm ausgedrückt)
Das plötzliche Fehlen des MB spricht für mich Bände, ebenso wie das nicht hochladen des Bankbeleges, wozu du geschrieben hast "was geht das dich an".

Dass du mich für doof hältst nehme ich nicht übel.
Unter Anspielung auf... Galileo Galilei  sage ich dazu ... und sie dreht sich doch
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 10. Oktober 2022, 15:15:30
Ich halte dich keineswegs für "doof", aber ich kann nicht umhin festzustellen, dass du von Schuldrecht keine Ahnung hast, ebensowenig von der Grundversorgung.
Auch wenn EON mit der TE keinen Sondervertrag schließen wollte, landet die TE mit Anmeldung der Lieferstelle bereits von gesetzeswegen ab 01.01. in der Grundversorgung. Vorausgesetzt die TE hat diese Anmeldung zeitnah vorgenommen, hat EON sie somit sehr wohl offenkundig verschlampt.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 10. Oktober 2022, 17:00:39
Zitat von: Ottokar am 10. Oktober 2022, 15:15:30dass du von Schuldrecht keine Ahnung hast, ebensowenig von der Grundversorgung.
Warten wir mal ab was von der TE noch kommt. Irgendwas stimmt an der Sache nicht, was ja auch dir als "verschaukelt" vorkommt.
Was ich geschrieben habe lässt sich jedenfalls locker von jedermann nachprüfen.
Wäre ein Fehler meinerseits erkennbar, würde ich selbst sofort revidieren.
Ich will doch nicht um jeden Preis recht haben. Das würde dem Sinn des Forums zuwider laufen


Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 10. Oktober 2022, 17:22:07
Deine Aussagen stehen klar erkennbar im Widerspruch zur Gesetzgebung und Rechtsprechung (die du teilweise sogar selbst zitiert hast).
Das hält dich aber nicht davon ab, diese Aussagen ständig zu wiederholen.
Was soll man dazu noch sagen  :weisnich:
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 11. Oktober 2022, 12:31:35
Es geht in erster Linie um die Begründetheit eines Rückforderungsanspruches.
Was liegt bisher belastbares vor das eine Teil-Rückforderung erfolgreich begründen könnte?

Das Einzige das vorliegt ist ein online Bankbeleg aus dem sich lediglich die IBAN der TE und des Empfängers ergeben (den wichtigen Verwendungszweck kennen wir nicht) Zunächst einmal liegt damit eine freiwillige Zahlung vor,
Drohende Stromsperre und MB sind können damit nicht Gegenstand des Rückforderungsverfahrens sein, denn der MB als mögliches Angst- und Druckmittel ist verschwunden.

Als beklagter VM bestreite ich mit ...  ,,von all dem weiß ich nichts – das müssen Gespräche zwischen TE und EON ohne meine Kenntnis gewesen sein". Einen MB habe ich nie an TE verschickt. Ich war in den Vorgang nicht involviert. Das Gegenteil ist nicht beweisbar, denn der MB ist verschwunden und weiteres existiert bisher nichts schriftlich.

Zitat von: Katrin am 07. Oktober 2022, 11:01:19Der VM sagte uns, wir sollen uns seblst anmelden.
Damit hat der VM korrekt gehandelt und seine Pflicht erfüllt. Weiteres geht ihn nichts an!

Zitat von: Katrin am 07. Oktober 2022, 11:01:19Wegen der Kinder zahlten wir schnell
Im April 22 zahlte TE - nach 4 Monaten eigener Stromentnahme – rückwirkend ab 01.10.21 ohne eigene Rechnung und ohne Anmeldung bei EON obwohl sie wusste dass der Vormieter bis 15.11.21 bereits bezahlt hatte. Woher wusste sie das?
Ihre eigene Anmeldung bei EON? lief erst ab Mai 2022.

Da wird es mehr als schwierig ein Urteil gegen den VM – wie TE es vor hat – zu erwirken.
Solange TE die offenen Fragen nicht beantwortet und Unterlagen hoch lädt, kann wegen fehlender Daten alles nur Spekulation sein. Meine Meinung.
TE war gestern und vorgestern hier online ohne sich zur Sache zu äußern.

