Hallo, mein ältester Sohn (28) zieht diese Woche zu mir uns (ich, mein Mann, Bruder 24 (in Ausbildung; Schwester 22 (festes Einkommen)). Wir haben alle eigenes Einkommen, mein Sohn wird Hartz 4 beziehen müssen da er keine Arbeit gefunden hat. Wir wohnen selber zur Miete. Welche Unterlagen müssen ausgefüllt werden; der HA, das EK für ihn und welche noch? Er soll sich mit an den Wohnkosten beteiligen, also stelle ich ihm einen Untermietvertrag aus? Wir versorgen ihn nicht, er muß für sich selber sorgen; hierzu habe ich hier im Forum schon ein Schreiben gefunden. Die Anlage HG und so muß nicht ausgefüllt werden, oder? Er ist doch seine eigene BG; zählen wir aber trotzdem als HG, auch wenn getrennt gewirtschaftet wird?
Ihr unterstützt ihn nicht, im schlimmsten Fall kann das auch in der Anlage HG (Haushaltsgemeinschaft) angegeben werden.
Bzgl der Miete habt ihr mehrere Möglichkeiten.
Kostenbeteiligung nur für Nebenkosten
Untermietvertrag (Kaltmiete muss bei Steuererklärung angegeben werden)
Alles offenlegen und das JC gewährt den entsprechenden Kopfteil
Auch wenn es sich zunächst doof anhört würde ich persönlich die letzte Variante empfehlen, da so auch Zahlung zur Kaltmiete ohne Berücksichtigung bei der Steuer erfolgen kann. Andere User hier im Forum haben vielleicht andere Ansichten
Belulie
Zitat von: Belulie am 06. Oktober 2022, 14:11:48Welche Unterlagen müssen ausgefüllt werden; der HA, das EK für ihn und welche noch?
HA und EK reichen heutzutage denn es gibt keine Vermögensprüfung und auch keine bei den KdUH. Wenn er mehr als 60 000.- hat braucht er keinen Antrag stellen der würde wegen Vermögen abgelehnt werden.
Das Kfz sollte nicht teurer als 7500.- im Wert sein allerdings könnte wenn zu wenig Vermögen vorhanden ist der überschüssige Wert beim Vermögen angerechnet werden.
Zitat von: Belulie am 06. Oktober 2022, 14:11:48Er ist doch seine eigene BG;
Ja und nichts anderes erst recht keine HG !
MfG FN
Danke für die Antworten. Also füllt er aus, daß er bei den Eltern lebt und wir setzen ein Schreiben auf wo drin steht, daß wir ihn in keinerlei Weise unterstützen? Noch eine Frage: Müssen wir einen Untermietvertrag mit ihm abschließen oder können wir bei den Kosten der Unterkunft auch nichts eintragen?
Belulie
Zitat von: Belulie am 07. Oktober 2022, 12:37:02Also füllt er aus, daß er bei den Eltern lebt und wir setzen ein Schreiben auf wo drin steht, daß wir ihn in keinerlei Weise unterstützen?
JEin
muss selber nachschauen bei dem Wechsel der Anträge die in letzter Zeit stattgefunden hat...ALG 2 Anträge (https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos#1478809808529)
1 ist klar
2 je nachdem aber sicherlich ab sofort
3 ist klar
3.2 ankreuzen weiter mit
3.3. ankreuzen und dann auf den Vertrag verweisen also eine KbV o. einen U.-Mietvertrag.
Die restlichen Punkte sollten auch klar sein.
Zitat von: Belulie am 07. Oktober 2022, 12:37:02Noch eine Frage: Müssen wir einen Untermietvertrag mit ihm abschließen oder können wir bei den Kosten der Unterkunft auch nichts eintragen?
Nein aber dann kann er euch (offiziell) auch keinen Mietanteil zahlen.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454)
Bei der KbV müsste er dann, wenn das JC darauf besteht, euren MV vorlegen da auf diesen Bezug genommen wird. Dafür zahlt das JC dann aber auch anteilig die evtl zu zahlenden Nachforderungen einer BK/NK Abrechnung.
Beim U.-Mietvertrag hat das JC kein Anrecht auf Einblick in Euren MV allerdings werden keine BK/NK Abrechnungen übernommen da es eine Pauschale ist.
MfG FN
Hallo, mein Sohn hat, bevor er zu mir zog, in Hamburg gewohnt und dort Hartz 4 beantragt. Er bezog ein Jahr lang Arbeitslosengeld 1, fand dann im Juni wieder Arbeit, wurde dann aber im August wieder gekündigt. Da er kein Anspruch auf ALG 1 mehr hat, haben wir Ende August Hartz 4 beantragt. Nun läßt sich das JC immer neue Sachen einfallen weshalb sie kein Geld zahlen. Sie wollen die Gehaltabrechnungen für Juni, Juli und August, wobei er im August kein Gehalt bezog, da er unentgeltlich bis zum Ausscheiden angestellt war. Das Problem ist, daß der ehemalige Arbeitgeber die Gehaltnachweise, trotz mehrfacher Aufforderung, nicht herausgibt. Das JC zahlt allerdings nicht ohne diese Nachweise. Dem JC wurde ebenfalls mehrfach mitgeteilt, daß der ehemalige AG nicht mitwirkt. Es interessiert sie aber nicht. Wie kann hier vorgegangen werden, zumal ich meinem Sohn für den Monat September eben kein Geld hatte und halt immer noch nicht bekommen hat.
