Hallo liebes Forum,
bei der Suche konnte ich nicht wirklich etwas Ähnliches finden, aber falls diese Frage irgendwo schon beantwortet wurde, freue ich mich über einen Link dazu und werde hier auch nicht weiter schreiben. :)
Zu unserer Situation: Meine Frau und ich sind Selbstständig. Wir beide erfüllen Aufträge in der Kreativbranche, aber in verschiedenen Bereichen.
Nun habe ich aber einen wichtigen Auftraggeber verloren bei dem ich mein Haupteinkommen gemacht habe. Weil 2020 uns finanziell schon hart getroffen hat, haben wir keinen wirklichen Puffer, damit ich diese Zeit bei der Auftrags/Jobsuche überbrücken kann.
Lange Rede kurzer Sinn: Ich suche grad nach neuen Auftraggebern und meine Frau arbeitet ganz normal weiter.
Nun habe ich mich bzw. meine Bedarfsgemeinschaft beim JC angemeldet, damit wir ALG II beziehen können, bis wir wieder auf eigenen Beinen stehen können.
Nun das Problem:
Aus irgendeinem Grund hat meine Frau eine Einladung bekommen bei der man mit ihr über ihre aktuelle berufliche Situation sprechen will. Ich hab solch ein Schreiben nicht bekommen. Müsste es nicht umgekehrt sein? Natürlich haben wir versucht anzurufen um das zu klären, aber niemand ist drangegangen. Dann haben wir eine E-Mail geschrieben und uns wurde auch sehr schnell geantwortet. Da die Person, die dafür zuständig ist, wohl gerade krank ist, hat uns ihre Vertretung geantwortet. Jeder aus der BG muss sich dort persönlich zu einem Gespräch melden.
Meine Frage ist nun diese: Muss meine Frau da wirklich hin? Ich meine die Antwort auf ihre berufliche Situation ist "Ich arbeite". :sehrgut:
Gibt es da etwas rechtliches was wir antworten können, damit meine Frau nicht Zeit verschwendet, die sie gerade nicht so wirklich als Alleinverdiener hat?
Kann ich als Vertreter da hin? Eigentlich wäre ja auch ich derjenige der da hin sollte, oder?^^
Danke schonmal fürs Durchlesen. Ihnen allen noch einen schönen Wochenstart!
Solange das Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, ist die Arbeitsvermittlung zuständig. Wieviel verdient sie denn monatlich?
Steht dem Termin im Jobcenter ein wichtiger beruflicher entgegen? Wenn nicht, wir dein Frau "ihre Zeit verschwenden " müssen.
Meldepflichtig ist sie, wobei das JC auf die Arbeitszeiten Rücksicht nehmen muss.
Die Frage ist, ob sie sich auch vermitteln lassen muss. Es gibt im SGB II - entgegen der in den meisten JC vorherrschenden Meinung - keine Sippenhaft, d.h. wenn deine Frau ihren eigenen Bedarf mit ihrem eigenen Einkommen decken kann, unterliegt sie nicht mehr den Pflichten zu Eigenbemühungen und muss sich auch nicht vermitteln lassen (BSG, u.a. in B 7b AS 8/06 R).
Ruediger6net
Zitat von: Ruediger6net am 10. Oktober 2022, 11:04:41bei der Suche konnte ich nicht wirklich etwas Ähnliches finden, aber falls diese Frage irgendwo schon beantwortet wurde, freue ich mich über einen Link dazu und werde hier auch nicht weiter schreiben. :)
Gibt es
aber wenn du schon ein eigenes Thema hast dann bleib dabei denn im Endeffekt ist es je Einzelfall zu betrachten und in einem anderen Thread seine Fragen zu stellen widerspricht eh den Nutzungsbedingungen.
Dazu
Zitat von: Ruediger6net am 10. Oktober 2022, 11:04:41Natürlich haben wir versucht anzurufen um das zu klären, aber niemand ist drangegangen.
