Behinderte Sozialhilfe-Bezieher können bei der Wohnungssuche Anspruch auf Unterstützung des Leistungsträgers haben. Bleibt dies aus, können sie auch dann in ihrer gegenwärtigen Wohnung bleiben, wenn das Sozialamt diese für zu teuer hält, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag, 7. Oktober 2022, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied (Az.: B 8 SO 7/21 R).
https://www.gegen-hartz.de/urteile/sozialamt-muss-sonst-auch-teurere-wohnung-bezahlen
diese angemessenheitsklausel gehört deutlich überarbeitet..oder gar völlig abgeschafft..es ist doch garnichtmehr realisierbar..überhaubt noch angemessene wgs zu finden..und wenn müssen man erst generell solche wgs schaffen..bevor man solche angemessenheitsregeln überhaubt schafft..