@ ottokar shake hands – vielleicht ergibt sich aus diesem Thread noch mehr wenn TE die Karten offen legt.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Katrin am 12. Oktober 2022, 10:11:14
Die E.ON ist bei uns der Grundversorger. Erst wollten wir uns Anfang Januar bei den Stadtwerken anmelden, aber die haben gesagt, zur Zeit ist Anmeldestopp.
Dann dachten wir, ok, dann sind wir halt automatisch in der Grundversorgung. Aber der Zähler lief ja die ganze Zeit auf den VM (seit 15.10.21, wo die Altmieter ausgezogen sind).
Wir wurden dann erst im Mai!! von der E.ON als Vertragspartner für die Wohnung/Stromzähler aufgenommen (erst ab 1.5.21) Im Juli buchte uns dann eine andere Sachbearbeiterin doch bis ganz auf den 1.1.22 zurück, so dass uns alle Verbrauche seitdem in Rechnung gestellt wurden.
Den Mahnbescheid bezahlten wir im April.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 12. Oktober 2022, 10:54:07
OK - zwar fehlt bisher immer noch der Zahlbeleg für den MB und auch meine Fragen wurden nicht beantwortet -
das warum wäre interessant!  Ich frage ja nicht aus Spaß an der Freude!
Aber auch ohne diese Daten ist mir jetzt klar wie die Sache zusammenhängt, obwohl in deinen Berichten noch Widersprüche erklärungsbedürftig sind.
Viel Spaß bei gerichtlicher Rückforderung :mocking:
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Katrin am 12. Oktober 2022, 11:06:38
Zitat von: Ratlos am 12. Oktober 2022, 10:54:07OK - zwar fehlt bisher immer noch der Zahlbeleg für den MB und auch meine Fragen wurden nicht beantwortet -
das warum wäre interessant!  Ich frage ja nicht aus Spaß an der Freude!
Aber auch ohne diese Daten ist mir jetzt klar wie die Sache zusammenhängt, obwohl in deinen Berichten noch Widersprüche erklärungsbedürftig sind.
Viel Spaß bei gerichtlicher Rückforderung :mocking:


ja danke, werds versuchen. Welche Frage hattest du denn noch?
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 12. Oktober 2022, 11:27:23
Zitat von: Katrin am 12. Oktober 2022, 11:06:38ja danke, werds versuchen. Welche Frage hattest du denn noch?
siehe meinen Beitrag Nr. 24
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 12. Oktober 2022, 17:58:26
Zitat von: Katrin am 12. Oktober 2022, 10:11:14Erst wollten wir uns Anfang Januar bei den Stadtwerken anmelden, aber die haben gesagt, zur Zeit ist Anmeldestopp.
Dachte ichs mir doch. Ihr habt also nicht nach Einzug euren Zähler angemeldet, sondern einen Sondervertrag angefragt, dessen Abschluss zunächst aber nicht möglich war.
Der Grundversorger wusste somit gar nicht, dass die zur Entnahmestelle gehörende Wohnung wieder vermietet ist, somit ein Grundversorgungsvertrag zustande gekommen und der Mieter der Schuldner ab 01.01. ist.

Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 12. Oktober 2022, 18:27:37
Zitat von: Ottokar am 12. Oktober 2022, 17:58:26und der Mieter der Schuldner ab 01.01. ist.
Das ist klar. Seit 01.012022 bewohnt Katrin ja die Wohnung und entnimmt Strom.
Es geht ihr aber doch um die Grundgebühr für den Zähler von Oktober - Dezember 2021
Bis 15.11.2021 wird ja wohl der Vormieter auch bezahlt haben.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Katrin am 17. Oktober 2022, 14:15:46
Zitat von: Ratlos am 12. Oktober 2022, 18:27:37Das ist klar. Seit 01.012022 bewohnt Katrin ja die Wohnung und entnimmt Strom.
Es geht ihr aber doch um die Grundgebühr für den Zähler von Oktober - Dezember 2021
Bis 15.11.2021 wird ja wohl der Vormieter auch bezahlt haben.