Wissenswertes > Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Zitat von: Ruediger6net am 10. Oktober 2022, 11:04:41Meine Frage ist nun diese: Muss meine Frau da wirklich hin?
Zitat von: Ottokar am 10. Oktober 2022, 15:31:39Meldepflichtig ist sie, wobei das JC auf die Arbeitszeiten Rücksicht nehmen muss.
Zitat von: Yavanna am 10. Oktober 2022, 12:14:45Steht dem Termin im Jobcenter ein wichtiger beruflicher entgegen?
Zu deutsch wenn dann den Termin absagen und u.U. einen passenden Termin anbieten bei dem deine Frau Zeit hat. Das JC muss sich danach richten denn Arbeit geht vor!
MfG FN
ZitatErwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Zitat von: violet am 10. Oktober 2022, 15:58:24ZitatErwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
Und was soll uns das jetzt sagen?
Dass die Frau im Zweifelsfall 25 Stunden am Tag / 8 Tage in der Woche arbeiten muss und ihr Mann dafür ihre Erholungszeiten in Anspruch nimmt?
@Einfachicke
Im Eröffnungspost wurde weder erwähnt wie viele Stunden die Frau im Monat arbeitet noch wie viel sie im Monat verdient.
So lange sie nicht Vollzeit arbeitet und dabei auch noch extrem gut verdient, wird es also wohl noch Luft nach oben geben, vielleicht sogar deutlich.
Von daher muss man in einer BG als Erwerbsfähige Person nun mal zwangsläufig in den sauren Apfel beißen und sich damit "herumschlagen", dass das JC einem notfalls Druck macht, eine Arbeit zu finden, wo am Ende des Monats mehr Geld heraus springt und somit der Leistungsanspruch der BG gegenüber dem JC entsprechend geringer ausfallen würde.
Das ist weder ein Grund sich ernsthaft darüber zu wundern noch darüber zu echauffieren.
Zitat von: Alina81 am 11. Oktober 2022, 01:14:59Von daher muss man in einer BG als Erwerbsfähige Person nun mal zwangsläufig in den sauren Apfel beißen und sich damit "herumschlagen", dass das JC einem notfalls Druck macht, eine Arbeit zu finden, wo am Ende des Monats mehr Geld heraus springt und somit der Leistungsanspruch der BG gegenüber dem JC entsprechend geringer ausfallen würde.
Na das was da im Zitat steht ist aber extrem JC freundlich formuliert und hat nicht allzuviel mit den reellen Anforderungen zu tun.
Zitat von: Alina81 am 11. Oktober 2022, 01:14:59Im Eröffnungspost wurde weder erwähnt wie viele Stunden die Frau im Monat arbeitet noch wie viel sie im Monat verdient.
So lange sie nicht Vollzeit arbeitet und dabei auch noch extrem gut verdient, wird es also wohl noch Luft nach oben geben, vielleicht sogar deutlich.
und nebenbei arbeiten viele Selbstständige mehr als Vollzeit wenn man alles berücksichtigt. Zumindest wenn es etwas ist mit dem man Geld verdienen will,
die Art Selbstständigkeit um nur vom JC seine Ruhe zu haben oder der Nebenerwerb der einen Hunderter bringt sind damit nicht gemeint.
MfG FN
Hallo liebe Forumsmitglieder,
Danke für die vielen Antworten. Ich kann verstehen, dass es hier Menschen gibt, die nicht Selbstständig sind und eben nicht verstehen wie es ist Selbstständig zu sein. Also verstehe ich irgendwo auch falls einige von Ihnen entrüstet sind über solch eine Frage wie meine. Umso mehr danke ich denjenigen hier die unsere Situation verstehen oder einfach nicht verurteilen.
Ich versuche mal ein wenig genauer, unser Problem zu erklären. Vielleicht verstehen Sie es dann und noch WICHTIGER, vielleicht kann uns jemand einen Tipp geben.