Sofort zum Anwalt, oder gleich zum Sozialgericht und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, das Jobcenter zur vorläufigen Zahlung des ALG II zu verurteilen.
Die Lohnnachweise für Zeiträume vor Antragstellung gehen das JC nichts an, sie sind weder für den Anspruch noch dessen Höhe relevant, es handelt sich dabei um eine rechtswidrige Datenerhebung.
Was den Antragsmonat August betrifft, ist hier der Arbeitgeber gemäß § 57 SGB II gegenüber dem JC zur Mitwirkung verpflichtet, das geht einer Mitwirkungspflicht des Antragstellers nach § 60 SGB I eindeutig vor, zumal diese hier wegen Unmöglichkeit ohnehin nach § 65 SGB I ausgeschlossen ist. Die Bewilligung kann somit weder von der fehlenden Mitwirkung des AG noch der des Antragstellers abhängig gemacht werden.
Abgesehen davon reicht es vollkommen aus, wenn der Antragstellers mittels Kontoauszügen nachweist, das im August kein Einkommenszufluss erfolgte.
Danke für die Antwort. Er hat im August Lohn für Juli erhalten und im September anteilig 200 € vom ehemaligen Arbeitgeber als Urlaubsausgleich für die Monate wo er dort angestellt war. Wie wird das eigentlich berechnet? Wird das als Einkommen für Juli welches im August erst überwiesen wurde auf das Hartz 4 im August angerechnet oder wie läuft die Berechnung?
Wir werden dann gleich zum Sozialgericht gehen.
Nach dem Zuflussprinzip, d.h. der Lohn der im August zugeflossen ist, wird im August als Erwerbseinkommen angerechnet, und der Lohn, der im September zugeflossen ist, wird im September als Erwerbseinkommen angerechnet.
Wir haben alles beantragt, jetzt kam ein Schreiben, daß sie noch folgende Unterlagen haben wollen: Anlage VM,
Personalausweis, Bescheinigung der Krankenkasse, Kontoauszüge und eine Schweigepflichtentbindung. Die Schweigepflichtentbindung soll wohl ein Witz sein, bekommen sie auf gar keinen Fall, bei den Kontoauszügen dachte ich eigentlich, daß eine Kontrolle zur Zeit für die ersten sechs Monate nicht besteht, zumal er in Hamburg erst im August die Kontoauszüge für die letzten drei Monate vorgelegt hat. Muß ich jetzt wieder alles vorlegen?
Kontoauszüge, ja. Für die letzten drei Monate vor Antragstellung. Die Jobcenter teilen ihre Unterlagen nicht untereinander. Die Vorlage der Kontoauszüge dient nicht (nur) der Vermögensprüfung, sondern auch, ob Einkommen vorhanden ist.
Belulie
Zitat von: Belulie am 15. Oktober 2022, 11:50:03Anlage VM,
Personalausweis, Bescheinigung der Krankenkasse, Kontoauszüge und eine Schweigepflichtentbindung.
Die VM entfällt eigentlich da es zZ keine Vermögensprüfung bei Neuanträgen gibt. Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0)
Den Perso zur Vorlage
aber da die in der Zwischenzeit darauf bestehen dürfen und das Recht vor dem SG durchzusetzen dürfte/könnte auch "in die Hose" gehen
Die KK Karte bzw eine Mitgliedsbescheinigung sind zwar abzugeben aber nicht für den Anspruch relevant.
Kontoauszüge der letzten DREI Monate.
und für was eine Schweigepflichtsentbindung?.
Wenn überhaupt dann sowieso nur die aus dem Forum- Schweigepflichtsentbindung für den Amtsarzt (http://hartz.info/index.php?topic=32.0)
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0) LESEN!
MfG FN
Heute hatte mein Sohn einen Brief mit einer Eingliederungsvereinbarung im Briefkasten. Sollte die nicht eigentlich vor Ort mit ihm zusammen besprochen werden? Und, so wie ich gelesen habe, muß er sie doch gar nicht unterschreiben, oder sehe ich das falsch?
Belulie
Lies dir dazu einfach den ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0) durch da steht alles bestens beschrieben drin.
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Oktober 2022, 14:21:04und für was eine Schweigepflichtsentbindung?.
und?
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Belulie am 22. Oktober 2022, 11:53:09so wie ich gelesen habe, muß er sie doch gar nicht unterschreiben
Korrekt, muss er nicht.