Richtig. Es geht um den 15.10. - 31.12.21. Da haben wir ja gar nicht in der Wohnung gewohnt
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 18. Oktober 2022, 10:29:55
Hat EON euch etwa die zu unrecht gezahlte Zählergebühr für Januar bis April 2022 erstattet?
Wenn nicht, geht es um die gesamte Zahlung.
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Beitrag von: Ratlos am 18. Oktober 2022, 10:56:52
Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2022, 10:29:55Hat EON euch etwa die zu unrecht gezahlte Zählergebühr für Januar bis April 2022 erstattet?
Wenn nicht, geht es um die gesamte Zahlung.
Seit 01.01.2022 wohnt aber TE dort und entnimmt Strom auch wenn das schriftliche Vertragsverhältnis mit EON erst ab 01.05.2022 beginnt.
Aus BGH:
Mieter müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie durch ihre Stromentnahme zu den entsprechenden Konditionen des Stromanbieters einen Vertrag schließen.
Damit kommt doch alleine schon durch die Stromentnahme ab 01.01.2022 ein Vertrag mit EON zustande der die Zahlungspflicht der TE begründet. Oder sehe ich das falsch?
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Beitrag von: Ottokar am 18. Oktober 2022, 11:30:59
Wie in Antwort #37 unschwer zu lesen ist, beginnt das Vertragsverhältnis mit dem Sondernutzungsvertrag am 01.01.2022. Darüber wird auch die Zählergebühr berechnet.
Aber auch wenn vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 nur ein Grundversorgungsvertrag bestanden hätte, würde darüber die Zählergebühr berechnet.
Die Zählergebühr für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.04.2022 wurde aber bereits dem Vermieter berechnet und - zu Unrecht - vom Mieter gezahlt.
Du darfst raten, wer die Zählergebühr für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.04.2022 erstattet bekommt. Hier natürlich der Vermieter, dem sie zu Unrecht berechnet und über dessen Nutzerkonto sie bezahlt wurde.
Das der Mieter sie auf das Nutzerkonto des Vermieters zahlte, ist dabei so lange unrelevant, bis bei EON eine Forderung des Mieters auf Rückgabe nach § 812 BGB eingeht.
Erstattet EON die Zählergebühr für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.04.2022 an den Vermieter, bevor eine Forderung des Mieters auf Rückgabe nach § 812 BGB eingeht, geschieht dies imho mit befreiender Wirkung. D.h. der Mieter kann von EON dann nicht mehr die Rückgabe der Zählergebühr für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.04.2022 fordern.

Ich würde alle Unterlagen einpacken, auch die welche die Zahlung der Zählergebühr belegen, bei EON einen Termin machen und das vor Ort klären.
EON dürfte an der Klärung durchaus erhebliches Interesse haben.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 18. Oktober 2022, 12:41:12
Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2022, 11:30:59Die Zählergebühr für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.04.2022 wurde aber bereits dem Vermieter berechnet und - zu Unrecht - vom Mieter gezahlt.
Stimmt, denn diese Gebühr ist im Mahnbescheid enthalten.
Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2022, 11:30:59Du darfst raten, wer die Zählergebühr für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.04.2022 erstattet bekommt. Hier natürlich der Vermieter, dem sie zu Unrecht berechnet und über dessen Nutzerkonto sie bezahlt wurde.
Stimmt auch, darum schrieb ich ja dass der VM und nicht EON ungerechtfertigt bereichert ist nach § 812.
Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2022, 11:30:59bei EON einen Termin machen und das vor Ort klären.
Hätte TE schon lange machen müssen. Jetzt sind bereits 10 Monate vergangen.

Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 18. Oktober 2022, 17:44:35
Zitat von: Ratlos am 18. Oktober 2022, 12:41:12Stimmt auch, darum schrieb ich ja dass der VM und nicht EON ungerechtfertigt bereichert ist nach § 812.
Aber erst dann, wenn EON die Gebühr an den Vermieter erstattet hat und dann auch nur hinsichtlich dieses Erstattungsbetrages. Allerdings besteht dann ein schuldrechtliches Herausgabeverhältnis zwischen EON und dem VM, denn der VM hat dann von EON zu Unrecht diese Erstattung erhalten.
Das ändert zudem nichts am Innenverhältnis EON <> Mieter, da bleibt der Herausgabeanspruch des Mieters gegenüber EON weiterhin in voller Höhe bestehen. EON kann hier nicht mit befreiender Wirkung an den VM leisten.