Meine Frau verdient nicht genug, um für uns ALLE (Mein 4 jähriger Sohn und mich) aufzukommen. Sonst würden wir ja nicht ALG II beziehen wollen. Viele Familien haben das Problem, dass beide Ehepartner arbeiten müssen, damit sie sich alles leisten können. Das ist mittlerweile so. Natürlich bin ich mir bewusst, dass das nicht bei jedem Job so ist, aber beim Job meiner Frau ist das (zumindest momentan noch) so.
Als Selbstständiger muss man sich zudem auch noch damit rumschlagen, dass wirklich 98% aller Kunden ihre Rechnungen zu spät begleichen. Und Mahngebühren ausstellen ist nun auch nicht etwas, was uns finanziell unabhängiger macht.
Kurz: Ich habe keinen Job mehr. Meine Frau schon und arbeitet mehr als Vollzeit (wie so ziemlich jeder Selbstständige).
Ergo: Sobald ICH wieder ein stetiges Einkommen habe, brauchen wir kein ALGII mehr.
Was uns stört: Sie muss arbeiten und soll sich jetzt frei nehmen, um dahin zu gehen und zu sagen: Ich arbeite viel und bin auch ausgebucht bis Mitte nächsten Jahres. Vereinzelnd habe ich auch bereits Aufträge für 2024 und Angebote für 2025.
Was soll sie da also? Was wollen die ihr denn sagen? Dass sie so weitermachen soll wie bisher? Oder will man ihr etwa NOCH MEHR Arbeit finden, damit sie vielleicht 20 Stunden täglich arbeitet, um uns alle durchzukriegen? Sie sagt schon Aufträge ab, weil der Tag nunmal "nur" 24 Stunden hat. Das meine ich mit "Zeit verschwenden", wenn sie jetzt auch noch zu so einem unnötigen Termin kommen muss. Es ergibt wenig Sinn für uns.
Mit MIR zu reden macht ja Sinn, aber mit meiner Frau halt nicht.
Ich hoffe, ich habe meine Situation gut genug erklärt.
Nochmal die Frage genauer: Weiß jemand, ob es da Ausweichmöglichkeiten oder sogar Paragraphen gibt, mit denen man kommen kann, damit meine Frau da nicht hin muss? Auch für die Zukunft gefragt, falls die aus irgendeinem Grund öfter wollen, dass sie vorbeikommt. Wenn es aber unausweichlich ist, dann ist das halt so. Muss sie wohl durch.
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Oktober 2022, 16:03:29Na das was da im Zitat steht ist aber extrem JC freundlich formuliert und hat nicht allzuviel mit den reellen Anforderungen zu tun.
Wenn du dir die Mühe gemacht hättest die SGB II Paragraphen auch durchzulesen, würdest du sofort feststellen, dass dort vieles "extrem JC freundlich formuliert" ist.
Auch würde mich brennend interessieren, welche Kompetenzen und Qualifikationen du hast, dass du es dir anmaßt, den Wortlaut des Gesetzes § 2 SGB II als "hat nicht all zuviel mit den reellen Anforderungen zu tun" zu bezeichnen.
Zitat von: Ruediger6net am 11. Oktober 2022, 19:11:06Nochmal die Frage genauer: Weiß jemand, ob es da Ausweichmöglichkeiten oder sogar Paragraphen gibt, mit denen man kommen kann, damit meine Frau da nicht hin muss?
Wenn deine Frau zu dem Zeitpunkt des Termins ihrer Erwerbspflicht nachgeht, dann hat sie ja einen wichtigen Grund den Termin abzusagen. Also wenn zu dem Zeitpunkt z.B ein Kundentermin besteht, dann kann sie keinen anderen Termin zu der Zeit wahrnehmen. Wobei es bei längerer Vorlaufzeit ja durchaus möglich sein sollte einmalig 30 Minuten freizuhalten um sich anzuhören was das Anliegen ist. Dauerhaft werdet ihr es nicht vermeiden können einmal dort zu erscheinen. Es wird wohl auch weniger darum gehen deiner Frau noch mehr Arbeit zu vermitteln, wenn sie gut verdient. Der Sachbearbeiter wird sich im persönlichen Gespräch mit allen in der Bedarfsgemeinschaft einen Überblick verschaffen wollen um euch in eurer Situation am besten zu helfen. Es ist vermutlich einfach Zufall das deine Frau zuerst einen Termin bekommen hat. Du wirst auch ganz sicher einen bekommen.
