Hallo,
habe letzte Woche von der Stadt Post erhalten. Für die Weiterbewilligung von Grundsicherung ist eine Prüfung meiner Anspruchsvoraussetzungen fällig. Sie verlangen:
Kontoauszüge der letzten drei Monate? Ist das nicht ein wenig übertrieben? Würdet ihr die übermitteln, bei einem Weiterbewilligungsantrag?
Die Steuer-Id? Habe ich schon bei der Antragstellung eingereicht. Muss ich die etwa noch einmal einreichen? Ändert sich doch nicht.
Die letzte Nebenkostenabrechnung und alles was dazugehört hatte ich schon bei Antragstellung eingereicht eine neue ist da noch nicht angefallen. Muss ich die etwa noch einmal schicken?
Schöne Grüße
Survas
Zitat von: Survas am 11. Oktober 2022, 13:14:54Sie verlangen:
Kontoauszüge der letzten drei Monate? Ist das nicht ein wenig übertrieben? Würdet ihr die übermitteln, bei einem Weiterbewilligungsantrag?
Selbstverständlich denn das darf verlangt werden.
Zitat von: Survas am 11. Oktober 2022, 13:14:54Die Steuer-Id? Habe ich schon bei der Antragstellung eingereicht...
...
Die letzte Nebenkostenabrechnung und alles was dazugehört hatte ich schon bei Antragstellung eingereicht
Alles was du eingereicht hast musst du nicht mehr einreichen allerdings solltest du denen mitteilen dass es so ist und am XX.XX.XX eingereicht wurde und in der Akte zu finden ist.
Stichworte wären Pflicht zum Aktenstudium und die Datensparsamkeit
und wenn du einen oben drauf setzen willst kannst du noch die DSGVO erwähnen und dass du die uU einschaltest wenn sie nicht in die Gänge kommen.
MfG FN
Kontoauszüge, ja
Steuer ID, nein
Nebenkostenabrechnung nur die letzte, wenn diese schon vorgelegt wurde, auch nein
So, super, danke ihr beiden. Das entspricht dem wie ich es auch bisher gedacht habe.
Eine weitere Frage habe ich noch.
"Letzte Stadtwerkeabrechnung" wollen die haben. Ich kann mir nicht vorstellen, was damit gemeint ist. Warmwasser zahle ich aus der Regelleistung, obwohl ich einen Durchlauferhitzer habe. Mehrbedarf, falls es so was gibt, habe ich nie bekommen und auch nicht beantragt. Wurde ich auch nie darauf hingewiesen, ob es sowas gibt. Warmwasser zahle ich also komplett aus der Regelleistung. Insofern geht die Abrechnung die nicht wirklich was an, denke ich.
Survas
Zitat von: Survas am 11. Oktober 2022, 17:32:59"Letzte Stadtwerkeabrechnung" wollen die haben. Ich kann mir nicht vorstellen, was damit gemeint ist. Warmwasser zahle ich aus der Regelleistung, obwohl ich einen Durchlauferhitzer habe. Mehrbedarf, falls es so was gibt, habe ich nie bekommen und auch nicht beantragt. Wurde ich auch nie darauf hingewiesen, ob es sowas gibt. Warmwasser zahle ich also komplett aus der Regelleistung. Insofern geht die Abrechnung die nicht wirklich was an, denke ich.
Da kann ich nichts dazu sagen da ich in der SGB 12 Materie nicht so bewandert bin.
Meiner Meinung nach geht`s sie das aber, deiner Schilderung nach, nichts an.
Andererseits würde ich mal überprüfen (bzw. einfach einen Antrag stellen) der die Mehrkosten
falls Strom für den Durchlauferhitzer einfordert.
Das ganze sogar über einen Überprüfungsantrag also rückwirkend bis 2021 beim SGB 2
Evtl da es um das SGB 12 geht sogar für vier Jahre also bis 2019.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html :
Zitat(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht.
Bei Gasdurchlauferhitzer müsste das dann theoretisch in den HK enthalten sein und mitberechnet worden sein.
Hier wäre es gut wenn jemand die Richtigkeit der Frist bestätigt da ich nicht 100% sicher bin.
Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (http://hartz.info/index.php?topic=23.0)
Beim Musterantrag im Anhang ist darauf zu achten das er sich an die passenden Zeiträume je nach Frist hält und entsprechend aufgelistet wird.
Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
ZitatWarmwasser
Maßstab zur Beurteilung der Angemessenheit der Heizkosten (ohne Kosten für die Warmwasserbereitung) ist der örtliche, wenn keiner vorhanden der bundesweite Heizzpiegel des DMB.
- Rechtslage bis einschl. 31.12.2010:
Lt. Bundessozialgericht ist die Berechnung dieser Kosten nach § 9 Heizkostenverordnung (HKV) im SGB II grundsätzlich unzulässig. Stattdessen ist die im Regelsatz enthaltene Pauschale für die Warmwasserbereitung von den Gesamtheizkosten abzuziehen, wenn die Kosten für Warmwasser in den Heizkosten enthalten sind.
- Rechtslage seit 01.01.2011:
Im Regelsatz sind keine Kosten für die Warmwasserbereitung mehr enthalten. Ein Abzug wie bisher ist damit nicht mehr zulässig.
Die Warmwasserkosten werden entweder als Unterkunftskosten mit übernommen, wenn sie in den Heizkosten enthalten sind, indem die Gesamtheizkosten inkl. Kosten der Warmwasserbereitung übernommen werden müssen, oder als Mehrbedarf, wenn eine separate Warmwasserbereitung (z.B. mit Strom) erfolgt.
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Stadtwerkeabrechnung könnte auch was anderes sein, aber mir würde da spontan nichts einfallen. Das Gas könnte ich auch über einen anderen Versorger beziehen. Mir fällt auf, dass es einfach keine genaue Bezeichnung des Gegenstandes ist. "Stadtwerkeabrechnung" über oder von was denn?
Vermeidet man hier bewusst das Wort "Warmwasser", in dem Wissen, dass es einen Mehrbedarf gibt? Mit der Spekulation dass man trotzdem vielleicht ein Guthaben abgreifen könnte? Eine Nachzahlung würden die dann wohl nicht übernehmen.
Sogar im Mietvertrag steht, Warmwasser ist separat zu zahlen und nicht in der Miete+BK+HK drin. Die wissen also ganz genau, dass es einen Warmwasservertrag gibt/geben muss. Den beschreiben die aber nicht. Und wollten die beim Erstantrag auch nicht haben.
Mich führt das zu der Frage ob es nicht eine Aufklärungspflicht über die Möglichkeiten der Beantragung des Warmwasser-Mehrbedarf seitens der Behörde gibt.
Danke auf jeden Fall für die Antwort. :ok:
Survas
Zitat von: Survas am 12. Oktober 2022, 15:54:24Mich führt das zu der Frage ob es nicht eine Aufklärungspflicht über die Möglichkeiten der Beantragung des Warmwasser-Mehrbedarf seitens der Behörde gibt.
Im Hinblick auf dass
Zitat von: Survas am 12. Oktober 2022, 15:54:24Sogar im Mietvertrag steht, Warmwasser ist separat zu zahlen und nicht in der Miete+BK+HK drin. Die wissen also ganz genau, dass es einen Warmwasservertrag gibt/geben muss. Den beschreiben die aber nicht. Und wollten die beim Erstantrag auch nicht haben.
müsste das JC die Leistung übernehmen da es zu den KdUH gehört und da hat man mit Antragstellung einen Anspruch darauf.
Deswegen ja der Vorschlag mit dem Ü.-Antrag.
MfG FN