Zitat von: Ratlos am 18. Oktober 2022, 12:41:12Hätte TE schon lange machen müssen. Jetzt sind bereits 10 Monate vergangen.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 19. Oktober 2022, 12:57:59
@ ottokar - es wird verzwickt. Jetzt lehnst du dich an die §§ 185 und 362 BGB = schuldbefreiende Wirkung an.
Ich sehe das alles etwas anders als du.
Ich glaube auch nicht dass EON so ohne weiteres an den VM eine Rückerstattung aus einem erledigten MB leistet.
Das würde im Umkehrschluss bedeuten, dass EON Geld einklagen wollte das ihr nicht zusteht, sprich einen Mahnbescheid fälschlich erlassen und damit den VM mit einem negativen Schufa-Eintrag belastet hat.

EON will ganz bestimmt keine Doppelzahlung 1 mal über den MB den TE bezahlt hat und 1 mal über die offizielle Rechnung ab 01.01.22 an die TE.
Insofern kann ich mir gut vorstellen, dass EON die Rechnung an TE abändert.

Um Wiederholungen und rechtliche Überforderung der Katrin zu vermeiden, ist der Vorschlag eines persönlichen Gespräches Katrin <> EON unter Vorlage aller Unterlagen der einfachste Weg und für einen Rückzahlungserfolg wohl der Beste.

Katrin hat einfach den Fehler gemacht einen MB der sie nichts angeht zu bezahlen.



Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 20. Oktober 2022, 10:53:35
An diesem Thread stört mich besonders, dass TE den Bankbeleg für die geleistete Zahlung nicht zur Einsichtnahme hoch lädt und dass ominös der Mahnbescheid plötzlich vom Rechner verschwunden ist.

Auch bei einer versehentlichen Löschung lässt sich der MB über das Wiederherstellungscenter wieder zum Vorschein bringen. Er liegt ja nach wie vor auf der Festplatte.

Jeder RA und auch EON will die vollständigen Unterlagen sehen.
Nur wir User von denen rechtskonforme Antworten gefordert werden tappen da im dunkeln und sind auf Erzählungen angewiesen.

Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: terrier am 20. Oktober 2022, 12:59:47
Ich hab mir das Ganze nochmal in aller Ruhe durchgelesen.Sorry leutz, so langsam kriegt dieser Thread für mich ein "Gschmäckle" wie der Schwabe sagt.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 20. Oktober 2022, 17:42:24
Zitat von: terrier am 20. Oktober 2022, 12:59:47Gschmäckle
Musste erstmal 'Wikipedia bemühen und stelle fest "Gschmäckle" hat die Bedeutung:

Im Schwäbischen wird das Wort "Gschmäckle" insbesondere verwendet, wenn Speisen oder Getränke übel, fremdartig oder verdächtig riechen und die Vermutung nahe liegt, dass diese verdorben sind.
Im übertragenen Sinne steht das Wort "Gschmäckle" für etwas Spezifisches, was anderen auffällt; für etwas Sonderbares, widerwärtiges oder lächerliches an einer Person oder Sache.
Auf den Punkt gebracht :ok: 
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 21. Oktober 2022, 13:17:49
Zitat von: Ratlos am 20. Oktober 2022, 10:53:35An diesem Thread stört mich besonders, dass TE den Bankbeleg für die geleistete Zahlung nicht zur Einsichtnahme hoch lädt
Datenschutz? Außerdem: was geht dich dieser MB eigentlich an?

Zitat von: Ratlos am 20. Oktober 2022, 10:53:35und dass ominös der Mahnbescheid plötzlich vom Rechner verschwunden ist.
Vielleicht eine Notlüge, um deine Forderung abzuwehren?