Danke nochmalst für die Antworten. Ich denke es macht wenig Sinn da weiter drüber zu reden, da sie da nun einfach hin muss. Ich antworte einfach nur um unseren Standpunkt zu erklären, für eventuelle zukünftige Fälle von anderen. Einfach damit man einen Blick ins Thema Selbstständigkeit bekommt, den man vielleicht sonst nicht bekommen würde. :smile:
Kann natürlich auch sein, dass jemand in der selben Situation steckt und sich das hier durchlesen will. :smile:
Zitat von: Hary am 11. Oktober 2022, 22:34:07Wenn deine Frau zu dem Zeitpunkt des Termins ihrer Erwerbspflicht nachgeht, dann hat sie ja einen wichtigen Grund den Termin abzusagen. Also wenn zu dem Zeitpunkt z.B ein Kundentermin besteht, dann kann sie keinen anderen Termin zu der Zeit wahrnehmen.
Nunja sie arbeitet halt Vollzeit an Projekten für Kunden. Muss ja nicht zwangsläufig ein Kundentermin sein bei dem sie ist. Ist ja nicht so, dass Selbstständige nur dann arbeiten wenn sie einen Kundentermin haben und zwischenzeitlich nichts machen bis dann magisch das Endprodukt erscheint.^^ Ich denke nicht, dass Sie so denken, aber auch Seitens des JC ist das mit dem Kundentermin gefallen. Als wäre das die einzige Arbeit die man verrichtet.
Zitat von: Hary am 11. Oktober 2022, 22:34:07Wobei es bei längerer Vorlaufzeit ja durchaus möglich sein sollte einmalig 30 Minuten freizuhalten um sich anzuhören was das Anliegen ist.
30 Minuten wären es vielleicht bei einem Telefonat. Aber mit Anfahrt, Wartezeit und Rückfahrt, dauert das locker 2 Stunden oder mehr. 2 Stunden am Tag die weg sind, sind halt nicht wenig als Selbstständige die ein vier jähriges Kind zu Hause haben was sie nicht an Omas und Opas abgeben können (aus Gründen die ich nicht nennen will, weil privat. Selbst wenn das hier annonym ist.). Als Selbstständige hat man Deadlines zu erfüllen und hat einen strickten Zeitplan dadurch. Wenn man zwischenzeitlich krank wird oder aus sonstigen Gründen mal ausfällt ist dies keine bezahlte Auszeit, sondern im schlimmsten Fall der Verlust eines Kunden. Versteht mich nicht falsch. Meine Frau hat auch mal 2 Stunden Zeit die sie sich frei nehmen kann und dann die Arbeit ggf. eben am Abend erledigt. Aber wir müssen halt auch schauen, dass man unnütze Termine absagt, damit man so normal wie möglich durch den Tag / die Woche / den Monat kommt.
Danke nochmal für die hilfreichen Antworten. Da das hier ebenfalls Zeit kostet, werde ich danach nichts mehr hier schreiben, da das Thema wohl erledigt ist und meine Zeit weiter in Jobsuche stecken.
Ruediger6net
Zitat von: Ruediger6net am 12. Oktober 2022, 09:59:46Da das hier ebenfalls Zeit kostet, werde ich danach nichts mehr hier schreiben, da das Thema wohl erledigt ist und meine Zeit weiter in Jobsuche stecken.
:weisnich: Naja vllt. findest du ja die Muse um deinen Denkfehler durch nachlesen behebst ansonsten ist es halt so und umsonst geschrieben.
Zitat von: Ruediger6net am 11. Oktober 2022, 19:11:06Nochmal die Frage genauer: Weiß jemand, ob es da Ausweichmöglichkeiten oder sogar Paragraphen gibt, mit denen man kommen kann, damit meine Frau da nicht hin muss? Auch für die Zukunft gefragt, falls die aus irgendeinem Grund öfter wollen, dass sie vorbeikommt. Wenn es aber unausweichlich ist, dann ist das halt so. Muss sie wohl durch.
Hast du doch bekommen!
Zitat von: Ottokar am 10. Oktober 2022, 15:31:39Meldepflichtig ist sie, wobei das JC auf die Arbeitszeiten Rücksicht nehmen muss.
Die Frage ist, ob sie sich auch vermitteln lassen muss. Es gibt im SGB II - entgegen der in den meisten JC vorherrschenden Meinung - keine Sippenhaft, d.h. wenn deine Frau ihren eigenen Bedarf mit ihrem eigenen Einkommen decken kann, unterliegt sie nicht mehr den Pflichten zu Eigenbemühungen und muss sich auch nicht vermitteln lassen (BSG, u.a. in B 7b AS 8/06 R).
und wenn sie so viel arbeitet dann sollte sie genug FÜR SICH ALLEINE verdienen
Zitat von: Ruediger6net am 11. Oktober 2022, 19:11:06Meine Frau verdient nicht genug, um für uns ALLE
und
Zitat von: Ruediger6net am 12. Oktober 2022, 09:59:46Danke nochmalst für die Antworten. Ich denke es macht wenig Sinn da weiter drüber zu reden, da sie da nun einfach hin muss.
MUSS sie nicht denn s. Zitat Ottokar erste rote Markierung.
Zitat von: Ruediger6net am 11. Oktober 2022, 19:11:06Wenn es aber unausweichlich ist, dann ist das halt so.
und nochmal es ist nicht unausweichlich! > Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker (http://hartz.info/index.php?topic=27.0)
Zitat von: violet am 11. Oktober 2022, 20:48:25Auch würde mich brennend interessieren, welche Kompetenzen und Qualifikationen du hast, dass du es dir anmaßt, den Wortlaut des Gesetzes § 2 SGB II als "hat nicht all zuviel mit den reellen Anforderungen zu tun" zu bezeichnen.
Keinerlei Kompetenz wäre mir auch neu das man die braucht um sich DIR gegenüber zu rechtfertigen.
Wer so nachfragt sollte genug Kompetenz haben um zu Wissen das es mehr als den 2er § gibt und durch andere § wie zb den 10er eingeschränkt werden was dann wohl EINE Formulierung
Zitat von: Fettnäpfchen am 11. Oktober 2022, 16:03:29hat nicht allzuviel mit den reellen Anforderungen zu tun.
wie diese rechtfertigt.
MfG FN
Hey Danke für eure Hilfe (zumindest diejenigen die wirklich geholfen haben).
Einfach nur, damit ihr euch nicht so fühlt als sei eure Hilfe vergebenst: Ich hatte mir hier alles durchgelesen und muss beim ersten mal wohl die Antwort auf unser Problem übersehen haben. Entschuldigt dies bitte.
Wir haben mit dem JC Mitarbeiter vereinbaren können, dass es keinen Sinn macht, dass meine Frau ins JC kommt um mit ihm zu reden. Ein Gespräch wird es dennoch geben, aber dafür wird es ein kurzes Telefonat geben und keine stundenlange Zeitverschwendung auf der Seite meiner Frau. :)
Das ist doch mal was. Danke nochmal. :)
Ruediger6net
Zitat von: Ruediger6net am 12. November 2022, 12:50:58aber dafür wird es ein kurzes Telefonat
Ich will ja nicht unken aber das muss nichts gutes bedeuten. Das zu erläutern ist einfach > die schreiben in die Akte was sie wollen und ihr könnt nichts beweisen< Die Folgen je nach dem :weisnich:
Corona und die Telefontermine haben es mehr wie bewiesen aber früher war das auch schon so siehe > Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
MfG FN