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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: d3rs3bb am 10. Oktober 2022, 23:28:15

Titel: Heizkostenabrechnung Hartz4
Beitrag von: d3rs3bb am 10. Oktober 2022, 23:28:15
Schönen guten Morgen zusammen :) und Hallo...bin der Seb und der neue hier :flag: mal alle lieb grüß.

Ich hab mal eine Frage.

Ich beziehe derzeit Hartz 4. Und lebe bei meiner Mutter mit im Haus, habe aber keinen Mietvertrag mit Ihr.

Könnte ich trotzdem beim Jobcenter die Rechnungen für Energie abgeben obwohl ich nur bei ihr "Mitbewohner" bin und kein Untermieter?

Ich hoffe ich konnte es so einigermaßen darstellen was ich wissen will :grins:

Ich wünsche Euch eine geruhsame Nacht und eine tolle Woche.

Beste Grüße

Der Seb :clever:
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung Hartz4
Beitrag von: Ottokar am 11. Oktober 2022, 11:45:55
Zitat von: d3rs3bb am 10. Oktober 2022, 23:28:15Könnte ich trotzdem beim Jobcenter die Rechnungen für Energie abgeben
Welche Energie?
- Haushalt? Die ist im Regelsatz enthalten.
- Heizung? Dafür benötigst du einen Mietvertrag mit deiner Mutter. Dieser kann jederzeit geschlossen werden, greift aber nicht für Nachzahlungen aus Zeiten vor dem Vertragsschluss.
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung Hartz4
Beitrag von: Birgit63 am 11. Oktober 2022, 14:33:51
Achso, du lebst mietfrei bei deiner Mutter und das JC soll jetzt die hohen Gasabschläge zahlen? So funktioniert das nicht. Entweder du machst mit deiner Mutter einen vernünftigen Untermietvertrag oder eine Kostenbeteiligung.
Titel: Aw: Heizkostenabrechnung Hartz4
Beitrag von: violet am 11. Oktober 2022, 14:51:28
eine "Kostenbeteiligung" ist nichts anderes als ein Mietvertrag
wann lernt ihr es endlich