Zitat von: Ratlos am 20. Oktober 2022, 10:53:35Jeder RA und auch EON will die vollständigen Unterlagen sehen.
Der TE ist hier aber nicht bei einem Anwalt, sondern in einem öffentlichen Forum!
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 21. Oktober 2022, 13:27:13
Zitat von: Ottokar am 21. Oktober 2022, 13:17:49Datenschutz? Außerdem: was geht dich dieser MB eigentlich an?
Welche schützenswerten Daten wenn sie nur anonymisiert geladen werden dürfen?
Aus dem MB ergeben sich sehr genaue Daten die wichtig für die Beurteilung der Sache sind
Zitat von: Ottokar am 21. Oktober 2022, 13:17:49Vielleicht eine Notlüge, um deine Forderung abzuwehren?
Notlüge, wenn TE rechtskonformen Rat sucht  :mocking:
Zitat von: Ottokar am 21. Oktober 2022, 13:17:49Der TE ist hier aber nicht bei einem Anwalt, sondern in einem öffentlichen Forum!
Und was will ein TE in einem öffentlichen Forum wenn nicht einen belastbaren Ratschlag?

Jedenfalls bin ich nicht der einzige dem die Sache nebulös vorkommt.
Und doch hatte ich recht, dass VM bereichert ist und nicht EON wie du meintest.
TE wurden Ratschläge erteilt - machen kann sie nun was sie für richtig hält.
 :flag:

Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 21. Oktober 2022, 13:33:09
Zitat von: Ratlos am 21. Oktober 2022, 13:27:13Welche schützenswerten Daten wenn sie nur anonymisiert geladen werden dürfen?
Wenn man alles schwärzt, was Rückschlüsse auf den TE zulässt, dazu gehört z.B. auch der Mahnbetrag, kann man mit dem MB nichts mehr anfangen. Also dürften bestimmte Daten nicht geschwärzt werden, die jedoch unter den Datenschutz fallen und wo es ganz allein im Ermessen des TE steht, ob und wem er diese Daten zugängig macht.

Zitat von: Ratlos am 21. Oktober 2022, 13:27:13Und doch hatte ich recht, dass VM bereichert ist und nicht EON wie du meintest.
Und nach wie vor ist diese Aussage aus schuldrechtlicher Sicht totaler Nonsens, denn der VM hat nachweislich nicht hinzu erhalten.
Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ratlos am 21. Oktober 2022, 14:18:49
Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2022, 11:30:59Erstattet EON die Zählergebühr für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.04.2022 an den Vermieter,
Das wäre wohl das 1. mal dass ein Gläubiger aus einem bezahlten und erledigten MB an den Schuldner zurück zahlt wenn eine dritte Person Doppelzahlung geleistet hat und das beweist.

Um Bereicherung, schuldbefreiender Wirkung etc. ginge es nur in einem Gerichtsverfahren was die Sache bei dem wohl geringen Streitwert gar nicht wert ist.
Zitat von: Katrin am 06. Oktober 2022, 11:55:08Der Vermieter will uns aber kein Geld mehr für den Zeitraum 1.10.21 – 31.12.21 zurückerstatten. Was ist zu tun
Das ist Katrins Frage und die ist beantwortet mit dem besten Rat nämlich mit EON zu reden und alle Unterlagen vorzulegen. Dann kriegt sie mit 99,99 %iger Sicherheit überzahltes Geld problemlos zurück und garantiert nicht der Vermieter!!
Du selbst schriebst:
Zitat von: Ottokar am 10. Oktober 2022, 10:23:59Ich finde den Vorgang jedenfalls reichlich suspekt.
Ich auch  :yes:
Und du hast sogar einen gefälschten MB in Betracht gezogen was mangels dem gerichtlichen Aktenzeichen das der VM gar nicht kennen kann gar nicht möglich ist.

Wenn du meinst recht zu haben, sollst du gern recht haben.
Ich akzeptiere deine Meinung auch wenn ich sie für fehlerhaft halte. Du bist Admin nicht ich.
TE hat 3 Möglichkeiten: Geldverzicht, Klage einreichen oder mit EON vernünftig zu reden.
Wie du selbst schreibst: Es liegt im Ermessen von Katrin die vor 4 Tagen letztmals online war

Jetzt verabschiede ich mich endgültig aus diesem Faden.
Schade nur dass kein neutraler RA hier ist der unsere verschiedenen Meinung beurteilt.

Titel: Aw: Vermieter verweigert uns unser rechtmäßiges Geld
Beitrag von: Ottokar am 21. Oktober 2022, 19:28:28
Zitat von: Ratlos am 21. Oktober 2022, 14:18:49Schade nur dass kein neutraler RA hier ist der unsere verschiedenen Meinung beurteilt.
:wand: